Die EU-Erbrechtsverordnung
Wolfgang Böh
Die Anwendung nationaler Erbrechte ist bei grenzüberschreitenden Sachverhalten häufig kritisch. Insbesondere bei einer Kollision der Anknüpfungstatbestände Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Belegenheit einer Immobilie in Bezug auf zwei oderer mehrere Länder kann unklar sein, welches nationale Erbrecht anwendbar ist. Staatsvertragliche Regelungen existieren mit einigen wenigen Ausnahmen nicht. Die EU hat in der EU-Erbrechtsverordnung mit einer Gültigkeit ab August 2015 diese Rechtsunsicherheit in Teilen beseitigt. Allerdings sind die Voraussetzungen und Auswirkungen der dortigen Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Ebenso ist weiten Teilen der Bevölkerung die Bedeutung der EU-Erbrechtsverordnung nicht bekannt. Die Veröffentlichung stellt das Grundproblem der Kollision mehrerer nationaler Erbrechte ebenso dar, wie den Regelungsgehalt der EU-Erbrechtsverordnung. Es werden zahlreiche Beispiele und Rechtssprechungszitate gegeben, ebenso erfolgt eine Überblicksdarstellung der nationalen Erbrechte einzelner EU-Länder.