Nötigung

Nötigung von Haneklaus,  Birgitt, Jakobs,  Günther
Da die Nötigung ein Delikt gegen die Person ist, sind die Tatmittel im Blick auf das Opfer als Rechtsträger zu interpretieren: Gewalt als Bruch eines garantierten (notwehrfähigen) Rechts und Drohung als bedingte Ankündigung eines solchen Rechtsbruchs. Ob das Opfer sich gezwungen „fühlt“ (sogenannte Zwangswirkung), ist gleichgültig; es kommt einzig darauf an, ob es auf den (drohenden) Rechtsbruch reagiert. – Neben die freiheitsverletzende Nötigung tritt eine dem Wucher ähnliche Variante.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Nötigung

Nötigung von Haneklaus,  Birgitt, Jakobs,  Günther
Da die Nötigung ein Delikt gegen die Person ist, sind die Tatmittel im Blick auf das Opfer als Rechtsträger zu interpretieren: Gewalt als Bruch eines garantierten (notwehrfähigen) Rechts und Drohung als bedingte Ankündigung eines solchen Rechtsbruchs. Ob das Opfer sich gezwungen „fühlt“ (sogenannte Zwangswirkung), ist gleichgültig; es kommt einzig darauf an, ob es auf den (drohenden) Rechtsbruch reagiert. – Neben die freiheitsverletzende Nötigung tritt eine dem Wucher ähnliche Variante.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Der produktive Körper

Der produktive Körper von Deleule,  Didier, Guery,  François, Schmidgen,  Henning, Voullié,  Ronald
Deleule und Guery verbinden den Marxismus mit Theorien der Körper-Maschine, die den Körper als Resistenz denken und sein revolutionäres Potential erkennbar machen: Wie wurde der menschliche Körper und seine Arbeitskraft durch verschiedene Stadien des Kapitalismus hindurch sukzessive ausgebeutet und wieder zusammengesetzt? Wie hängt die kapitalistische Transformation des Körpers mit dem Aufkommen der szientistischen Psychologie und den sozialwissenschaftlichen Disziplinen zusammen, die wiederum in Komplizenschaft mit modernen Kontrollregimen stehen?
Aktualisiert: 2022-09-15
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Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform / „Mehr-oder-weniger statt Alles-oder-nichts“ – Eine erste Bilanz

Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform / „Mehr-oder-weniger statt Alles-oder-nichts“ – Eine erste Bilanz von Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Hess,  Rainer, Looschelders,  Dirk, Pohlmann,  Petra, Schwienhorst,  Martin Schulze, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Prof. Dr. Dirk Looschelders befasst sich in seinem Beitrag mit den Vorschriften über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, deren Neuregelung zu den zentralen Elementen der VVG-Reform gehört. Allerdings sind in der Folge zahlreiche schwierige Auslegungsfragen aufgetreten, die anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt werden. Neben den Grenzen des Fragerechts des Versicherers durch das AGG und GenDG umfasst die Erörterung ferner die Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung, insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Den Schluss bilden Ausführungen zu den Übergangsproblemen. Dr. Rainer Heß behandelt in dem zweiten Beitrag zum 28. Münsterischen Versicherungstag die Umgestaltung der Versicherungsleistung vom Alles-oder-Nichts-Prinzip in ein „Mehr oder Weniger“ – eine der wichtigsten Änderungen des zum 1.1.2008 in Kraft getretenen neuen VVG dar. Hauptanwendungsfall ist die Verletzung von Obliegenheiten sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls. Diese Neuregelung beschäftigt seit der Reform Wissenschaft und Praxis gleichermaßen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Streitfragen und den Stand der Diskussion und gibt Hinweise auf die ersten dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen. Die beiden Vorträge behandeln Themen, die sowohl für Fachanwälte für Versicherungsrecht als auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit der Bearbeitung von Schadenfällen befassen, von besonderem Interesse sind.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Nötigung

Nötigung von Haneklaus,  Birgitt, Jakobs,  Günther
Da die Nötigung ein Delikt gegen die Person ist, sind die Tatmittel im Blick auf das Opfer als Rechtsträger zu interpretieren: Gewalt als Bruch eines garantierten (notwehrfähigen) Rechts und Drohung als bedingte Ankündigung eines solchen Rechtsbruchs. Ob das Opfer sich gezwungen „fühlt“ (sogenannte Zwangswirkung), ist gleichgültig; es kommt einzig darauf an, ob es auf den (drohenden) Rechtsbruch reagiert. – Neben die freiheitsverletzende Nötigung tritt eine dem Wucher ähnliche Variante.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Der Umfang der Rechtskraft bei Teilklagen

Der Umfang der Rechtskraft bei Teilklagen von Beinert,  Bernhard G
Der Autor geht in dieser Arbeit der Frage nach, ob der Kläger nach rechtskräftigem Abschluss des mit der Teilklage in Gang gesetzten Verfahrens noch zusätzliche Forderungen aus dem bereits abgeurteilten Rechtsverhältnis erheben kann, oder ob dem die materielle Rechtskraft in ihrer Funktion als negative Prozessvoraussetzung entgegensteht. Im selben Umfang, in dem man dem Kläger die Möglichkeit einräumt, Nachforderungen zu stellen, nötigt man den Beklagten dazu, sich mehrmals in derselben Angelegenheit mit dem Kläger vor Gericht auseinander zu setzen. Daher wird die grundlegende Frage aufgeworfen, ob - und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen - es einem Beklagten zugemutet werden darf, sich in der nämlichen Sache wiederholt auf einen gegen ihn angestrengten Prozess einzulassen. Ein Rechtsvergleich mit dem anglo-amerikanischen Zivilprozess schließt die Studie ab.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform / „Mehr-oder-weniger statt Alles-oder-nichts“ – Eine erste Bilanz

Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform / „Mehr-oder-weniger statt Alles-oder-nichts“ – Eine erste Bilanz von Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Hess,  Rainer, Looschelders,  Dirk, Pohlmann,  Petra, Schwienhorst,  Martin Schulze, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Prof. Dr. Dirk Looschelders befasst sich in seinem Beitrag mit den Vorschriften über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, deren Neuregelung zu den zentralen Elementen der VVG-Reform gehört. Allerdings sind in der Folge zahlreiche schwierige Auslegungsfragen aufgetreten, die anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt werden. Neben den Grenzen des Fragerechts des Versicherers durch das AGG und GenDG umfasst die Erörterung ferner die Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung, insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Den Schluss bilden Ausführungen zu den Übergangsproblemen. Dr. Rainer Heß behandelt in dem zweiten Beitrag zum 28. Münsterischen Versicherungstag die Umgestaltung der Versicherungsleistung vom Alles-oder-Nichts-Prinzip in ein „Mehr oder Weniger“ – eine der wichtigsten Änderungen des zum 1.1.2008 in Kraft getretenen neuen VVG dar. Hauptanwendungsfall ist die Verletzung von Obliegenheiten sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls. Diese Neuregelung beschäftigt seit der Reform Wissenschaft und Praxis gleichermaßen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Streitfragen und den Stand der Diskussion und gibt Hinweise auf die ersten dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen. Die beiden Vorträge behandeln Themen, die sowohl für Fachanwälte für Versicherungsrecht als auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit der Bearbeitung von Schadenfällen befassen, von besonderem Interesse sind.
Aktualisiert: 2023-01-30
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