Der Hallenser Strafvollzugs­reformer Heinrich Balthasar Wagnitz (1755–1838) von Schimanski,  Kerstin

Der Hallenser Strafvollzugs­reformer Heinrich Balthasar Wagnitz (1755–1838)

Geschlechterspezifische Aspekte der Entwicklung des Strafvollzuges

„Je mehr in einem Staate die Strafen zur Besserung der Verbrecher wirken, desto vollkommener ist er.“ Zu dieser Erkenntnis gelangte der hallesche Strafvollzugsreformer Heinrich Balthasar Wagnitz in seinem Werk „Über die moralische Verbesserung der Zuchthaus-Gefangenen“ bereits im Jahr 1787.

Auch heute, 230 Jahre später, normiert § 2 Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes, dem Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung, die Resozialisierung als einziges und damit oberstes Vollzugsziel. Der Gefangene soll fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Wenn auch nicht mit „Resozialisierung“ betitelt, strebte auch Wagnitz unter den Leitmotiven der Rückfallverhütung und sozialen Wiedereingliederung des Täters eben dieses Vollzugskonzept an.

Aber wie ist es mit „der Täterin“? Die weiblichen Strafgefangenen machen nur knapp 6 Prozent der rund 55.000 Inhaftierten in Deutschland aus. Muss der Strafvollzug der Frau im Hinblick auf eine erfolgreiche Resozialisierung anders, geschlechterspezifisch ausgestaltet werden? Der Frauen­kriminalität, ihrer Sanktion und Prävention kommen statistisch nur eine untergeordnete Rolle in der Kriminologie und Strafver­folgung zu. Steht dies dem grundrechtlich geschützten Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Absatz 1 GG, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln, entgegen?

Hat Wagnitz die Geschlechterfrage in seinen Überlegungen erwogen? Hat er geschlechterspezifische Aspekte erkannt, diese benannt und entsprechende Differenzierungen vorgenommen? Die Auseinandersetzung mit der Person Wagnitz, seinem frühneuzeitlichen Reformierungsgedanken und seinem Wirken als Zuchthaus-Prediger ermöglichen die Beantwortung dieser Fragen. Sie beleuchtet seinen Anteil an der Entwicklung des Strafvollzuges bis hin zu heutigen geschlechtlichen Differenzierungen im Vollzugswesen.

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