Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461) von Wondrejz,  Torsten

Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461)

Die Geschichte der Stadt Heppenheim und der über ihren Dächern emporragenden
Starkenburg vom Ursprung bis zum Ausgang einer ereignisreichen Epoche zu erforschen, bedeutet sie aus den zeitgenössischen Quellen zu erfahren und zu verstehen. Erst der unverstellte Blick auf die Zeugnisse jener Tage ermöglicht es, die historische Wirklichkeit aus ihren Einzelteilen heraus in einen Gesamtzusammenhang mit seinen komplexen Verknüpfungen, Entwicklungen und Folgeereignissen zu bringen. Für die Erfassung des Mittelalters spielt die Analyse der überlieferten Urkunden eine ganz besondere Rolle. Im Gegensatz zu narrativen Quellen liefern Urkunden einen weitaus objektiveren Einblick auf historische Abläufe. Besonders die „Nebeninformatio
nen“, die ein Diplom – ohne Intention des Ausstellers – „mitüberliefert“, sind von höchst
em Interesse. Die vorliegende Regestenedition vereint bezogen auf Heppenheim und die Burg Starkenburg die primär den Beständen des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt und Staatsarchivs Würzburg sowie bereits edierten Quellen- und Urkundenbüchern entnommen urkundlichen Textzeugnisse, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Den meisten Urkunden ist ein kommentierter Teil beigefügt, der die bisherige Forschung aufgreift und weiterführt. Von der ersten Erwähnung Heppenheims im Jahr 755 (vgl. unten, Nr. 1) bis zur Verpfändung an die Kurpfalz 1461 (vgl. unten, Nr. 512) wird auf diese Weise ein Bild entworfen, das nicht nur einzelne Mosaikstücke enthält, sondern diese zu einer zusammenhängenden Gesamtdarstellung werden lässt, die so von der Forschung bisher noch nicht realisiert werden konnte. Thematischer Gegenstand dabei ist die mittelalterliche Geschichte der Stadt Heppenheim mit ihren sechs damaligen Filialdörfern (Kirschhausen, Unter- und Ober-Hambach, Sonderbach, Erbach und Wald-Erlenbach) zuzüglich der heute als Vororte zur Kreisstadt gehörigen Ortschaften (Ober-Laudenbach, Mittershausen, Scheuerberg und Igelsbach) sowie diejenige der Burg Starkenburg. Gerade diese Zeitspanne, in der Heppenheim seine Stadtrechte (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 148, vom 9. August 1330, mit Anm.) und mit dem Amtshof einen Regierungssitz der Mainzer Erzbischöfe erhielt (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 367), und die Starkenburg zu
m Schauplatz von Macht, Kampf und Verrat (vgl. hierzu bes. unten, Nrn. 13–13a; Nr. 50
u. Nr. 53 sowie Anlage 2) aber auch von herrschaftlichem Glanz (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 28 u. Nr. 39, jeweils mit Anm.) wurde, war für Heppenheim und die Starkenburg so prägend. Nicht zuletzt die landwirtschaftliche
Nutzung und Erschließung des Heppenheimer Raumes förderte dessen Entwicklung. Mehr und mehr steigerte sich auch hier das Bedürfnis, Geldfragen urkundlich abzusichern. So bilden diejenigen Urkunden, die aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus entstanden sind, besonders in spätmittelalterlicher Zeit das Gros der verzeichneten Quellen. Diese Textstücke geben ein Zeugnis darüber ab, wer von wem Geld unter welchen Voraussetzungen zu bekommen hatte, was gleichzeitig die lehensrechtlichen Bedingungen sowie die soziale Stellung und Einbindung der beteiligten Personen widerspigelt.

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