Blindheit und Königtum
Die Blindheit des Königs Georg V. von Hannover als verfassungsrechtliches Problem
Jürgen Krüger
Daß König Georg V. von Hannover als Blinder den Thron bestieg, ist eine vielfach bekannte Tatsache. Nahezu vergessen ist dagegen die ehemals hochpolitische Frage, ob der Monarch aufgrund seiner Blindheit überhaupt regierungsfähig war. Die vorliegende Studie behandelt neben der rechtlichen Beurteilung körperlicher und geistiger Defekte eines Souveräns die besondere Tragweite der Blindheit für das hannoversche Königshaus. Dabei gewährt sie einen tiefen Einblick in die Politik des Königs Ernst August von Hannover. Ferner vermittelt die Untersuchung eine völlig neue Sicht des hannoverschen Verfassungskonfliktes von 1837.