Die Edition "Ius Publicum Europaeum" behandelt das Verfassungsrecht nebst Verfassungsprozessrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien.
Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen Länderberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Führende Staats- und Verwaltungsrechtler aus ganz Europa wirken als Autoren an dieser Edition mit.
In Band II wird unter dem Stichwort "Offene Staatlichkeit" das nationale Europaverfassungsrecht behandelt. Eine wesentliche Rolle spielen insbesondere die Öffnung der Rechtsordnungen für das Europarecht, die Anforderungen nationaler Struktursicherungsklauseln an die Verfassung der EU und die Grenzen einer Europäisierung verfassungsrechtlicher Institutionen (u.a. Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Bürgerrechte, Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht, Finanzverfassung).
Ein zweiter Teil untersucht die Wissenschaft vom Verfassungsrecht in den einzelnen Staaten.
Aktualisiert: 2023-05-11
Autor:
Stanislaw Biernat,
Patrick J. Birkinshaw,
Armin von Bogdandy,
Antonio Lopez Castillo,
Maurizio Fioravanti,
Mariano García-Pechuán,
Christoph Grabenwarter,
Catherine Haguenau-Moizard,
Luc Heuschling,
Peter Michael Huber,
Julia Iliopoulos-Strangas,
András Jakab,
Helen Keller,
Martina Künnecke,
Irena Lipowicz,
Kjell Modéer,
Remco Nehmelman,
Joakim Nergelius,
Carlo Panara,
Walter Pauly,
Christos Pilafas,
Rainer J. Schweizer,
Alexander Somek,
Karl-Peter Sommermann,
Pál Sonnevend,
Adam Tomkins,
Pedro Cruz Villalón,
Ramses A. Wessel
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Die Edition "Ius Publicum Europaeum" behandelt das Verfassungsrecht nebst Verfassungsprozessrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien.
Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen Länderberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Führende Staats- und Verwaltungsrechtler aus ganz Europa wirken als Autoren an dieser Edition mit.
In Band II wird unter dem Stichwort "Offene Staatlichkeit" das nationale Europaverfassungsrecht behandelt. Eine wesentliche Rolle spielen insbesondere die Öffnung der Rechtsordnungen für das Europarecht, die Anforderungen nationaler Struktursicherungsklauseln an die Verfassung der EU und die Grenzen einer Europäisierung verfassungsrechtlicher Institutionen (u.a. Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Bürgerrechte, Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht, Finanzverfassung).
Ein zweiter Teil untersucht die Wissenschaft vom Verfassungsrecht in den einzelnen Staaten.
Aktualisiert: 2023-05-11
Autor:
Stanislaw Biernat,
Patrick J. Birkinshaw,
Armin von Bogdandy,
Antonio Lopez Castillo,
Maurizio Fioravanti,
Mariano García-Pechuán,
Christoph Grabenwarter,
Catherine Haguenau-Moizard,
Luc Heuschling,
Peter Michael Huber,
Julia Iliopoulos-Strangas,
András Jakab,
Helen Keller,
Martina Künnecke,
Irena Lipowicz,
Kjell Modéer,
Remco Nehmelman,
Joakim Nergelius,
Carlo Panara,
Walter Pauly,
Christos Pilafas,
Rainer J. Schweizer,
Alexander Somek,
Karl-Peter Sommermann,
Pál Sonnevend,
Adam Tomkins,
Pedro Cruz Villalón,
Ramses A. Wessel
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Die Edition "Ius Publicum Europaeum" behandelt das Verfassungsrecht nebst Verfassungsprozessrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien.
Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen Länderberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Führende Staats- und Verwaltungsrechtler aus ganz Europa wirken als Autoren an dieser Edition mit.
In Band II wird unter dem Stichwort "Offene Staatlichkeit" das nationale Europaverfassungsrecht behandelt. Eine wesentliche Rolle spielen insbesondere die Öffnung der Rechtsordnungen für das Europarecht, die Anforderungen nationaler Struktursicherungsklauseln an die Verfassung der EU und die Grenzen einer Europäisierung verfassungsrechtlicher Institutionen (u.a. Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Bürgerrechte, Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht, Finanzverfassung).
Ein zweiter Teil untersucht die Wissenschaft vom Verfassungsrecht in den einzelnen Staaten.
Aktualisiert: 2023-05-11
Autor:
Stanislaw Biernat,
Patrick J. Birkinshaw,
Armin von Bogdandy,
Antonio Lopez Castillo,
Maurizio Fioravanti,
Mariano García-Pechuán,
Christoph Grabenwarter,
Catherine Haguenau-Moizard,
Luc Heuschling,
Peter Michael Huber,
Julia Iliopoulos-Strangas,
András Jakab,
Helen Keller,
Martina Künnecke,
Irena Lipowicz,
Kjell Modéer,
Remco Nehmelman,
Joakim Nergelius,
Carlo Panara,
Walter Pauly,
Christos Pilafas,
Rainer J. Schweizer,
Alexander Somek,
Karl-Peter Sommermann,
Pál Sonnevend,
Adam Tomkins,
Pedro Cruz Villalón,
Ramses A. Wessel
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Die Edition "Ius Publicum Europaeum" behandelt das Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Der vorliegende Band VII vergleicht die europäische Verfassungsgerichtsbarkeit in der Perspektive des europäischen Rechtsraums. Er untersucht die Strukturen der Organisation, der Richterernennung, der Verfahren und der Argumentations- und Auslegungsmethoden, ihr Wirken in Staat und Gesellschaft, ihre Legitimität oder ihre Rolle in der Gewaltengliederung und komplettiert damit das Bild nach den Länderberichten in Band VI. Zu dieser vergleichenden Perspektive tritt eine Betrachtung hinzu, die das Verhältnis zum EuGH, zum EGMR und zur Venedig-Kommission sowie deren (verfassungsgerichtliche) Funktion beleuchtet. Der Band widmet sich schließlich den Herausforderungen, mit denen sich die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum aktuell konfrontiert sieht. Es werden historische, politische und theoretische Grundlagen und dogmatische Grundzüge der Verfassungsgerichtsbarkeit so dargestellt, dass die Diskussion um deren Rolle und weitere Entwicklung in diesem Rechtsraum nachhaltig befruchtet wird.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Armin von Bogdandy,
Monica Claes,
Anuscheh Farahat,
Christoph Grabenwarter,
Constance Grewe,
Rainer Grote,
Peter Michael Huber,
András Jakab,
Christoph Krenn,
Christine Landfried,
José Martin y Pérez de Nanclares,
Juan Luis Requejo Pagés,
Davide Paris,
Bogdandy u.a.,
Markus Vasek,
Pedro Cruz Villalón,
Maartje de Visser,
Bruno de Witte
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Die Edition "Ius Publicum Europaeum" behandelt das Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Der vorliegende Band VII vergleicht die europäische Verfassungsgerichtsbarkeit in der Perspektive des europäischen Rechtsraums. Er untersucht die Strukturen der Organisation, der Richterernennung, der Verfahren und der Argumentations- und Auslegungsmethoden, ihr Wirken in Staat und Gesellschaft, ihre Legitimität oder ihre Rolle in der Gewaltengliederung und komplettiert damit das Bild nach den Länderberichten in Band VI. Zu dieser vergleichenden Perspektive tritt eine Betrachtung hinzu, die das Verhältnis zum EuGH, zum EGMR und zur Venedig-Kommission sowie deren (verfassungsgerichtliche) Funktion beleuchtet. Der Band widmet sich schließlich den Herausforderungen, mit denen sich die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum aktuell konfrontiert sieht. Es werden historische, politische und theoretische Grundlagen und dogmatische Grundzüge der Verfassungsgerichtsbarkeit so dargestellt, dass die Diskussion um deren Rolle und weitere Entwicklung in diesem Rechtsraum nachhaltig befruchtet wird.
Aktualisiert: 2023-02-14
Autor:
Armin von Bogdandy,
Monica Claes,
Anuscheh Farahat,
Christoph Grabenwarter,
Constance Grewe,
Rainer Grote,
Peter Michael Huber,
András Jakab,
Christoph Krenn,
Christine Landfried,
José Martin y Pérez de Nanclares,
Juan Luis Requejo Pagés,
Davide Paris,
Bogdandy u.a.,
Markus Vasek,
Pedro Cruz Villalón,
Maartje de Visser,
Bruno de Witte
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Völker- und Europarechtsfreundlichkeit sind anerkannte ungeschriebene Verfassungsgrundsätze. Sie haben die Aufgabe, bei Regelungskonflikten im Mehrebenenrechtssystem normative Lösungen zu formulieren, um den Mangel an positiv-rechtlichen Konflikt- und Kollisionsnormen zu überwinden. Wesentlicher Baustein ist die "Offene Staatlichkeit" des deutschen Verfassungsstaates, die die überstaatliche Rechtsintegration erlaubt und damit die Offenheit gegenüber dem Einfluss überstaatlichen Rechts auf das nationale Recht formuliert. Dabei gehen die Völkerrechtsfreundlichkeit und die Europarechtsfreundlichkeit über ein rein deskriptives Verständnis hinaus. Sie entfalten konkrete Rechtsfolgen im prozeduralen und materiellen Sinn. Als ungeschriebene Rechtsgrundsätze sind sie an das geschriebene Verfassungsrecht und an die Grenzen des Art. 79 Abs.3 GG gebunden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Edition "Ius Publicum Europaeum" behandelt das Verfassungsrecht nebst Verfassungsprozessrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien.
Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen Länderberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Führende Staats- und Verwaltungsrechtler aus ganz Europa wirken als Autoren an dieser Edition mit.
In Band II wird unter dem Stichwort "Offene Staatlichkeit" das nationale Europaverfassungsrecht behandelt. Eine wesentliche Rolle spielen insbesondere die Öffnung der Rechtsordnungen für das Europarecht, die Anforderungen nationaler Struktursicherungsklauseln an die Verfassung der EU und die Grenzen einer Europäisierung verfassungsrechtlicher Institutionen (u.a. Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Bürgerrechte, Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht, Finanzverfassung).
Ein zweiter Teil untersucht die Wissenschaft vom Verfassungsrecht in den einzelnen Staaten.
Aktualisiert: 2023-02-14
Autor:
Stanislaw Biernat,
Patrick J. Birkinshaw,
Armin von Bogdandy,
Antonio Lopez Castillo,
Maurizio Fioravanti,
Mariano García-Pechuán,
Christoph Grabenwarter,
Catherine Haguenau-Moizard,
Luc Heuschling,
Peter Michael Huber,
Julia Iliopoulos-Strangas,
András Jakab,
Helen Keller,
Martina Künnecke,
Irena Lipowicz,
Kjell Modéer,
Remco Nehmelman,
Joakim Nergelius,
Carlo Panara,
Walter Pauly,
Christos Pilafas,
Rainer J. Schweizer,
Alexander Somek,
Karl-Peter Sommermann,
Pál Sonnevend,
Adam Tomkins,
Pedro Cruz Villalón,
Ramses A. Wessel
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Offenheit für internationale Zusammenarbeit und Integration in supranationale europäische Zusammenhänge ist ein Charakteristikum des modernen europäischen Verfassungsstaates. Die am 28. Juni 1996 angenommene Verfassung der Ukraine sollte die Zugehörigkeit des neu entstandenen Staates zur westeuropäischen Verfassungstradition zum Ausdruck bringen und mithin eine Art Rückkehr nach Europa bewirken. Allerdings lässt sich aus dem Verfassungstext keine Entschlossenheit des Staates ableiten, sich intensiv in supranationalen Organisationen zu engagieren. Dafür fehlt es an Grundlagen, welche die für eine Zusammenarbeit dieser Art notwendige Einschränkung der Hoheitsrechte oder auch deren Übertragung ermöglichen könnten. Ausgehend von der Prämisse, dass eine Teilnahme an der Europäischen Menschenrechtskonvention und die bevorstehende verstärkte Zusammenarbeit mit der EU von der Ukraine ein Mindestmaß an Öffnung der nationalen Verfassung fordern, wird in der vorliegenden Studie normativ beschrieben und empirisch belegt, wie sich ukrainische Verfassung und Verfassungspraxis zur offenen Staatlichkeit positionieren. Mit der Offenheit dem Völkerrecht und internationalen Menschenrechtsschutz gegenüber begreift die Verfassung von 1996 die Ukraine als "kooperativen Staat". Diese Offenheit ist allerdings allgemein und vorsichtig angelegt, was zum Teil den historischen Voraussetzungen der Verfassungsannahme geschuldet ist. Zugleich überlässt die allgemein formulierte Öffnung dem Gesetzgeber und auch der Judikative einen gewissen Spielraum für ihre völkerrechtsfreundliche Ausformung und Auslegung, die allerdings aufgrund von deren starker Anfälligkeit für das Auf und Ab der Tagespolitik nicht immer stimmig und mitunter auch qualitativ problematisch sind. Unter Berücksichtigung der politischen, historischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit der Ukraine werden dem Leser die Umstände der Entstehung der völkerrechtsrelevanten Verfassungsnormen, ihre Entwicklung durch Gesetzes- und Anwendungspraxis, die komplizierten Konflikte zwischen Parlament und Exekutive im Bereich der völkerrechtsbezogenen Organkompetenzen sowie die Rolle und Funktionen des Völkerrechts in der Rechtsprechung des ukrainischen Verfassungsgerichts geschildert.
Aktualisiert: 2020-03-26
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Völker- und Europarechtsfreundlichkeit sind anerkannte ungeschriebene Verfassungsgrundsätze. Sie haben die Aufgabe, bei Regelungskonflikten im Mehrebenenrechtssystem normative Lösungen zu formulieren, um den Mangel an positiv-rechtlichen Konflikt- und Kollisionsnormen zu überwinden. Wesentlicher Baustein ist die "Offene Staatlichkeit" des deutschen Verfassungsstaates, die die überstaatliche Rechtsintegration erlaubt und damit die Offenheit gegenüber dem Einfluss überstaatlichen Rechts auf das nationale Recht formuliert. Dabei gehen die Völkerrechtsfreundlichkeit und die Europarechtsfreundlichkeit über ein rein deskriptives Verständnis hinaus. Sie entfalten konkrete Rechtsfolgen im prozeduralen und materiellen Sinn. Als ungeschriebene Rechtsgrundsätze sind sie an das geschriebene Verfassungsrecht und an die Grenzen des Art. 79 Abs.3 GG gebunden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das neue Handbuch "Ius Publicum Europaeum" behandelt das Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundlagen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Band II ist die Fortsetzung des Bandes "Grundstrukturen staatlichen Verfassungsrechts".
Der erste Teil behandelt das nationale Europaverfassungsrecht. Eine wesentliche Rolle spielen insbesondere
- die Öffnung der Rechtsordnungen für das Europarecht
- die Anforderungen nationaler Struktursicherungsklauseln an die Verfassung der EU
- die Grenzen einer Europäisierung verfassungsrechtlicher Institutionen (Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Bürgerrechte, Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht, Finanzverfassung, u.v.m.)
Der zweite Teil untersucht die Wissenschaft vom Verfassungsrecht in den einzelnen Staaten.
Jeder Teil wird nochmals in einem eigenen, rechtsvergleichenden Beitrag in Form einer Synthese zusammengefasst.
Dargestellt werden insg. 11 ausgewählte EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz. Für die Edition konnten führende Staats- und Verfassungsrechtler aus ganz Europa gewonnen werden.
Aktualisiert: 2020-10-12
Autor:
Stanislaw Biernat,
Patrick J. Birkinshaw,
Armin von von Bogdandy,
Pedro Cruz Villalón,
Maurizio Fioravanti,
Mariano García-Pechuán,
Christoph Grabenwarter,
Catherine Haguenau-Moizard,
Luc Heuschling,
Peter Michael Huber,
Julia Iliopoulos-Strangas,
András Jakab,
Helen Keller,
Martina Künnecke,
Irena Lipowicz,
Antonio Lopez Castillo,
Kjell Modéer,
Remco Nehmelman,
Joakim Nergelius,
Carlo Panara,
Walter Pauly,
Christos Pilafas,
Rainer J. Schweizer,
Alexander Somek,
Karl-Peter Sommermann,
Pál Sonnevend,
Adam Tomkins,
Ramses A. Wessel
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