Das Prinzip der Koexistenz im Gentechnikrecht.
Tanja Brunner
Die Arbeit thematisiert den Leitgedanken der letzten Novellierungen des deutschen Gentechnikgesetzes, wonach ein Nebeneinander der landwirtschaftlichen Produktionsformen – konventionell, ökologisch oder gentechnisch verändert – gewährleistet werden soll.
Das Prinzip der Koexistenz im deutschen Recht resultiert aus der Umsetzung europäischer Vorgaben, die entsprechend dem Vorsorge- und Verhütungsprinzip grüne Gentechnik verantwortungsvoll zulassen wollen. Es wurde vom deutschen Gesetzesgeber mit den Vorgaben zur guten fachlichen Praxis nach § 16 b GenTG und der Haftungsnorm des § 36 a GenTG umgesetzt. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Vorschriften herrschten heftige Debatten, die erst mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 beendet worden sein dürften.