Hilfsmittelkatalog mit Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V
Grundwerk mit Nachtragslieferungen
Der Hilfsmittelkatalog stellt nicht nur für Krankenkassen, sondern auch für Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Sozialhilfeträger, Beihilfestellen und andere Träger der Krankenhilfe/-versicherung die Entscheidungsgrundlage für die Finanzierung von Hilfsmitteln und technischen Hilfen für behinderte Menschen dar. Er enthält das vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellte Hilfsmittelverzeichnis inklusive dem Pflegehilfsmittelverzeichnis. Die ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommenen Produkte sind für die Verordnung zu Lasten der verschiedenen Kostenträger „zugelassen“. Die Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses ist gleichzeitig die Abrechnungsnummer für den maschinellen Datenträgeraustausch.
Unser Hilfsmittelkatalog mit integriertem Hilfsmittelverzeichnis ist seit den 80er Jahren das Standardwerk für den Hilfsmittelbereich. Er wird jeweils kurzfristig entsprechend der Fortschreibung im Bundesanzeiger aktualisiert.