Die Privatstrafe – eine Untersuchung privater Strafzwecke.

Die Privatstrafe – eine Untersuchung privater Strafzwecke. von Klumpp,  Steffen
Am Ende einer langen rechtsdogmatischen Entwicklung sind die strafrechtlichen Funktionen und Instrumentarien von den zivilrechtlichen Sanktionen nur scheinbar strikt getrennt. Denn auch diesen werden bisweilen Aufgaben zugeschrieben, die eher mit dem Strafrecht als mit dem Zivilrecht in Verbindung gebracht werden - so insbesondere bei der Frage der Entschädigungsbemessung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Hier hat sich durch richterliche Rechtsfortbildung aus einem schadensersatzrechtlichen Anspruch eine - längst überwunden geglaubte - Privatstrafe entwickelt, die einem primär präventiven Zweck dient. Steffen Klumpp untersucht die dogmatische Möglichkeit einer solchen Privatstrafe. Er prüft einzelne Strafzwecke, insbesondere Prävention und Genugtuung, auf ihre Vereinbarkeit mit dem zivilrechtlichen System und behandelt vor allem die Frage, ob das Mittel des Schuldverhältnisses als rechtliche Beziehung einzelner Privatrechtssubjekte eine ausreichende Grundlage für die Verwirklichung der Strafzwecke ist. Dies überprüft er beispielhaft an der Problematik der angemessenen zivilrechtlichen Reaktion auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Zwangskommerzialisierung in den Medien. Dabei zeigt er auf, daß eine Privatstrafe mit dem zivilrechtlichen Sanktionensystem nicht vereinbar ist und daß auch eine Erweiterung dieses Systems durch die Privatstrafe nicht gerechtfertigt ist, denn gerade für das immer akute Problem der Zwangskommerzialisierung gibt es systematisch einwandfreie Lösungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Privatstrafe – eine Untersuchung privater Strafzwecke.

Die Privatstrafe – eine Untersuchung privater Strafzwecke. von Klumpp,  Steffen
Am Ende einer langen rechtsdogmatischen Entwicklung sind die strafrechtlichen Funktionen und Instrumentarien von den zivilrechtlichen Sanktionen nur scheinbar strikt getrennt. Denn auch diesen werden bisweilen Aufgaben zugeschrieben, die eher mit dem Strafrecht als mit dem Zivilrecht in Verbindung gebracht werden - so insbesondere bei der Frage der Entschädigungsbemessung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Hier hat sich durch richterliche Rechtsfortbildung aus einem schadensersatzrechtlichen Anspruch eine - längst überwunden geglaubte - Privatstrafe entwickelt, die einem primär präventiven Zweck dient. Steffen Klumpp untersucht die dogmatische Möglichkeit einer solchen Privatstrafe. Er prüft einzelne Strafzwecke, insbesondere Prävention und Genugtuung, auf ihre Vereinbarkeit mit dem zivilrechtlichen System und behandelt vor allem die Frage, ob das Mittel des Schuldverhältnisses als rechtliche Beziehung einzelner Privatrechtssubjekte eine ausreichende Grundlage für die Verwirklichung der Strafzwecke ist. Dies überprüft er beispielhaft an der Problematik der angemessenen zivilrechtlichen Reaktion auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Zwangskommerzialisierung in den Medien. Dabei zeigt er auf, daß eine Privatstrafe mit dem zivilrechtlichen Sanktionensystem nicht vereinbar ist und daß auch eine Erweiterung dieses Systems durch die Privatstrafe nicht gerechtfertigt ist, denn gerade für das immer akute Problem der Zwangskommerzialisierung gibt es systematisch einwandfreie Lösungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Privatstrafe – eine Untersuchung privater Strafzwecke.

Die Privatstrafe – eine Untersuchung privater Strafzwecke. von Klumpp,  Steffen
Am Ende einer langen rechtsdogmatischen Entwicklung sind die strafrechtlichen Funktionen und Instrumentarien von den zivilrechtlichen Sanktionen nur scheinbar strikt getrennt. Denn auch diesen werden bisweilen Aufgaben zugeschrieben, die eher mit dem Strafrecht als mit dem Zivilrecht in Verbindung gebracht werden - so insbesondere bei der Frage der Entschädigungsbemessung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Hier hat sich durch richterliche Rechtsfortbildung aus einem schadensersatzrechtlichen Anspruch eine - längst überwunden geglaubte - Privatstrafe entwickelt, die einem primär präventiven Zweck dient. Steffen Klumpp untersucht die dogmatische Möglichkeit einer solchen Privatstrafe. Er prüft einzelne Strafzwecke, insbesondere Prävention und Genugtuung, auf ihre Vereinbarkeit mit dem zivilrechtlichen System und behandelt vor allem die Frage, ob das Mittel des Schuldverhältnisses als rechtliche Beziehung einzelner Privatrechtssubjekte eine ausreichende Grundlage für die Verwirklichung der Strafzwecke ist. Dies überprüft er beispielhaft an der Problematik der angemessenen zivilrechtlichen Reaktion auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Zwangskommerzialisierung in den Medien. Dabei zeigt er auf, daß eine Privatstrafe mit dem zivilrechtlichen Sanktionensystem nicht vereinbar ist und daß auch eine Erweiterung dieses Systems durch die Privatstrafe nicht gerechtfertigt ist, denn gerade für das immer akute Problem der Zwangskommerzialisierung gibt es systematisch einwandfreie Lösungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Strafschadensersatz im internationalen Rechtsverkehr

Strafschadensersatz im internationalen Rechtsverkehr von Lendermann,  Marc
Wenngleich die Rechtsordnungen kontinentaleuropäischer Länder keinen Strafschadensersatz kennen, können ihre Gerichte im Rahmen des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts mit diesem ausländischen Rechtsinstitut befasst sein. Wie beispielsweise haben Gerichte zu entscheiden, wenn die Vollstreckung eines amerikanischen Urteils über punitive damages beantragt wird? Ausgehend von der abweichenden Rechtsprechung in Deutschland und Frankreich untersucht Marc Lendermann die unterschiedliche Auslegung des ordre public aus rechtsvergleichender Perspektive. Im Ergebnis plädiert er für eine Gleichbehandlung ausländischen Strafschadensersatzes in beiden Ländern. Er zeigt auf, dass in Frankreich und Deutschland Lösungen für unterschiedliche Rechtsfragen betreffend den Umgang mit ausländischem Strafschadensersatz gefunden wurden, die für Gesetzgeber und Gerichte des jeweils anderen Landes als Orientierung dienen können. Die Arbeit wurde mit dem Prix de la République française (Preis der Französischen Republik) 2019 ausgezeichnet, der von der französischen Regierung gestiftet wird.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Pönale Elemente im deutschen Privatrecht

Pönale Elemente im deutschen Privatrecht von Ebert,  Ina
Die Annahme, daß Privatstrafen dem deutschen Privatrecht fremd sind, ist nach wie vor weit verbreitet. Ina Ebert weist nach, wie wenig diese Vorstellung je der Rechtswirklichkeit entsprach und zeigt auf, wieso Privatstrafen künftig wegen der Notwendigkeit, die Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Privatrechts ins deutsche Privatrecht umzusetzen, noch weiter an Bedeutung gewinnen werden. Sie plädiert dafür, die Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht nicht als Rückschritt zu begreifen, sondern als bewußte Entscheidung für ein altbewährtes Mittel zur Verbesserung des Rechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf immaterielle Rechtsgüter. Zudem fordert sie ein offenes Bekenntnis zur Existenz pönaler Rechtsinstitute im deutschen Privatrecht: Zum einen im Interesse einer Wiederannäherung von Rechtsdogmatik und Rechtspraxis, zum anderen, um dadurch Lösungen für konkrete Rechtsprobleme zu ermöglichen, die bisher durch die Tarnung der Privatstrafen als Entschädigungszahlungen vereitelt wurden. Bestes Beispiel hierfür ist die oft als anstößig empfundene Diskrepanz zwischen der eher geringen Höhe von Schmerzensgeldern und den vielfach höheren Beträgen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die sich ohne weiteres plausibel begründen ließe, wenn der Schadensersatzcharakter des einen und der Privatstrafencharakter des anderen Rechtsinstituts stärker betont würden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Strafschadensersatz im internationalen Rechtsverkehr

Strafschadensersatz im internationalen Rechtsverkehr von Lendermann,  Marc
Wenngleich die Rechtsordnungen kontinentaleuropäischer Länder keinen Strafschadensersatz kennen, können ihre Gerichte im Rahmen des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts mit diesem ausländischen Rechtsinstitut befasst sein. Wie beispielsweise haben Gerichte zu entscheiden, wenn die Vollstreckung eines amerikanischen Urteils über punitive damages beantragt wird? Ausgehend von der abweichenden Rechtsprechung in Deutschland und Frankreich untersucht Marc Lendermann die unterschiedliche Auslegung des ordre public aus rechtsvergleichender Perspektive. Im Ergebnis plädiert er für eine Gleichbehandlung ausländischen Strafschadensersatzes in beiden Ländern. Er zeigt auf, dass in Frankreich und Deutschland Lösungen für unterschiedliche Rechtsfragen betreffend den Umgang mit ausländischem Strafschadensersatz gefunden wurden, die für Gesetzgeber und Gerichte des jeweils anderen Landes als Orientierung dienen können. Die Arbeit wurde mit dem Prix de la République française (Preis der Französischen Republik) 2019 ausgezeichnet, der von der französischen Regierung gestiftet wird.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Entwicklungstendenzen der Privatstrafen

Entwicklungstendenzen der Privatstrafen von Sonntag,  Esther
Ist der Strafschadensersatz ein "Saurier der Rechtsgeschichte"? An eine Untersuchung der historischen Entwicklung und eine Bestandsaufnahme der vorhandenen pönalen Elemente im geltenden deutschen Zivilrecht schließt sich ein Vergleich mit dem US-amerikanischen Recht an. Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Theorie von einem kontinuierlichen Rückgang der Strafelemente im Zivilrecht haltbar ist. Daran knüpft die Kernfrage an, welche wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Faktoren den Motor der Entwicklung der pönalen Elemente bildeten. Dabei geht die Untersuchung von der Prämisse aus, daß Privatstrafe wesensverschieden von schrankenloser Rache im Stil sizilianischer Vendetten ist, weil es sich bei den Privatstrafen um eine von einer unabhängigen Instanz verhängte Sanktion handelt. Pönale Elemente spielen im geltenden deutschen Zivilrecht - gerade in neuerer Zeit - eine größere Rolle, als es uns gemeinhin bewußt ist. Da sich pönale Elemente diesseits und jenseits des Atlantiks in einem unterschiedlichen rechtlichen Umfeld bewegen, dürften in Deutschland dennoch nicht die vielbeschworenen "amerikanischen Verhältnisse" zu erwarten sein, wenn man pönale Elemente unumwunden auch als solche bezeichnet.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Die Repersonalisierung des Rechtskonflikts

Die Repersonalisierung des Rechtskonflikts von Welke,  Wanja Andreas
Im zivilrechtlichen wie im strafrechtlichen Bereich vollzieht sich eine Repersonalisierung und Resubjektivierung des Rechtskonflikts. Das deutsche Schadensersatzrecht richtet den Blick verstärkt auf den «Täter» und operiert unter Durchbrechung des Ausgleichsprinzips in den verschiedensten Bereichen mit pönal-vergeltenden und präventiven Wertungen bei Begründung und Ausgestaltung von Schadensersatzansprüchen. Im Strafrecht wiederum rückt zunehmend das «Opfer» in den Fokus und der Ausgleich zwischen Täter und Opfer wird immer stärker als Zielsetzung definiert. Die Arbeit verknüpft zum ersten Mal diese beiden hochaktuellen Entwicklungslinien und ihre Wechselwirkungen und problematisiert die Entwicklung auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Zugleich wird in diesem Zusammenhang eine genaue Analyse von «punitive/exemplary damages» in den einzelnen Ländern des common law vorgenommen und die nicht erst seit dem 66. Deutschen Juristentag diskutierte Implementierung eines Strafschadensersatzes ins deutsche Recht eingehend erörtert.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Die Privatstrafe – eine Untersuchung privater Strafzwecke.

Die Privatstrafe – eine Untersuchung privater Strafzwecke. von Klumpp,  Steffen
Am Ende einer langen rechtsdogmatischen Entwicklung sind die strafrechtlichen Funktionen und Instrumentarien von den zivilrechtlichen Sanktionen nur scheinbar strikt getrennt. Denn auch diesen werden bisweilen Aufgaben zugeschrieben, die eher mit dem Strafrecht als mit dem Zivilrecht in Verbindung gebracht werden - so insbesondere bei der Frage der Entschädigungsbemessung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Hier hat sich durch richterliche Rechtsfortbildung aus einem schadensersatzrechtlichen Anspruch eine - längst überwunden geglaubte - Privatstrafe entwickelt, die einem primär präventiven Zweck dient. Steffen Klumpp untersucht die dogmatische Möglichkeit einer solchen Privatstrafe. Er prüft einzelne Strafzwecke, insbesondere Prävention und Genugtuung, auf ihre Vereinbarkeit mit dem zivilrechtlichen System und behandelt vor allem die Frage, ob das Mittel des Schuldverhältnisses als rechtliche Beziehung einzelner Privatrechtssubjekte eine ausreichende Grundlage für die Verwirklichung der Strafzwecke ist. Dies überprüft er beispielhaft an der Problematik der angemessenen zivilrechtlichen Reaktion auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Zwangskommerzialisierung in den Medien. Dabei zeigt er auf, daß eine Privatstrafe mit dem zivilrechtlichen Sanktionensystem nicht vereinbar ist und daß auch eine Erweiterung dieses Systems durch die Privatstrafe nicht gerechtfertigt ist, denn gerade für das immer akute Problem der Zwangskommerzialisierung gibt es systematisch einwandfreie Lösungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Pönale Elemente im deutschen Privatrecht

Pönale Elemente im deutschen Privatrecht von Ebert,  Ina
Die Annahme, daß Privatstrafen dem deutschen Privatrecht fremd sind, ist nach wie vor weit verbreitet. Ina Ebert weist nach, wie wenig diese Vorstellung je der Rechtswirklichkeit entsprach und zeigt auf, wieso Privatstrafen künftig wegen der Notwendigkeit, die Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Privatrechts ins deutsche Privatrecht umzusetzen, noch weiter an Bedeutung gewinnen werden. Sie plädiert dafür, die Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht nicht als Rückschritt zu begreifen, sondern als bewußte Entscheidung für ein altbewährtes Mittel zur Verbesserung des Rechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf immaterielle Rechtsgüter. Zudem fordert sie ein offenes Bekenntnis zur Existenz pönaler Rechtsinstitute im deutschen Privatrecht: Zum einen im Interesse einer Wiederannäherung von Rechtsdogmatik und Rechtspraxis, zum anderen, um dadurch Lösungen für konkrete Rechtsprobleme zu ermöglichen, die bisher durch die Tarnung der Privatstrafen als Entschädigungszahlungen vereitelt wurden. Bestes Beispiel hierfür ist die oft als anstößig empfundene Diskrepanz zwischen der eher geringen Höhe von Schmerzensgeldern und den vielfach höheren Beträgen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die sich ohne weiteres plausibel begründen ließe, wenn der Schadensersatzcharakter des einen und der Privatstrafencharakter des anderen Rechtsinstituts stärker betont würden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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