Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht.

Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht. von Zeppenfeld,  Meiko
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht (Eingriffsnormen) vor deutschen Gerichten beachtet werden soll. Eingriffsnormen sind Normen, die nicht vornehmlich dem privaten Interessenausgleich dienen, sondern staats-, wirtschaftspolitische oder sonstige am Gemeinwohl orientierte Interessen verfolgen. Solche Normen finden sich etwa im Außenwirtschaftsrecht, im Kartellrecht, im Währungs- und Devisenrecht, im Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht oder im Kulturgüter- und Umweltschutz. Ob und unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht im Inland angewendet werden soll, ist nach wie vor eine der umstrittensten Fragen des IPR. Die (spärliche) deutsche Rechtsprechung ist uneinheitlich und steht der Beachtung ausländischen Wirtschaftsrechts insgesamt kritisch gegenüber. In der Literatur sind heute verschiedene Sonderanknüpfungslehren vorherrschend. Danach soll eine ausländische Eingriffsnorm im Inland beachtet werden können, wenn die Norm international anwendungswillig ist, eine enge Beziehung des Sachverhalts zum Erlaßstaat der Eingriffsnorm besteht und die Beachtung der ausländischen Eingriffsnorm nicht gegen Interessen des Forums verstößt. Dabei besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Verwendung allseitiger Kollisionsnormen, die nicht an der Rechtsnorm, sondern am Lebenssachverhalt ansetzen und auf festen Anknüpfungspunkten aufbauen, für Eingriffsnormen wegen ihres staats- oder wirtschaftspolitischen Charakters nicht in Betracht kommen. Meiko Zeppenfeld vertritt demgegenüber die These, daß auch für die Bestimmung des anzuwendenden Wirtschaftsrechts allseitige Kollisionsnormen klassischer Prägung herangezogen werden können. Die strukturelle Eingliederung des internationalen Wirtschaftsrechts in das herkömmliche IPR würde insbesondere zu mehr Rechtssicherheit und einer erhöhten Vorhersehbarkeit gerichtlicher und administrativer Entscheidungen führen – Gesichtspunkten, denen im internationalen Wirtschaftsrecht eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit allseitiger Kollisionsnormen im internationalen Wirtschaftsrecht wird an Beispielen u.a. zum Außenwirtschafts-, Kartell- und Anlegerschutzrecht illustriert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Hat religiöses Recht eine Existenzberechtigung in säkularer Gesellschaft?

Hat religiöses Recht eine Existenzberechtigung in säkularer Gesellschaft? von Berkmann,  Burkhard Josef
Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.°°Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?°°Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vereinbarung über die internationale Zuständigkeit und das darauf anwendbare Recht.

Vereinbarung über die internationale Zuständigkeit und das darauf anwendbare Recht. von Lindenmayr,  Barbara
Zu Streitregelungen im internationalen Geschäftsverkehr gehören neben Schiedsverträgen vor allem auch Vereinbarungen über die Gerichte eines Staates, die für die Entscheidung zuständig oder nicht zuständig sein sollen, also Vereinbarungen über die internationale Zuständigkeit. Ungeachtet der immensen Bedeutung der internationalen Zuständigkeit für den Ausgang eines Rechtsstreits ist das Bild zu der Frage, nach welchem Recht Vereinbarungen über die internationale Zuständigkeit zu beurteilen sind, bislang weitgehend unübersichtlich. Dies nimmt die Autorin zum Anlaß, der Frage nach dem anwendbaren Recht systematisch nachzugehen und mit zahlreichen Beispielen - auch aus besonderen Rechtsgebieten, wie etwa dem Gesellschaftsrecht - und rechtsvergleichenden Hinweisen zu unterlegen. Der besondere Reiz der Untersuchung liegt dabei darin begründet, daß Vereinbarungen über die internationale Zuständigkeit gleich mehrfach auf der Grenze verschiedener Rechtsbereiche anzusiedeln sind: Einerseits betreffen sie das Verfahrensrecht und werfen somit die Frage nach dem prozessualen lex fori-Grundsatz auf; andererseits ist der unmittelbare Bezug zu den materiellen Rechten, um deren Durchsetzung bzw. Regelung es geht, unverkennbar. Zugleich treffen noch kollisionsrechtliche und sachrechtliche Gesichtspunkte aufeinander. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, daß die Zuständigkeitsvereinbarung als solche, ihr materieller Tatbestand also, einem einheitlichen Statut, dem Prorogationsstatut unterliegt, während hinsichtlich der Form gesondert anzuknüpfen ist. In Ermangelung einer Rechtswahl richtet sich das Prorogationsstatut infolge akzessorischer Anknüpfung nach dem Recht desjenigen Rechtsverhältnisses, auf das sich die Gerichtsstandsabrede bezieht. Diese Anknüpfung gilt auch für das Formstatut. Begrenzt werden Prorogationsstatut und Formstatut - wie stets - durch den ordre public. Vor diesem Hintergrund kommt der Schutz schwächerer Vertragspartner bei der Form zum Tragen, gleicherm
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kollisionen verfassungsrechtlicher Schutznormen.

Kollisionen verfassungsrechtlicher Schutznormen. von Winkler,  Markus
Die Einschränkung vorbehaltlos gewährleisteter Grundrechte gehört in der Praxis zum Tagesgeschäft von Verwaltung und Gerichten. In der Literatur wird sie jedoch im Ganzen fast nur als verfassungstheoretisches Problem behandelt; verfassungsrechtliche Untersuchungen betreffen regelmäßig nur Teilaspekte. Winkler entwickelt daher Ansätze zu einer systematischen, in sich konsistenten Dogmatik der "verfassungsimmanenten Grundrechtsschranken", die sich harmonisch in die allgemeine Grundrechtsdogmatik einfügt. Da Grundrechte Rechtsnormen sind, können ihre Wirkungen nur normativ beschränkt werden. Der Zweck dieser Beschränkung liegt in der Sicherung anderer Rechtsgüter. Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt können nur zugunsten verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechtsgüter eingeschränkt werden. Der Oberbegriff "Gewährleistung" faßt den Schutz der Grundrechte und die Sicherung anderer Güter zusammen, für die der Staat eine Verantwortung übernimmt. Die Kollisionslösung zwischen Verfassungsgarantien ist nicht dem Grundgesetz selbst vorbehalten. Der Großteil aller Konfliktfälle wird erst im Einzelfall entschieden, indem die gütergewährleistenden Normen einander fallbezogen zugeordnet werden. Dabei ist der Gleichrang der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen in der Regel so zu berücksichtigen, daß keines der gesicherten Güter vollständig verwirklicht, keines aber auch vollständig beseitigt oder am Entstehen gehindert werden darf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Interdependenz von Primär- und Kollisionsrecht im europäischen Gesellschaftsrecht.

Interdependenz von Primär- und Kollisionsrecht im europäischen Gesellschaftsrecht. von Berner,  Olaf
Die freie Niederlassung von Gesellschaften ist für einen funktionierenden Binnenmarkt in Europa unabdingbar. Gleichwohl lässt der Rechtsrahmen für die werbende Tätigkeit von europäischen Auslandsgesellschaften in Deutschland trennscharfe Konturen vermissen. Der Autor widmet sich insbesondere der zwischen europäischen Grundfreiheiten, mitgliedstaatlichem Kollisionsrecht und nationalem Gesellschaftsrecht oszillierenden Frage nach der Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Auslandsgesellschaften dem nationalen Gesellschaftsrecht zu unterwerfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Hat religiöses Recht eine Existenzberechtigung in säkularer Gesellschaft?

Hat religiöses Recht eine Existenzberechtigung in säkularer Gesellschaft? von Berkmann,  Burkhard Josef
Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.°°Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?°°Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Parteiautonomie im internationalen Sachenrecht.

Parteiautonomie im internationalen Sachenrecht. von Ritterhoff,  Ann-Christin
Der internationale Wirtschaftsverkehr boomt. Namentlich bei grenzüberschreitenden Warenverkehrsgeschäften ist für die Parteien Klarheit hinsichtlich ihrer dinglichen Rechte und der Dritter von entscheidender Bedeutung. Ausgehend davon beschäftigt sich die Autorin in der vorliegenden Arbeit im Rahmen einer Rechtsvergleichung von deutschem und englischem Recht mit Inhalt und Schwierigkeiten der kollisionsrechtlichen Anknüpfung an das Lageortrecht (lex rei sitae) sowie der Frage nach Herleitung und Grenzen der Parteiautonomie im internationalen Sachenrecht. Ann-Christin Ritterhoff zeigt, daß und in welchem Umfang eine Rechtswahlmöglichkeit für Mobiliarverfügungsgeschäfte besteht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Internationale Privatrecht der EU – Vorbild oder Vormacht?

Das Internationale Privatrecht der EU – Vorbild oder Vormacht? von Rapatz,  Caroline Sophie
Caroline Sophie Rapatz untersucht die Folgen der Europäisierung des Internationalen Privatrechts (IPR) für das nationale und das staatsvertragliche Kollisionsrecht und für das internationalprivatrechtliche Gesamtsystem. Die Wirkungen der IPR-Verordnungen der EU sind nicht auf ihren Anwendungsbereich begrenzt. Das mitgliedstaatliche Kollisionsrecht wird teils massiv zurückgedrängt, muss aber gleichzeitig zahlreiche Lücken schließen. Der Druck zur Anpassung an europäische Vorstellungen wird durch primärrechtliche Vorgaben noch verstärkt. Die Kollisionsregeln bi- und multilateraler Staatsverträge bleiben von der Europäisierung zwar formell unberührt. Ihr Zusammenspiel mit dem EU-IPR sowie der stetig wachsende Einfluss der EU auf die Interpretation und Weiterentwicklung völkerrechtlicher Rechtsakte lassen jedoch faktische Angleichungszwänge entstehen. Der bisherige Ansatz einer kollisionsrechtlichen Europäisierung durch Einzelrechtsakte ist auf lange Sicht nicht tragfähig und sollte durch ein anderes Modell ersetzt werden.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Das Internationale Privatrecht der EU – Vorbild oder Vormacht?

Das Internationale Privatrecht der EU – Vorbild oder Vormacht? von Rapatz,  Caroline Sophie
Caroline Sophie Rapatz untersucht die Folgen der Europäisierung des Internationalen Privatrechts (IPR) für das nationale und das staatsvertragliche Kollisionsrecht und für das internationalprivatrechtliche Gesamtsystem. Die Wirkungen der IPR-Verordnungen der EU sind nicht auf ihren Anwendungsbereich begrenzt. Das mitgliedstaatliche Kollisionsrecht wird teils massiv zurückgedrängt, muss aber gleichzeitig zahlreiche Lücken schließen. Der Druck zur Anpassung an europäische Vorstellungen wird durch primärrechtliche Vorgaben noch verstärkt. Die Kollisionsregeln bi- und multilateraler Staatsverträge bleiben von der Europäisierung zwar formell unberührt. Ihr Zusammenspiel mit dem EU-IPR sowie der stetig wachsende Einfluss der EU auf die Interpretation und Weiterentwicklung völkerrechtlicher Rechtsakte lassen jedoch faktische Angleichungszwänge entstehen. Der bisherige Ansatz einer kollisionsrechtlichen Europäisierung durch Einzelrechtsakte ist auf lange Sicht nicht tragfähig und sollte durch ein anderes Modell ersetzt werden.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Universalität im Internationalen Insolvenzrecht

Universalität im Internationalen Insolvenzrecht von Harten,  Julia
Ein Ziel des internationalen Insolvenzrechts ist die weltweite Wirkungserstreckung, sog. Universalität, von Insolvenzverfahren. Danach sollen im Idealfall zum einen alle Gläubiger an einem Insolvenzverfahren beteiligt werden, ohne Rücksicht darauf, wo sie ansässig sind, und zum anderen alle Vermögenswerte des Schuldners einbezogen werden, unabhängig von ihrer geographischen Belegenheit im In- oder Ausland. Julia Harten untersucht rechtsvergleichend, wie sich der grenzüberschreitende Wirkungswunsch im deutschen, englischen, europäischen und U.S-amerikanischen Recht zeigt und inwiefern ein ausländischer Wirkungswunsch anerkannt wird. Dafür analysiert sie das Insolvenzrecht sowie die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit, dem anwendbaren Recht und der Anerkennung und Vollstreckung. Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis Insolvenzrecht & Sanierung 2023 des Deutschen Anwaltvereins ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Universalität im Internationalen Insolvenzrecht

Universalität im Internationalen Insolvenzrecht von Harten,  Julia
Ein Ziel des internationalen Insolvenzrechts ist die weltweite Wirkungserstreckung, sog. Universalität, von Insolvenzverfahren. Danach sollen im Idealfall zum einen alle Gläubiger an einem Insolvenzverfahren beteiligt werden, ohne Rücksicht darauf, wo sie ansässig sind, und zum anderen alle Vermögenswerte des Schuldners einbezogen werden, unabhängig von ihrer geographischen Belegenheit im In- oder Ausland. Julia Harten untersucht rechtsvergleichend, wie sich der grenzüberschreitende Wirkungswunsch im deutschen, englischen, europäischen und U.S-amerikanischen Recht zeigt und inwiefern ein ausländischer Wirkungswunsch anerkannt wird. Dafür analysiert sie das Insolvenzrecht sowie die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit, dem anwendbaren Recht und der Anerkennung und Vollstreckung. Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis Insolvenzrecht & Sanierung 2023 des Deutschen Anwaltvereins ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Internationales Familienrecht

Internationales Familienrecht von Andrae,  Marianne
Jede siebte Ehe weist Auslandsbezüge auf – keine Angst vor Auslandsmandaten! Nicht nur die tatsächlichen Verhältnisse haben sich gewandelt, etwa durch die starke Migration nach Deutschland. Auch die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Rechtsprechung von EuGH und BGH bringen im internationalen Familienrecht viele Neuerungen. Es wird für Anwälte und Notare immer wichtiger, in Fällen mit Auslandsberührung rechtssicher beraten und beurkunden zu können. Die Neuauflage des bewährten Praktikerhandbuchs leitet an und nimmt insbesondere die beiden neuen europäischen Güterrechtsverordnungen in den Blick.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Transnationale Verträge im nationalen Recht

Transnationale Verträge im nationalen Recht von Kindt,  Torsten
Weltweit vereinheitlichte Musterverträge bestimmen die Vertragsgestaltung im grenzüberschreitenden Finanzverkehr. Diese Musterverträge werden von privaten Organisationen wie der International Chamber of Commerce (ICC), der Loan Market Association (LMA) und der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) geschaffen. Torsten Kindt zeigt, dass auf Grundlage der Muster ein bereichsspezifisches transnationales Vertragsrecht entsteht, das jedoch auf vielfältige Weise mit dem staatlichen Recht verwoben bleibt. Er entwickelt Leitlinien für einen responsiven Umgang mit musterbasierten transnationalen Verträgen im staatlichen Kollisions-, Vertrags- und Internationalen Zivilverfahrensrecht, die auch über den Finanzbereich hinaus zu einem produktiven Zusammenwirken privater und staatlicher Ordnung beitragen können.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Die Lehren von der Statutenkollision

Die Lehren von der Statutenkollision von Boosfeld,  Kristin
Die Frage, welches Recht auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt Anwendung finden soll, wurde schon im Mittelalter diskutiert. Die Abhandlungen, in denen Bartolus de Saxoferrato (1313-1357) die Konkurrenz der italienischen Stadtrechte (Statuten) erörtert, sind in diesem Zusammenhang berühmt geworden. In der frühen Neuzeit wurden sie in weiten Teilen Europas rezipiert und adaptiert. Neuerungen lassen sich insbesondere in den französischen Lehren des 16. sowie in den niederländischen und deutschen Lehren des 17. Jahrhunderts feststellen. Kristin Boosfeld erzählt die Geschichte der Lehren von der Statutenkollision als Deutungsgeschichte aus Raum und Recht. Denn kollisionsrechtliche Überzeugungen müssen vor dem Hintergrund des Hoheitsbegriffs und der staatlichen und rechtlichen Strukturen zur jeweiligen Zeit am jeweiligen Ort gelesen werden. Erst wenn klar ist, welche Natur die Rechte haben, die miteinander kollidieren, lässt sich verstehen, weshalb die französischen, niederländischen und deutschen frühneuzeitlichen Juristen zwar an die bartolinische Lehre anknüpften, sie aber an ihr individuelles Rechtsverständnis anpassten.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Transnationale Verträge im nationalen Recht

Transnationale Verträge im nationalen Recht von Kindt,  Torsten
Weltweit vereinheitlichte Musterverträge bestimmen die Vertragsgestaltung im grenzüberschreitenden Finanzverkehr. Diese Musterverträge werden von privaten Organisationen wie der International Chamber of Commerce (ICC), der Loan Market Association (LMA) und der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) geschaffen. Torsten Kindt zeigt, dass auf Grundlage der Muster ein bereichsspezifisches transnationales Vertragsrecht entsteht, das jedoch auf vielfältige Weise mit dem staatlichen Recht verwoben bleibt. Er entwickelt Leitlinien für einen responsiven Umgang mit musterbasierten transnationalen Verträgen im staatlichen Kollisions-, Vertrags- und Internationalen Zivilverfahrensrecht, die auch über den Finanzbereich hinaus zu einem produktiven Zusammenwirken privater und staatlicher Ordnung beitragen können.
Aktualisiert: 2023-06-13
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