Möglichkeiten und Grenzen des Wettbewerbs im Rahmen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes – Eine wettbewerbstheoretische Analyse von Hahn,  Rüdiger

Möglichkeiten und Grenzen des Wettbewerbs im Rahmen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes – Eine wettbewerbstheoretische Analyse

Im deutschen Gesundheitswesen bestehen Probleme in Form steigender Gesundheitsausgaben und verschiedener Versorgungsstrukturdefizite, die einer Lösung bedürfen, wenn die flächendeckende und zeitgemäße Gesundheitsversorgung auch in Zukunft finanzierbar bleiben soll. Zur Behandlung der Ursachen dieser Probleme bedarf es einer Wettbewerbsreform; fraglich ist, ob das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) diese Reform darstellt. Die wettbewerbstheoretische Analyse dieser Veröffentlichung basiert auf der Idee von Hayeks, den ‚Wettbewerb als Entdeckungsverfahren’ zu verstehen. Weiterhin wird der Wettbewerb im Gesundheitssystem aus ökonomischer Sicht dargelegt. Erörtert werden die Besonderheiten der Gesundheit sowie der Gesundheitsgüter. Ferner sind die institutionellen Rahmenbedingungen der ambulanten medizinischen Versorgung ordnungsökonomisch darzulegen. Der Fokus liegt auf dem ambulanten Behandlungsmarkt des Gesundheitswesens. Das VÄndG stellt zwar neue Variationen der Praxisorganisation und Berufsausübung zur Verfügung, berücksichtigt aber nicht die Funktionsbedingungen des Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren. Vielmehr wurden die Änderungen des VÄndG in die Regulierungsordnung eingebettet. Diesbezüglich sollten die neuen Handlungsfreiheiten der Effizienzsteigerung dienen; die Steuerungsfunktion des Wettbewerbs wurde nicht adressiert. Es wird aufgezeigt, warum das Gesundheitswesen einer fortgesetzten Struktur- und Organisationsreform bedarf und Vorschläge unterbreitet, wie die Maßnahmen des VÄndG weiterentwickelt werden könnten, um das Entdeckungsverfahren des Wettbewerbs zu verbessern. Im Transformationsprozess des Gesundheitswesens sollen kollektive und selektive Versorgungsverträge nebeneinander gelten. In selektiven Verträgen sind die Konditionen zwischen den Akteuren verhandelbar. Unter dem Aspekt der Erweiterung der Handlungsfreiheit sollte der Kollektivvertrag fortentwickelt werden, um den Leistungserbringern mehr Freiraum bei der Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation der Praxis zu ermöglichen. Ärzte müssen Chancen haben im Versorgungs- und Behandlungsmarkt agieren zu können, um das Versorgunggeschehen konstruktiv mitzugestalten. Weiterhin müssen die Ärzte dann proaktiv alle rechtlichen Organisationsmöglichkeiten ausloten, anstatt nur auf die Vorgaben der anderen Akteure zu reagieren. Innovative Lösungen der Gesundheitsprobleme werden an effizienten, effektiven und patientengerechten Versorgungsstrukturen kondensieren, wenn der Vertragsinhalt dem Wettbewerb als Entdeckungsverfahren unterliegt.

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