Staatliches und Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen, Fallübungen

Staatliches und Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen, Fallübungen von Grimberg,  Michael
Dieses Buch der Fallübungen für das staatliche und kommunale Haushalts- und Rechnungswesen soll den Studierenden helfen, die umfangreichen Inhalte der öffentlichen Finanzwirtschaft besser zu verstehen. Dazu sind im Buch Fallgestaltungen zur Aufstellungsphase und Ausführungsphase des Haushaltes im staatlichen und kommunalen Bereich ausgewiesen. Neben der Aufstellung von Kapiteln zum staatlichen Haushalt und Teilergebnis- bzw. Teilfinanzplänen zum neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen werden Fallübungen zum Steuerrecht, Beitragsrecht, Mehrbedarf in der Haushaltsplanausführung und Nachtragshaushaltsplan aufgezeigt. Die Fallgestaltungen orientieren sich teilweise an Klausuren, die am Fachbereich Verwaltungswissenschaften an der Hochschule Harz im Fachgebiet der öffentlichen Finanzwirtschaft gestellt wurden. Dabei wurde in den meisten Fällen von den Rechtsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt ausgegangen, die aber überwiegend den gesetzlichen Regelungen in den anderen Bundesländern entsprechen.
Aktualisiert: 2020-06-05
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Grundlagen des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung

Grundlagen des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung von Grimberg,  Michael, Schneidewind,  Thomas
Die Modularisierung von Studiengängen in der deutschen Hochschullandschaft führte vielfach dazu, dass in verwaltungswissenschaftlichen Studiengängen die bei-den Fachgebiete der kaufmännischen Buchführung (Doppik) sowie der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) in einem Modul mit zwei entsprechenden Units des exter-nen und internen Rechnungswesens zusammengefasst wurden. Gegenstand des vorliegenden Lehrbuches ist eine einführende und an der Verwal-tungspraxis ausgerichtete Darstellung sowohl des externen als auch des internen Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung. Das Rechnungswesen in den öf-fentlichen Verwaltungen ist in der Landesgesetzgebung verankert, so dass die Ver-fasser in erster Linie die rechtlichen Normierungen des Landes Sachsen-Anhalt auf-greifen. Das vorliegende Lehrbuch zu den Grundlagen der kaufmännischen Buchführung (Doppik) sowie der Kosten- und Leistungsrechnung in den öffentlichen Verwaltungen ist in erster Linie adressiert an Studierende der Verwaltungswissenschaften an Hoch-schulen und TeilnehmerInnen der Aus- und Fortbildung an Studieninstituten.
Aktualisiert: 2020-06-05
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Verwaltung im Reformfieber

Verwaltung im Reformfieber von Göbel,  André, Grimberg,  Michael, Stember,  Jürgen
Für den soeben erschienenen Band 9 der Schriften zur angewandten Verwaltungs-forschung im An-Institut PubliCConsult der Hochschule Harz am Fachbereich Ver-waltungswissen¬schaften konnten viele Experten aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft zur Thematik eGovernment, EU-Dienstleistungsrichtlinie und Neues Kommunales Haushaltsrecht gewonnen wer¬den. Es handelt sich um Vorträge und Workshops der Praxismesse 2008 in Halberstadt. Veranstalter der 6. Praxismesse im Jahr 2008 waren das An-Institut „PubliCConsult“ der Hochschule Harz und das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG. Ziel der Veranstaltung war es, den Kommunalverwaltungen einen Weg durch die zahlreichen anstehenden Reformen der öffentlichen Verwaltung zu skizzieren. Die Einführung in die Thematik „Neues kommunales Finanzwesen“ erfolgte durch Dr. Mark Fudalla von der KPMG, welcher in der Zwischenzeit zum Professor für Öffent-liche Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Nordhausen berufen wurde. In das Themengebiet „eGovernment und die EU-Dienstleistungsrichtlinie“ wurde aus wissenschaftlicher Sicht durch ein Impulsreferat von Prof. Dr. Jürgen Stember einge-führt. Im Folgenden referierten zahlreiche Vertreter in den jeweiligen Workshops zu den Themen „Verwaltung im Wandel: Potenziale durch eGovernment“, „Eröffnungsbilanz und Prüfung kommunaler Haushalte“, „Haushaltsplanung und Steuerung der Doppik“ sowie „Verwaltung im Wandel: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie“. Darüber hinaus konnten Referenten der Partnerfirmen AB-Data, IAC Leipzig, Schuber & Partner sowie IT-Consult Halle, welche direkte Kooperationspartner der Hochschule Harz in der Forschung oder Betreuung sind, erstmals im Messebereich ein „Praxisforum“ ge-stalten und in kurzen Referaten Einblicke in Arbeit der Dienstleister gewähren. Des Weiteren wurde parallel zum Praxisforum im Messebereich auch ein studen-tisches Projektforum veranstaltet, in dessen Rahmen Studierende des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz gemeinsame Projekte mit Praxis-partnern vorstellen konnten.
Aktualisiert: 2019-03-15
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Der Prüfbericht der Kommunalaufsicht nach dem NKHR

Der Prüfbericht der Kommunalaufsicht nach dem NKHR von Grimberg,  Michael
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat mit dem „Gesetz zur Einführung des Neuen Kommu-nalen Haushalts- und Rechnungswesens für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt“ den konsequenten Weg zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungssystem für die kommunalen Verwaltungen ab dem 01.01.2006 eingeschlagen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wird die Übergangsphase in den Kommunen von der kameralistischen zur doppi-schen Haushalts- und Rechnungsführung bis Ende des Jahres 2012 abgeschlossen sein. Die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt müssen im Rahmen der Anzeige- und Vorlage-pflicht ihre vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung nach der Gemeindeordnung der Kommunalaufsichtsbehörde vorlegen. Damit soll dieser die Möglichkeit gegeben werden, sich mit Hilfe eines kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfberichtes über die Haushaltswirtschaft und deren voraussichtliche Entwicklung zu informieren und zu prüfen, ob die Haushalts-satzung gegen geltendes Recht verstößt. Dabei stehen insbesondere die wirtschaftliche Lage der Kommune sowie das Erreichen des Haushaltsausgleichs im Fokus der kommunal-aufsichtsrechtlichen Prüfung. Zusätzlich kann die Haushaltssatzung mit der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und/oder mit der Aufnahme von Verpflichtungsermächtigungen verbunden sein, die im Rahmen der Haushaltsprüfung der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde bedürfen. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens im Bundes-land Sachsen-Anhalt ergeben sich für die Beurteilung der Haushaltssatzungen sowie das Tätigwerden der Kommunalaufsichtsbehörde im Kontext der Genehmigungserteilung und einer eventuellen Beanstandung der Haushaltssatzungen zukünftig neue Beurteilungskri-terien. Somit muss auch der Prüfbericht neue Anforderungen erfüllen, um zukünftig Aus-sagen über die kommunale Haushaltswirtschaft treffen zu können. Hilfestellung für die Kommunalaufsicht für ihre Prüfungspflichten könnte die von der Gemeinde zu erstellende Eröffnungsbilanz sein. Jede Gemeinde hat zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen erfasst, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Sofern die Eröff-nungsbilanz bereits aufgestellt ist, müssten im Kontext mit der Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes spezielle Fragen zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz mit der vorhergehenden Inventur und zu den Bilanzpositionen gestellt werden. Zielsetzung dieses Fachbuches ist es, problemorientiert die Anforderungen an die der Kom-munalaufsichtsbehörde vorzulegenden Haushaltssatzungen darzustellen und somit auch die Anforderungen an den neuen kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfbericht aufzuzeigen. Darü-ber hinaus soll die Aussagefähigkeit der Rechnungskomponenten und -größen bezüglich der wirtschaftlichen Lage der Kommune untersucht werden. Dazu sollen insbesondere Ergebnis-kennzahlen vorgestellt werden, die eine Analyse des Haushaltsplanes ermöglichen.
Aktualisiert: 2019-03-15
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Analyse des kommunalen Jahresabschlusses

Analyse des kommunalen Jahresabschlusses von Grimberg,  Michael
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wird das kom-munale Haushalts- und Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellungsform umgestellt und eine bessere Steuerung der Kommunalverwaltungen durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) anstatt der herkömmlichen Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) ermöglicht. Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat mit dem „Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt“ den konsequenten Weg zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungssystem für die kommunalen Verwaltungen ab dem 01.01.2006 einge-schlagen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wird die Übergangsphase in den Kommunen von der kameralistischen zur doppischen Haushalts- und Rechnungs-führung bis Ende des Jahres 2012 abgeschlossen sein. Da mittlerweile einige Kom-munen in Sachsen-Anhalt auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungs-wesen umgestellt haben, besteht für diese nach den Vorschriften der Gemeinde-ordnung bzw. Gemeindehaushaltsverordnung Doppik die Notwendigkeit, für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres den Jahresabschluss nach dem Drei-Kom-ponenten-Modell mit Vermögensrechnung (Bilanz), Finanzrechnung und Ergebnis-rechnung aufzustellen. Um die wirtschaftliche Lage der Kommune interpretieren zu können, ist es erforder-lich, bei der Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Ge-meinde mit Kennzahlen zu arbeiten. Grundlage für die untersuchten Kennzahlen sind die in der einschlägigen betriebswirtschaftlichen Literatur zur Bilanz- bzw. Jahresab-schlussanalyse gebildeten Kennziffern. In den folgenden Jahren werden immer mehr Kommunen in Sachsen-Anhalt Jahresabschlüsse nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen erstellen, so dass dann umfangreiches Zahlen-material zur Verfügung steht, um interkommunale Vergleiche anstellen zu können. Der Aufbau eines Kennzahlen-Sets für Sachsen-Anhalt würde eine Bewertung der Haushalte und der wirtschaftlichen Lage jeder Kommune möglich machen. Inwieweit diese Kennzahlen dann auch für den Gesamtabschluss der Kommunen anwendbar sind, ist zu überdenken.
Aktualisiert: 2019-03-15
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