Allgemeinkundigkeit von McCorkle,  Alena

Allgemeinkundigkeit

§ 291 ZPO als Rechtsgrundlage richterlicher Internetrecherchen?

Nach § 291 ZPO bedürfen „Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind“, keines Beweises. Dies wird dahingehend ausgelegt, dass auch solche Tatsachen vom Beweis befreit sind, die das Gericht aus allgemein zugänglichen, ,zuverlässigen‘ Internetquellen ermitteln kann. Alena McCorkle wendet sich gegen solche Internetrecherchen im Richterzimmer und stützt sich dafür auf den Beibringungsgrundsatz, den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme sowie die richterliche Neutralität und Distanz zum Sachverhalt. Die Allgemeinkundigkeit als Unterfall der Offenkundigkeit wird in ihrem historischen und heutigen Verständnis analysiert und die ,Ermittelbarkeit‘ als Wesensmerkmal abgelehnt. Die vorgeschlagene Definition der Allgemeinkundigkeit berücksichtigt die ursprüngliche Bedeutung des § 291 ZPO für die Verwertung vorhandener Kenntnisse des Gerichts. Für Fälle fehlender Kenntnis stellt die Autorin alternative Möglichkeiten der Internetnutzung im Zivilprozess vor.

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Die Publikation Allgemeinkundigkeit - § 291 ZPO als Rechtsgrundlage richterlicher Internetrecherchen? von ist bei Mohr Siebeck erschienen. Die Publikation ist mit folgenden Schlagwörtern verschlagwortet: Beibringungsgrundsatz, Beweis, Google, Neutralität, offenkundige Tatsachen, Offenkundigkeit. Weitere Bücher, Themenseiten, Autoren und Verlage finden Sie hier: https://buchfindr.de/sitemap_index.xml . Auf Buch FindR finden Sie eine umfassendsten Bücher und Publikationlisten im Internet. Sie können die Bücher und Publikationen direkt bestellen. Ferner bieten wir ein umfassendes Verzeichnis aller Verlagsanschriften inkl. Email und Telefonnummer und Adressen. Die Publikation kostet in Deutschland 99 EUR und in Österreich 101.8 EUR Für Informationen zum Angebot von Buch FindR nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!