DWA-A 787 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen für den Schadensfall Rückhalteeinrichtungen bereithalten. Neben einer direkten räumlichen Zuordnung der Rückhalteeinrichtungen zu den jeweiligen Anlagen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Rückhaltung auch in der betrieblichen Kanalisation vorgenommen werden. Das Arbeitsblatt konkretisiert die Anforderungen an Abwasseranlagen, die zur Rückhaltung von austretenden wassergefährdenden Stoffen genutzt werden sollen. Beschrieben werden Anforderungen an die technische Ausführung der betrieblichen Kanalisation und der Auffangvorrichtung sowie Maßnahmen zur Leckageerkennung und Anforderungen an die Fremd- und Eigenüberwachung.