Öffentlichkeit und Medienöffentlichkeit.

Öffentlichkeit und Medienöffentlichkeit. von Pernice,  Ina Maria
Der demokratische Verfassungsstaat westlicher Prägung beruht auf dem Gedanken, daß die Inhaber der staatlichen Ämter in Parlament, Verwaltung und Gerichtsbarkeit Treuhänder des Volkes sind, von dem alle Staatsgewalt ausgeht. Das Volk selbst übt die ihm zugewiesene Leitungsfunktion nach dem Grundgesetz nur in größeren Zeitabständen durch Wahlen aus. In der Zwischenzeit übt es seine Kontrollfunktion nur über das Medium der politischen Öffentlichkeit aus, durch das sogenannte plebiscite de tous les jours. Voraussetzung dieses Legitimations- und Kontrollmechanismus ist die Informiertheit des Bürgers und damit die Öffentlichkeit staatlichen Handelns. Diese Öffentlichkeit wird zu einem erheblichen Teil durch die Medien, in jüngerer Zeit vor allem durch das Fernsehen hergestellt. Die Fernsehberichterstattung kann ihrerseits aber auch dazu führen, daß in Rechte der von staatlichem Handeln betroffenen Personen unverhältnismäßig eingegriffen oder die Funktionsfähigkeit staatlichen Handelns, insbesondere die Unabhängigkeit der Richter, gefährdet wird. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die verfassungsstaatliche Verortung des schillernden Phänomens »Öffentlichkeit«. Dabei werden seine Bezüge zum Demokratieprinzip einerseits und zum Rechtsstaatsprinzip andererseits herausgearbeitet. Im zweiten Schritt verortet Ina Maria Pernice sodann das Recht des Fernsehens auf Berichterstattung verfassungsrechtlich und prüft, inwieweit sich ein Anspruch auf Berichterstattung über staatliches Handeln begründet werden kann. In einem dritten Schritt werden schließlich die einzelnen Vorschriften, durch die die Fernsehberichterstattung über öffentliche staatliche Sitzungen eingeschränkt werden, auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei von Rieks,  David
Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlandschaft ermöglicht es heutzutage allerdings, dass über sogenannte schriftliche „Live-Ticker“ nahezu ohne Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal über den Verhandlungsstand berichtet werden kann. Von diesem Berichterstattungsformat wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht. An einer einheitlichen Reaktion der Gerichte auf dieses neuartige Phänomen fehlt es hingegen.°°Der Autor überprüft mit der gegenständlichen Untersuchung, inwiefern ein solches Berichterstattungsformat rechtlich zulässig ist. Er nimmt dabei zum einen dessen Berechtigung unter der Öffentlichkeitsmaxime in den Blick und diskutiert zum anderen die Möglichkeit einer etwaigen Untersagung unter dem Regime der Sitzungspolizei.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Öffentlichkeit und Neue Medien im gerichtlichen Verfahren.

Öffentlichkeit und Neue Medien im gerichtlichen Verfahren. von Hirzebruch,  Christian
Christian Hirzebruch geht in seiner verfassungsrechtlichen Studie der Frage nach, wie die Judikative einer sich wandelnden und beschleunigenden Medienlandschaft begegnen soll. Er zeigt auf, wie Öffentlichkeitsgrundsatz, Persönlichkeitsrechte und der Schutz eines geordneten Gerichtsverfahrens gleichermaßen gewahrt bleiben können, und plädiert für eine adäquate Repräsentation der Vertreter möglichst verschiedener Medien während der Verhandlung – über die klassischen Medien Print und Rundfunk hinaus.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei von Rieks,  David
Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlandschaft ermöglicht es heutzutage allerdings, dass über sogenannte schriftliche „Live-Ticker“ nahezu ohne Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal über den Verhandlungsstand berichtet werden kann. Von diesem Berichterstattungsformat wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht. An einer einheitlichen Reaktion der Gerichte auf dieses neuartige Phänomen fehlt es hingegen.°°Der Autor überprüft mit der gegenständlichen Untersuchung, inwiefern ein solches Berichterstattungsformat rechtlich zulässig ist. Er nimmt dabei zum einen dessen Berechtigung unter der Öffentlichkeitsmaxime in den Blick und diskutiert zum anderen die Möglichkeit einer etwaigen Untersagung unter dem Regime der Sitzungspolizei.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Demokratische Legitimation von Strafverfahren.

Demokratische Legitimation von Strafverfahren. von Wick,  Katrin
Gerichtsberichterstattung fasziniert die Bevölkerung, weckt Emotionen und ruft Betroffenheit hervor. Seit 1964 galt das Verbot der Fertigung von Ton- und Fernsehrundfunkaufnahmen sowie der Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung, § 169 S. 2 GVG a.F., welches jüngst trotz aller Einwände der Reformgegner mit Einführung des »EMöGG« moderat gelockert wurde. Die Autorin widmet sich dem Öffentlichkeitsgrundsatz im Allgemeinen und untersucht das EMöGG auf dessen Praxistauglichkeit.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei von Rieks,  David
Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlandschaft ermöglicht es heutzutage allerdings, dass über sogenannte schriftliche „Live-Ticker“ nahezu ohne Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal über den Verhandlungsstand berichtet werden kann. Von diesem Berichterstattungsformat wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht. An einer einheitlichen Reaktion der Gerichte auf dieses neuartige Phänomen fehlt es hingegen.°°Der Autor überprüft mit der gegenständlichen Untersuchung, inwiefern ein solches Berichterstattungsformat rechtlich zulässig ist. Er nimmt dabei zum einen dessen Berechtigung unter der Öffentlichkeitsmaxime in den Blick und diskutiert zum anderen die Möglichkeit einer etwaigen Untersagung unter dem Regime der Sitzungspolizei.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei von Rieks,  David
Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlandschaft ermöglicht es heutzutage allerdings, dass über sogenannte schriftliche „Live-Ticker“ nahezu ohne Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal über den Verhandlungsstand berichtet werden kann. Von diesem Berichterstattungsformat wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht. An einer einheitlichen Reaktion der Gerichte auf dieses neuartige Phänomen fehlt es hingegen.°°Der Autor überprüft mit der gegenständlichen Untersuchung, inwiefern ein solches Berichterstattungsformat rechtlich zulässig ist. Er nimmt dabei zum einen dessen Berechtigung unter der Öffentlichkeitsmaxime in den Blick und diskutiert zum anderen die Möglichkeit einer etwaigen Untersagung unter dem Regime der Sitzungspolizei.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Öffentlichkeit und Medienöffentlichkeit.

Öffentlichkeit und Medienöffentlichkeit. von Pernice,  Ina Maria
Der demokratische Verfassungsstaat westlicher Prägung beruht auf dem Gedanken, daß die Inhaber der staatlichen Ämter in Parlament, Verwaltung und Gerichtsbarkeit Treuhänder des Volkes sind, von dem alle Staatsgewalt ausgeht. Das Volk selbst übt die ihm zugewiesene Leitungsfunktion nach dem Grundgesetz nur in größeren Zeitabständen durch Wahlen aus. In der Zwischenzeit übt es seine Kontrollfunktion nur über das Medium der politischen Öffentlichkeit aus, durch das sogenannte plebiscite de tous les jours. Voraussetzung dieses Legitimations- und Kontrollmechanismus ist die Informiertheit des Bürgers und damit die Öffentlichkeit staatlichen Handelns. Diese Öffentlichkeit wird zu einem erheblichen Teil durch die Medien, in jüngerer Zeit vor allem durch das Fernsehen hergestellt. Die Fernsehberichterstattung kann ihrerseits aber auch dazu führen, daß in Rechte der von staatlichem Handeln betroffenen Personen unverhältnismäßig eingegriffen oder die Funktionsfähigkeit staatlichen Handelns, insbesondere die Unabhängigkeit der Richter, gefährdet wird. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die verfassungsstaatliche Verortung des schillernden Phänomens »Öffentlichkeit«. Dabei werden seine Bezüge zum Demokratieprinzip einerseits und zum Rechtsstaatsprinzip andererseits herausgearbeitet. Im zweiten Schritt verortet Ina Maria Pernice sodann das Recht des Fernsehens auf Berichterstattung verfassungsrechtlich und prüft, inwieweit sich ein Anspruch auf Berichterstattung über staatliches Handeln begründet werden kann. In einem dritten Schritt werden schließlich die einzelnen Vorschriften, durch die die Fernsehberichterstattung über öffentliche staatliche Sitzungen eingeschränkt werden, auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Jugendstrafverfahren und Öffentlichkeit – unter Berücksichtigung der medialen Berichterstattung

Jugendstrafverfahren und Öffentlichkeit – unter Berücksichtigung der medialen Berichterstattung von Hofrichter,  Anja
Das Jugendstrafverfahren ist in Deutschland nicht öffentlich ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Dies ist im Jugendgerichtsgesetz ausdrücklich geregelt (§ 48 JGG). Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die jungen Beschuldigten vor Stigmatisierungen und Bloßstellungen zu schützen. In der Presse oder den sozialen Medien finden sich aber dennoch immer wieder Artikel oder Berichte über Jugendliche, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Manchmal werden hierbei Fotos der jungen Beschuldigten abgedruckt oder andere identifizierende Angaben verwendet. Insofern kann die Identität der jugendlichen Tatverdächtigen bekannt werden, obwohl eine gesetzliche Regelung existiert, die sogar das gerichtliche Verfahren nicht öffentlich ausgestaltet, um die jungen Menschen zu schützen. Diese Studie behandelt diesen Widerspruch. Es wird hinterfragt, welche Arten der Berichterstattung zu welchem Zeitpunkt zulässig sind und es wird überprüft, ob die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der jungen Beschuldigten ausreichend sind. Da dies nach Ansicht der Verfasserin nicht der Fall ist, werden Reformvorschläge erarbeitet.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Jugendstrafverfahren und Öffentlichkeit – unter Berücksichtigung der medialen Berichterstattung

Jugendstrafverfahren und Öffentlichkeit – unter Berücksichtigung der medialen Berichterstattung von Hofrichter,  Anja
Das Jugendstrafverfahren ist in Deutschland nicht öffentlich ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Dies ist im Jugendgerichtsgesetz ausdrücklich geregelt (§ 48 JGG). Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die jungen Beschuldigten vor Stigmatisierungen und Bloßstellungen zu schützen. In der Presse oder den sozialen Medien finden sich aber dennoch immer wieder Artikel oder Berichte über Jugendliche, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Manchmal werden hierbei Fotos der jungen Beschuldigten abgedruckt oder andere identifizierende Angaben verwendet. Insofern kann die Identität der jugendlichen Tatverdächtigen bekannt werden, obwohl eine gesetzliche Regelung existiert, die sogar das gerichtliche Verfahren nicht öffentlich ausgestaltet, um die jungen Menschen zu schützen. Diese Studie behandelt diesen Widerspruch. Es wird hinterfragt, welche Arten der Berichterstattung zu welchem Zeitpunkt zulässig sind und es wird überprüft, ob die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der jungen Beschuldigten ausreichend sind. Da dies nach Ansicht der Verfasserin nicht der Fall ist, werden Reformvorschläge erarbeitet.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Demokratische Legitimation von Strafverfahren.

Demokratische Legitimation von Strafverfahren. von Wick,  Katrin
Gerichtsberichterstattung fasziniert die Bevölkerung, weckt Emotionen und ruft Betroffenheit hervor. Seit 1964 galt das Verbot der Fertigung von Ton- und Fernsehrundfunkaufnahmen sowie der Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung, § 169 S. 2 GVG a.F., welches jüngst trotz aller Einwände der Reformgegner mit Einführung des »EMöGG« moderat gelockert wurde. Die Autorin widmet sich dem Öffentlichkeitsgrundsatz im Allgemeinen und untersucht das EMöGG auf dessen Praxistauglichkeit.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Öffentlichkeit und Neue Medien im gerichtlichen Verfahren.

Öffentlichkeit und Neue Medien im gerichtlichen Verfahren. von Hirzebruch,  Christian
Christian Hirzebruch geht in seiner verfassungsrechtlichen Studie der Frage nach, wie die Judikative einer sich wandelnden und beschleunigenden Medienlandschaft begegnen soll. Er zeigt auf, wie Öffentlichkeitsgrundsatz, Persönlichkeitsrechte und der Schutz eines geordneten Gerichtsverfahrens gleichermaßen gewahrt bleiben können, und plädiert für eine adäquate Repräsentation der Vertreter möglichst verschiedener Medien während der Verhandlung – über die klassischen Medien Print und Rundfunk hinaus.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Öffentlichkeit und Medienöffentlichkeit.

Öffentlichkeit und Medienöffentlichkeit. von Pernice,  Ina Maria
Der demokratische Verfassungsstaat westlicher Prägung beruht auf dem Gedanken, daß die Inhaber der staatlichen Ämter in Parlament, Verwaltung und Gerichtsbarkeit Treuhänder des Volkes sind, von dem alle Staatsgewalt ausgeht. Das Volk selbst übt die ihm zugewiesene Leitungsfunktion nach dem Grundgesetz nur in größeren Zeitabständen durch Wahlen aus. In der Zwischenzeit übt es seine Kontrollfunktion nur über das Medium der politischen Öffentlichkeit aus, durch das sogenannte plebiscite de tous les jours. Voraussetzung dieses Legitimations- und Kontrollmechanismus ist die Informiertheit des Bürgers und damit die Öffentlichkeit staatlichen Handelns. Diese Öffentlichkeit wird zu einem erheblichen Teil durch die Medien, in jüngerer Zeit vor allem durch das Fernsehen hergestellt. Die Fernsehberichterstattung kann ihrerseits aber auch dazu führen, daß in Rechte der von staatlichem Handeln betroffenen Personen unverhältnismäßig eingegriffen oder die Funktionsfähigkeit staatlichen Handelns, insbesondere die Unabhängigkeit der Richter, gefährdet wird. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die verfassungsstaatliche Verortung des schillernden Phänomens »Öffentlichkeit«. Dabei werden seine Bezüge zum Demokratieprinzip einerseits und zum Rechtsstaatsprinzip andererseits herausgearbeitet. Im zweiten Schritt verortet Ina Maria Pernice sodann das Recht des Fernsehens auf Berichterstattung verfassungsrechtlich und prüft, inwieweit sich ein Anspruch auf Berichterstattung über staatliches Handeln begründet werden kann. In einem dritten Schritt werden schließlich die einzelnen Vorschriften, durch die die Fernsehberichterstattung über öffentliche staatliche Sitzungen eingeschränkt werden, auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Demokratische Legitimation von Strafverfahren.

Demokratische Legitimation von Strafverfahren. von Wick,  Katrin
Gerichtsberichterstattung fasziniert die Bevölkerung, weckt Emotionen und ruft Betroffenheit hervor. Seit 1964 galt das Verbot der Fertigung von Ton- und Fernsehrundfunkaufnahmen sowie der Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung, § 169 S. 2 GVG a.F., welches jüngst trotz aller Einwände der Reformgegner mit Einführung des »EMöGG« moderat gelockert wurde. Die Autorin widmet sich dem Öffentlichkeitsgrundsatz im Allgemeinen und untersucht das EMöGG auf dessen Praxistauglichkeit.
Aktualisiert: 2023-05-11
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