Satzungsgebung der Universitäten
Staatliche Aufsicht und Mitwirkung
Frank Stieler
Im Universitätsrecht sind verschiedene Aufgabenbereiche zu unterscheiden. Für einen Bereich gemeinsamer Aufgaben ist eine wechselseitige Mitwirkung zwischen Staat und Universitäten vorzusehen. Das Selbstverwaltungsrecht der Universitäten ermöglicht den Erlass von Satzungen. Die Ausübung des Selbstverwaltungsrechtes ist der staatlichen Aufsicht unterstellt. Die Satzungen unterliegen einer Genehmigungspflicht. Der zulässige Aufsichtsumfang ist vom Inhalt der Satzungen abhängig. Er richtet sich nach dem zugrundeliegenden Aufgabenbereich. Die empirischen Untersuchungen beleuchten die Besonderheiten des Genehmigungsverfahrens.