Die „Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“und ihre Vorgängerinnen zwischen Staatenbund und Nationalstaat 1853-1870

Die „Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“und ihre Vorgängerinnen zwischen Staatenbund und Nationalstaat 1853-1870 von Trawny,  Sandra
Sandra Trawny erfasst inhaltsanalytisch den zeitlichen Untersuchungsabschnitt 1853–1870 der „Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“ (KritV) – zwischen Staatenbund und Nationalstaat. °°°°Neben einer differenzierten quantitativen Auffächerung des Untersuchungsmaterials der KritV und ihrer Vorgängerinnen arbeitet sie mittels typisierender Strukturierung drei Rechtspositionierungen heraus, die das zentrale wissenschaftliche Erkenntnisinteresse der Untersuchung darstellen: die Wahrnehmung gewichtiger ökonomischer und politischer Zeiterscheinungen in rechtswissenschaftlichen Rezensionen. Die Arbeit identifiziert und analysiert drei Ansätze:°°°°– Die Entstehung des Handelsgesetzbuches als Ansatz privatrechtlicher interdisziplinärer Orientierung, °°– die staatsrechtliche Sukzessionsfrage in den Herzogtümern Schleswig und Holstein als Dominanz politischer Macht gegenüber dem Recht, °°– schließlich die Masse positivistischer Rechtsentwicklung im Norddeutschen Bund als Ausdruck unpolitischen Rechtsh
Aktualisiert: 2023-06-15
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Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht.

Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht. von Goebel,  Joachim
Die theoretischen Grundlagen der Testierfreiheit gelten seit langem als geklärt. Das objektive Erbrecht wird weithin als genuines Vermögensrecht begriffen, welches zudem mit familiaristischen Wertungen durchschossen ist. Die Testierfreiheit wird dementsprechend als fortgesetzte Eigentümerfreiheit angesehen. Mit einer derartigen Konzeption sind indes gravierende dogmatische Nachteile verbunden. Denn mit ihr können die anerkannten Wertungen des geltenden Erbrechts (wie etwa die materielle Höchstpersönlichkeit des Testaments oder das erbrechtliche Willensdogma) nicht erklärt werden. Hier setzt der Verfasser an. Er versucht eine theoretische Neubegründung der Testierfreiheit. Die These ist, daß sie vornehmlich als ein Persönlichkeitsrecht begriffen werden muß, mit dem der einzelne seinen eigenen Tod verarbeiten und damit seine Individualität und Persönlichkeit ausprägen kann. Um diese These nachzuweisen, greift der Verfasser weit aus. Nachdem die Rückführung der Testierfreiheit auf Eigentum und Familie kritisiert wird, werden im Durchgang durch den kulturellen Diskurs zur Todesverarbeitung wichtige Aspekte zur Todesproblematik auf philosophischer sowie gesellschaftstheoretischer Ebene skizziert, um abzuklären, wie bislang Tod und Persönlichkeit zusammen gedacht worden sind. Von hier aus wird der Bogen geschlagen zu den anerkannten Wertungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Erbrechts. Es wird gezeigt, dass nur anhand einer persönlichkeitsrechtlichen Grundlegung der Testierfreiheit die anerkannten Wertentscheidungen des Erbrechts konsistent und kohärent erklärt werden können. Wegen dieses hohen Erklärungsgehalts ist ein persönlichkeitsrechtliches Verständnis der Testierfreiheit mithin nicht Frucht irgendwelcher Philosopheme, sondern liegt dem geltenden Erbrecht als bislang verborgenes Prinzip zugrunde.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Islamisch inspiriertes Erbrecht und deutscher Ordre public.

Islamisch inspiriertes Erbrecht und deutscher Ordre public. von Pattar,  Andreas Kurt
Wer erbt wie viel, wenn ein Ägypter, Tunesier oder Marokkaner verstirbt? Und: Inwieweit dürfen deutsche Behörden und Gerichte an der Weitergabe auch in Deutschland belegener Teile der Erbschaft nach Regeln mitwirken, die auf der islamischen Šarīʿa beruhen? Mit diesen praxisrelevanten Fragen befasst sich Andreas Pattar in der vorliegenden Arbeit. Ausführlich und mit großer Detailfreude stellt er nach einem Abriss des kulturellen Hintergrundes das klassisch-islamische Erbrecht und die darauf beruhenden heutigen Erbrechtsordnungen Ägyptens, Tunesiens und Marokkos einschließlich vorfragenrelevanter Teile des Ehe- und Kindschaftsrechts dar. Nach Formulierung von Kriterien für die Anwendung des Ordre-public-Vorbehalts im Erbrecht diskutiert er, in welchen Anwendungsfällen islamisch inspirierten Erbrechts ein Ordre-public-Verstoß anzunehmen ist und schlägt jeweils praktikable Lösungen vor.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung von Bock,  Merle, Cording,  Clemens, Edenfeld,  Stefan, Endemann,  Thomas, Gluth,  Rüdiger, Groll/Steiner, Grziwotz,  Herbert, Kappler,  Tobias, Kindler,  Peter, Krauss,  Hans-Frieder, Morgen,  Robert D. von, Rösler,  Matthias, Ruby,  Gerhard, Schewe,  Markus, Schmitz,  Thorsten, Schulz,  Falk, Spickhoff,  Andreas, Stein,  Klaus, Steiner,  Anton, Trilsch,  Constanze, Waxenberger,  Michael
Das Handbuch bietet allerhöchste Aktualität in punkto Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur. Insbesondere das am 1.1.2023 in Kraft tretende Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das auch erbrechtliche Problemstellungen rund um den minderjährigen bzw. nicht mehr geschäftsfähigen Erben regelt, ist bereits vollständig eingearbeitet. Abgedeckt ist das gesamte Erbrecht vor und nach dem Erbfall bei In- und Auslandsfällen sowie das Verfahrens- und Steuerrecht. Das Handbuch ist vom ersten Erscheinen an dezidiert auf die Bedürfnisse der Beraterinnen und Berater in Erbschaftsangelegenheiten zugeschnitten und immer weiter optimiert worden. Stets geht es von praxistypischen Beratungssituationen aus, anhand derer systematisch Lösungs- und Gestaltungsvorschläge entwickelt werden. So ist durchgehend ein enger Zusammenhang zwischen typischen Praxisfragen und gründlichem rechtlichem Hintergrundwissen dazu gewährleistet. Zahlreiche Beraterhinweise und Formulierungsvorschläge, Checklisten und Berechnungsbeispiele ergänzen die Darstellung und geben dem Leser die Gewissheit, stets "nahe am Problem" informiert zu werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Schutz des Vermächtnisnehmers im gemeinschaftlichen Testament und Ehegattenerbvertrag.

Der Schutz des Vermächtnisnehmers im gemeinschaftlichen Testament und Ehegattenerbvertrag. von Schermann,  Olaf
Gemeinschaftliche Testamente und Ehegattenerbverträge erfreuen sich in der Bevölkerung nach wie vor großer Beliebtheit, und in diesem Zusammenhang ist nicht nur das Institut der Erbeinsetzung, sondern auch das Vermächtnis von erheblicher praktischer Bedeutung. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Ansprüche, die das Gesetz dem Vermächtnisnehmer im Falle einer Beeinträchtigung durch den überlebenden Ehegatten gewährt. Große Enttäuschungen sind nämlich möglich, wenn der überlebende Ehegatte den Vermächtnisgegenstand zu Lebzeiten verschenkt oder versilbert oder sein Vermögen derart schmälert, dass das Vermächtnis nach seinem Tode nicht mehr erfüllt werden kann. Je nachdem, welche Gestaltung von den Ehegatten für das Vermächtnis gewählt wird, ergibt sich eine unterschiedliche Rechtsstellung und dementsprechend auch ein unterschiedlich stark ausgeprägter Schutz des Vermächtnisnehmers.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die lex Falcidia und das Erbrecht des BGB.

Die lex Falcidia und das Erbrecht des BGB. von Hennig,  Michael
Durch das Inkrafttreten des BGB am 01. Januar 1900 verschwand mit der sogenannten falcidischen Quart ein auf das antike römische Recht zurückgehendes Institut, das den Erben davor bewahrte, daß der ihm zugefallene Nachlaß durch Vermächtnisse überlastet und auf diese Weise im Extremfall völlig aufgezehrt wurde. Die Schöpfer der Erbrechtsordnung im fünften Buch des BGB hielten den Verzicht auf das Rechtsinstitut, das bei einer Überschwerung des Nachlasses, eine Kürzung der Vermächtnisse zugunsten des Erben vorsah, für "wünschenswerth und nicht bedenklich". Diese Entscheidung des historischen Gesetzgebers, die lex alcidia, die über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahrtausenden bis zum Ende des letzten Jahrhunderts große Bedeutung innerhalb der erbrechtlichen Vorschriften beansprucht hatte, aufzugeben, wurde in der Folgezeit nicht mehr zur Diskussion gestellt. Mit der vorliegenden Arbeit soll nun der Versuch unternommen werden, Versäumtes nachzuholen und die für die Abschaffung der lex Falcidia maßgeblichen Gründe näher zu betrachten. Hierbei wird erkennbar, daß die für die Abschaffung der lex Falcidia angeführten Argumente, namentlich im Lichte der Forschung zum römischen Erbrecht, fragwürdig sind - wurde doch der materielle Aspekt der Erbenstellung nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Angesichts dessen und der Problematik, daß die Rechtsstellung des Erben, dessen Erbportion durch Vermächtnisse aufgezehrt wird, auf der Grundlage der erbrechtlichen Vorschriften des BGB nicht in zufriedenstellender Weise ausgestaltet wurde, ist die in der Einführung gestellte Frage "Brauchen wir die lex Falcidia?" immer noch aktuell.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Erbrecht

Erbrecht von Uricher,  Elmar
Das Formularbuch für das gesamte Erbrecht Egal ob eine letztwillige Verfügung gestaltet oder im Erbfall über sie gestritten wird; der Beratungsbedarf ist hoch, die Themen vielfältig: Ansprüche von Alleinerbinnen und -erben/Erbengemeinschaft Vermächtnis Pflichtteilsrecht Testamentsvollstreckung Erbscheinsverfahren Gestaltung letztwilliger Verfügungen Unternehmensnachfolge Nachlasspflegschaft und -verwaltung Nachlassinsolvenz Vorweggenommene Erbfolge Steuerrecht Über 600 Muster, Checklisten und Praxishinweise führen zur gestalterischen und prozessualen Lösung erbrechtlicher Sachverhalte – stets mit steuerrechtlichen und gebührenrechtlichen Hinweisen. Bereits berücksichtigt: Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Jahressteuergesetz 2022 und Änderungen des BewG. Autorinnen und Autoren: Malte B. Bartsch, MBA, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht | Dr. Catarina Herbst, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht | Andreas Janßen, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht | Dr. Christian Klein-Wiele, Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt | Nina Lenz-Brendel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Wirtschaftsmediatorin | Prof. Dr. Rainer Lorz, LL.M., Rechtsanwalt | Tasja Pétzke, LL.M., Rechtsanwältin | Dr. Christopher Riedel, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater | Stephan Rißmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht | Julia Roglmeier, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Wirtschaftsmediatorin | Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, für Sozialrecht und für Versicherungsrecht | Jan-Rasmus Schultz, Rechtsanwalt | Elmar Uricher, Rechtsanwalt | Jonas Uricher, Rechtsanwalt
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Konflikt zwischen einer erbrechtlichen Bindung aus erster Ehe und einer Verfügung des überlebenden Ehegatten zugunsten eines neuen Lebenspartners.

Der Konflikt zwischen einer erbrechtlichen Bindung aus erster Ehe und einer Verfügung des überlebenden Ehegatten zugunsten eines neuen Lebenspartners. von Ritter,  Jörg
Die heutige erbrechtsrelevante Familienwirklichkeit ist durch eine Reihe von Veränderungen geprägt, die dem Erbrechtskonzept des BGB nicht zugrunde lagen. Vor allem die Deinstitutionalisierung des traditionellen Ehe- und Familienmusters und die zunehmende Lebensdauer haben dazu geführt, daß auf eine erste Ehe oftmals noch eine neue Partnerschaft folgt. Besteht aber eine ersteheliche erbrechtliche Bindung, nimmt der spätere Partner des Überlebenden diese häufig nicht hin, so daß es zu einem Konflikt mit ihm kommen kann. Die Rechtsprechung hat hier noch keine konsequente Linie gefunden. Der Autor erörtert deshalb die Frage, ob und in welchem Umfang sich ein verwitweter Ehegatte aus erbrechtlichen Bindungen zugunsten eines neuen, ehelich oder nichtehelich verbundenen Lebenspartners lösen kann. Hierzu rezipiert Jörg Ritter die einschlägige Judikatur und zeigt die Möglichkeiten einer Auslegung auf, die den geänderten Verhältnissen gerecht wird. Insbesondere die Aufrechterhaltung der Korrespektivität bei Einsetzung der Kinder oder der Verwandten des anderen Ehegatten ist in der Praxis zweifelhaft. Auch die Vereinbarung von Schutzklauseln kann zu einer (unbeabsichtigten) Lösung aus der Bindungswirkung führen. Von großer Bedeutung ist die Anfechtung einer bindenden Verfügung zugunsten eines neuen ehelichen oder nichtehelichen Lebenspartners, deren Ausübung von Zufälligkeiten abhängt. Die Aufnahme eines Änderungsvorbehalts in die Verfügung von Todes wegen ermöglicht es den Lebenspartnern, die Kontinuität der Zuwendungen an ihre Abkömmlinge und gleichzeitig die Testierfreiheit des jeweiligen Überlebenden anzuordnen. Die gegenwärtige Rechtsprechung macht hier wenig praxisgerechte Vorbehalte. Darüber hinaus thematisiert der Autor die Freiheit des Überlebenden, Geschenke zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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