Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS) von Chiusi,  Tiziana J., Filip-Fröschl,  Johanna, Rainer,  J. Michael, Schumacher,  Leonhard
Im antiken Rom stand der Sklave als Eigentum prinzipiell außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Rechtsordnung, blieb Objekt rechtlicher Normierungen im Interesse der Sklavenhalter. Im Grunde gilt dies auch für das Sakralrecht, das die Beziehungen zu den Göttern regelte. Allerdings war auch der Sklave zu Handlungen fähig, die das Verhältnis zu den Göttern betrafen und deren Wirken positiv oder negativ beeinflussen konnten. Insofern war er in den sakralrechtlichen Kontext eingebunden. Direkte Hinweise römischer Juristen betreffen Gelübde, Wahrsagerei, Funktionen in Kultvereinen, die Eidesleistung, Schutzgarantien sakraler Orte (Tempel / Kirchen) und das Grabrecht. Diese Bereiche fielen in die Kompetenz der Götter, die sich auch den Sklaven offenbaren oder Eingriffe Dritter bestrafen konnten. Unabhängig davon blieb aber die Dominanz der Herrenrechte weitgehend gewahrt. In der Spätantike wurde dann jedoch zunächst der Erwerb, dann auch der Besitz christlicher Sklaven durch Juden und Häretiker verboten. Als Ergänzung zu dem Katalog rechtlicher Normierungen bietet der Band eine Selektion an literarischen und epigraphischen Zeugnissen, letztere in Auswahl auch im Anhang übersetzt
Aktualisiert: 2023-06-15
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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS) von Chiusi,  Tiziana J., Filip-Fröschl,  Johanna, Rainer,  J. Michael, Schumacher,  Leonhard
Im antiken Rom stand der Sklave als Eigentum prinzipiell außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Rechtsordnung, blieb Objekt rechtlicher Normierungen im Interesse der Sklavenhalter. Im Grunde gilt dies auch für das Sakralrecht, das die Beziehungen zu den Göttern regelte. Allerdings war auch der Sklave zu Handlungen fähig, die das Verhältnis zu den Göttern betrafen und deren Wirken positiv oder negativ beeinflussen konnten. Insofern war er in den sakralrechtlichen Kontext eingebunden. Direkte Hinweise römischer Juristen betreffen Gelübde, Wahrsagerei, Funktionen in Kultvereinen, die Eidesleistung, Schutzgarantien sakraler Orte (Tempel / Kirchen) und das Grabrecht. Diese Bereiche fielen in die Kompetenz der Götter, die sich auch den Sklaven offenbaren oder Eingriffe Dritter bestrafen konnten. Unabhängig davon blieb aber die Dominanz der Herrenrechte weitgehend gewahrt. In der Spätantike wurde dann jedoch zunächst der Erwerb, dann auch der Besitz christlicher Sklaven durch Juden und Häretiker verboten. Als Ergänzung zu dem Katalog rechtlicher Normierungen bietet der Band eine Selektion an literarischen und epigraphischen Zeugnissen, letztere in Auswahl auch im Anhang übersetzt
Aktualisiert: 2023-06-15
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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS) von Chiusi,  Tiziana J., Filip-Fröschl,  Johanna, Rainer,  J. Michael, Söllner,  Alfred
Die beiden im Titel dieses CRRS-Teilbandes genannten Personengruppen werden in den römischen Rechtsquellen gleichermaßen als "bona fide servientes" bezeichnet und häufig gemeinsam behandelt. Dieses bislang als rätselhaft geltende Phänomen erhält in der Einleitung eine überzeugende rechtshistorische Deutung, die auch interessante sozialgeschichtliche Aspekte aufzeigt. Auf dieser Grundlage werden in der Einleitung die verschiedenen Rechtsprobleme der "bona fide servientes" erörtert, insbesondere auch die Probleme, die beim Kauf und Verkauf von Freien als Sklaven und bei anderen Rechtsgeschäften an solchen Scheinsklaven entstanden.Im zweiten Teil des Bandes werden die darauf bezüglichen Rechtsquellen wiedergegeben, geordnet nach den originalen Quellensammlungen, denen sie entnommen sind. Jedem der über 200 lateinischen Quellentexte ist eine Übersetzung ins Deutsche beigegeben und ein Kommentar angefügt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Recht und seine historischen Grundlagen.

Das Recht und seine historischen Grundlagen. von Chiusi,  Tiziana J., Gergen,  Thomas, Jung,  Heike
Elmar Wadle, der bis 2006 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Universität des Saarlandes inne hatte, ist einer der bedeutendsten Rechtshistoriker Deutschlands. Sein wissenschaftliches Oeuvre besticht durch seinen klaren Blick für die übergreifenden Zusammenhänge, seine Wertschätzung für die historische Quelle und seine ebenso lebendige wie präzise Sprache. Da sind zunächst seine wegweisenden Forschungen zur mittelalterlichen Rechtsgeschichte (Gottes- und Landfrieden) und zur Geschichte des geistigen Eigentums. Kaum jemand hat sich in neuerer Zeit so um die Geschichte des Urheberrechts verdient gemacht wie Elmar Wadle. Weiter hat er maßgebliche Untersuchungen zur Verfassungsgeschichte beigesteuert. Schließlich hat er, im Linksrheinischen verwurzelt, auch regionalgeschichtliche Akzente gesetzt und mit seinen Forschungen zur Geltung des französischen Rechts in Deutschland die Brücke zur Rechtsvergleichung geschlagen. Die hohe Anerkennung, die Elmar Wadle in der Fachwelt und darüber hinaus genießt, spiegelt sich in der Vorlage einer Festschrift zu seinem 70. Geburtstag und in der großen Zahl derer, die hieran mitgewirkt haben. Der Titel der Festschrift markiert deren primär rechtshistorische Ausrichtung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS) von Chiusi,  Tiziana J., Filip-Fröschl,  Johanna, Klingenberg,  Georg, Rainer,  J. Michael
Das rechtliche Instrumentarium im Zusammenhang mit der Sklavenflucht ist vor allem am Ziel der Rückholung und Rückstellung orientiert. Neben die private Verfolgung durch den dominus trat der Aufbau einer staatlichen Rückholorganisation. Gegen Per- sonen, die flüchtigen Sklaven Unterschlupf boten (oft zum eigenen Vorteil, um deren Arbeitskraft zu nutzen), wurden delikts- und strafrechtliche Sanktionen entwickelt. Die Juristen mussten die Frage des Besitzes am servus fugitivus klären; ebenso die Frage, wie von entlaufenen Sklaven vorgenommene Handlungen und Rechtsgeschäfte (z.B. Kauf und Verkauf von Sachen) zu beurteilen sind; andere Texte befassen sich damit, ob und in welchem Ausmaß im Rahmen von verschiedenen Rechtsverhältnissen für das Entlaufen eines Sklaven zu haften ist. Auch nach Rückkehr oder Rückstellung behält der einmal entlaufene Sklave die rechtliche Qualifikation servus fugitivus. Bei Verkäufen von Sklaven muss die Fluchtneigung (zusammen mit anderen bestehenden Mängeln wie z.B. Krankheiten) kundgemacht werden, ansonsten ist der Käufer zur Wandlung (Rückabwicklung des Kaufes) oder Preisminderung berechtigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS) von Chiusi,  Tiziana J., Filip-Fröschl,  Johanna, Herrmann-Otto,  Elisabeth, Rainer,  J. Michael
In diesem Einleitungsband stellen der Herausgeber des Corpus der römischen Rechtsquellen zur Sklaverei das neue interdisziplinäre Projekt zur Darbietung aller Sklaventexte (mit deutscher Übersetzung und Kommentar) aus den römischen Rechtsquellen, geordnet nach Sachgebieten, vor.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS) von Chiusi,  Tiziana J., Filip-Fröschl,  Johanna, Rainer,  J. Michael, Söllner,  Alfred
Die beiden im Titel dieses CRRS-Teilbandes genannten Personengruppen werden in den römischen Rechtsquellen gleichermaßen als "bona fide servientes" bezeichnet und häufig gemeinsam behandelt. Dieses bislang als rätselhaft geltende Phänomen erhält in der Einleitung eine überzeugende rechtshistorische Deutung, die auch interessante sozialgeschichtliche Aspekte aufzeigt. Auf dieser Grundlage werden in der Einleitung die verschiedenen Rechtsprobleme der "bona fide servientes" erörtert, insbesondere auch die Probleme, die beim Kauf und Verkauf von Freien als Sklaven und bei anderen Rechtsgeschäften an solchen Scheinsklaven entstanden.Im zweiten Teil des Bandes werden die darauf bezüglichen Rechtsquellen wiedergegeben, geordnet nach den originalen Quellensammlungen, denen sie entnommen sind. Jedem der über 200 lateinischen Quellentexte ist eine Übersetzung ins Deutsche beigegeben und ein Kommentar angefügt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS) von Chiusi,  Tiziana J., Filip-Fröschl,  Johanna, Klingenberg,  Georg, Rainer,  J. Michael
Das rechtliche Instrumentarium im Zusammenhang mit der Sklavenflucht ist vor allem am Ziel der Rückholung und Rückstellung orientiert. Neben die private Verfolgung durch den dominus trat der Aufbau einer staatlichen Rückholorganisation. Gegen Per- sonen, die flüchtigen Sklaven Unterschlupf boten (oft zum eigenen Vorteil, um deren Arbeitskraft zu nutzen), wurden delikts- und strafrechtliche Sanktionen entwickelt. Die Juristen mussten die Frage des Besitzes am servus fugitivus klären; ebenso die Frage, wie von entlaufenen Sklaven vorgenommene Handlungen und Rechtsgeschäfte (z.B. Kauf und Verkauf von Sachen) zu beurteilen sind; andere Texte befassen sich damit, ob und in welchem Ausmaß im Rahmen von verschiedenen Rechtsverhältnissen für das Entlaufen eines Sklaven zu haften ist. Auch nach Rückkehr oder Rückstellung behält der einmal entlaufene Sklave die rechtliche Qualifikation servus fugitivus. Bei Verkäufen von Sklaven muss die Fluchtneigung (zusammen mit anderen bestehenden Mängeln wie z.B. Krankheiten) kundgemacht werden, ansonsten ist der Käufer zur Wandlung (Rückabwicklung des Kaufes) oder Preisminderung berechtigt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS) von Chiusi,  Tiziana J., Filip-Fröschl,  Johanna, Herrmann-Otto,  Elisabeth, Rainer,  J. Michael
In diesem Einleitungsband stellen der Herausgeber des Corpus der römischen Rechtsquellen zur Sklaverei das neue interdisziplinäre Projekt zur Darbietung aller Sklaventexte (mit deutscher Übersetzung und Kommentar) aus den römischen Rechtsquellen, geordnet nach Sachgebieten, vor.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS) von Chiusi,  Tiziana J., Filip-Fröschl,  Johanna, Rainer,  J. Michael, Söllner,  Alfred, Wieling,  Hans
Im ersten Teil werden in einer Einleitung in allgemeiner Form die Rechtsregeln behandelt, die im römischen Recht zur Entstehung des Status der Unfreiheit führen. Dabei wird nach der Entstehung der Unfreiheit gemäß allgemeinem und dem speziell römischen unterschieden, ebenso nach vorklassischer und klassischer Zeit einerseits, die etwa bis Diokletian anzusetzen ist, sowie nachklassischer Zeit andererseits, die bis Justinian reicht.
Aktualisiert: 2023-06-07
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