Enthält die Liste des Anhangs der Klauselrichtlinie 93/13/EWG Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts?

Enthält die Liste des Anhangs der Klauselrichtlinie 93/13/EWG Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts? von Henke,  Matthias Felix
Zu einer der größten rechtlichen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte gehört die Schaffung eines einheitlichen europäischen Vertragsrechtswerks. Voraussetzung für dessen Akzeptanz sind unter anderem allseits anerkannte vertragsrechtliche Grundregeln. Matthias Felix Henke arbeitet anhand der Liste des Anhangs der Klauselrichtlinie - mit einer eigens dafür entwickelten Methode - einen Grundstock bereits vorhandener europäischer Grundregeln heraus. Diese betreffen schwerpunktmäßig das Zustandekommen eines Vertrags, die Vertragsbindung, die Folgen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen, den Anspruch auf Erfüllung, die Vertragsänderung, die Aufrechnung, die Einrede des nicht erfüllten Vertrags sowie die Rechte bei Leistungsstörung. Die herausgearbeiteten Grundregeln können als Ausgangspunkt für weitere einschlägige Forschungen dienen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Rechtsprechung des EuGH und ihr Einfluss auf die nationalen Privatrechtsordnungen

Die Rechtsprechung des EuGH und ihr Einfluss auf die nationalen Privatrechtsordnungen von Arroyo Vendrell,  Tatiana, Kindl,  Johann
Die verbindliche Letztentscheidung über die Auslegung von Unionsrecht obliegt dem EuGH. Regelmäßig wirkt sich eine solche auf die nationalen Rechtsordnungen aus. Oftmals hat der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens über die Auslegung von Richtlinien zu entscheiden, die das nationale Privatrecht betreffen. Folge einer solchen Entscheidung ist regelmäßig die Änderung der Rechtslage in den Mitgliedsstaaten. Die Änderung des nationalen Privatrechts kann sich dabei auf unterschiedlichen Wegen vollziehen. In Frage kommt etwa die Änderung nationaler Rechtsprechung oder der Gesetze in den Mitgliedsstaaten. Der vorliegende Band zeigt exemplarisch auf, dass und auf welche Art sich die Rechtsprechung des Gerichtshofs auf verschiedene Rechtsgebiete aus dem spanischen und deutschen Privatrecht ausgewirkt hat (z. B. Kaufrecht, AGB-Recht und Wettbewerbsrecht). Mit Beiträgen von Tatiana Arroyo Vendrell (Universidad Carlos III de Madrid), Markus Artz (Universität Bielefeld), Beate Gsell (Ludwig-Maximilians-Universität München), Carmen Jerez Delgado (Universidad Autónoma de Madrid), Johann Kindl (Westfälische Wilhelms-Universität Münster), Julia Ludwigkeit (Universität Bielefeld), Natalia Mato Pacín (Universidad Carlos III de Madrid), David Ramos Munoz (Universidad Carlos III de Madrid), Reiner Schulze (Westfälische Wilhelms-Universität Münster)
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Rechtsprechung des EuGH und ihr Einfluss auf die nationalen Privatrechtsordnungen

Die Rechtsprechung des EuGH und ihr Einfluss auf die nationalen Privatrechtsordnungen von Arroyo Vendrell,  Tatiana, Kindl,  Johann
Die verbindliche Letztentscheidung über die Auslegung von Unionsrecht obliegt dem EuGH. Regelmäßig wirkt sich eine solche auf die nationalen Rechtsordnungen aus. Oftmals hat der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens über die Auslegung von Richtlinien zu entscheiden, die das nationale Privatrecht betreffen. Folge einer solchen Entscheidung ist regelmäßig die Änderung der Rechtslage in den Mitgliedsstaaten. Die Änderung des nationalen Privatrechts kann sich dabei auf unterschiedlichen Wegen vollziehen. In Frage kommt etwa die Änderung nationaler Rechtsprechung oder der Gesetze in den Mitgliedsstaaten. Der vorliegende Band zeigt exemplarisch auf, dass und auf welche Art sich die Rechtsprechung des Gerichtshofs auf verschiedene Rechtsgebiete aus dem spanischen und deutschen Privatrecht ausgewirkt hat (z. B. Kaufrecht, AGB-Recht und Wettbewerbsrecht). Mit Beiträgen von Tatiana Arroyo Vendrell (Universidad Carlos III de Madrid), Markus Artz (Universität Bielefeld), Beate Gsell (Ludwig-Maximilians-Universität München), Carmen Jerez Delgado (Universidad Autónoma de Madrid), Johann Kindl (Westfälische Wilhelms-Universität Münster), Julia Ludwigkeit (Universität Bielefeld), Natalia Mato Pacín (Universidad Carlos III de Madrid), David Ramos Munoz (Universidad Carlos III de Madrid), Reiner Schulze (Westfälische Wilhelms-Universität Münster)
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die abstrakte Klauselkontrolle in Deutschland, England und Frankreich

Die abstrakte Klauselkontrolle in Deutschland, England und Frankreich von Marter,  Richard
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sorgen die Mitgliedsstaaten dafür, dass „im Interesse der Verbraucher und gewerbetreibenden Wettbewerber, angemessene und wirksame Mittel vorhanden sind, damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in Verträgen, die er mit Verbrauchern schließt, ein Ende gesetzt wird.“ Wie schaffen die Mitgliedsstaaten das? Welcher Akteure und Mittel bedienen sie sich? Sind die gewählten Mittel auch angemessen und wirksam? Welche weiteren Vorgaben gibt das europäische Recht? Kann so das Ende von missbräuchlichen Klauseln erreicht werden? Diesen und weiteren Fragen widmet sich die Untersuchung. Der Autor untersucht dabei die Systeme zur abstrakten Klauselkontrolle, also derjenigen außerhalb von Individualverfahren, in der englischen, französischen und deutschen Rechtsordnung. Praktikern, Rechtssetzenden und Theoretikern vermittelt diese Arbeit die Grundsätze der eingeschlagenen Lösungswege. Das deutsche Recht prägen insbesondere die Kontrollmechanismen rund um die Verbraucherverbände und Abmahnungen bei Verstößen gegen das Verbot der Verwendung missbräuchlicher Klauseln. Diese Verfahren werden häufig kollektive Verfahren genannt. Dies vermag auf den zweiten Blick zu überraschen, sind doch selten echte Verbraucher Mitglieder in den „Verbraucherverbänden“. Die englische Rechtsordnung hat hingegen einen zentralen Akteur geschaffen, der auf regionaler Ebene durch eine Vielzahl von kleineren Organisationen unterstützt wird: Die Competition and Markets Authority. Die einzige „kollektive“ Organisation, die Consumers‘ Association beschränkt sich lediglich darauf Verstöße zu melden. Erstaunlicherweise weist das englische System eine verhältnismäßig starke Betonung von Verhandlungslösungen auf, die in Anbetracht der vergleichsweise geringen Zahl an gerichtlichen Entscheidungen aufgrund von abstrakten Kontrollverfahren als erfolgreich bezeichnet werden muss. In Frankreich wiederum gibt es eine Unzahl an kleinen und größeren „echten“ Verbraucherorganisationen sowie eine staatliche Institution, die direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes. Für die diversen Akteure gibt es unterschiedliche rechtliche Grundlagen, um gegen Unternehmer vorzugehen, die missbräuchliche Klauseln verwenden. In der Praxis werden regelmäßig die Gerichte befasst, um ein Verbot zu erwirken. Eine Besonderheit der französischen Rechtsordnung ist die commission des clauses abusives. Nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren unterbreitet sie Vorschläge an den Gesetzgeber, nach denen bestimmte Klauseln legislativ verboten werden können. Trotz eines Komplettausfalls dieser ursprünglichen Idee erlässt die commission regelmäßig Empfehlungen. Diese werden gesetzlich zwar nie umgesetzt, fungieren aber als bedeutende Rechtsquelle bei der Identifizierung missbräuchlicher Klauseln. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist der rechtliche Umgang mit dem wettbewerbsschädigenden Effekt missbräuchlicher Klauseln. Diesen erkennend wählte die deutsche Rechtsprechung zügig den Weg, auch Unternehmern über den Rechtsbruchtatbestand des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ein Vorgehen gegen ihre Wettbewerber zu gestatten, wenn diese im Verkehr mit Verbrauchern missbräuchliche Klauseln verwenden. Der Autor zeigt auf, dass diese Wertung vom europäischen Gesetzgeber geteilt wird. Demnach umfasst der Irreführungstatbestand der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken auch die Verwendung missbräuchlicher Klauseln. Die englische Rechtsprechung hat dies ohne große Diskussion erkannt und umgesetzt, während hierfür in Frankreich kein Anzeichen existiert. Zuletzt widmet sich die dieser Arbeit der Frage, inwieweit sich die Auslegungssysteme bei der abstrakten und der konkreten Kontrolle angenähert haben. Hierbei werden die Rechtsquellen bei der Bestimmung der Missbräuchlichkeit bestimmter Klauseln und die Anwendung der sogenannten contra proferentem Auslegung, also der Auslegung gegen den Verwender, beispielhaft herangezogen. Insgesamt werden sowohl Praktiker des abstrakten Verfahrens sowie Rechtstheoretiker auf diesem Gebiet mit den unterschiedlichen Rechtssystemen vertraut gemacht. Überraschen kann dabei die Vielfältigkeit der „angemessenen und wirksamen“ Mittel. Besonders aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die Erläuterung der englischen Lösung, da diese dem europäischen Rechtssystem bald abhandenkommt und so einzigartig ist
Aktualisiert: 2023-04-06
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Reichweite der Bereichsausnahme ‚Gesellschaftsrecht‘ im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Reichweite der Bereichsausnahme ‚Gesellschaftsrecht‘ im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eißer,  Johannes
§ 310 Abs. 4 BGB nimmt pauschal das Gesellschaftsrecht vom sachlichen Anwendungsbereich des AGB-Rechts aus. Eine ähnliche Regelung findet sich im 10. Erwägungsgrund der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Bei der Abgrenzung des Kernbereichs der Verträge gesellschaftsrechtlichen Charakters von ihrer schuldrechtlichen Peripherie geht es daher auch um die Frage, ob sich die Reichweite der Bereichsausnahme immer noch allein anhand von nationalen Maßstäben bestimmen läßt oder ob sich für diese durch die Umsetzung der Richtlinie eine Änderung ergeben hat. Den Ausführungen zur Europarechtskonformität der Bereichsausnahme sowie zu dem sowohl bedeutsamen als auch besonderen Zusammenspiel von europäischem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht folgt die Darstellung zum Anwendungsbereich der Richtlinie. Hierbei wird strikt zwischen dem persönlichen und dem sachlichen Anwendungsbereich getrennt. Ist die Rolle der Richtlinie geklärt, geht es sodann um die Bestimmung der Reichweite der Bereichsausnahme für das Gesellschaftsrecht. Dabei wird zunächst untersucht, welche Gesellschaftsformen unter § 310 Abs. 4 BGB fallen. Zur Debatte steht dabei insbesondere die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme auf die stille Gesellschaft. In einem weiteren Schritt wird der Frage nachgegangen, welche Verträge auf dem Gebiete des Gesellschaftsrechts unter die Bereichsausnahme fallen. Die Abgrenzungskriterien werden dabei im Gegensatz zu Rechtsprechung und Literatur positiv umschrieben.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Preis- und Preisänderungskontrolle in Energielieferungsverträgen

Preis- und Preisänderungskontrolle in Energielieferungsverträgen von de Wal,  Maurice
Das Werk untersucht die rechtlichen Grenzen, denen einseitige Preisbestimmungen in Energielieferungsverträgen im Verbraucherbereich unterliegen. In den Fokus rücken zunächst die Gaslieferungsverträge, bei denen zwischen Grundversorgungs- und Sondervertragsverhältnissen zu unterscheiden ist. In Grundversorgungsverhältnissen ist nur eine eingeschränkte rechtliche Kontrolle des Preises möglich. Dem Kunden steht als Gegengewicht zur Marktmacht des Versorgers das Recht auf eine richterliche Billigkeitskontrolle bei einseitigen Preisfestsetzungen zu, was in Wettbewerbsmärkten auf den ersten Blick als Systembruch erscheint. Die Methoden der rechtlichen Billigkeitskontrolle sind daher kritisch mit Blick auf die Grundsätze der marktbasierten Preisfindung zu würdigen. Das praktisch im Ergebnis einfach zu handhabende gesetzliche Preisgestaltungsrecht des Grundversorgers steht im krassen Widerspruch zu den strengen und komplexen AGB-rechtlichen Anforderungen, die der Versorger im Rahmen des Sondervertragsverhältnisses zu beachten hat. Die Preiskontrolle bei Sonderverhältnissen erfolgt auf der Ebene der abstrakten Klauselkontrolle anhand der Maßstäbe der ABG-rechtlichen Transparenz- und Angemessenheitskontrolle. Ein Schwerpunkt liegt daher auf der Frage, inwieweit Preisanpassungsklauseln diesen Anforderungen, auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der europäischen Richtlinie über unfaire Klauseln in Verbraucherverträgen, standhalten können. Nach Auswertung der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage ist festzustellen, dass nur ganz wenige Gestaltungen rechtskonform umsetzbar sind. Abschließend wird der Frage nachgegangen, welche finanziellen Ausgleichsansprüche der Kunde hat, wenn sich eine Klausel im Nachhinein als unwirksam erweist und welche Fristen für ihre Ausübung bestehen. Im zweiten Schwerpunkt der Untersuchung werden die rechtlichen Anforderungen an Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen betrachtet. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob die rechtlichen Wertungen aus dem Gasbereich auch auf Fernwärmelieferungsverträge übertragen werden können, obwohl die Marktstrukturen sich erheblich unterscheiden. Soweit das Verbot der einseitigen Gewinnspannenvergrößerung betroffen ist, gilt dies in abgeschwächter Form auch bei der Fernwärme. Erhebliche Unterschiede ergeben sich allerdings aus der rechtlichen Besonderheit, dass eine Preisänderungsklausel auch die Besonderheiten des Wärmemarktes berücksichtigen muss.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Die Umsetzung der «EG-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen» im englischen und deutschen Recht

Die Umsetzung der «EG-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen» im englischen und deutschen Recht von Heine,  Vera
Durch die Umsetzung der wurde der Maßstab von Treu und Glauben als allgemeines Prinzip im englischen Recht verankert. Schwerpunkt der Arbeit ist die Konkretisierung dieses unbestimmten Begriffs im englischen Recht. Neben den Richtlinienvorgaben werden dazu insbesondere bereits bestehende Vorschriften herangezogen. Zudem werden Fallgruppen missbräuchlicher Klauseln erarbeitet. Das gewonnene Ergebnis wird den Fallgruppen gegenübergestellt, die sich im deutschen Recht anhand der §§ 305 ff BGB bilden lassen. Dabei wird deutlich, dass die auf dem Gebiet der Kontrolle von Verbraucherverträgen zu einer Rechtsangleichung geführt hat. Lediglich unter einzelnen Aspekten begründen die deutschen Vorschriften zum jetzigen Zeitpunkt einen weitergehenden Schutz.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Enthält die Liste des Anhangs der Klauselrichtlinie 93/13/EWG Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts?

Enthält die Liste des Anhangs der Klauselrichtlinie 93/13/EWG Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts? von Henke,  Matthias Felix
Zu einer der größten rechtlichen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte gehört die Schaffung eines einheitlichen europäischen Vertragsrechtswerks. Voraussetzung für dessen Akzeptanz sind unter anderem allseits anerkannte vertragsrechtliche Grundregeln. Matthias Felix Henke arbeitet anhand der Liste des Anhangs der Klauselrichtlinie - mit einer eigens dafür entwickelten Methode - einen Grundstock bereits vorhandener europäischer Grundregeln heraus. Diese betreffen schwerpunktmäßig das Zustandekommen eines Vertrags, die Vertragsbindung, die Folgen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen, den Anspruch auf Erfüllung, die Vertragsänderung, die Aufrechnung, die Einrede des nicht erfüllten Vertrags sowie die Rechte bei Leistungsstörung. Die herausgearbeiteten Grundregeln können als Ausgangspunkt für weitere einschlägige Forschungen dienen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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