Das Bundesverfassungsgericht und der „Kopftuch-Streit“
van Ooyen Robert Chr.
Ob Zuwanderung oder „Kopftuch“ – auch beim Bundesverfassungsgericht wird über die „Migranten“ gestritten. In Sachen „Kopftuch“ hat nun der 1. Senat eine Entscheidung ge-troffen, die deutlich von der des 2. Senats abweicht.
Verfassungspolitologisch betrachtet zeigt sich hieran exemplarisch ein Richtungsstreit um die beim Gericht vorherrschende politische Theorie. Vereinfacht formuliert stehen sich da-bei „liberal-pluralistische Verfassungstheorie“ und „konservativ-etatistische Staatstheorie“ gegenüber.