Rechtshandbuch Planungs- und Baustellenkoordination
Unfallrisiken auf Baustellen wirksam reduzieren!
Christian ARat Ing. Lebeda, Peter Bmstr. Dipl.-Ing. Neuhold, Monika Dipl.-Ing. Oswald, Sabine Dr. Mantler-Pewal, Karin Dr. Zahiragic, Ivo Lagler, Christoph Mag. Paoli, Manfred MR Ing. Frühwirth, Johannes Thurner
Gem. § 3 Abs 1 BauKG besteht die gesetzliche Pflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen zu sorgen. Dafür ist ein Planungskoordinator für die Planungsphase und ein Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Speziell dann, wenn Arbeitnehmer mehrerer Firmen tätig werden.
Welche Pflichten haben die sogenannten Sicherheitsingenieure? Wie unterscheiden sich die Aufgaben der Planungs- und Baustellenkoordinatoren mit denen der Bau- und Projektleitung? Wer haftet zum Beispiel nach ausschließlich mündlich durchgeführten Vereinbarungen?
Kommen Sie jetzt Ihren Pflichten rund um die Planungs- und Baustellenkoordination rechtskonform und zeitsparend nach. Alle Informationen und Arbeitshilfen, die Sie dafür brauchen, bietet Ihnen die aktuelle Arbeitshilfe „Rechtshandbuch Planungs- und Baustellenkoordination“.