Grenzüberschreitende Konzernbesteuerung auf Grundlage der Zurechnungsmethode
Carolin Ernst
Ein Konzern ist dadurch gekennzeichnet, dass rechtlich selbständige Unternehmen als wirtschaftliche Einheit agieren. Bei national ausgerichteten Konzernen wird die wirtschaftliche Einheit eines Konzerns ertragsteuerlich mithilfe der Organschaft nachvollzogen, was sich für Unternehmen regelmäßig als vorteilhaft erweist. Aufgrund der zur Inanspruchnahme der Rechtsfolgen der Organschaft zu erfüllenden Tatbestandsmerkmale ist es allerdings weitgehend ausgeschlossen, im Ausland ansässige Konzernglieder einzubeziehen. Die Tatsache, dass grenzüberschreitend agierende Konzerne im Vergleich zu rein national tätigen Konzernen nicht von den steuerlichen Konsequenzen der Organschaft profitieren können, ist aus europäischer, standortpolitischer und ökonomischer Perspektive als problematisch zu beurteilen. Zwar wurde der Reformbedarf sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene erkannt, ein umfassender und umsetzbarer Reformvorschlag wurde jedoch noch nicht vorgebracht.