Staatsanwälte als Anwälte des Staates?
Die Strafverfolgungspraxis von Reichsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft vom Kaiserreich bis in die frühe Bundesrepublik
Malte Wilke
Die deutsche Staatsanwaltschaft wird seit dem 19. Jahrhundert für ihre Strafverfolgungspraxis kritisiert. Mitverantwortlich für die Ablehnung des deutschen Strafverfolgungssystems ist die strafprozessuale Stellung der Staatsanwaltschaft. Trat die Staatsanwaltschaft in ihrer 170-jährigen Geschichte als »Anwältin des Staates« oder als objektive »Anwältin der Gerechtigkeit« auf? Der Autor analysiert, ob die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe als objektive Gesetzeswächterin genügt. Neben der Analyse ihrer strafprozessualen Stellung untersucht er, wie sich die Mentalitäten der Staatsanwälte auf die Strafverfolgungspraxis im Staatsschutzverfahren auswirkten.