2.1 Die Grundschule von Pfreundschuh,  Gerhard

2.1 Die Grundschule

Vom Parteienstaat zum Bürgerstaat

Der Kampf um die Schule tobt seit über vier Jahrzehnten. Er ist zum ideologischen Grabenkrieg geworden: Gesamtschule gegen dreigliedrige Schulen, Schule mit oder ohne Disziplin, Noten und Sitzenbleiben. Gelitten haben die Schüler, die Eltern und die Bildung. Wir müssen einen gordischen Knoten durchschlagen.

Wir müssen dabei Ordnung in den Bildungsdschungel bringen. In Bayern kommen 40% der Studenten nicht vom Gymnasium. Die Arbeitsagentur nennt 15.937 Studiengänge an deutschen Hochschulen. Für die Bürger muss das Bildungssystem verständlich, durchschaubar und überzeugend werden. Die Eltern müssen über den Weg ihrer Kinder durch die Schule entscheiden. Sie wollen dazu die passenden Angebote. Das ist weder die Gesamtschule noch die dreigliedrige Schule. Wir brauchen nach der Grundschule die neigungs- und begabungsgerechte „Mittelschule für alle“, für die praktisch wie für die theoretisch Begabten. Das führt zu einer Technischen und einer Naturwissenschaftlichen, zur Wirtschaftlichen und zur Sprachlichen Mittelschule. Diese vier Schularten sind nicht gleichartig, aber gleichwertig. Sie schließen mit der Mittleren Reife ab.

An die Mittelschule schließen sich die Technische und Naturwissenschaftliche, die Sprachliche und die Wirtschaftliche Oberschule an. Hinzu kommt noch die Lehre mit der Berufsoberschule. Wir brauchen ab der Mittleren Reife einen dualen Bildungsweg bis zum Hochschulabschluss. Das ist dann ein typisch deutscher Weg.

Wir lernen fürs Leben. Wir müssen am Ende jeder Schulstufe das können, was wir im nächsten Lebensabschnitt brauchen. Dabei müssen wir unterscheiden: Was ist an Wissen und Können wichtig und unverzichtbar, was nett und erfreulich, wenn wir es können? Das ergibt den Unterschied zwischen „Lernfächern“ und „Lehrfächern“. In den Lernfächern (z. B. Deutsch, Mathe, Englisch) gibt es am Ende jeder Schulstufe staatliche Abschlussprüfungen. Diese legen die Ziele fest, den Weg zu den Zielen wählen die örtlichen Schulen eigenverantwortlich und selbstständig.

Das führt zur „Bürgerschule“ und zum Abschied von der staatlichen Obrigkeitsschule. Bei der Bürgerschule liegt die Schulträgerschaft ganz bei der Gemeinde. Die Eltern (Erziehungsberechtigte), die Lehrer (Fachkräfte) und die Gemeinderäte (Träger der politischen und finanziellen Verantwortung) bestimmen gemeinsam das Schulgeschehen. Damit kommen wir zu einem „Schulrat neuer Art“. Hier sind die drei Gruppen gleichberechtigt vertreten (Drittelparität). Ausführungsorgan der Beschlüsse des Schulrats, der laufenden Verwaltungsgeschäfte und Schulleiter ist ein volksgewählter Kulturbürgermeister. Vorbild sind die Schweizer Schulpflegschaften sowie das dänische und niederländische Schulmodell. Es geht!

Über diesen zweiten Baustein des Bürgerstaats wollen wir in diesem Buch sprechen.

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