Rheinschiffahrtspolizeiverordnung
Kommentar
Gesa Bemm, Wilfrid Bemm, Thor von Waldstein
Frontmatter — Vorwort — Inhaltsübersicht — Abkürzungsverzeichnis — Literaturverzeichnis — Rheinschiffahrtspolizeiverordnung 1995 mit Kommentierung — Übersicht — Einführung — Erster Teil. Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen — Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen — Kapitel 2: Kennzeichnung und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung — Kapitel 3: Bezeichnung der Fahrzeuge — Kapitel 4: Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk; Radar — Kapitel 5: Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße — Kapitel 6: Fahrregeln — Kapitel 7: Regeln für das Stilliegen — Kapitel 8: Zusatzbestimmung — Zweiter Teil: Sonderbestimmungen für einzelne Rheinstrecken — Kapitel 9: Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen — Kapitel 10: Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser und bei Niedrigwasser — Kapitel 11 : Höchstabmessungen der Fahrzeuge, Schubverbände und sonstiger Fahrzeugzusammenstellungen — Kapitel 12: Stromstrecken mit Meldepflicht oder mit Wahrschauregelung — Kapitel 13: Besondere Bestimmungen für den Verkehr der Kanalpenichen auf der Strecke Basel bis Schleusen Iffezheim — Kapitel 14: Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein — Dritter Teil: Umweltbestimmungen — Kapitel 15: Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen — Anlagen — Auszug aus der Rev. Rheinschiffahrtsakte vom 17.10.1868 — Rheinregeln der Internationalen Vereinigung des Rheinschiffsregisters (IVR) 1979 — Schubabkommen v. 16.6.1970 — Zusatzabkommen zu dem Vertrag „Allgemeine Bedingungen für Verträge über die Mitnahme fremder Schubleichter durch Schubboote“ v. 16.6.1970 (Schubabkommen) — Sachwortverzeichnis