Der Prüfbericht der Kommunalaufsicht nach dem NKHR von Grimberg,  Michael

Der Prüfbericht der Kommunalaufsicht nach dem NKHR

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat mit dem „Gesetz zur Einführung des Neuen Kommu-nalen Haushalts- und Rechnungswesens für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt“ den konsequenten Weg zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungssystem für die kommunalen Verwaltungen ab dem 01.01.2006 eingeschlagen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wird die Übergangsphase in den Kommunen von der kameralistischen zur doppi-schen Haushalts- und Rechnungsführung bis Ende des Jahres 2012 abgeschlossen sein.

Die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt müssen im Rahmen der Anzeige- und Vorlage-pflicht ihre vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung nach der Gemeindeordnung der Kommunalaufsichtsbehörde vorlegen. Damit soll dieser die Möglichkeit gegeben werden, sich mit Hilfe eines kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfberichtes über die Haushaltswirtschaft und deren voraussichtliche Entwicklung zu informieren und zu prüfen, ob die Haushalts-satzung gegen geltendes Recht verstößt. Dabei stehen insbesondere die wirtschaftliche Lage der Kommune sowie das Erreichen des Haushaltsausgleichs im Fokus der kommunal-aufsichtsrechtlichen Prüfung. Zusätzlich kann die Haushaltssatzung mit der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und/oder mit der Aufnahme von Verpflichtungsermächtigungen verbunden sein, die im Rahmen der Haushaltsprüfung der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde bedürfen.

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens im Bundes-land Sachsen-Anhalt ergeben sich für die Beurteilung der Haushaltssatzungen sowie das Tätigwerden der Kommunalaufsichtsbehörde im Kontext der Genehmigungserteilung und einer eventuellen Beanstandung der Haushaltssatzungen zukünftig neue Beurteilungskri-terien. Somit muss auch der Prüfbericht neue Anforderungen erfüllen, um zukünftig Aus-sagen über die kommunale Haushaltswirtschaft treffen zu können. Hilfestellung für die Kommunalaufsicht für ihre Prüfungspflichten könnte die von der Gemeinde zu erstellende Eröffnungsbilanz sein. Jede Gemeinde hat zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen erfasst, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Sofern die Eröff-nungsbilanz bereits aufgestellt ist, müssten im Kontext mit der Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes spezielle Fragen zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz mit der vorhergehenden Inventur und zu den Bilanzpositionen gestellt werden.

Zielsetzung dieses Fachbuches ist es, problemorientiert die Anforderungen an die der Kom-munalaufsichtsbehörde vorzulegenden Haushaltssatzungen darzustellen und somit auch die Anforderungen an den neuen kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfbericht aufzuzeigen. Darü-ber hinaus soll die Aussagefähigkeit der Rechnungskomponenten und -größen bezüglich der wirtschaftlichen Lage der Kommune untersucht werden. Dazu sollen insbesondere Ergebnis-kennzahlen vorgestellt werden, die eine Analyse des Haushaltsplanes ermöglichen.

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