Die Lehrfreiheit – ein verlorenes Grundrecht?

Die Lehrfreiheit – ein verlorenes Grundrecht? von Kaufhold,  Ann-Katrin
Nach wie vor beschäftigen sich Rechtsprechung und Literatur intensiv mit der in Art. 5 Abs. 3 GG garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Gleichwohl haben sie die Lehrfreiheit weitgehend aus dem Blick verloren. Das Schattendasein der Garantie freier Lehre kontrastiert dabei mit grundlegenden Strukturveränderungen ihres Normbereichs, auf die Stichworte wie Lehrevaluation, leistungsorientierte Bezahlung und Bologna-Prozess verweisen. Warum das rechtswissenschaftliche Interesse für die Freiheit der Lehre verloren ging und ob die heute vielfach ausschließliche Konzentration auf Wissenschafts- und Forschungsfreiheit berechtigt ist, sind die zentralen Fragen der Untersuchung. Sie wird angeleitet durch die Hypothesen der Funktions-, Wert- und Konfliktlosigkeit der Lehrfreiheit. Die herrschende Annahme, bei der Wissenschaftsfreiheit handle es sich um ein einheitliches, Lehr- und Forschungsfreiheit umfassendes Grundrecht, könnte an der Erforderlichkeit einer Auseinandersetzung speziell mit der Garantie freier Lehre zweifeln lassen. Eine normbereichsorientierte Konkretisierung von Art. 5 Abs. 3 GG erweist die Lehrfreiheit demgegenüber als eigenständiges Grundrecht, das selbständig neben der Forschungsfreiheit steht und einer eigenen dogmatischen Sprache bedarf. Von einem "Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit" sollte nicht mehr gesprochen werden. Zu den wesentlichen dogmatischen Bausteinen der eigenständigen Lehrfreiheit zählt zum einen die Unabhängigkeit der Grundrechtsträgerschaft von einer persönlichen oder institutionellen Verbindung zur Forschung. Von zentraler Bedeutung ist ferner die Wirkung der Lehrfreiheit als Sachbereichsgarantie, die Konsequenz ihrer gewandelten "telæ" und ihres daraus folgenden fremdnützigen Charakters ist. Sie eröffnet eine neue verfassungsrechtliche Perspektive auf die aktuellen Veränderungen in der Hochschullehre. Im Ergebnis zeigt sich die Lehrfreiheit als gewandeltes, nicht verlorenes Grundrecht, das eine selbständige Funktion übernimmt und heute insbesondere für die Lernenden und die Gesellschaft wertvoll ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Lehrfreiheit – ein verlorenes Grundrecht?

Die Lehrfreiheit – ein verlorenes Grundrecht? von Kaufhold,  Ann-Katrin
Nach wie vor beschäftigen sich Rechtsprechung und Literatur intensiv mit der in Art. 5 Abs. 3 GG garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Gleichwohl haben sie die Lehrfreiheit weitgehend aus dem Blick verloren. Das Schattendasein der Garantie freier Lehre kontrastiert dabei mit grundlegenden Strukturveränderungen ihres Normbereichs, auf die Stichworte wie Lehrevaluation, leistungsorientierte Bezahlung und Bologna-Prozess verweisen. Warum das rechtswissenschaftliche Interesse für die Freiheit der Lehre verloren ging und ob die heute vielfach ausschließliche Konzentration auf Wissenschafts- und Forschungsfreiheit berechtigt ist, sind die zentralen Fragen der Untersuchung. Sie wird angeleitet durch die Hypothesen der Funktions-, Wert- und Konfliktlosigkeit der Lehrfreiheit. Die herrschende Annahme, bei der Wissenschaftsfreiheit handle es sich um ein einheitliches, Lehr- und Forschungsfreiheit umfassendes Grundrecht, könnte an der Erforderlichkeit einer Auseinandersetzung speziell mit der Garantie freier Lehre zweifeln lassen. Eine normbereichsorientierte Konkretisierung von Art. 5 Abs. 3 GG erweist die Lehrfreiheit demgegenüber als eigenständiges Grundrecht, das selbständig neben der Forschungsfreiheit steht und einer eigenen dogmatischen Sprache bedarf. Von einem "Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit" sollte nicht mehr gesprochen werden. Zu den wesentlichen dogmatischen Bausteinen der eigenständigen Lehrfreiheit zählt zum einen die Unabhängigkeit der Grundrechtsträgerschaft von einer persönlichen oder institutionellen Verbindung zur Forschung. Von zentraler Bedeutung ist ferner die Wirkung der Lehrfreiheit als Sachbereichsgarantie, die Konsequenz ihrer gewandelten "telæ" und ihres daraus folgenden fremdnützigen Charakters ist. Sie eröffnet eine neue verfassungsrechtliche Perspektive auf die aktuellen Veränderungen in der Hochschullehre. Im Ergebnis zeigt sich die Lehrfreiheit als gewandeltes, nicht verlorenes Grundrecht, das eine selbständige Funktion übernimmt und heute insbesondere für die Lernenden und die Gesellschaft wertvoll ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vom Dogma befreit

Vom Dogma befreit von Bruhn,  Michael, Colsmann,  Heide Anna, Ravetz,  Tom
Tom Ravetz versucht die theologischen Grundlagen der Christengemeinschaft systematisch zu erkunden. Diese Bewegung für religiöse Erneuerung kennt keine Dogmen; so gilt beispielsweise das Prinzip der Lehrfreiheit, und es können Frauen zur Priesterin geweiht werden. Eine hervorragende Einführung in die Theologie der Christengemeinschaft.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Vom Dogma befreit

Vom Dogma befreit von Bruhn,  Michael, Colsmann,  Heide Anna, Ravetz,  Tom
Tom Ravetz versucht die theologischen Grundlagen der Christengemeinschaft systematisch zu erkunden. Diese Bewegung für religiöse Erneuerung kennt keine Dogmen; so gilt beispielsweise das Prinzip der Lehrfreiheit, und es können Frauen zur Priesterin geweiht werden. Eine hervorragende Einführung in die Theologie der Christengemeinschaft.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Lehrfreiheit – ein verlorenes Grundrecht?

Die Lehrfreiheit – ein verlorenes Grundrecht? von Kaufhold,  Ann-Katrin
Nach wie vor beschäftigen sich Rechtsprechung und Literatur intensiv mit der in Art. 5 Abs. 3 GG garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Gleichwohl haben sie die Lehrfreiheit weitgehend aus dem Blick verloren. Das Schattendasein der Garantie freier Lehre kontrastiert dabei mit grundlegenden Strukturveränderungen ihres Normbereichs, auf die Stichworte wie Lehrevaluation, leistungsorientierte Bezahlung und Bologna-Prozess verweisen. Warum das rechtswissenschaftliche Interesse für die Freiheit der Lehre verloren ging und ob die heute vielfach ausschließliche Konzentration auf Wissenschafts- und Forschungsfreiheit berechtigt ist, sind die zentralen Fragen der Untersuchung. Sie wird angeleitet durch die Hypothesen der Funktions-, Wert- und Konfliktlosigkeit der Lehrfreiheit. Die herrschende Annahme, bei der Wissenschaftsfreiheit handle es sich um ein einheitliches, Lehr- und Forschungsfreiheit umfassendes Grundrecht, könnte an der Erforderlichkeit einer Auseinandersetzung speziell mit der Garantie freier Lehre zweifeln lassen. Eine normbereichsorientierte Konkretisierung von Art. 5 Abs. 3 GG erweist die Lehrfreiheit demgegenüber als eigenständiges Grundrecht, das selbständig neben der Forschungsfreiheit steht und einer eigenen dogmatischen Sprache bedarf. Von einem "Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit" sollte nicht mehr gesprochen werden. Zu den wesentlichen dogmatischen Bausteinen der eigenständigen Lehrfreiheit zählt zum einen die Unabhängigkeit der Grundrechtsträgerschaft von einer persönlichen oder institutionellen Verbindung zur Forschung. Von zentraler Bedeutung ist ferner die Wirkung der Lehrfreiheit als Sachbereichsgarantie, die Konsequenz ihrer gewandelten "telæ" und ihres daraus folgenden fremdnützigen Charakters ist. Sie eröffnet eine neue verfassungsrechtliche Perspektive auf die aktuellen Veränderungen in der Hochschullehre. Im Ergebnis zeigt sich die Lehrfreiheit als gewandeltes, nicht verlorenes Grundrecht, das eine selbständige Funktion übernimmt und heute insbesondere für die Lernenden und die Gesellschaft wertvoll ist.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Vom Dogma befreit

Vom Dogma befreit von Bruhn,  Michael, Colsmann,  Heide Anna, Ravetz,  Tom
Tom Ravetz versucht die theologischen Grundlagen der Christengemeinschaft systematisch zu erkunden. Diese Bewegung für religiöse Erneuerung kennt keine Dogmen; so gilt beispielsweise das Prinzip der Lehrfreiheit, und es können Frauen zur Priesterin geweiht werden. Eine hervorragende Einführung in die Theologie der Christengemeinschaft.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Die Lehrfreiheit – ein verlorenes Grundrecht?

Die Lehrfreiheit – ein verlorenes Grundrecht? von Kaufhold,  Ann-Katrin
Nach wie vor beschäftigen sich Rechtsprechung und Literatur intensiv mit der in Art. 5 Abs. 3 GG garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Gleichwohl haben sie die Lehrfreiheit weitgehend aus dem Blick verloren. Das Schattendasein der Garantie freier Lehre kontrastiert dabei mit grundlegenden Strukturveränderungen ihres Normbereichs, auf die Stichworte wie Lehrevaluation, leistungsorientierte Bezahlung und Bologna-Prozess verweisen. Warum das rechtswissenschaftliche Interesse für die Freiheit der Lehre verloren ging und ob die heute vielfach ausschließliche Konzentration auf Wissenschafts- und Forschungsfreiheit berechtigt ist, sind die zentralen Fragen der Untersuchung. Sie wird angeleitet durch die Hypothesen der Funktions-, Wert- und Konfliktlosigkeit der Lehrfreiheit. Die herrschende Annahme, bei der Wissenschaftsfreiheit handle es sich um ein einheitliches, Lehr- und Forschungsfreiheit umfassendes Grundrecht, könnte an der Erforderlichkeit einer Auseinandersetzung speziell mit der Garantie freier Lehre zweifeln lassen. Eine normbereichsorientierte Konkretisierung von Art. 5 Abs. 3 GG erweist die Lehrfreiheit demgegenüber als eigenständiges Grundrecht, das selbständig neben der Forschungsfreiheit steht und einer eigenen dogmatischen Sprache bedarf. Von einem "Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit" sollte nicht mehr gesprochen werden. Zu den wesentlichen dogmatischen Bausteinen der eigenständigen Lehrfreiheit zählt zum einen die Unabhängigkeit der Grundrechtsträgerschaft von einer persönlichen oder institutionellen Verbindung zur Forschung. Von zentraler Bedeutung ist ferner die Wirkung der Lehrfreiheit als Sachbereichsgarantie, die Konsequenz ihrer gewandelten "telæ" und ihres daraus folgenden fremdnützigen Charakters ist. Sie eröffnet eine neue verfassungsrechtliche Perspektive auf die aktuellen Veränderungen in der Hochschullehre. Im Ergebnis zeigt sich die Lehrfreiheit als gewandeltes, nicht verlorenes Grundrecht, das eine selbständige Funktion übernimmt und heute insbesondere für die Lernenden und die Gesellschaft wertvoll ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Trigger-Warnungen

Trigger-Warnungen von Derfler,  Sophie
Die Situation von Studierenden an Hochschulen ist eine besondere, denn die Zeit in welcher sie an Hochschulen zwischen Wissenschaft, Peer-Group und Eigenständigkeit leben, ist prägend für die Persönlichkeitsentfaltung. Kommunikation ist das Medium der Identitätsbildung und Selbstdarstellung und dieser Kommunikationsprozess in Academia ist zentraler Baustein der Identitätsbildung und Selbstdarstellung der Studierenden. Dieser Kommunikationsprozess wird als Teil der Persönlichkeitsentwicklung an Hochschulen nicht ausreichend geschützt und so existiert eine Gefährdungslage des identitätsbildenden Kommunikationsprozesses in Academia. Deswegen benötigt es eine Erweiterung des Grundrechtsschutzes durch das Recht auf akademische Selbstbestimmung.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Trigger-Warnungen

Trigger-Warnungen von Derfler,  Sophie
Die Situation von Studierenden an Hochschulen ist eine besondere, denn die Zeit in welcher sie an Hochschulen zwischen Wissenschaft, Peer-Group und Eigenständigkeit leben, ist prägend für die Persönlichkeitsentfaltung. Kommunikation ist das Medium der Identitätsbildung und Selbstdarstellung und dieser Kommunikationsprozess in Academia ist zentraler Baustein der Identitätsbildung und Selbstdarstellung der Studierenden. Dieser Kommunikationsprozess wird als Teil der Persönlichkeitsentwicklung an Hochschulen nicht ausreichend geschützt und so existiert eine Gefährdungslage des identitätsbildenden Kommunikationsprozesses in Academia. Deswegen benötigt es eine Erweiterung des Grundrechtsschutzes durch das Recht auf akademische Selbstbestimmung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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