Die Beschwerdevorentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren
Gabriel Schmidlechner
Das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) eröffnet der Verwaltungsbehörde die sogenannte ‚ Beschwerdevorentscheidung ‚, mit der sie (vorerst) selbst über eine gegen ihren Bescheid erhobene Beschwerde entscheiden kann. Dieses Rechtsinstitut wirft einige Fragen auf:
– Ist das vom Gesetzgeber neu bestimmte Verhältnis zwischen Beschwerde, Vorlageantrag und Beschwerdevorentscheidung verfassungskonform?
– Entspricht die endgültige Beschwerdeerledigung durch die Verwaltungsbehörde den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Ausgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit?
– In welchem Verhältnis stehen ursprünglicher Bescheid und Beschwerdevorentscheidung zueinander?
– Wie ist die Ausgestaltung des gewaltenübergreifenden Zuständigkeitsübergangs von der Verwaltungsbehörde zum Verwaltungsgericht verfassungsrechtlich zu beurteilen?
Allen diesen Fragen geht das vorliegende Werk im Einzelnen nach.