Quellen und Erörterungen zu Wibald von Stablo

Quellen und Erörterungen zu Wibald von Stablo von Faußner,  Hans Constantin
Dieser Band befasst sich im ersten Teil mit der Wibaldschen Diplomatik und der Kernfrage "War Wibald ein Urkundenfälscher?". Dabei wird einmal verständlich aufgezeigt, wie es überhaupt zu den Wibaldschen Pseudourkunden kam, die keinen Rechtsstatus Urkunde erstrebten und erst im 19. Jahrhundert mit und durch die dogmatisierte Diplomatische Methode ihre so dominante Stellung in der Mediävistik erlangten. Im zweiten Teil werden anhand des von Wibald konzipierten Catlogus de viris illustribis auct. Sigeberts von Gembloux die vorgeblichen Auctores von Wibalds Schriften aufgezeigt, wie Venantius Fortunatis, Walafrid Strabo, Paulus Diaconus, Einhard, Rather von Verona, Widukind von Corvey, Ruotger von Köln (Bruno), Flodoard von Reims, anschließend Wibald letztes Werk, die Fredegar-Chronik. Der kline dritte Teil ist betitelt "Zur Reichenauer Malerschule - einem historischen Mißverständnis". *** This volume is primarily concerned with diplomatics and with the central question “did Wibald forge documents?”. The book offers a coherent account of the basic origins of Wibald’s pseudo-documents, which were not intended to have the status of official documents and only achieved their dominant position in mediaeval studies in the19th century due to the dogmatisation of the diplomatic method. The second section uses the Catalogus de viris illustribus, conceived by Wibald and written by Sigebert von Gembloux as a basis for listing the alleged authors of Wibald’s works, such as Venantius Fortunatis, Walafrid Strabo, Paulus Diaconus, Einhard, Rather von Verona, Widukind von Corvey, Ruotger von Köln (Bruno), Flodoard von Reims, including Wibald’s last work, the Fredegar Chronicle. The last section is entitled “On the Reichenau School of painting – a historical misunderstanding”.
Aktualisiert: 2022-11-18
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Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht. Einleitung.

Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht. Einleitung. von Faußner,  Hans Constantin
"Umbestreitbar ist sein Versuch, mit Hilfe der unterschiedlichen Disziplinen dann tatsächlich ein Gesamtbild von politischen, militärischen und siedlungsgeschichtlichen Zusammenhängen herzustellen. Neben der unwahrscheinlichen Energie, die eine derartige Publikation verlangt, erfordert sie eben auch Mut, um den man den Autor Hans Constantin Faußner aufrichtig bewundern darf." Ingo Schwab, Oberbayerisches Archiv 138. Band 2014) Gegen Ende des 4. Jahrhunderts schloß der römische Reichsfeldherr des Westens Stilicho mit dem Markomannenkönig in Böhmen einen Föderationsvertrag ab, durch den das erste Königreich (regnum) auf römischen Reichsboden für einen germanischen Föderaten konstituiert wurde. Das Territorium zwischen Lech und Enns, Böhmerwald und Dolomiten wurde aus der Statthalterschaft der Provinzen Raetia und Noricum ausgegliedert und rechtlich verselbständigt. Die römischen Grundbesitzer wurden evakuiert und es erfolgte eine völlige Neubesiedlung mit Einzelhöfen in Vierergruppen in Altbayern, an die 27.000 Höfe allein in der Oberpfalz und Ober- und Niederbayern. Da die strikte Rechtsordnung mit „Gebundenheit der Güter" als Grundlage der Besteuerung nur Teilung in Halbe- und Viertelhöfe zuließ, blieb die planmäßige Besiedlung des 5./6. Jahrhunderts gewahrt und so konnte sie 1752 in der Anlage eines Güterverzeichnisses der 85 Gerichte Kurbayerns erfaßt werden. Auf dieser Grundlage werden die Höfe der beiden Gründerjahrhunderte in ihrer Teilung 1752 nach den Landkreisen und ihren Gemeinden (Gebietsstand 1964) aufgeführt. Da das Regnum im Voralpengebiet und an der Donau im 5. Jahrhundert zum staatsrechtlichen Modell wurde, so auch für das Regnum Francorum und die sieben Kleinkönigreiche Britanniens (Heptarchie), ist heute Altbayern der älteste europäische Staat.
Aktualisiert: 2022-01-13
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Wibald von Stablo

Wibald von Stablo von Faußner,  Hans Constantin
Im ersten Teil des Überblicks über die illuminierten liturgischen Prachthandschriften aus rechtshistorischer Sicht werden 447 Handschriften aus den Kirchenprovinzen Trier, Sens, Reims, Köln und Bremen nach den Provenienzen ihrer Erstempfänger aufgeführt. Entgegen der in der Kunstgeschichte vertretenen Meinung, dass diese Prachthandschriften, auch nicht anders als die Bibliotheks- und Gebrauchshandschriften, in verschiedenen höfischen und kirchlichen Schulen und Skriptorien in den karolingisch-ottonisch-salischen Jahrhunderten (8. – 12. Jahrhundert) gefertigt worden seien, legt der Verfasser dar, dass diese Prachthandschriften in den Jahren 1132 – 1157 im Atelier des Abtes Wibald von Stablo angefertigt wurden und dieser jede Handschrift auf seine Weise datierte, indem er historische Zeugnisse, wie Widmungen, Inschriften und ähnliche aussagekräftige Einträge, sowie bildliche Darstellungen in die Handschriften einarbeitete. Das wichtigste Motiv Wibalds, Handschriften bis zu 350 Jahre zurückzudatieren, war – wie der Verfasser aufzeigt –, dass Wibald und ihm vertraute kirchliche Kreise bestrebt waren, das die Kirchen beherrschende römische Petrus-Patrozinium durch die Patrozinien von wundertätigen, römischen Märtyrerheiligen und im friesisch-flandrischen Raum von regionalen Glaubensboten und Kirchengründern aus einheimischem Adel (Adelsheilige) abzulösen. Der Patron sollte volksnah in seiner Kirche seine Grabstätte haben, auf dass er darin zur Verehrung und dank seiner Wundertätigkeit zur Wallfahrt auffordere. Dazu sollte eine karolingische oder ottonische Handschrift, in der die Festtage des Patrons hervorgehoben sind und ihn gar bildlich zeigen, das ehrwürdige Alter seines Patroziniums belegen. Im zweiten Teil des Überblicks zu den illuminierten liturgischen Prachthandschriften aus rechtshistorischer Sicht werden 376 Handschriften aufgeführt aus der Kirchenprovinz Mainz mit den fränkischen Bistümern Mainz, Worms, Speyer, Würzburg/Bamberg und Eichstätt, den sächsischen Bistümern Paderborn, Halberstadt, Hildesheim und Verden und den alemannischen Bistümern Straßburg, Konstanz, Chur und Augsburg sowie den Bistümern Prag und Olmütz, und den Kirchenprovinzen Salzburg mit den Bistümern Salzburg, Brixen, Passau, Freising und Regensburg, sowie Magdeburg mit den Bistümern Magdeburg und Merseburg und Gnesen mit dem Bistum Plock. Der dritte und letzte Teil ist 2009 mit Burgund, Reichs-Italien und Nachträgen sowie dem Verzeichnis der Regestennummern und der Aufbewahrungsorte und mit Anmerkungen zu Wibald von Stablo erscheinen. *************** This edition of the survey of illuminated manuscripts from the perspective of legal history examines many manuscripts from several ecclesiastical provinces. The third part will be published 2009.
Aktualisiert: 2019-11-18
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Quellen und Erörterungen zu Wibald von Stablo

Quellen und Erörterungen zu Wibald von Stablo von Faußner,  Hans Constantin
Der erste Teil beginnt mit der „Verfügungsgewalt des deutschen Königs über weltliches Reichsgut im Hochmittelalter (DA 1973). Es folgen Referat und Beitrag zu den „Fälschungen im Mittelalter“ (Kongreß der Monumenta 1986) und „Wibald, der Trierer Dom- und Reliquienschatz und die Reichskrone“ (1986) mit „H.M. Schaller, die Wiener Reichskrone – entstanden unter König Konrad III.“. Erörterungen über den „Rechtswandel von Vogtei und Reichskirchengut durch das Wormser Konkordat“ (Kanonistikkongreß München 1992), „Königsurkundenfälschungen Ottos von Freising“ (1993), „Königsurkundenfälschungen Wibalds von Stablo im bayrisch-österreichischen Rechtsgebiet" (1997) und „Zur Frühgeschichte des Stiftes Klosterneuburg und zum maasländischen Bronzeguß“ (1998) runden den inhaltlichen Teil ab. Der zweite Teilband endet mit Inhaltsverzeichnissen zu den vorherigen Bänden der „Quellen und Erörterungen zu Wibald von Stablo“ und Registern der Empfängerorte. In der ersten Hälfte des kommenden Jahres wird der zweite Band zum „Weg der Forschung im Alleingang“ in 2 Teilen vorgelegt, der um die 20 Beiträge zur Herrschaft- und Eigentumsordnung des frühen und hohen Mittelalters enthalten wird. *************** The first part begins with the article “Die Verfügungsgewalt des deutschen Königs über weltliches Reichsgut im Hochmittelalter” (1973). This is followed by a lecture and essay on forgeries in the middle ages (from the Monumenta Congress, 1986) and on Wibald, the cathedral treasury at Trier and the imperial crown (1986), together with “H.M. Schaller, die Wiener Reichskrone – entstanden unter Konrad III.”. Studies on the legal changes to land stewardship brought about by the Concordat of Worms (Canonists’ Congress, Munich 1992), on Otto of Freising’s forgeries of royal documents (1993), on Wibald von Stablo’s forgeries of royal documents in the Bavarian-Austrian jurisdiction (1997) and on the early history of Klosterneuburg Abbey and bronze-casting in the Meuse region (1988), complete this section. The second part ends with contents lists for the previous volumes of Quellen und Erörterungen zu Wibald von Stablo and an index of locations. In the first half of the coming year the second volume of "Weg der Forschung im Alleingang" will appear in two parts, which will contain 20 pieces on government and ownership structures in the middle ages.
Aktualisiert: 2019-11-18
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Tirolische Weistümer, VI. Teil: Oberinntal

Tirolische Weistümer, VI. Teil: Oberinntal von Faußner,  Hans Constantin, Grass,  Nikolaus
Weistümer sind Aufzeichnungen des altüberkommenen Gewohnheitsrechts und Brauchtums vorwiegend aus dem ländlichen Lebenskreis. Bereits in den Jahren 1875–1880 veröffentlichten Ignaz Vinzenz Zingerle und Karl Theodor von Inama- Sternegg drei Bände Tirolischer Weistümer, denen 1888–1891 Josef Egger noch einen vierten Band folgen ließ. Unter kritischer Verwertung des seither von verschiedenen Fachleuten gesammelten Materials stellen die Herausgeber der Ergänzungsbände eine reiche Nachlese vor, die sich auf das Unterinntal, die weitere Umgebung von Innsbruck, das nördliche Wipptal und das Oberinntal erstreckt. So bildet das Werk eine Fundgrube für landesgeschichtliche und heimatkundliche Studien, für die Rechts- und Wirtschaftsgeschichte und die Sprach- und Volkskunde. Der vorliegende Band ergänzt den 1877 erschienenen Oberinntal-Band (Österreichische Weistümer Band 3).
Aktualisiert: 2020-05-06
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Die bayerische Herzogsdynastie der Agilolfinger (578 – 788)

Die bayerische Herzogsdynastie der Agilolfinger (578 – 788) von Faußner,  Hans Constantin
Die Agilolfinger waren eine kognatische Nebenlinie der ersten bayerischen Herzogsdynastie der Theodonen, die 577 im Mannesstamm ausstarben. Ihr erster Herzog, Tassilo I. (+ 598), ging aus der Ehe einer Erbtochter mit einem Langobarden aus dem Geschlecht der Agilolfinger hervor. Um 693 wurde das Herzogtum Bayern in vier Teile unterteilt: a) die Residenzstadt Regensburg mit dem Nordgau (Oberpfalz) und dem Niederland (Niederbayern), b) dem Oberland zwischen Lech und Inn (Oberbayern), c) dem Land ob der Enns (Oberösterreich) und Salzburger Land und d) dem Gebiet der späteren Grafschaft Tirol. Im Zuge der dekretierten Christianisierung Bayerns erfolgte am 739 die Gründung der Bistümer Regensburg, Passau, Salzburg, Freising und Staffelsee/Neuburg durch Herzog Odilo, wobei der Angelssachse Winfried-Bonifatius in keiner bairischen Quelle des 8. Jahrhunderts auch nur mit einem Wort erwähnt wird. In Bayern kam es über die Art und Weise der Durchführung des Kultwechsels zur Rebellion, die den Herzog zum vorübergehenden Exilaufenthalt im Frankenreich bei Karl Martell veranlaßte. Mit der sich dann anschließenden Herrschaftszeit des letzten Agilolfinger-Herzogs, Tassilo III. (748-788), und der Problematik des Ringens im letzten Dezennium mit seinem gleichaltrigen Vetter Karl d. Großen befaßt sich dann der Verfasser aus seiner rechtshistorischen Sicht.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Tirolische Weistümer, VII. Teil: Oberinntal

Tirolische Weistümer, VII. Teil: Oberinntal von Faußner,  Hans Constantin, Grass,  Nikolaus
Weistümer sind Aufzeichnungen des altüberkommenen Gewohnheitsrechts und Brauchtums vorwiegend aus dem ländlichen Lebenskreis. Bereits in den Jahren 1875–1880 veröffentlichten Ignaz Vinzenz Zingerle und Karl Theodor von Inama- Sternegg drei Bände Tirolischer Weistümer, denen 1888–1891 Josef Egger noch einen vierten Band folgen ließ. Unter kritischer Verwertung des seither von verschiedenen Fachleuten gesammelten Materials stellen die Herausgeber der Ergänzungsbände eine reiche Nachlese vor, die sich auf das Unterinntal, die weitere Umgebung von Innsbruck, das nördliche Wipptal und das Oberinntal erstreckt. So bildet das Werk eine Fundgrube für landesgeschichtliche und heimatkundliche Studien, für die Rechts- und Wirtschaftsgeschichte und die Sprach- und Volkskunde. Der vorliegende Band ergänzt den 1877 erschienenen Oberinntal-Band (Österreichische Weistümer Band 3).
Aktualisiert: 2020-09-01
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Quellen und Erörterungen zu Wibald von Stablo

Quellen und Erörterungen zu Wibald von Stablo von Faußner,  Hans Constantin
Dieser Band befasst sich im ersten Teil mit der Wibaldschen Diplomatik und der Kernfrage "War Wibald ein Urkundenfälscher?". Dabei wird einmal verständlich aufgezeigt, wie es überhaupt zu den Wibaldschen Pseudourkunden kam, die keinen Rechtsstatus Urkunde erstrebten und erst im 19. Jahrhundert mit und durch die dogmatisierte Diplomatische Methode ihre so dominante Stellung in der Mediävistik erlangten. Im zweiten Teil werden anhand des von Wibald konzipierten Catlogus de viris illustribis auct. Sigeberts von Gembloux die vorgeblichen Auctores von Wibalds Schriften aufgezeigt, wie Venantius Fortunatis, Walafrid Strabo, Paulus Diaconus, Einhard, Rather von Verona, Widukind von Corvey, Ruotger von Köln (Bruno), Flodoard von Reims, anschließend Wibald letztes Werk, die Fredegar-Chronik. Der kline dritte Teil ist betitelt "Zur Reichenauer Malerschule - einem historischen Mißverständnis". *** This volume is primarily concerned with diplomatics and with the central question “did Wibald forge documents?”. The book offers a coherent account of the basic origins of Wibald’s pseudo-documents, which were not intended to have the status of official documents and only achieved their dominant position in mediaeval studies in the19th century due to the dogmatisation of the diplomatic method. The second section uses the Catalogus de viris illustribus, conceived by Wibald and written by Sigebert von Gembloux as a basis for listing the alleged authors of Wibald’s works, such as Venantius Fortunatis, Walafrid Strabo, Paulus Diaconus, Einhard, Rather von Verona, Widukind von Corvey, Ruotger von Köln (Bruno), Flodoard von Reims, including Wibald’s last work, the Fredegar Chronicle. The last section is entitled “On the Reichenau School of painting – a historical misunderstanding”.
Aktualisiert: 2022-11-18
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Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht

Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht von Faußner,  Hans Constantin
Gegen Ende des 4. Jh. schloß der römische Reichsfeldherr des Westens Stilicho mit dem Markomannenkönig in Böhmen einen Föderationsvertrag ab, durch den das erste Königreich (regnum) auf römischen Reichsboden für einen germanischen Föderanten konstituiert wurde. Das Territorium zwischen Lech und Enns, Böhmerwald und Dolomiten wurde aus der Statthalterschaft der Provinzen Raetien und Noricum ausgegliedert und rechtlich verselbständigt. Die römischen Grundbesitzer wurden evakuiert und es erfolgte eine völlige Neubesiedlung mit Einzelhöfen in Vierergruppen in Altbayern, an die 27.000 Höfe allein in der Oberpfalz und Ober- und Niederbayern. Da die strikte Rechtsordnung mit "Gebundenheit der Güter" als Grundlage der Besteuerung nur Teilung in Halbe- und Viertelhöfe zuließ, blieb die planmäßige Besiedlung des 5./6. Jh. gewahrt und so konnte sie 1752 in der Anlage eines Güterverzeichnisses der 85 Gerichte Kurbayern erfaßt werden. Auf dieser Grundlage werden die Höfe der beiden Gründerjahrhunderte in ihrer Teilung 1752 nach den Landkreisen und ihren Gemeinden (Gebietsstand 1964) aufgeführt. Da das Regnum im Voralpengebiet und an der Donau im 5. Jh. zum staatsrechtlichen Modell wurde, so auch für das Regnum Francorum und die sieben Kleinkönigreiche Britaniens (Heptarchie), ist heute Altbayern der älteste europäische Staat.
Aktualisiert: 2019-11-18
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