Gesetz, betreffend die Patentanwälte
Vom 21. Mai 1900. Nebst Ausführungsverördnungen
R. Stephan
Frontmatter — Inhaltsverzeichnis — Abkürzungen — Einleitung — Zulassung zur Patentanwaltschaft — Rechte und Pflichten der Patentanwälte — Löschung der Eintragung — Ehrengerichtliches Verfahren — Veröffentlichung der Eintragungen und Löschungen in der Patentanwaltsliste — Patentanwaltsvertreter — Ausschließung nicht in der Liste eingetragener Vertreter. — Wegfall der Untersagung aus § 35 Abs. 3 Gewerbe- Ordnung gegenüber den eingetragenen Patentanwälten. — Strafbestimmungen gegen unbefugte Führung des Patentanwalts- oder ähnlichen Titels — Übergangsbestimmungen — Schlussbestimmung: Gesetzeskraft — Anhang. Bekanntmachung — Sachregister