Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft
Stand: 1.7.2019
Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland
Die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft finden auf rund 200.000 Arbeitsverhältnisse in Deutschland Anwendung. Mit einer Abdeckung von 95 % der Beschäftigten in der Branche ist der Grad der Tarifanwendung im Vergleich zu anderen Branchen außerordentlich hoch.
Neu mit:
– Tarifvertrag zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei erlaubnispflichtiger konzerninterner
Arbeitnehmerüberlassung (TV AÜG konzernintern)
– Tarifvertrag Mobiles Arbeiten (TV MobA)