Natura 2000.

Natura 2000. von Wichert,  Friedrich
Eines der ehrgeizigsten Vorhaben der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft ist die Erhaltung des europäischen Naturerbes. Zu diesem Zweck gibt die FFH-Richtlinie den nationalen Verwaltungen und der Kommission die gemeinschaftliche Errichtung eines Netzwerkes von Schutzgebieten auf, das den anschaulichen Namen »Natura 2000« tragen soll. Die einzelnen Schutzgebiete müssen gut aufeinander abgestimmt sein, um beispielsweise länderübergreifende Wanderungsbewegungen von Tierarten zwischen mehreren Gebieten zu ermöglichen. Bei dieser Gestaltung des Raumes der Europäischen Union ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Verwaltungen erforderlich, deren eingehende Analyse den Gegenstand der Arbeit darstellt. Zu diesem Zweck wird zunächst die kompetenzrechtliche Lage bei der Verwaltungsaufgabe der Schutzgebietsausweisung untersucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Verwaltungskompetenzen nach dem EG-Vertrag so verteilt sind, daß eine Schutzgebietsausweisung gegen den Willen eines Mitgliedstaates nicht möglich ist. Anschließend bestimmt Friedrich Wichert die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der künftigen Natura-2000-Gebiete. Diese Spielräume sind weiter als die herrschende Meinung dies bislang im Anschluß an die Rechtsprechung des EuGH zur Vogelschutzrichtlinie annahm. Insbesondere ist die Berücksichtigung von nicht naturschutzfachlichen Belangen grundsätzlich möglich. Da die Vorgaben der Richtlinie so schwach und wenig bestimmt sind, bestimmt der Autor im letzten Hauptteil Kooperationspflichten der Beteiligten, die gleichsam als Ausgleich für die schwache Ergebnissteuerung der Richtlinie dienen. Diese Kooperationspflichten sind in erster Linie verfahrens- und organisationsrechtlicher Natur. Die Entwicklung solcher Kooperationspflichten mag als Anregung für die rechtliche Handhabung all jener Bereiche des Gemeinschaftsrechts dienen, die sich wie die Errichtung von Natura 2000 dadurch auszeichnen, daß die Kompetenz der Gemeinschaft zum Erlaß von Rechtsakten nur mit der gewichtigen Einschränkung mitgliedstaatlicher Vetorechte besteht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Energierecht

Energierecht von Ahnis,  Erik, Antoni,  Johannes, Balzer,  Heinz, Bartsch,  Alexander, Blumenthal-Barby,  Cordula, Boos,  Philipp, Brahms,  Florian, Bruhn,  Heiner, Büsch,  Philipp, Däuper,  Olaf, Dessau,  Christian, Dix,  Robert, Doderer,  Hannes, Drygalla-Hein,  Stefan, Durinke,  Peter, Faßbender,  Heiner, Finke,  Jasper, Fischerauer,  Sven, Frenz,  Walter, Gayling-Westphal,  Barbara von, Geismann,  Maria, Germelmann,  Claas Friedrich, Gierke,  Torsten, Große,  Andreas, Grünewald,  Markus, Gundel,  Jörg, Hack,  Martin, Haines,  Stefan, Hartmann,  Thies Christian, Haupt,  Robert, Heinlein,  Björn C., Hendrich,  Gunnar, Henze,  Anna, Hummel,  Konrad, Jacobshagen,  Ulf, Judith,  Daniel, Kachel,  Markus J., Karl,  Joachim, Kaspers,  Juliane, Keienburg,  Bettina, Kersten,  Alexander, Kober,  Detlef, Kohls,  Malte, Kröger,  James, Kühling,  Jürgen, Leist,  Lars Peter, Liebheit,  Niko, Lietz,  Franziska, Lindemann,  Ralf, Lippert,  André, Lippert,  Michael, Lüdtke-Handjery,  Alexander, Lülsdorf,  Tanja, Marx,  Fridhelm, Milovanović,  Viktor, Missling,  Stefan, Morgenstern,  Jennifer Diane, Müller-Kirchenbauer,  Joachim, Müller-Kulmann,  Wolfgang, Näser,  Hanns, Neveling,  Stephanie, Oschmann,  Volker, Overkamp,  Philipp, Paschke,  Mirko, Paul,  Michael, Pielow,  Johann-Christian, Rebentisch,  Manfred, Reck,  Katrin, Rienen,  Wolfgang van, Riggert,  Johanna, Rude,  Stefan, Sauer,  Robert, Schalle,  Heidrun, Schattke,  Herbert, Schipke,  Sonja, Schlacke,  Sabine, Schmälter,  Achim, Schmelzer,  Knut, Schneider,  Julia, Schulte-Beckhausen,  Sabine, Schumacher,  Julia, Söfker,  Wilhelm, Stahlhut,  Ulrich, Stein,  Jasper, Steinbeck,  David, Stock,  Jürgen, Sudbrock,  Christian, Telschow,  Carsten, Templin,  Wolf, Theobald,  Christian, Topp,  Adolf, Toros,  Fabian, Vollmer,  Miriam, Voß,  Nadine, Wagner,  Florian, Wasser,  Udo, Weimer,  Gregor, Weise,  Michael, Weiss,  Marie-Lena, Weitenberg,  Martin, Werk,  Antje, Wichert,  Friedrich, Wiesendahl,  Stefan, Winkler,  Leopold, Witt,  Siegfried de, Wollschläger,  Stefan, Wustlich,  Guido, Zenke,  Ines, Zorn,  Thomas
Zum Grundwerk Das sechsbändige Loseblatt-Werk deckt den gesamten rechtlichen Ordnungsrahmen für die Energieversorgungswirtschaft, insbesondere auch das Regulierungsrecht ab. Es gibt damit Auskunft über alle wichtigen Fragen der Energieversorgungswirtschaft. Neben den rein rechtlichen Problemen werden auch energiewirtschaftliche Zusammenhänge, energiepolitische Zielsetzungen sowie umwelt- und klimapolitische Aspekte behandelt. Nicht zuletzt im Blick auf die besonderen Herausforderungen der Energiewende gewährleisten Ergänzungslieferungen die wichtige Aktualität des Werkes. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Regulierungsbehörden, Ministerien, Landkreise, Gemeinden, Versorgungsunternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-13
Autor: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
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Energierecht

Energierecht von Ahnis,  Erik, Antoni,  Johannes, Balzer,  Heinz, Bartsch,  Alexander, Blumenthal-Barby,  Cordula, Boos,  Philipp, Brahms,  Florian, Bruhn,  Heiner, Büsch,  Philipp, Däuper,  Olaf, Dessau,  Christian, Dix,  Robert, Doderer,  Hannes, Drygalla-Hein,  Stefan, Durinke,  Peter, Faßbender,  Heiner, Finke,  Jasper, Fischerauer,  Sven, Frenz,  Walter, Gayling-Westphal,  Barbara von, Geismann,  Maria, Germelmann,  Claas Friedrich, Gierke,  Torsten, Große,  Andreas, Grünewald,  Markus, Gundel,  Jörg, Hack,  Martin, Haines,  Stefan, Hartmann,  Thies Christian, Haupt,  Robert, Heinlein,  Björn C., Hendrich,  Gunnar, Henze,  Anna, Hummel,  Konrad, Jacobshagen,  Ulf, Judith,  Daniel, Kachel,  Markus J., Karl,  Joachim, Kaspers,  Juliane, Keienburg,  Bettina, Kersten,  Alexander, Kober,  Detlef, Kohls,  Malte, Kröger,  James, Kühling,  Jürgen, Leist,  Lars Peter, Liebheit,  Niko, Lietz,  Franziska, Lindemann,  Ralf, Lippert,  André, Lippert,  Michael, Lüdtke-Handjery,  Alexander, Lülsdorf,  Tanja, Marx,  Fridhelm, Milovanović,  Viktor, Missling,  Stefan, Morgenstern,  Jennifer Diane, Müller-Kirchenbauer,  Joachim, Müller-Kulmann,  Wolfgang, Näser,  Hanns, Neveling,  Stephanie, Oschmann,  Volker, Overkamp,  Philipp, Paschke,  Mirko, Paul,  Michael, Pielow,  Johann-Christian, Rebentisch,  Manfred, Reck,  Katrin, Rienen,  Wolfgang van, Riggert,  Johanna, Rude,  Stefan, Sauer,  Robert, Schalle,  Heidrun, Schattke,  Herbert, Schipke,  Sonja, Schlacke,  Sabine, Schmälter,  Achim, Schmelzer,  Knut, Schneider,  Julia, Schulte-Beckhausen,  Sabine, Schumacher,  Julia, Söfker,  Wilhelm, Stahlhut,  Ulrich, Stein,  Jasper, Steinbeck,  David, Stock,  Jürgen, Sudbrock,  Christian, Telschow,  Carsten, Templin,  Wolf, Theobald,  Christian, Topp,  Adolf, Toros,  Fabian, Vollmer,  Miriam, Voß,  Nadine, Wagner,  Florian, Wasser,  Udo, Weimer,  Gregor, Weise,  Michael, Weiss,  Marie-Lena, Weitenberg,  Martin, Werk,  Antje, Wichert,  Friedrich, Wiesendahl,  Stefan, Winkler,  Leopold, Witt,  Siegfried de, Wollschläger,  Stefan, Wustlich,  Guido, Zenke,  Ines, Zorn,  Thomas
Zum Grundwerk Das sechsbändige Loseblatt-Werk deckt den gesamten rechtlichen Ordnungsrahmen für die Energieversorgungswirtschaft, insbesondere auch das Regulierungsrecht ab. Es gibt damit Auskunft über alle wichtigen Fragen der Energieversorgungswirtschaft. Neben den rein rechtlichen Problemen werden auch energiewirtschaftliche Zusammenhänge, energiepolitische Zielsetzungen sowie umwelt- und klimapolitische Aspekte behandelt. Nicht zuletzt im Blick auf die besonderen Herausforderungen der Energiewende gewährleisten Ergänzungslieferungen die wichtige Aktualität des Werkes. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Regulierungsbehörden, Ministerien, Landkreise, Gemeinden, Versorgungsunternehmen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Energierecht

Energierecht von Ahnis,  Erik, Antoni,  Johannes, Balzer,  Heinz, Bartsch,  Alexander, Blumenthal-Barby,  Cordula, Boos,  Philipp, Brahms,  Florian, Bruhn,  Heiner, Büsch,  Philipp, Däuper,  Olaf, Dessau,  Christian, Dix,  Robert, Doderer,  Hannes, Drygalla-Hein,  Stefan, Durinke,  Peter, Faßbender,  Heiner, Finke,  Jasper, Fischerauer,  Sven, Frenz,  Walter, Gayling-Westphal,  Barbara von, Geismann,  Maria, Germelmann,  Claas Friedrich, Gierke,  Torsten, Große,  Andreas, Grünewald,  Markus, Gundel,  Jörg, Hack,  Martin, Haines,  Stefan, Hartmann,  Thies Christian, Haupt,  Robert, Heinlein,  Björn C., Hendrich,  Gunnar, Henze,  Anna, Hummel,  Konrad, Jacobshagen,  Ulf, Judith,  Daniel, Kachel,  Markus J., Karl,  Joachim, Kaspers,  Juliane, Keienburg,  Bettina, Kersten,  Alexander, Kober,  Detlef, Kohls,  Malte, Kröger,  James, Kühling,  Jürgen, Leist,  Lars Peter, Liebheit,  Niko, Lietz,  Franziska, Lindemann,  Ralf, Lippert,  André, Lippert,  Michael, Lüdtke-Handjery,  Alexander, Lülsdorf,  Tanja, Marx,  Fridhelm, Milovanović,  Viktor, Missling,  Stefan, Morgenstern,  Jennifer Diane, Müller-Kirchenbauer,  Joachim, Müller-Kulmann,  Wolfgang, Näser,  Hanns, Neveling,  Stephanie, Oschmann,  Volker, Overkamp,  Philipp, Paschke,  Mirko, Paul,  Michael, Pielow,  Johann-Christian, Rebentisch,  Manfred, Reck,  Katrin, Rienen,  Wolfgang van, Riggert,  Johanna, Rude,  Stefan, Sauer,  Robert, Schalle,  Heidrun, Schattke,  Herbert, Schipke,  Sonja, Schlacke,  Sabine, Schmälter,  Achim, Schmelzer,  Knut, Schneider,  Julia, Schulte-Beckhausen,  Sabine, Schumacher,  Julia, Söfker,  Wilhelm, Stahlhut,  Ulrich, Stein,  Jasper, Steinbeck,  David, Stock,  Jürgen, Sudbrock,  Christian, Telschow,  Carsten, Templin,  Wolf, Theobald,  Christian, Topp,  Adolf, Toros,  Fabian, Vollmer,  Miriam, Voß,  Nadine, Wagner,  Florian, Wasser,  Udo, Weimer,  Gregor, Weise,  Michael, Weiss,  Marie-Lena, Weitenberg,  Martin, Werk,  Antje, Wichert,  Friedrich, Wiesendahl,  Stefan, Winkler,  Leopold, Witt,  Siegfried de, Wollschläger,  Stefan, Wustlich,  Guido, Zenke,  Ines, Zorn,  Thomas
Zum Grundwerk Das sechsbändige Loseblatt-Werk deckt den gesamten rechtlichen Ordnungsrahmen für die Energieversorgungswirtschaft, insbesondere auch das Regulierungsrecht ab. Es gibt damit Auskunft über alle wichtigen Fragen der Energieversorgungswirtschaft. Neben den rein rechtlichen Problemen werden auch energiewirtschaftliche Zusammenhänge, energiepolitische Zielsetzungen sowie umwelt- und klimapolitische Aspekte behandelt. Nicht zuletzt im Blick auf die besonderen Herausforderungen der Energiewende gewährleisten Ergänzungslieferungen die wichtige Aktualität des Werkes. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Regulierungsbehörden, Ministerien, Landkreise, Gemeinden, Versorgungsunternehmen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Natura 2000.

Natura 2000. von Wichert,  Friedrich
Eines der ehrgeizigsten Vorhaben der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft ist die Erhaltung des europäischen Naturerbes. Zu diesem Zweck gibt die FFH-Richtlinie den nationalen Verwaltungen und der Kommission die gemeinschaftliche Errichtung eines Netzwerkes von Schutzgebieten auf, das den anschaulichen Namen »Natura 2000« tragen soll. Die einzelnen Schutzgebiete müssen gut aufeinander abgestimmt sein, um beispielsweise länderübergreifende Wanderungsbewegungen von Tierarten zwischen mehreren Gebieten zu ermöglichen. Bei dieser Gestaltung des Raumes der Europäischen Union ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Verwaltungen erforderlich, deren eingehende Analyse den Gegenstand der Arbeit darstellt. Zu diesem Zweck wird zunächst die kompetenzrechtliche Lage bei der Verwaltungsaufgabe der Schutzgebietsausweisung untersucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Verwaltungskompetenzen nach dem EG-Vertrag so verteilt sind, daß eine Schutzgebietsausweisung gegen den Willen eines Mitgliedstaates nicht möglich ist. Anschließend bestimmt Friedrich Wichert die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der künftigen Natura-2000-Gebiete. Diese Spielräume sind weiter als die herrschende Meinung dies bislang im Anschluß an die Rechtsprechung des EuGH zur Vogelschutzrichtlinie annahm. Insbesondere ist die Berücksichtigung von nicht naturschutzfachlichen Belangen grundsätzlich möglich. Da die Vorgaben der Richtlinie so schwach und wenig bestimmt sind, bestimmt der Autor im letzten Hauptteil Kooperationspflichten der Beteiligten, die gleichsam als Ausgleich für die schwache Ergebnissteuerung der Richtlinie dienen. Diese Kooperationspflichten sind in erster Linie verfahrens- und organisationsrechtlicher Natur. Die Entwicklung solcher Kooperationspflichten mag als Anregung für die rechtliche Handhabung all jener Bereiche des Gemeinschaftsrechts dienen, die sich wie die Errichtung von Natura 2000 dadurch auszeichnen, daß die Kompetenz der Gemeinschaft zum Erlaß von Rechtsakten nur mit der gewichtigen Einschränkung mitgliedstaatlicher Vetorechte besteht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Natura 2000.

Natura 2000. von Wichert,  Friedrich
Eines der ehrgeizigsten Vorhaben der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft ist die Erhaltung des europäischen Naturerbes. Zu diesem Zweck gibt die FFH-Richtlinie den nationalen Verwaltungen und der Kommission die gemeinschaftliche Errichtung eines Netzwerkes von Schutzgebieten auf, das den anschaulichen Namen »Natura 2000« tragen soll. Die einzelnen Schutzgebiete müssen gut aufeinander abgestimmt sein, um beispielsweise länderübergreifende Wanderungsbewegungen von Tierarten zwischen mehreren Gebieten zu ermöglichen. Bei dieser Gestaltung des Raumes der Europäischen Union ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Verwaltungen erforderlich, deren eingehende Analyse den Gegenstand der Arbeit darstellt. Zu diesem Zweck wird zunächst die kompetenzrechtliche Lage bei der Verwaltungsaufgabe der Schutzgebietsausweisung untersucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Verwaltungskompetenzen nach dem EG-Vertrag so verteilt sind, daß eine Schutzgebietsausweisung gegen den Willen eines Mitgliedstaates nicht möglich ist. Anschließend bestimmt Friedrich Wichert die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der künftigen Natura-2000-Gebiete. Diese Spielräume sind weiter als die herrschende Meinung dies bislang im Anschluß an die Rechtsprechung des EuGH zur Vogelschutzrichtlinie annahm. Insbesondere ist die Berücksichtigung von nicht naturschutzfachlichen Belangen grundsätzlich möglich. Da die Vorgaben der Richtlinie so schwach und wenig bestimmt sind, bestimmt der Autor im letzten Hauptteil Kooperationspflichten der Beteiligten, die gleichsam als Ausgleich für die schwache Ergebnissteuerung der Richtlinie dienen. Diese Kooperationspflichten sind in erster Linie verfahrens- und organisationsrechtlicher Natur. Die Entwicklung solcher Kooperationspflichten mag als Anregung für die rechtliche Handhabung all jener Bereiche des Gemeinschaftsrechts dienen, die sich wie die Errichtung von Natura 2000 dadurch auszeichnen, daß die Kompetenz der Gemeinschaft zum Erlaß von Rechtsakten nur mit der gewichtigen Einschränkung mitgliedstaatlicher Vetorechte besteht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Energierecht

Energierecht von Ahnis,  Erik, Antoni,  Johannes, Balzer,  Heinz, Bartsch,  Alexander, Blumenthal-Barby,  Cordula, Boos,  Philipp, Brahms,  Florian, Bruhn,  Heiner, Büsch,  Philipp, Däuper,  Olaf, Dessau,  Christian, Dix,  Robert, Doderer,  Hannes, Drygalla-Hein,  Stefan, Durinke,  Peter, Faßbender,  Heiner, Finke,  Jasper, Fischerauer,  Sven, Frenz,  Walter, Gayling-Westphal,  Barbara von, Geismann,  Maria, Germelmann,  Claas Friedrich, Gierke,  Torsten, Große,  Andreas, Grünewald,  Markus, Gundel,  Jörg, Hack,  Martin, Haines,  Stefan, Hartmann,  Thies Christian, Haupt,  Robert, Heinlein,  Björn C., Hendrich,  Gunnar, Henze,  Anna, Hummel,  Konrad, Jacobshagen,  Ulf, Judith,  Daniel, Kachel,  Markus J., Karl,  Joachim, Kaspers,  Juliane, Keienburg,  Bettina, Kersten,  Alexander, Kober,  Detlef, Kohls,  Malte, Kröger,  James, Kühling,  Jürgen, Leist,  Lars Peter, Liebheit,  Niko, Lietz,  Franziska, Lindemann,  Ralf, Lippert,  André, Lippert,  Michael, Lüdtke-Handjery,  Alexander, Lülsdorf,  Tanja, Marx,  Fridhelm, Milovanović,  Viktor, Missling,  Stefan, Morgenstern,  Jennifer Diane, Müller-Kirchenbauer,  Joachim, Müller-Kulmann,  Wolfgang, Näser,  Hanns, Neveling,  Stephanie, Oschmann,  Volker, Overkamp,  Philipp, Paschke,  Mirko, Paul,  Michael, Pielow,  Johann-Christian, Rebentisch,  Manfred, Reck,  Katrin, Rienen,  Wolfgang van, Riggert,  Johanna, Rude,  Stefan, Sauer,  Robert, Schalle,  Heidrun, Schattke,  Herbert, Schipke,  Sonja, Schlacke,  Sabine, Schmälter,  Achim, Schmelzer,  Knut, Schneider,  Julia, Schulte-Beckhausen,  Sabine, Schumacher,  Julia, Söfker,  Wilhelm, Stahlhut,  Ulrich, Stein,  Jasper, Steinbeck,  David, Stock,  Jürgen, Sudbrock,  Christian, Telschow,  Carsten, Templin,  Wolf, Theobald,  Christian, Topp,  Adolf, Toros,  Fabian, Vollmer,  Miriam, Voß,  Nadine, Wagner,  Florian, Wasser,  Udo, Weimer,  Gregor, Weise,  Michael, Weiss,  Marie-Lena, Weitenberg,  Martin, Werk,  Antje, Wichert,  Friedrich, Wiesendahl,  Stefan, Winkler,  Leopold, Witt,  Siegfried de, Wollschläger,  Stefan, Wustlich,  Guido, Zenke,  Ines, Zorn,  Thomas
Zum Grundwerk Das sechsbändige Loseblatt-Werk deckt den gesamten rechtlichen Ordnungsrahmen für die Energieversorgungswirtschaft, insbesondere auch das Regulierungsrecht ab. Es gibt damit Auskunft über alle wichtigen Fragen der Energieversorgungswirtschaft. Neben den rein rechtlichen Problemen werden auch energiewirtschaftliche Zusammenhänge, energiepolitische Zielsetzungen sowie umwelt- und klimapolitische Aspekte behandelt. Nicht zuletzt im Blick auf die besonderen Herausforderungen der Energiewende gewährleisten Ergänzungslieferungen die wichtige Aktualität des Werkes. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Regulierungsbehörden, Ministerien, Landkreise, Gemeinden, Versorgungsunternehmen.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Energierecht

Energierecht von Ahnis,  Erik, Antoni,  Johannes, Balzer,  Heinz, Bartsch,  Alexander, Blumenthal-Barby,  Cordula, Boos,  Philipp, Brahms,  Florian, Bruhn,  Heiner, Büsch,  Philipp, Däuper,  Olaf, Dessau,  Christian, Dix,  Robert, Doderer,  Hannes, Drygalla-Hein,  Stefan, Durinke,  Peter, Faßbender,  Heiner, Finke,  Jasper, Fischerauer,  Sven, Frenz,  Walter, Gayling-Westphal,  Barbara von, Geismann,  Maria, Germelmann,  Claas Friedrich, Gierke,  Torsten, Große,  Andreas, Grünewald,  Markus, Gundel,  Jörg, Hack,  Martin, Haines,  Stefan, Hartmann,  Thies Christian, Haupt,  Robert, Heinlein,  Björn C., Hendrich,  Gunnar, Henze,  Anna, Hummel,  Konrad, Jacobshagen,  Ulf, Judith,  Daniel, Kachel,  Markus J., Karl,  Joachim, Kaspers,  Juliane, Keienburg,  Bettina, Kersten,  Alexander, Kober,  Detlef, Kohls,  Malte, Kröger,  James, Kühling,  Jürgen, Leist,  Lars Peter, Liebheit,  Niko, Lietz,  Franziska, Lindemann,  Ralf, Lippert,  André, Lippert,  Michael, Lüdtke-Handjery,  Alexander, Lülsdorf,  Tanja, Marx,  Fridhelm, Milovanović,  Viktor, Missling,  Stefan, Morgenstern,  Jennifer Diane, Müller-Kirchenbauer,  Joachim, Müller-Kulmann,  Wolfgang, Näser,  Hanns, Neveling,  Stephanie, Oschmann,  Volker, Overkamp,  Philipp, Paschke,  Mirko, Paul,  Michael, Pielow,  Johann-Christian, Rebentisch,  Manfred, Reck,  Katrin, Rienen,  Wolfgang van, Riggert,  Johanna, Rude,  Stefan, Sauer,  Robert, Schalle,  Heidrun, Schattke,  Herbert, Schipke,  Sonja, Schlacke,  Sabine, Schmälter,  Achim, Schmelzer,  Knut, Schneider,  Julia, Schulte-Beckhausen,  Sabine, Schumacher,  Julia, Söfker,  Wilhelm, Stahlhut,  Ulrich, Stein,  Jasper, Steinbeck,  David, Stock,  Jürgen, Sudbrock,  Christian, Telschow,  Carsten, Templin,  Wolf, Theobald,  Christian, Topp,  Adolf, Toros,  Fabian, Vollmer,  Miriam, Voß,  Nadine, Wagner,  Florian, Wasser,  Udo, Weimer,  Gregor, Weise,  Michael, Weiss,  Marie-Lena, Weitenberg,  Martin, Werk,  Antje, Wichert,  Friedrich, Wiesendahl,  Stefan, Winkler,  Leopold, Witt,  Siegfried de, Wollschläger,  Stefan, Wustlich,  Guido, Zenke,  Ines, Zorn,  Thomas
Zum Grundwerk Das sechsbändige Loseblatt-Werk deckt den gesamten rechtlichen Ordnungsrahmen für die Energieversorgungswirtschaft, insbesondere auch das Regulierungsrecht ab. Es gibt damit Auskunft über alle wichtigen Fragen der Energieversorgungswirtschaft. Neben den rein rechtlichen Problemen werden auch energiewirtschaftliche Zusammenhänge, energiepolitische Zielsetzungen sowie umwelt- und klimapolitische Aspekte behandelt. Nicht zuletzt im Blick auf die besonderen Herausforderungen der Energiewende gewährleisten Ergänzungslieferungen die wichtige Aktualität des Werkes. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Regulierungsbehörden, Ministerien, Landkreise, Gemeinden, Versorgungsunternehmen.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Energierecht

Energierecht von Ahnis,  Erik, Antoni,  Johannes, Balzer,  Heinz, Bartsch,  Alexander, Blumenthal-Barby,  Cordula, Boos,  Philipp, Brahms,  Florian, Bruhn,  Heiner, Büsch,  Philipp, Däuper,  Olaf, Dessau,  Christian, Dix,  Robert, Doderer,  Hannes, Drygalla-Hein,  Stefan, Durinke,  Peter, Faßbender,  Heiner, Finke,  Jasper, Fischerauer,  Sven, Frenz,  Walter, Gayling-Westphal,  Barbara von, Geismann,  Maria, Germelmann,  Claas Friedrich, Gierke,  Torsten, Große,  Andreas, Grünewald,  Markus, Gundel,  Jörg, Hack,  Martin, Haines,  Stefan, Hartmann,  Thies Christian, Haupt,  Robert, Heinlein,  Björn C., Hendrich,  Gunnar, Henze,  Anna, Hummel,  Konrad, Jacobshagen,  Ulf, Judith,  Daniel, Kachel,  Markus J., Karl,  Joachim, Kaspers,  Juliane, Keienburg,  Bettina, Kersten,  Alexander, Kober,  Detlef, Kohls,  Malte, Kröger,  James, Kühling,  Jürgen, Leist,  Lars Peter, Liebheit,  Niko, Lietz,  Franziska, Lindemann,  Ralf, Lippert,  André, Lippert,  Michael, Lüdtke-Handjery,  Alexander, Lülsdorf,  Tanja, Marx,  Fridhelm, Milovanović,  Viktor, Missling,  Stefan, Morgenstern,  Jennifer Diane, Müller-Kirchenbauer,  Joachim, Müller-Kulmann,  Wolfgang, Näser,  Hanns, Neveling,  Stephanie, Oschmann,  Volker, Overkamp,  Philipp, Paschke,  Mirko, Paul,  Michael, Pielow,  Johann-Christian, Rebentisch,  Manfred, Reck,  Katrin, Rienen,  Wolfgang van, Riggert,  Johanna, Rude,  Stefan, Sauer,  Robert, Schalle,  Heidrun, Schattke,  Herbert, Schipke,  Sonja, Schlacke,  Sabine, Schmälter,  Achim, Schmelzer,  Knut, Schneider,  Julia, Schulte-Beckhausen,  Sabine, Schumacher,  Julia, Söfker,  Wilhelm, Stahlhut,  Ulrich, Stein,  Jasper, Steinbeck,  David, Stock,  Jürgen, Sudbrock,  Christian, Telschow,  Carsten, Templin,  Wolf, Theobald,  Christian, Topp,  Adolf, Toros,  Fabian, Vollmer,  Miriam, Voß,  Nadine, Wagner,  Florian, Wasser,  Udo, Weimer,  Gregor, Weise,  Michael, Weiss,  Marie-Lena, Weitenberg,  Martin, Werk,  Antje, Wichert,  Friedrich, Wiesendahl,  Stefan, Winkler,  Leopold, Witt,  Siegfried de, Wollschläger,  Stefan, Wustlich,  Guido, Zenke,  Ines, Zorn,  Thomas
Aktualisiert: 2023-05-03
Autor: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
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NABEG

NABEG von de Witt,  Siegfried, Drygalla-Hein,  Stefan, Durinke,  Peter, Geismann,  Maria Katharina, Haines,  Stefan, Paschke,  Mirko, Rude,  Stefan, Scheuten,  Frank-Jochen, Straßburg,  Wolfgang, Wichert,  Friedrich, Wiesendahl,  Stefan, Wolfshohl,  Philipp Leander
Zum Werk Der fortschreitende Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung und ein zunehmender, auch grenzüberschreitender Stromhandel machen einen zügigen Ausbau des vorhandenen Höchstspannungs-Übertragungsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland unerlässlich. Zur Beschleunigung dieses Netzausbaus wurde das Netzausbaubeschleunigungsgesetz erlassen. Es sieht u.a. folgende Instrumente vor: - Überprüfung der Raumverträglichkeit von Höchstspannungsleitungen im Rahmen der Bundesfachplanung, - Veränderungssperren für einzelne Trassenabschnitte, - Einführung eines einheitlichen Planfeststellungsverfahrens für Stromleitungen, die Gegenstand der Bundesfachplanung waren, - Übertragung der Bundesfachplanung und der Planfeststellung auf die Bundesnetzagentur, - Regelung der Partizipationsmöglichkeiten für die verschiedenen Interessenträger bei der Bundesfachplanung und im Planfeststellungsverfahren u.a. durch Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Der neue Kommentar erläutert das Netzausbaubeschleunigungsgesetz praxisgerecht und kompakt. Dabei wird besonderer Wert auf die Vermittlung praktischer Lösungsansätze gelegt. Rechtsprechung, soweit sie auf das NABEG übertragen werden kann, wird umfassend berücksichtigt. Soweit das novellierte Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) für den Netzausbau von Bedeutung ist, werden auch seine gesetzlichen Regelungen eingehend erläutert. Vorteile auf einen Blick - umfassende, kompakte Kommentierung - Erläuterung mit konkreten Lösungsansätzen für die Praxis - Berücksichtigung der für den Netzausbau maßgeblichen planungsrechtlichen Rechtsprechung - zusätzliche Kommentierung der relevanten Vorschriften des Energieleitungsausbaugesetzes Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter, Genehmigungsbehörden, Versorgungsunternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Natura 2000.

Natura 2000. von Wichert,  Friedrich
Eines der ehrgeizigsten Vorhaben der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft ist die Erhaltung des europäischen Naturerbes. Zu diesem Zweck gibt die FFH-Richtlinie den nationalen Verwaltungen und der Kommission die gemeinschaftliche Errichtung eines Netzwerkes von Schutzgebieten auf, das den anschaulichen Namen »Natura 2000« tragen soll. Die einzelnen Schutzgebiete müssen gut aufeinander abgestimmt sein, um beispielsweise länderübergreifende Wanderungsbewegungen von Tierarten zwischen mehreren Gebieten zu ermöglichen. Bei dieser Gestaltung des Raumes der Europäischen Union ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Verwaltungen erforderlich, deren eingehende Analyse den Gegenstand der Arbeit darstellt. Zu diesem Zweck wird zunächst die kompetenzrechtliche Lage bei der Verwaltungsaufgabe der Schutzgebietsausweisung untersucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Verwaltungskompetenzen nach dem EG-Vertrag so verteilt sind, daß eine Schutzgebietsausweisung gegen den Willen eines Mitgliedstaates nicht möglich ist. Anschließend bestimmt Friedrich Wichert die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der künftigen Natura-2000-Gebiete. Diese Spielräume sind weiter als die herrschende Meinung dies bislang im Anschluß an die Rechtsprechung des EuGH zur Vogelschutzrichtlinie annahm. Insbesondere ist die Berücksichtigung von nicht naturschutzfachlichen Belangen grundsätzlich möglich. Da die Vorgaben der Richtlinie so schwach und wenig bestimmt sind, bestimmt der Autor im letzten Hauptteil Kooperationspflichten der Beteiligten, die gleichsam als Ausgleich für die schwache Ergebnissteuerung der Richtlinie dienen. Diese Kooperationspflichten sind in erster Linie verfahrens- und organisationsrechtlicher Natur. Die Entwicklung solcher Kooperationspflichten mag als Anregung für die rechtliche Handhabung all jener Bereiche des Gemeinschaftsrechts dienen, die sich wie die Errichtung von Natura 2000 dadurch auszeichnen, daß die Kompetenz der Gemeinschaft zum Erlaß von Rechtsakten nur mit der gewichtigen Einschränkung mitgliedstaatlicher Vetorechte besteht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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