Zum Werk
Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
Zielgruppe
Für Banken, FinTech-Unternehmen, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, Aufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberaterinnen und Steuerberater, sonstige Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln oder dabei beraten; Forschungseinrichtungen mit bankrechtlichem Schwerpunkt, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Christian Bürger,
Matthias Casper,
Christopher Danwerth,
Julia Gerhardus-Feld,
Finn Gerlach,
Christian Koch,
Marcus Nasarek,
Wolfgang Otte,
Felix Pinkepank,
Lea Maria Siering,
Daniel Steinhoff,
Christian Stelter,
Marc Störing,
Matthias Terlau,
Metehan Uzunçakmak,
Daniel Walter,
Kai Zahrte
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Zum Werk
Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
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Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
Zielgruppe
Für Banken, FinTech-Unternehmen, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, Aufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberaterinnen und Steuerberater, sonstige Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln oder dabei beraten; Forschungseinrichtungen mit bankrechtlichem Schwerpunkt, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
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Aktualisiert: 2023-05-24
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Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
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Aktualisiert: 2023-05-22
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
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Aktualisiert: 2023-05-17
Autor:
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Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet der Leserschaft in übersichtlicher und profunder Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autorinnen und Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat der Rechtsanwenderin und des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, sonstigen Zahlungsdienstleistern, und E-Geld-Emittenten sowie für Industrie- und Handelsunternehmen, die mit dem ZAG in Berührung kommen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankkarten, City-Karten).
Zur NeuauflageIntegration der neuen EBA Leitlinien zur Ausnahme des beschränkten NetzesDiskussion zu Kreditvergabe durch Institute des ZAG (Buy Now Pay Later)Kundengeldsicherung und Anregungen zur ReformSchärfung der Konturen der Zahlungsdienste (insbes. Finanztransfergeschäft) durch PraxiserfahrungenWeitere Konkretisierung der Definitionen (insbes. Zahlungsinstrument, Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst) durch Rechtsprechung und LiteraturAktuelle Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und ZahlungsaufsichtBehandlung der Schnittstellen zu MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Act)
Zielgruppe
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Aktualisiert: 2023-05-04
Autor:
Christian Bürger,
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Daniel Walter,
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In drei umfassenden Kapiteln – „Zur Geschichte von Schloss Trautenfels“, „Das Museum im Schloss Trautenfels“, „Das Landschaftsmuseum“ – wird Schloss Trautenfels in seiner Gesamtheit mit Daten und Fakten kompakt dargestellt.
Nach der Generalsanierung im Jahr 1992 wurde die Publikation „Schloss Trautenfels“ mit Beiträgen von Walter Brunner, Barbara Kaiser, Helga Schuller, Gerhard Seebach, Manfred Wolff-Plottegg und Florian Hölzl vom Verein Schloss Trautenfels herausgegeben. Dieses Heft ist schon seit einiger Zeit vergriffen. Beiträge aus dem vergriffenen Heft „Schloss Trautenfels“ durften wir teilweise im neuen Katalog in gekürzter bzw. digitaler Form abermals publizieren, wofür wir uns herzlich bei Walter Brunner, Barbara Kaiser und Manfred Wolff-Plottegg bedanken. Die beigelegte CD-ROM beinhaltet die Beschreibung der barocken Deckengemälde.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz wurde zum 13. Januar 2018 in Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) grundlegend reformiert.
Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zunehmend Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die neue Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet dem Leser in übersichtlicher Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln und Herausgebern von E-Geld sowie auch solchen Unternehmen, die versuchen, dem ZAG zu entgehen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankgutscheine).
Zur Neuauflageumfassende Kommentierung in einem handlichen Formatetablierter Kommentar der Zahlungsindustrie mit lösungsorientierten, weiterführenden HinweisenSämtliche Neuregelungen der PSD2Kommentierung der regulatorisch technischen Standards zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren KommunikationKommentierung der EBA-Leitlinien zu Risikomanagement, zu Vorfallmeldungenaktuelle Rechtsprechung und BaFin-Merkblätter sind berücksichtigt zur Umsetzung in die Praxisaktuelle RechZahlV umfassend aus der Praxis erläutert
Zielgruppe
Für Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, Aufsichtsbehörden, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, sonstige Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln oder dabei beraten; Forschungseinrichtungen mit bankrechtlichem Schwerpunkt, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-05-03
Autor:
Matthias Casper,
Christopher Danwerth,
Julia Gerhardus-Feld,
Finn Gerlach,
Christian Koch,
Marcus Nasarek,
Wolfgang Otte,
Thorsten Reinicke,
Daniel Steinhoff,
Christian Stelter,
Marc Störing,
Matthias Terlau,
Daniel Walter,
Kai Zahrte
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 27.10.2017 die finale Fassung der überarbeiteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Die neue Fassung der MaRisk tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Wie bereits in der Vergangenheit enthalten die überarbeiteten MaRisk auch diesmal eine Reihe von Klarstellungen, die keine neuen Regelungsinhalte mit sich bringen und lediglich die existierende Verwaltungspraxis widerspiegeln. Konkret bedeutet dies, dass Änderungen, die lediglich klarstellender Natur sind, unmittelbar nach Veröffentlichung von den Instituten anzuwenden sind. Um den Instituten ausreichende Umsetzungszeiträume für Änderungen einzuräumen, die im MaRisk-Kontext neu und nicht lediglich Klarstellungen ohnehin schon vorhandener Anforderungen sind, gilt für diese neuen Anforderungen eine Umsetzungsfrist bis zum 31.10.2018.
Im Vergleich zur Konsultationsfassung haben sich an einigen Stellen Änderungen ergeben, die teils die aufsichtliche Zielrichtung stärker herausstellen sollen, teils aber auch berechtigten Interessen insbesondere auch kleinerer Institute gerecht werden.
Haupttreiber der aktuellen Überarbeitung waren v. a. die „Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung“ (BCBS 239) sowie die internationalen Diskussionen rund um das Thema Risikokultur in Banken, das in prominentester Form in dem im Jahr 2014 veröffentlichten Papier „Guidance on Supervisory Interaction with financial institutions on Risk Culture” des Financial Stability Boards (FSB) seinen Niederschlag gefunden hat. Weiterhin sind auch diesmal Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis in die Überarbeitung eingeflossen. Von besonderer Bedeutung sind dabei sicherlich die Anpassungen im Modul AT 9 (Auslagerungen) zu nennen, die neben den oben genannten Themen den dritten großen Baustein der Überarbeitung darstellen. Die in der 2. Auflage des MaRisk WIKI zusammengefassten Beiträge sollen das Gesamtpaket der Klarstellungen und Änderungen beleuchten. Wesentliche Änderungen zu den Themenkomplexen Proportionalitätsprinzip, Risikokultur, Kreditgeschäft, Risikosteuerungs- und -controllingprozesse, Auslagerung sowie Datenmanagement, Datenqualität und Aggregation von Risikodaten werden in eigenständigen Beiträgen eingehend erläutert. Die Autoren möchten damit einen Beitrag zum besseren Verständnis der Klarstellungen und Änderungen sowie der jetzt beginnenden Diskussion über Auslegungs- und Anwendungsfragen leisten.
Aktualisiert: 2022-04-01
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Masken haben zwei Seiten. Die eine ist der Welt zugewandt, die andere dem Gesicht des Menschen, der mit der Maske und durch sie hindurch eine Nachricht an ein Gegenüber richtet. So künstlerisch gestaltet und wervoll eine Maske auch sein mag, in erster Linie ist sie schlicht ein Kommunikationsmittel. Und wie jede verbale Sprache äußert sich auch die Sprache der Maske auf mehreren Ebenen. Ihr Anblick mag von ebenmäßiger Schönheit oder erschreckender Hässlichkeit sein, sie kann voll Dämonie alle Ängste der Seele erwecken, mit Spott und Hohn weltlicher Laster zur Schau stellen oder ganze Geschichten von Mythen, Knechtschaften oder Lüsten erzählen. Doch das Verstehen ihrer Botschaft ist immer so individuell wie die Assoziationen, die sie in jedem einzelnen Betrachter aufgrund seiner Herkunft und seiner Phantasie hervorzurufen vermag.
Eva Kreissl
Aktualisiert: 2018-11-07
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1911 in Grundlsee geboren, wuchs Albert Rastl in einer Zeit wirtschaftlicher Schwierigkeiten und des politischen Umbruchs auf, was sich auch in der damals abgeschiedenen und heilen Welt des Ausseerlandes bemerkbar machte.
Just in jener Phase, als ein merkbarer Wandel der traditionellen Kultur einzusetzen begann, beschleunigt durch Wirtschaftswachstum, Medien und bessere Verkehrsverbindungen, war Albert Rastl im Ausseerland unterwegs, um mit seiner Kamera die traditionellen Arbeitsformen von Bauern, Arbeitern und Handwerkern, deren Alltag, Feste und Bräuche abzubilden und so vor dem Vergessen zu bewahren.
Aktualisiert: 2023-04-13
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Zum Werk
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz besteht seit Herbst 2009 und wurde im Mai 2011 und Dezember 2011 insbesondere wegen neuerer Entwicklungen auf EU-Ebene (2. E-Geld-Richtlinie und Bericht der Financial Action Task Force zur Geldwäscheprävention in Deutschland) umfangreich angepasst.
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz beinhaltet das im Vergleich zum KWG weniger verdichtete und weniger strenge Aufsichtsrecht für Unternehmen, die geschäftsmäßig Zahlungen abwickeln oder E-Geld (z.B. Prepaid-Kreditkarten) herausgeben. Es hat in jüngster Vergangenheit wegen des immer stärker werdenden Marktes für Kreditkarten, Online-Zahlungsverkehr, Prepaid-Karten und Abwicklung von Zahlungen im Internethandel enorm an Bedeutung gewonnen.
Die Kommentierung bietet dem Leser in übersichtlicher Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln und Herausgebern von E-Geld sowie auch solchen Unternehmen, die versuchen, dem ZAG zu entgehen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankgutscheine).
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Kommentierung in einem handlichen Format
- erstellt für den Praktiker mit lösungsorientierten, weiterführenden Hinweisen
- Berücksichtigung des Geldwäschepräventionsgesetzes, neueste E-Geld-Gesetzgebung
- aktuelle Rechtsprechung und BaFin-Merkblätter sind berücksichtigt zur Umsetzung in die Praxis
- aktuelle RechZahlV umfassend aus der Praxis erläutert
- Änderungen durch neueste MaRisk verarbeitet
Zu den Autoren
Die Autoren sind eine gelungene Mischung aus Wissenschaftlern, Verbandsjuristen und Praktikern.
Zielgruppe
Für Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, Aufsichtsbehörden, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, sonstige Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln oder dabei beraten; Forschungseinrichtungen mit bankrechtlichem Schwerpunkt, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2020-01-08
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