Baugesetzbuch / Baugesetzbuch 129. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: 1. Mai 2018
Zur Ergänzungslieferung
– Die 129. Ergänzungslieferung mit Rechtsstand 1. April 2018 enthält Aktualisierungen von Vorschriften des BauGB und der BauNVO.
Zielgruppe
Für Bauämter, Tiefbauämter, Vermessungsämter, kommunale Planungsämter, Architektenbüros, Bauunternehmen, Richter, Rechtsanwälte, Notare.