Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung

Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung von Straubel,  Rolf
Dieser Titel ist unter der Lizenz CC-BY-NC-ND 4.0 im Open Access verfügbar. | This book is open access under a CC-BY-NC-ND 4.0 license.°°°°Die Untersuchung geht einem zweifachen Anliegen nach. Sie beschäftigt sich zum einen mit dem Rekrutierungsprozeß der friderizianischen Justiz- und Verwaltungsbeamten, um den Nachweis zu führen, daß spätestens seit dem zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts der unterstellte Gegensatz von »alter« und »neuer Bürokratie« nicht mehr existent war. Und zweitens geht sie den quantitativen Veränderungen nach, die es in den Landeskollegien der altpreußischen Monarchie zwischen adligen und bürgerlichen Beamten gegeben hat. Dominierten zumindest in der Justiz noch um 1750 die Edelleute, überwogen 50 Jahre später hier wie im Kameralfach die bürgerlichen Räte. Dieser Umschichtungsprozeß wird nicht nur skizziert, sondern es werden auch Gründe für den Bedeutungsverlust des ersten Standes benannt. Hervorzuheben ist in erster Linie die geringe Affinität des Adels zum Zivildienst, geschuldet den seit der Durchsetzung des mehrstufigen Prüfungssystems gewachsenen Anforderungen an ausnahmslos alle Bewerber. Dazu kam im Ergebnis der Schlesischen Kriege das gestiegene Ansehen der Armee sowie das Insistieren Friedrichs II. darauf, daß die Edelleute ihr Glück nicht mit der Feder, sondern mit dem Schwert machen sollten. In einem Exkurs wird sodann der Nachweis versucht, wonach es ihre Verschuldung vielen Gutsbesitzern nicht erlaubte, einem oder mehreren Söhnen den Universitätsbesuch zu finanzieren sowie während des Referendariats zu unterhalten. Der Unlust bzw. dem Unvermögen der Edelleute stand dagegen eine ständig größer werdende Zahl bürgerlicher Kandidaten gegenüber, die sich nach dem Besuch von Gymnasien und Akademien voller Elan dem Zivildienst widmeten und von denen nicht wenige bis in die höchsten Ämter aufsteigen konnten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung

Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung von Straubel,  Rolf
Die Untersuchung geht einem zweifachen Anliegen nach. Sie beschäftigt sich zum einen mit dem Rekrutierungsprozeß der friderizianischen Justiz- und Verwaltungsbeamten, um den Nachweis zu führen, daß spätestens seit dem zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts der unterstellte Gegensatz von 'alter' und 'neuer Bürokratie' nicht mehr existent war. Und zweitens geht sie den quantitativen Veränderungen nach, die es in den Landeskollegien der altpreußischen Monarchie zwischen adligen und bürgerlichen Beamten gegeben hat. Dominierten zumindest in der Justiz noch um 1750 die Edelleute, überwogen 50 Jahre später hier wie im Kameralfach die bürgerlichen Räte. Dieser Umschichtungsprozeß wird nicht nur skizziert, sondern es werden auch Gründe für den Bedeutungsverlust des ersten Standes benannt. Hervorzuheben ist in erster Linie die geringe Affinität des Adels zum Zivildienst, geschuldet den seit der Durchsetzung des mehrstufigen Prüfungssystems gewachsenen Anforderungen an ausnahmslos alle Bewerber. Dazu kam im Ergebnis der Schlesischen Kriege das gestiegene Ansehen der Armee sowie das Insistieren Friedrichs II. darauf, daß die Edelleute ihr Glück nicht mit der Feder, sondern mit dem Schwert machen sollten. In einem Exkurs wird sodann der Nachweis versucht, wonach es ihre Verschuldung vielen Gutsbesitzern nicht erlaubte, einem oder mehreren Söhnen den Universitätsbesuch zu finanzieren sowie während des Referendariats zu unterhalten. Der Unlust bzw. dem Unvermögen der Edelleute stand dagegen eine ständig größer werdende Zahl bürgerlicher Kandidaten gegenüber, die sich nach dem Besuch von Gymnasien und Akademien voller Elan dem Zivildienst widmeten und von denen nicht wenige bis in die höchsten Ämter aufsteigen konnten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung

Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung von Straubel,  Rolf
Dieser Titel ist unter der Lizenz CC-BY-NC-ND 4.0 im Open Access verfügbar. | This book is open access under a CC-BY-NC-ND 4.0 license.°°°°Die Untersuchung geht einem zweifachen Anliegen nach. Sie beschäftigt sich zum einen mit dem Rekrutierungsprozeß der friderizianischen Justiz- und Verwaltungsbeamten, um den Nachweis zu führen, daß spätestens seit dem zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts der unterstellte Gegensatz von »alter« und »neuer Bürokratie« nicht mehr existent war. Und zweitens geht sie den quantitativen Veränderungen nach, die es in den Landeskollegien der altpreußischen Monarchie zwischen adligen und bürgerlichen Beamten gegeben hat. Dominierten zumindest in der Justiz noch um 1750 die Edelleute, überwogen 50 Jahre später hier wie im Kameralfach die bürgerlichen Räte. Dieser Umschichtungsprozeß wird nicht nur skizziert, sondern es werden auch Gründe für den Bedeutungsverlust des ersten Standes benannt. Hervorzuheben ist in erster Linie die geringe Affinität des Adels zum Zivildienst, geschuldet den seit der Durchsetzung des mehrstufigen Prüfungssystems gewachsenen Anforderungen an ausnahmslos alle Bewerber. Dazu kam im Ergebnis der Schlesischen Kriege das gestiegene Ansehen der Armee sowie das Insistieren Friedrichs II. darauf, daß die Edelleute ihr Glück nicht mit der Feder, sondern mit dem Schwert machen sollten. In einem Exkurs wird sodann der Nachweis versucht, wonach es ihre Verschuldung vielen Gutsbesitzern nicht erlaubte, einem oder mehreren Söhnen den Universitätsbesuch zu finanzieren sowie während des Referendariats zu unterhalten. Der Unlust bzw. dem Unvermögen der Edelleute stand dagegen eine ständig größer werdende Zahl bürgerlicher Kandidaten gegenüber, die sich nach dem Besuch von Gymnasien und Akademien voller Elan dem Zivildienst widmeten und von denen nicht wenige bis in die höchsten Ämter aufsteigen konnten.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung

Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung von Straubel,  Rolf
Die Untersuchung geht einem zweifachen Anliegen nach. Sie beschäftigt sich zum einen mit dem Rekrutierungsprozeß der friderizianischen Justiz- und Verwaltungsbeamten, um den Nachweis zu führen, daß spätestens seit dem zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts der unterstellte Gegensatz von 'alter' und 'neuer Bürokratie' nicht mehr existent war. Und zweitens geht sie den quantitativen Veränderungen nach, die es in den Landeskollegien der altpreußischen Monarchie zwischen adligen und bürgerlichen Beamten gegeben hat. Dominierten zumindest in der Justiz noch um 1750 die Edelleute, überwogen 50 Jahre später hier wie im Kameralfach die bürgerlichen Räte. Dieser Umschichtungsprozeß wird nicht nur skizziert, sondern es werden auch Gründe für den Bedeutungsverlust des ersten Standes benannt. Hervorzuheben ist in erster Linie die geringe Affinität des Adels zum Zivildienst, geschuldet den seit der Durchsetzung des mehrstufigen Prüfungssystems gewachsenen Anforderungen an ausnahmslos alle Bewerber. Dazu kam im Ergebnis der Schlesischen Kriege das gestiegene Ansehen der Armee sowie das Insistieren Friedrichs II. darauf, daß die Edelleute ihr Glück nicht mit der Feder, sondern mit dem Schwert machen sollten. In einem Exkurs wird sodann der Nachweis versucht, wonach es ihre Verschuldung vielen Gutsbesitzern nicht erlaubte, einem oder mehreren Söhnen den Universitätsbesuch zu finanzieren sowie während des Referendariats zu unterhalten. Der Unlust bzw. dem Unvermögen der Edelleute stand dagegen eine ständig größer werdende Zahl bürgerlicher Kandidaten gegenüber, die sich nach dem Besuch von Gymnasien und Akademien voller Elan dem Zivildienst widmeten und von denen nicht wenige bis in die höchsten Ämter aufsteigen konnten.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Bürgerbegehren in Bayern

Bürgerbegehren in Bayern von Schmidt,  Christopher
Sie interessieren sich für ein Bürgerbegehren und wollen in Ihrer Stadt (oder Ihrem Kreis) etwas ändern. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, politische Ziele in der Kommune umzusetzen. Das Bürgerbegehren ist ein solches Mittel. Das Besondere an einem Bürgerbegehren ist, dass dieses zu einem Bürgerentscheid führen kann. Damit besteht die Möglichkeit, ein konkretes politisches Ziel gegen die Mehrheit im Gemeinderat bzw. Kreistag durchzusetzen. Dafür stellen Gemeinde- und Landkreisordnung allerdings hohe Anforderungen an Bürgerbegehren. Das vorliegende Buch geht ausführlich auf diese Anforderungen ein. Zahlreiche Beispiele, Praxishinweise, Checklisten, Mustertexte und Formulierungshilfen sowie die Kampagnenplanung und die Werbung für das Bürgerbegehren werden praxisnah beschrieben. Mit diesem Handwerkszeug kann jeder ein erfolgreiches Bürgerbegehren planen. Prof. Dr. Christopher Schmidt verfügt über eine rund 20-jährige kommunalpolitische Erfahrung in Stadt und Kreis (u.a. als stv. Bürgermeister und Fraktionsvorsitzender im Kreistag). Im Jahr 2006 legte er eine Dissertation vor, die sich u.a. mit unmittelbarer Demokratie in bayerischen Gemeinden befasst hat. Seit 2015 ist er Professor an der Hochschule Esslingen. Zudem ist er stv. Vorsitzender des Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden (DISUD an der TUD).
Aktualisiert: 2022-10-15
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Angemessenheit der Eingruppierung kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter

Angemessenheit der Eingruppierung kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter von Brüning,  Christoph
Die konkret zu bewältigenden Aufgaben der kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten entwickelten sich im Laufe der letzten Jahre parallel zu den deutlich gestiegenen Aufgabenzuwächsen im kommunalen Bereich. Hingegen sind die Rahmenbedingungen für die Besoldung und die zu gewährenden Aufwandsentschädigungen für die kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten über die Jahre nahezu konstant geblieben. Anhand einer vergleichenden Analyse der besoldungsrechtlichen Regelungen in den Flächenländern entwickelt das vorliegende Werk eine in sich schlüssige, kohärente Besoldungsordnung für die Gruppe der kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten entlang der verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation. Dazu werden originäre, ämterspezifische Parameter für diese besondere Amtsgruppe sowie Vorschläge für Zulagen und Aufwandsentschädigung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Angemessenheit der Eingruppierung kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter

Angemessenheit der Eingruppierung kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter von Brüning,  Christoph
Die konkret zu bewältigenden Aufgaben der kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten entwickelten sich im Laufe der letzten Jahre parallel zu den deutlich gestiegenen Aufgabenzuwächsen im kommunalen Bereich. Hingegen sind die Rahmenbedingungen für die Besoldung und die zu gewährenden Aufwandsentschädigungen für die kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten über die Jahre nahezu konstant geblieben. Anhand einer vergleichenden Analyse der besoldungsrechtlichen Regelungen in den Flächenländern entwickelt das vorliegende Werk eine in sich schlüssige, kohärente Besoldungsordnung für die Gruppe der kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten entlang der verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation. Dazu werden originäre, ämterspezifische Parameter für diese besondere Amtsgruppe sowie Vorschläge für Zulagen und Aufwandsentschädigung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung

Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung von Straubel,  Rolf
Dieser Titel ist unter der Lizenz CC-BY-NC-ND 4.0 im Open Access verfügbar. | This book is open access under a CC-BY-NC-ND 4.0 license.°°°°Die Untersuchung geht einem zweifachen Anliegen nach. Sie beschäftigt sich zum einen mit dem Rekrutierungsprozeß der friderizianischen Justiz- und Verwaltungsbeamten, um den Nachweis zu führen, daß spätestens seit dem zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts der unterstellte Gegensatz von »alter« und »neuer Bürokratie« nicht mehr existent war. Und zweitens geht sie den quantitativen Veränderungen nach, die es in den Landeskollegien der altpreußischen Monarchie zwischen adligen und bürgerlichen Beamten gegeben hat. Dominierten zumindest in der Justiz noch um 1750 die Edelleute, überwogen 50 Jahre später hier wie im Kameralfach die bürgerlichen Räte. Dieser Umschichtungsprozeß wird nicht nur skizziert, sondern es werden auch Gründe für den Bedeutungsverlust des ersten Standes benannt. Hervorzuheben ist in erster Linie die geringe Affinität des Adels zum Zivildienst, geschuldet den seit der Durchsetzung des mehrstufigen Prüfungssystems gewachsenen Anforderungen an ausnahmslos alle Bewerber. Dazu kam im Ergebnis der Schlesischen Kriege das gestiegene Ansehen der Armee sowie das Insistieren Friedrichs II. darauf, daß die Edelleute ihr Glück nicht mit der Feder, sondern mit dem Schwert machen sollten. In einem Exkurs wird sodann der Nachweis versucht, wonach es ihre Verschuldung vielen Gutsbesitzern nicht erlaubte, einem oder mehreren Söhnen den Universitätsbesuch zu finanzieren sowie während des Referendariats zu unterhalten. Der Unlust bzw. dem Unvermögen der Edelleute stand dagegen eine ständig größer werdende Zahl bürgerlicher Kandidaten gegenüber, die sich nach dem Besuch von Gymnasien und Akademien voller Elan dem Zivildienst widmeten und von denen nicht wenige bis in die höchsten Ämter aufsteigen konnten.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung

Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung von Straubel,  Rolf
Die Untersuchung geht einem zweifachen Anliegen nach. Sie beschäftigt sich zum einen mit dem Rekrutierungsprozeß der friderizianischen Justiz- und Verwaltungsbeamten, um den Nachweis zu führen, daß spätestens seit dem zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts der unterstellte Gegensatz von 'alter' und 'neuer Bürokratie' nicht mehr existent war. Und zweitens geht sie den quantitativen Veränderungen nach, die es in den Landeskollegien der altpreußischen Monarchie zwischen adligen und bürgerlichen Beamten gegeben hat. Dominierten zumindest in der Justiz noch um 1750 die Edelleute, überwogen 50 Jahre später hier wie im Kameralfach die bürgerlichen Räte. Dieser Umschichtungsprozeß wird nicht nur skizziert, sondern es werden auch Gründe für den Bedeutungsverlust des ersten Standes benannt. Hervorzuheben ist in erster Linie die geringe Affinität des Adels zum Zivildienst, geschuldet den seit der Durchsetzung des mehrstufigen Prüfungssystems gewachsenen Anforderungen an ausnahmslos alle Bewerber. Dazu kam im Ergebnis der Schlesischen Kriege das gestiegene Ansehen der Armee sowie das Insistieren Friedrichs II. darauf, daß die Edelleute ihr Glück nicht mit der Feder, sondern mit dem Schwert machen sollten. In einem Exkurs wird sodann der Nachweis versucht, wonach es ihre Verschuldung vielen Gutsbesitzern nicht erlaubte, einem oder mehreren Söhnen den Universitätsbesuch zu finanzieren sowie während des Referendariats zu unterhalten. Der Unlust bzw. dem Unvermögen der Edelleute stand dagegen eine ständig größer werdende Zahl bürgerlicher Kandidaten gegenüber, die sich nach dem Besuch von Gymnasien und Akademien voller Elan dem Zivildienst widmeten und von denen nicht wenige bis in die höchsten Ämter aufsteigen konnten.
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