Die Verwirklichung des Kindeswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern

Die Verwirklichung des Kindeswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern von Fink,  Sandra
Die Arbeit geht der Frage nach, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nach § 1626a BGB nur dann die gemeinsame elterliche Sorge für sein Kind übertragen werden kann, wenn die Kindesmutter ihre Zustimmung hierzu nicht verweigert. In der verfassungsrechtlichen Beurteilung werden die gesetzgeberischen Annahmen, die der Regelung des § 1626a BGB zugrunde liegen, sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003 einer kritischen Überprüfung unterzogen, und es werden Aspekte einer Neuregelung vorgeschlagen. Hierbei werden auch Erkenntnisse aus den Sozialwissenschaften sowie einer eigenen empirischen Erhebung bei deutschen Jugendämtern fruchtbar gemacht. Maßstab ist stets das Kindeswohl, welches durchgängiges verfassungsrechtliches Leitmotiv ist.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Matriarchale Utopien, freie Liebe und Eugenik – Die Mutterbewegung im Deutschen Kaiserreich und der Bund für Mutterschutz bis 1940

Matriarchale Utopien, freie Liebe und Eugenik – Die Mutterbewegung im Deutschen Kaiserreich und der Bund für Mutterschutz bis 1940 von Polzin,  Julia
Noch vor etwa 100 Jahren – also zu Lebzeiten unserer Urgroßeltern – war es nicht ungewöhnlich, dass ledige Mütter mit ihren Neugeborenen aus ländlichen Gemeinden ausgewiesen wurden. In Großstädten kamen die von ihren Familien und Dienstherren Verstoßenen etwa in Parkanlagen an Bäumen nieder. Suizide und (verschleierte) Kindsmorde gehörten zum Alltag im Deutschen Kaiserreich. Fanden die Mütter Arbeit, mussten sie ihre Kinder in gefährliche Pflege geben. Um 1900 lag die Sterblichkeit dieser Kinder im ersten Lebensjahr bei fast 30 Prozent. Und diese hohe Sterblichkeit war von den Wortführern der Gesellschaft sogar gewünscht! Denn das sichtbare Elend der „gefallenen Frauen“ diente als abschreckendes Beispiel und förderte nach Ansicht der populären Eugeniker auch die Auslese der Schwachen und der „moralisch Verkommenen“. Verheiratete Mütter und ihre Kinder hingegen wurden zwar mehr oder weniger versorgt, doch war auch ihr Rechtsstatus im Streitfall dem von Leibeigenen ähnlich. So hatten sie weder Bestimmungsrechte über ihren Körper und ihre Fruchtbarkeit noch über ihre Kinder, sondern vor allem Pflichten und „Mitwirkungsrechte bei der Pflege“. Auch den verfemten ledigen Müttern wurden ihre Kinder oft durch Behörden entrissen. Frauen in Europa und den USA erhoben sich, um das zu ändern. Mutterbewegungen entstanden, deren Forderungen im Vergleich zu denen heutiger Vereine, die die Lage der (ledigen) Mütter verbessern wollen, wesentlich hinausgingen. So gehörte zur deutschen Mutterbewegung in ihren Anfängen auch der Plan, matriarchale Parallelgesellschaften (Mutterkolonien) in den dünn besiedelten Ostgebieten zu errichten, wo zu einem „arteigenen Frauenleben“ und zu spiritueller Verbindung mit der Erde zurückgefunden werden sollte – ein Plan, der von vielen namhaften Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Kunst finanziell und ideell unterstützt wurde. In einem biografischen Ansatz werden der Kampf um und die Sehnsucht nach freier Mutterschaft, wie sie die führenden Rivalinnen im Bund für Mutterschutz (1904–1940) – die ehemaligen Lehrerinnen Ruth Bré und Helene Stöcker – verwirklichen wollten, ebenso quellennah wie spannend erzählt. Die Geschichte der Mutterbewegung, die ihre Ziele auch mithilfe der Kunst zu transportieren suchte, und des Bundes für Mutterschutz, der von immer neuen erbitterten Machtkämpfen erschüttert wurde, sowie die Geschichte seiner vor Patriarchatshass und Missionseifer glühenden Vorkämpferinnen zeigen, dass die erste deutsche Frauenbewegung mehr radikale Elemente in sich trug, als von der Forschung bisher eingeräumt wurde.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der Anspruch der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes gegen den Kindesvater auf Betreuungsunterhalt im Lichte des Verfassungsrechts

Der Anspruch der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes gegen den Kindesvater auf Betreuungsunterhalt im Lichte des Verfassungsrechts von Seidel,  Andrea
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob der Anspruch der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes auf Betreuungsunterhalt im Vergleich zum nachehelichen Unterhaltsanspruch des § 1570 BGB trotz derselben Anspruchsvoraussetzungen aufgrund der Abweichungen in den Folgen verfassungsgemäß ist. Dies wird aufgrund der Auswirkungen der Ansprüche auf die Kinder überwiegend im Lichte des Art. 6 Abs. 5 GG geprüft. Nach Darstellung der Entstehungsgeschichte des Anspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes vor dem gesellschaftlichen und rechtstatsächlichen Hintergrund folgen Gedanken zum verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab. Im Anschluß werden die Unterschiede der Ansprüche der geschiedenen und der nichtehelichen Mutter aufgezeigt. Die mittelbaren Auswirkungen der Ungleichbehandlungen auf die Situation der Kinder werden erörtert, und es wird nach sachlichen Gründen gefragt, die bestehende Ungleichbehandlungen rechtfertigen könnten. In einer Gesamtbetrachtung wird untersucht, ob die festgestellten Unterschiede den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen oder ob sie zu einer Verfassungswidrigkeit des Anspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes auf Betreuungsunterhalt führen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Verwirklichung des Kindeswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern

Die Verwirklichung des Kindeswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern von Fink,  Sandra
Die Arbeit geht der Frage nach, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nach § 1626a BGB nur dann die gemeinsame elterliche Sorge für sein Kind übertragen werden kann, wenn die Kindesmutter ihre Zustimmung hierzu nicht verweigert. In der verfassungsrechtlichen Beurteilung werden die gesetzgeberischen Annahmen, die der Regelung des § 1626a BGB zugrunde liegen, sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003 einer kritischen Überprüfung unterzogen, und es werden Aspekte einer Neuregelung vorgeschlagen. Hierbei werden auch Erkenntnisse aus den Sozialwissenschaften sowie einer eigenen empirischen Erhebung bei deutschen Jugendämtern fruchtbar gemacht. Maßstab ist stets das Kindeswohl, welches durchgängiges verfassungsrechtliches Leitmotiv ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Rechtsposition des nichtehelichen Vaters im Elternkonflikt in Deutschland und England

Die Rechtsposition des nichtehelichen Vaters im Elternkonflikt in Deutschland und England von Carell,  Nicole
Die Lebensumstände nichtehelicher Kinder sind oft nicht anders als die von ehelichen Kindern. Viele leben in stabilen nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Scheitert die Beziehung von Vater und Mutter oder bestehen von Anfang an schwerwiegende Konflikte geraten nichteheliche Eltern und ihre Kinder in eine mit der Ehescheidung vergleichbare Situation. Auch wenn sie nie verheiratet waren, werden Vater und Mutter, ob sie es wünschen oder nicht, über das gemeinsame Kind immer miteinander verbunden sein. Dennoch können sich die Eltern in vielen Fällen nicht darauf verständigen, die Verantwortung für ihr Kind gemeinsam wahrzunehmen. Unter Umständen ist die nichteheliche Mutter, bei der das Kind nach der Trennung der Eltern fast immer lebt, aus falsch verstandenem Kindeswohl oder eigennützigen Motiven daran interessiert, den Vater soweit wie möglich von den Belangen ihres Kindes fernzuhalten. Dieser möchte hingegen, trotz des konfliktbehafteten Verhältnisses zur Mutter, im vollen Umfang als Elternteil anerkannt und an der Pflege und Erziehung seines Kindes beteiligt werden. Für den nichtehelichen Vater, der sich nicht auf die Aufgabe der Zeugung und die Leistung von Kindesunterhalt reduzieren lassen will, stellt sich die Frage, inwieweit es ihm auch gegen den Willen der Mutter möglich ist, sich aktiv in das Leben des Kindes einzubringen. Rechtlich geht es vor allem um die abstammungsrechtliche Anerkennung als Vater, die Erlangung des Sorgerechts, den Umgang mit dem Kind sowie die Verhinderung einer von der Mutter gewünschten Adoption des Kindes durch Dritte bzw. durch den neuen Partner der Mutter. Anhand der bestehenden Regelungen des Abstammungs-, Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrechts untersucht die Autorin, inwieweit der nichteheliche Vater in Deutschland und England bei der Erlangung und Ausübung elterlicher Rechte Mitwirkungsbefugnissen der Mutter unterliegt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Rechtsregeln für nichteheliches Zusammenleben

Rechtsregeln für nichteheliches Zusammenleben von Gottwald,  Peter, Henrich,  Dieter, Kroppenberg,  Inge, Schwab,  Dieter, Spickhoff,  Andreas
Vom 9. bis 11.10.2008 fand das 9. Regensburger Symposium für europäisches Familienrecht statt. Mit dem Thema „Rechtsregeln für nichteheliches Zusammenleben“ war die Tagung einem „aktuellen Dauerbrenner“ der bürgerlichen Vermögens- und Familienrechte Europas gewidmet. Den Beiträgen zur deutschen Rechtslage - Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften (Herbert Grziwotz) - Rechtsregeln für nichteheliches Zusammenleben: Zu Geschichte und Dogmatik aus deutscher Sicht (Inge Kroppenberg) folgen 12 Länderberichte für die Schweiz (Regina E. Aebi-Müller /Carmen Ladina Widmer), die Niederlande (Willem Breemhaar), Italien (Maria Giovanna Cubeddu Wiedemann), Frankreich (Frédérique Ferrand), Österreich (Susanne Ferrari), Spanien (Josep Ferrer i Riba), Schweden (Maarit Jänterä-Jareborg), Griechenland (Achilles G. Koutsouradis), die Ukraine (Dmytro Leshchenko), Slowenien (Barbara Novak), Belgien (Walter Pintens), England und Wales (Jens M. Scherpe) und abschließend der europäische Vergleich (Dieter Henrich). Wer sich über die Vielgestaltigkeit der Regelungsformen einen fundierten Überblick verschaffen möchte, findet hier ebenso wie derjenige, der einen einschlägigen Fall zu bearbeiten hat, aktuelle und zuverlässige Informationen zu dem jeweiligen Land!
Aktualisiert: 2023-04-01
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Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern von Gietl,  Andreas, Löhnig,  Martin, Preisner,  Mareike
Auch nach der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 gibt es ein "Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern", das sich vom Recht des Kindes verheirateter Eltern unterscheidet. Prof. Dr. Martin Löhnig erörtert diese speziellen Regelungen ausführlich, aber dennoch so kurz und prägnant, dass der Leser schnell einen profunden Überblick über die Materie gewinnt. Das gut verständliche Buch berücksichtigt umfassend die aktuelle Fachliteratur und Rechtsprechung (insbesondere die wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts), beides auf dem Stand vom September 2009. Das neue Verfahrensrecht (FamFG) ist selbstverständlich vollständig eingearbeitet. Die 3. Auflage dieses wichtigen Ratgebers erläutert vor allem die Themenbereiche Abstammung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Namensrecht, Unterhaltsrecht, Erbrecht und Staatsangehörigkeitsrecht. Diese fundierte Informationsquelle wendet sich vorrangig an Rechtsanwälte, Notare, Richter, Standesbeamte, Rechtspfleger, Jugendämter, Studenten und Rechtsreferendare.
Aktualisiert: 2019-06-28
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Die Ehe – Eine überholte Lebensform?

Die Ehe – Eine überholte Lebensform? von Gress,  Rosemarie
Das Buch hat zwei Schwerpunkte: Zum einen enthält es eine Darlegung der Krisensymptome der Institution Ehe in der heutigen Gesellschaft und ihre - vor allem soziologische - Erklärung; zum anderen eine Darstellung der Eheauffassung der Katholischen Kirche und deren Reaktion auf die "Krise der Ehe". Ausgehend von biblischen Zeugnissen werden zunächst solche kulturgeschichtlichen Aspekte der Ehe aufgezeigt, die in unser heutiges Eheverständnis eingeflossen sind. Danach werden die Krise und der Wandel der Ehe in der modernen Gesellschaft vor allem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erörtert. Hierbei werden die Gründe für die Zunahme der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und der Zahl der Ehescheidungen systematisch herausgearbeitet, wobei auch aktuelle demographische und demoskopische Daten - teilweise in Diagrammform - einbezogen werden. Im Anschluss hieran wird die Reaktion des kirchlichen Lehramts auf die Krise und den Wandel der Ehe zunächst dargelegt und sodann kritisch gewürdigt. Außer den grundlegenden Äußerungen in der Pastoralkonstitution "Gaudium et spes" (Zweites Vatikanisches Konzil, 1965) und in dem päpstlichen Schreiben "Familiaris Consortio" (1981) werden dabei auch neuere kirchliche Verlbarungen - nämlich der Weltkatechismus (1993) und der "Brief Johannes Paul II. an die Familien" (1994) - berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-12-04
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