Betriebsräte in Deutschland und in der Slowakei, ihre Abgrenzung von anderen Formen der Arbeitnehmervertretung in nationalen Rechtsordnungen und der Einfluss der Europäisierung auf ihre Gestaltung von Wagner,  Zuzana

Betriebsräte in Deutschland und in der Slowakei, ihre Abgrenzung von anderen Formen der Arbeitnehmervertretung in nationalen Rechtsordnungen und der Einfluss der Europäisierung auf ihre Gestaltung

Abhängige Arbeit ist eine Art von Selbstverwirklichung der Person im beruflichen Leben. Gleichzeitig ist sie Voraussetzung für das Erreichen der Ziele der Unternehmer. Das Gleichgewicht zwischen Selbstverwirklichung des „schwachen“ Arbeitnehmers und den Zielen des „starken“ Arbeitgebers bei Gestaltung der abhängigen Arbeit zu finden, ist unter anderen auch die Aufgabe des Gesetzgebers; zuerst den nationalen und heute immer mehr auch den europäischen. Ziel ist es, eine solche Regelung der Beteiligung der Arbeitnehmer an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu schaffen, die einerseits die Unternehmensfreiheit und das Eigentumsrecht wahrt und andererseits die Grundrechte der Arbeitnehmer sichert. Die Formen solcher Beteiligung reichen von Unterrichtungsrechten bis hin zu Mitbestimmung an den unternehmerischen Entscheidungen, die die Arbeitnehmer betreffen. Um die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, vor allem in großen Betrieben zu vereinfachen, und dem Arbeitgeber einen fachlich eruierten Verhandlungspartner, der die Rechte und Interessen aller Arbeitnehmer vertritt, gegenüberzustellen, stellen die Nationalrechtsordnungen verschiedene Formen von Arbeitnehmervertretungsorganen auf verschiedenen Ebenen dem Arbeitgeber zur Verfügung. Eine Art von solchen Arbeitnehmervertretungsorganen sind die gesetzlichen Arbeitnehmervertreten, die wiederum von den Gewerkschaften und der unternehmerischen Mitbestimmung zu unterscheiden sind. Die Europäische Union ist in ihrer Regelungskompetenz, was die Arbeitnehmervertretungsorgane angeht begrenzt. Eine feste Regelung auch in Fragen der Arbeitnehmerbeteiligung ist von den Nationalstaaten nicht erwünscht. Trotzdem gibt es auf der europäischen Ebene mehrere Richtlinien und reiche Rechtsprechung, die den Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretern Unterrichtungs- und Besprechungsrechte gewähren. Wie die gesetzlichen Vertretungsorgane in den nationalen Rechtsordnungen der Slowakischen Republik und Deutschland geregelt sind, wie sie sich entwickelt haben, welche Rechtstellung und Kompetenzen sie haben und ob und wieweit die nationale Rechtsordnungen in diesem Bereich mit dem EU-Recht übereinstimmen bzw. welchen Einfluss das EU- Recht auf sie hat, ist der Gegenstand dieser Abhandlung.

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