Die Parallelität internationaler Streitbeilegungsmechanismen.

Die Parallelität internationaler Streitbeilegungsmechanismen. von Finke,  Jasper
Der Autor behandelt die hochaktuelle Problematik der kohärenten Entscheidungsfindung internationaler Gerichte, wie sie exemplarisch im Schwertfisch-Fall, dem Southern Bluefin Tuna-Fall und dem Tadic-Urteil des ICTY zu Tage getreten ist. Zunächst werden die bisher aufgetretenen und in der Literatur diskutierten Fallkonstellationen erstmalig umfassend dargestellt und - darauf aufbauend - eine abstrakte, auf alle in Zukunft denkbaren Fälle paralleler Zuständigkeiten übertragbare Kategorisierung erarbeitet, die das unterschiedliche Konfliktpotential der verschiedenen Konstellationen berücksichtigt. Wesentliches Ergebnis dieses ersten Teils ist die konsequente Differenzierung zwischen Auslegungs- und Zuständigkeitskonflikten. Da aber diese Differenzierung alleine keine Aussage darüber treffen kann, unter welchen Voraussetzungen überhaupt Auslegungs- oder Zuständigkeitskonflikte entstehen, liegt ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung auf einer sorgfältigen Erarbeitung ebendieser Voraussetzungen. Im Rahmen der Zuständigkeitskonflikte wurde darüber hinaus in Anlehnung an das internationale (und auch nationale) Zivilverfahrensrecht die Differenzierung zwischen doppelter Rechtshängigkeit und konnexen Verfahren erstmalig in die Diskussion eingeführt. Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Konfliktpotentialen ermöglicht es schließlich auch, jeweils sachgerechte Lösungsansätze zu erarbeiten, wobei darauf geachtet wurde, dass diese realisierbar sind und nicht lediglich hypothetische, nicht umsetzbare Möglichkeiten darstellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Weltrechtspflege.

Weltrechtspflege. von Gärditz,  Klaus Ferdinand
Der Begriff Weltrechtspflege beschreibt die Inanspruchnahme staatlicher Regelungsgewalt, extraterritorial begangene Straftaten ohne Beziehung zum Forumsstaat Strafgesetzen zu unterwerfen und durch staatliche Gerichte abzuurteilen. Zunächst führt Klaus Ferdinand Gärditz in die ideengeschichtliche Entwicklung des Weltrechtspflegegedankens ein. Den Hauptteil des Buches bilden eine Analyse der bisherigen Staatenpraxis, ihre völkerrechtliche Bewertung und die Integration der Weltrechtspflege in ein völkerrechtliches System staatlicher Regelungsgewalt. Hierbei werden verbreitete Deutungen der Weltrechtpflege kritisch analysiert und die bislang kaum transparenten völkerrechtlichen Grenzen des Weltrechtsprinzips identifiziert. Abschließend wird eingehend untersucht, welchen verfassungsrechtlichen Begrenzungen (Grundrechte, Nulla-poena-Satz, Rechtsstaatsprinzip) das Weltrechtsprinzip in Deutschland unterworfen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Weltraumhaftung im Völkerrecht.

Weltraumhaftung im Völkerrecht. von Wins,  Elmar
Weltraumhaftung beinhaltet die Regeln, die bei schadensverursachenden Aktivitäten im Weltraum Anwendung finden. Elmar Wins stellt in der vorliegenden Arbeit den völkerrechtlichen Teil dieser Regeln dar, bestimmt deren Stellung im Völkerrecht und bewertet sie hinsichtlich ihrer Alltagstauglichkeit. In der kurzen Einführung in den völkerrechtlichen »Corpus Iuris Spatialis« geht der Autor kritisch auf die Begrenzung von Luft- und Weltraum anhand der Duldung von Satellitenüberflügen ein und begründet den objektiven Auslegungsansatz für die Weltraumverträge. Die Darstellung der Quellen der Weltraumhaftung konzentriert sich auf die Haftungsformen, den ersatzfähigen Schaden sowie die Einbeziehung von natürlichen Personen und Internationalen Organisationen. Zusätzlich werden die Feinheiten des Weltraumhaftungsübereinkommens von 1972 erläutert, die besondere Bedeutung und Funktion von Art. VI des Weltraumvertrags herausgestellt und die Unsicherheiten bei der allgemeinen völkerrechtlichen Verantwortlichkeit beschrieben. Die Evaluation der Weltraumhaftung beginnt mit ihrer Positionsbestimmung in der Völkerrechtsordnung. Dabei berücksichtigt der Autor besonders die Tätigkeit der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen in den Bereichen Staatenverantwortlichkeit und Haftung für völkerrechtlich nicht verbotenes Verhalten. Aus den verschiedenen Betrachtungen offenbart sich die Sonderstellung der Weltraumhaftung im Völkerrecht. Die Alltagstauglichkeit der Weltraumhaftung fällt unterschiedlich aus. Bei dem Problem des Space Debris ist die Analyse aufgrund der mangelnden Nachweismöglichkeit des verursachenden Staats negativ. Dagegen lassen sich die Fragen der nuklearen Energiequellen im Weltraum mit Hilfe der Weltraumhaftung lösen. Auch auf die Internationalisierung und Privatisierung von Weltraumaktivitäten findet sie ausreichende Antworten. Es wird jedoch ersichtlich, daß privatrechtliche Haftungssysteme zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Weltraumhaftung im Völkerrecht.

Weltraumhaftung im Völkerrecht. von Wins,  Elmar
Weltraumhaftung beinhaltet die Regeln, die bei schadensverursachenden Aktivitäten im Weltraum Anwendung finden. Elmar Wins stellt in der vorliegenden Arbeit den völkerrechtlichen Teil dieser Regeln dar, bestimmt deren Stellung im Völkerrecht und bewertet sie hinsichtlich ihrer Alltagstauglichkeit. In der kurzen Einführung in den völkerrechtlichen »Corpus Iuris Spatialis« geht der Autor kritisch auf die Begrenzung von Luft- und Weltraum anhand der Duldung von Satellitenüberflügen ein und begründet den objektiven Auslegungsansatz für die Weltraumverträge. Die Darstellung der Quellen der Weltraumhaftung konzentriert sich auf die Haftungsformen, den ersatzfähigen Schaden sowie die Einbeziehung von natürlichen Personen und Internationalen Organisationen. Zusätzlich werden die Feinheiten des Weltraumhaftungsübereinkommens von 1972 erläutert, die besondere Bedeutung und Funktion von Art. VI des Weltraumvertrags herausgestellt und die Unsicherheiten bei der allgemeinen völkerrechtlichen Verantwortlichkeit beschrieben. Die Evaluation der Weltraumhaftung beginnt mit ihrer Positionsbestimmung in der Völkerrechtsordnung. Dabei berücksichtigt der Autor besonders die Tätigkeit der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen in den Bereichen Staatenverantwortlichkeit und Haftung für völkerrechtlich nicht verbotenes Verhalten. Aus den verschiedenen Betrachtungen offenbart sich die Sonderstellung der Weltraumhaftung im Völkerrecht. Die Alltagstauglichkeit der Weltraumhaftung fällt unterschiedlich aus. Bei dem Problem des Space Debris ist die Analyse aufgrund der mangelnden Nachweismöglichkeit des verursachenden Staats negativ. Dagegen lassen sich die Fragen der nuklearen Energiequellen im Weltraum mit Hilfe der Weltraumhaftung lösen. Auch auf die Internationalisierung und Privatisierung von Weltraumaktivitäten findet sie ausreichende Antworten. Es wird jedoch ersichtlich, daß privatrechtliche Haftungssysteme zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Internationale Streitbeilegung im Kontext gemischter Verträge der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten.

Internationale Streitbeilegung im Kontext gemischter Verträge der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten. von Oen,  Raphael
Fallen Regelungsmaterien eines völkerrechtlichen Abkommens sowohl in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft als auch in denjenigen ihrer Mitgliedstaaten, kommt es regelmäßig zum Abschluss so genannter "gemischter Verträge". Hierbei tritt die Gemeinschaft gemeinsam mit den Mitgliedstaaten als einheitliche Vertragspartei dritten Völkerrechtssubjekten gegenüber. Von den vielfältigen rechtlichen Schwierigkeiten, die der gemeinsame Vertragsschluss mit sich bringt, konzentriert sich Raphael Oen auf die Problematik, wie sich Gemeinschaft und Mitgliedstaaten in die im Rahmen gemischter Abkommen vorgesehenen Verfahren friedlicher Streitbeilegung einordnen. Konkret werden zwei Fragestellungen erfasst: Zum einen die Frage nach dem richtigen Kläger oder Beklagten in einem Streitfall mit einem Drittstaat, deren Beantwortung wiederum davon abhängt, wer innerhalb der Gemeinschaftsgruppe an die streitentscheidende Vertragsnorm völkerrechtlich gebunden ist. Zum anderen fragt Oen, in welchem Umfang auch die Mitgliedstaaten im Verhältnis zueinander bei gemischten Abkommen völkerrechtlichen Bindungen unterliegen und daher auch untereinander für die Nichterfüllung von Vertragspflichten in einem völkerrechtlichen Streitbeilegungsverfahren verantwortlich gemacht werden können. Der zuletzt angesprochene Aspekt gewinnt vor dem Hintergrund des so genannten MOX Plant-Falls zwischen Großbritannien und Irland, der im Rahmen zweier gemischter Abkommen (der OSPAR-Konvention und des Seerechtsübereinkommens) anhängig gemacht wurde, zunehmend an praktischer Bedeutung. Mit den gemeinschaftsinternen Implikationen dieses Falls beschäftigt sich mittlerweile auch der EuGH, der im Wege des Vertragsverletzungsverfahrens von der Kommission angerufen wurde.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Deutschland und die internationale Gerichtsbarkeit.

Deutschland und die internationale Gerichtsbarkeit. von Heinz,  Ursula E., Zimmermann,  Andreas
Vorliegender Band ist das Ergebnis einer Vortragsreihe am Kieler Walther-Schücking-Institut, welche dort im Zeitraum Wintersemester 2002/2003 bis Sommersemester 2003 abgehalten wurde. Das nach dem früheren deutschen Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof und ehemaligen Direktor benannte Institut hielt es für angezeigt, bei den derzeit an internationalen Gerichten tätigen deutschen Richtern beziehungsweise Generalanwälten nachzufragen, wie sie das Verhältnis Deutschlands zu "ihrem" Gericht sehen. Hinzu kamen Vorträge des früheren, langjährigen Direktors des Instituts Jost Delbrück zur Rolle des Deutschen Reiches bei der Herausbildung einer ständigen (Schieds-)Gerichtsbarkeit sowie - sozusagen aus der Binnenperspektive - eine Analyse der Rolle, welche die internationale Gerichtsbarkeit für das Bundesverfassungsgericht spielt (aus der Feder von Richter am Bundesverfassungsgericht Di Fabio). Beide bilden eine gedankliche Klammer, welche die Beiträge zu den einzelnen Gerichtsinstanzen miteinander verknüpfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit von Bähr,  Robert
Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit von Bähr,  Robert
Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit von Bähr,  Robert
Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Berthold Schenk Graf von Stauffenberg (1905–1944).

Berthold Schenk Graf von Stauffenberg (1905–1944). von Meyer,  Alexander
Berthold Graf Stauffenberg (1905-1944), älterer Bruder des Hitler-Attentäters vom 20. Juli 1944, war eine Persönlichkeit von eigenem Rang, die sich unabhängig von diesem zur Widerstandstätigkeit gegen das NS-Regime entschloß, und ein herausragender Jurist, der sich auf dem Gebiet des Völkerrechts durch viel beachtete Veröffentlichungen einen glänzenden Ruf erwarb. Im ersten Teil der Arbeit beschäftigt sich der Autor mit Person und Persönlichkeit, beruflichem Werdegang und dem Weg Berthold Graf Stauffenbergs in den aktiven Widerstand gegen die Regierung Adolf Hitler. Die Erfahrungen der Jugend- und Studentenzeit, die Arbeiten am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, in diversen kriegsrechtlichen Ausschüssen und im Oberkommando der Kriegsmarine sowie die Beteiligung Berthold Graf Stauffenbergs an der Umsturzplanung bilden den Schwerpunkt dieses Abschnitts. Daraufhin stellt Alexander Meyer die Entwicklung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und internationalen Gerichtsbarkeit sowie die Tätigkeit Berthold Graf Stauffenbergs am Ständigen Internationalen Gerichtshof des Völkerbundes dar. Dieser Teil der Arbeit ist geprägt von Berthold Graf Stauffenbergs größtem juristischen Werk, dem Kommentar des Statuts und des Reglements des Gerichtshofes, und von wichtigen völkerrechtlichen Entscheidungen des Gerichtshofes, die teilweise von Berthold Graf Stauffenberg einer kritischen Betrachtung unterzogen wurden. Schließlich befaßt sich der Autor mit dem Seekriegs- und Prisenrecht. Neben der geschichtlichen Entwicklung wird vor allem das zweite große Werk Berthold Graf Stauffenbergs, die Prisenordnung von 1939, beleuchtet und untersucht. Die prisenrechtlichen Institute des Blockade-, Konterbande- und Seebeuterechts werden in ihrer theoretischen Ausgestaltung und ihrer praktischen Verwendung im Vergleich mit völkerrechtlichem Gewohnheitsrecht gemessen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Kompetenzkonflikte und Aufgabenverteilung zwischen nationalen und internationalen Gerichten.

Kompetenzkonflikte und Aufgabenverteilung zwischen nationalen und internationalen Gerichten. von Lutz,  Carsten
Im Zuge des beschleunigten Internationalisierungsprozesses der letzten Jahrzehnte sind zahlreiche neue überstaatliche Gerichte entstanden, deren Spruchtätigkeit direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Tätigkeit nationaler Gerichte hat. Eine übergreifende Analyse denkbarer Koordinierungsmechanismen und Kollisionslagen fehlt bisher in der Literatur. Hier setzt die vorliegende Arbeit an. Losgelöst von den Besonderheiten der jeweiligen Materie, legt der Verfasser die Grundstrukturen des Zusammenspiels der verschiedenen nationalen, supranationalen und internationalen Gerichte offen und entwickelt darauf aufbauend erste dogmatische Bausteine einer "Weltgerichtsordnung". Ausgangspunkt sind dabei die bestehenden Systeme, an denen beispielhaft Aufgabenverteilung und Kompetenzkonflikte zwischen nationalen, supranationalen und internationalen Gerichten aufgezeigt werden. Entgegen der nur scheinbar existierenden Vielfalt an Aufgabenverteilungsprinzipien zeigt die Strukturanalyse, dass sich alle bisherigen Prinzipen auf zwei Grundtypen, die Parallelrechtsordnung und die Hierarchierechtsordnung, zurückführen lassen. Diese unterscheiden sich lediglich im Grad der Kompetenzen, die auf eine höhere Ebene verlagert werden, oder in der Intensität der gegenseitigen Verflechtung zwischen den Rechtsordnungen. Aus der vergleichenden Strukturanalyse leitet Carsten Lutz eine Reihe von Grundthesen ab, die bei der Entwicklung einer zukünftigen "Weltgerichtsordnung" beachtet werden müssten, um das internationale Rechtssystem funktionsfähig und effektiv zu erhalten.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Deutschland und die internationale Gerichtsbarkeit.

Deutschland und die internationale Gerichtsbarkeit. von Heinz,  Ursula E., Zimmermann,  Andreas
Vorliegender Band ist das Ergebnis einer Vortragsreihe am Kieler Walther-Schücking-Institut, welche dort im Zeitraum Wintersemester 2002/2003 bis Sommersemester 2003 abgehalten wurde. Das nach dem früheren deutschen Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof und ehemaligen Direktor benannte Institut hielt es für angezeigt, bei den derzeit an internationalen Gerichten tätigen deutschen Richtern beziehungsweise Generalanwälten nachzufragen, wie sie das Verhältnis Deutschlands zu "ihrem" Gericht sehen. Hinzu kamen Vorträge des früheren, langjährigen Direktors des Instituts Jost Delbrück zur Rolle des Deutschen Reiches bei der Herausbildung einer ständigen (Schieds-)Gerichtsbarkeit sowie - sozusagen aus der Binnenperspektive - eine Analyse der Rolle, welche die internationale Gerichtsbarkeit für das Bundesverfassungsgericht spielt (aus der Feder von Richter am Bundesverfassungsgericht Di Fabio). Beide bilden eine gedankliche Klammer, welche die Beiträge zu den einzelnen Gerichtsinstanzen miteinander verknüpfen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit von Bähr,  Robert
Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit von Bähr,  Robert
Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Weltrechtspflege.

Weltrechtspflege. von Gärditz,  Klaus Ferdinand
Der Begriff Weltrechtspflege beschreibt die Inanspruchnahme staatlicher Regelungsgewalt, extraterritorial begangene Straftaten ohne Beziehung zum Forumsstaat Strafgesetzen zu unterwerfen und durch staatliche Gerichte abzuurteilen. Zunächst führt Klaus Ferdinand Gärditz in die ideengeschichtliche Entwicklung des Weltrechtspflegegedankens ein. Den Hauptteil des Buches bilden eine Analyse der bisherigen Staatenpraxis, ihre völkerrechtliche Bewertung und die Integration der Weltrechtspflege in ein völkerrechtliches System staatlicher Regelungsgewalt. Hierbei werden verbreitete Deutungen der Weltrechtpflege kritisch analysiert und die bislang kaum transparenten völkerrechtlichen Grenzen des Weltrechtsprinzips identifiziert. Abschließend wird eingehend untersucht, welchen verfassungsrechtlichen Begrenzungen (Grundrechte, Nulla-poena-Satz, Rechtsstaatsprinzip) das Weltrechtsprinzip in Deutschland unterworfen ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit von Bähr,  Robert
Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit von Bähr,  Robert
Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit von Bähr,  Robert
Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Internationale Streitbeilegung im Kontext gemischter Verträge der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten.

Internationale Streitbeilegung im Kontext gemischter Verträge der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten. von Oen,  Raphael
Fallen Regelungsmaterien eines völkerrechtlichen Abkommens sowohl in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft als auch in denjenigen ihrer Mitgliedstaaten, kommt es regelmäßig zum Abschluss so genannter "gemischter Verträge". Hierbei tritt die Gemeinschaft gemeinsam mit den Mitgliedstaaten als einheitliche Vertragspartei dritten Völkerrechtssubjekten gegenüber. Von den vielfältigen rechtlichen Schwierigkeiten, die der gemeinsame Vertragsschluss mit sich bringt, konzentriert sich Raphael Oen auf die Problematik, wie sich Gemeinschaft und Mitgliedstaaten in die im Rahmen gemischter Abkommen vorgesehenen Verfahren friedlicher Streitbeilegung einordnen. Konkret werden zwei Fragestellungen erfasst: Zum einen die Frage nach dem richtigen Kläger oder Beklagten in einem Streitfall mit einem Drittstaat, deren Beantwortung wiederum davon abhängt, wer innerhalb der Gemeinschaftsgruppe an die streitentscheidende Vertragsnorm völkerrechtlich gebunden ist. Zum anderen fragt Oen, in welchem Umfang auch die Mitgliedstaaten im Verhältnis zueinander bei gemischten Abkommen völkerrechtlichen Bindungen unterliegen und daher auch untereinander für die Nichterfüllung von Vertragspflichten in einem völkerrechtlichen Streitbeilegungsverfahren verantwortlich gemacht werden können. Der zuletzt angesprochene Aspekt gewinnt vor dem Hintergrund des so genannten MOX Plant-Falls zwischen Großbritannien und Irland, der im Rahmen zweier gemischter Abkommen (der OSPAR-Konvention und des Seerechtsübereinkommens) anhängig gemacht wurde, zunehmend an praktischer Bedeutung. Mit den gemeinschaftsinternen Implikationen dieses Falls beschäftigt sich mittlerweile auch der EuGH, der im Wege des Vertragsverletzungsverfahrens von der Kommission angerufen wurde.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Parallelität internationaler Streitbeilegungsmechanismen.

Die Parallelität internationaler Streitbeilegungsmechanismen. von Finke,  Jasper
Der Autor behandelt die hochaktuelle Problematik der kohärenten Entscheidungsfindung internationaler Gerichte, wie sie exemplarisch im Schwertfisch-Fall, dem Southern Bluefin Tuna-Fall und dem Tadic-Urteil des ICTY zu Tage getreten ist. Zunächst werden die bisher aufgetretenen und in der Literatur diskutierten Fallkonstellationen erstmalig umfassend dargestellt und - darauf aufbauend - eine abstrakte, auf alle in Zukunft denkbaren Fälle paralleler Zuständigkeiten übertragbare Kategorisierung erarbeitet, die das unterschiedliche Konfliktpotential der verschiedenen Konstellationen berücksichtigt. Wesentliches Ergebnis dieses ersten Teils ist die konsequente Differenzierung zwischen Auslegungs- und Zuständigkeitskonflikten. Da aber diese Differenzierung alleine keine Aussage darüber treffen kann, unter welchen Voraussetzungen überhaupt Auslegungs- oder Zuständigkeitskonflikte entstehen, liegt ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung auf einer sorgfältigen Erarbeitung ebendieser Voraussetzungen. Im Rahmen der Zuständigkeitskonflikte wurde darüber hinaus in Anlehnung an das internationale (und auch nationale) Zivilverfahrensrecht die Differenzierung zwischen doppelter Rechtshängigkeit und konnexen Verfahren erstmalig in die Diskussion eingeführt. Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Konfliktpotentialen ermöglicht es schließlich auch, jeweils sachgerechte Lösungsansätze zu erarbeiten, wobei darauf geachtet wurde, dass diese realisierbar sind und nicht lediglich hypothetische, nicht umsetzbare Möglichkeiten darstellen.
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