Kassenführung

Kassenführung von Achilles,  Gerd
Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Kassenführung

Kassenführung von Achilles,  Gerd
Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Kassenführung

Kassenführung von Achilles,  Gerd
Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Kassenführung

Kassenführung von Achilles,  Gerd
Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Kassenführung

Kassenführung von Achilles,  Gerd
Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
Aktualisiert: 2023-05-01
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Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage

Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage von Achilles,  Gerd
Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Gleichzeitig räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden immer mehr Rechte ein. Prüfende dürfen Ihre Geschäftsräume inzwischen ohne vorherige Ankündigung betreten, um - Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, - Testkäufe durchzuführen, - Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, - einen Kassensturz durchzuführen und - sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer zentralen Herausforderung für Betreibende von Gastronomiebetrieben, um keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen zu müssen. Lesen Sie in der Ausgabe u. a. wie Sie Aufzeichnungen über - Freigetränke/Happy-Hour-Zeiten, - Verderb, Schwund und Diebstahl, - Sachspenden an die Tafel oder - Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiter führen und wie Bewirtungskostenrechnungen aussehen müssen. Erfahren Sie, was Prüfende der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die aus der Feder des BMF stammenden FAQ und Anwendungserlasse sind ebenso berücksichtigt wie die GoBD 2019. Thematisiert werden auch die Folgerungen aus der Pandemie, so etwa die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen bis zum 31.12.2023. Urteile der Finanzgerichtsbarkeit oder Ausführungen zu Notwendigkeit und Inhalten einer Verfahrensdokumentation runden das Werk ab. Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei. Hinweis: Das BMF plant, zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme nebst zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE), weitreichende Änderungen im Anwendungserlass zu § 146a AO, u.a. zum Notfallbetrieb bei Cloud-Kassen. Der Erscheinungstermin dieses Artikels ist von der Veröffentlichung des AEAO zu § 146a abhängig
Aktualisiert: 2023-05-02
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Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage

Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage von Achilles,  Gerd
Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Gleichzeitig räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden immer mehr Rechte ein. Prüfende dürfen Ihre Geschäftsräume inzwischen ohne vorherige Ankündigung betreten, um - Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, - Testkäufe durchzuführen, - Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, - einen Kassensturz durchzuführen und - sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer zentralen Herausforderung für Betreibende von Gastronomiebetrieben, um keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen zu müssen. Lesen Sie in der Ausgabe u. a. wie Sie Aufzeichnungen über - Freigetränke/Happy-Hour-Zeiten, - Verderb, Schwund und Diebstahl, - Sachspenden an die Tafel oder - Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiter führen und wie Bewirtungskostenrechnungen aussehen müssen. Erfahren Sie, was Prüfende der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die aus der Feder des BMF stammenden FAQ und Anwendungserlasse sind ebenso berücksichtigt wie die GoBD 2019. Thematisiert werden auch die Folgerungen aus der Pandemie, so etwa die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen bis zum 31.12.2023. Urteile der Finanzgerichtsbarkeit oder Ausführungen zu Notwendigkeit und Inhalten einer Verfahrensdokumentation runden das Werk ab. Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei. Hinweis: Das BMF plant, zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme nebst zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE), weitreichende Änderungen im Anwendungserlass zu § 146a AO, u.a. zum Notfallbetrieb bei Cloud-Kassen. Der Erscheinungstermin dieses Artikels ist von der Veröffentlichung des AEAO zu § 146a abhängig
Aktualisiert: 2023-05-02
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Kassenführung in Friseurbetrieben

Kassenführung in Friseurbetrieben von Achilles,  Gerd
Schon seit geraumer Zeit prüft die Finanzverwaltung verstärkt bargeldintensive Unternehmen. Dazu zählen auch die rund 86.000 Friseurbetriebe mit ihren ca. 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hier stellt die Kassenführung immer einen Schwerpunkt in Betriebsprüfungen dar. Kassenaufzeichnungen, die nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und den steuerlichen Ordnungsvorschriften (§§ 145-147 AO) entsprechen, sind ein Risikopotential, das der Friseur oft zu spät erkennt oder unterschätzt. Sieht er die Kassenführung eher als beschwerliche Nebenpflicht an, führt eine Betriebsprüfung häufig zu empfindlichen und teils existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre, sei es aufgrund stiefmütterlicher Behandlung der Kassenaufzeichnungen, der Nichtvorlage von Unterlagen, die sich bei einem Dritten befinden (z. B. beim Kassendienstleister), des endgültigen Verlustes von vorlagepflichtigen Büchern, Aufzeichnungen und Belegen oder aufgrund unzureichender Kenntnisse über geltendes Recht. Wird gegen die Grundprinzipien der Kassenführung verstoßen, ist der Ärger mit der Finanzverwaltung vorprogrammiert. Denn schon einzelne formelle Mängel in der Kassenführung können der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen. Zwar lassen solche Mängel nicht zwingend den Schluss auf nicht versteuerte Einnahmen zu, geben aber oft Anlass, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen anzuzweifeln. Stellt die Finanzverwaltung wesentliche formelle oder materielle Mängel in der Kassenführung fest, ist das Vertrauen in die Buchführung erschüttert (§ 158 AO). Dann können die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne der Besteuerung nicht zu Grunde gelegt werden. Es kommt zur Schätzung (§ 162 AO). Neben den steuerlichen Auswirkungen durch Umsatz- und Gewinnschätzungen werden nicht selten Steuerstraf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, in dessen Folge sich weitere Belastungen für den Unternehmer ergeben können (z. B. Geldauflagen nach § 153a StPO oder Bußgelder nach § 26a, b UStG), die bei ausreichender Kenntnis der Materie vermeidbar gewesen wären. Hinzu kommt das neue Instrument der Kassen-Nachschau (§ 146b AO) – danach dürfen Amtsträger der Finanzbehörden seit dem 01.01.2018 unangekündigt die Geschäftsräume betreten und sofort Einblick in die Bücher und Aufzeichnungen einschließlich der Kassendaten nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen des Friseurs. Gerade aktuell führen Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen zu großer Verunsicherung. Die wachsenden Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit erscheinen vielen Friseuren kaum noch erfüllbar – umso mehr muss der Friseur dafür Sorge tragen, dass er die materielle Richtigkeit seiner Umsätze und Gewinne belegen kann. Detaillierte Einzelaufzeichnungen und eine zielgerichtete EDV-Unterstützung können einen großen Teil dazu beitragen. Das vor Ihnen liegende Buch soll vorrangig den Friseurbetrieben als Ratgeber dienen. Für ähnlich gelagerte Unternehmen (z. B. Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercing-Studios) lassen sich die Ausführungen weitgehend analog anwenden. Branchenspezifische Besonderheiten sollten mit dem Steuerberater besprochen werden. Duisburg, im Juni 2018 Gerd Achilles
Aktualisiert: 2020-07-21
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Kassenführung in der Gastronomie, 2.Auflage

Kassenführung in der Gastronomie, 2.Auflage von Achilles,  Gerd
Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Ab 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume demnächst ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen für den Gastronomen, will er keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen müssen. In der Brancheninformation Kassenführung in der Gastronomie lesen Sie u. a. wie Aufzeichnungen über Freigetränke/Happy-Hour-Zeiten, Verderb, Schwund und Diebstahl, Sachspenden an die Tafel oder Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiter zu führen sind. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die neuesten Anwendungserlasse sowie die GoBD 2019 sind berücksichtigt. Hinzu kommt der aktuelle Beschluss der Bundesregierung: Wegen der Corona-Krise wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie befristet ab 01.07.2020 bis 30.06.2021 auf 7 % gesenkt. Die Änderungen ab 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u. a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für den gastronomischen Betrieb.
Aktualisiert: 2022-06-17
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Kassenführung in Heilberufen

Kassenführung in Heilberufen von Achilles,  Gerd, Wittmeier,  Lisa
In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in heilberuflichen Praxen. Wer glaubt, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, irrt – mit teils existenzbedrohenden Folgen. Die Prüfungsdichte in Heilberufen (Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten usw.) hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Instrument der Kassen-Nachschau räumt den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Praxisräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen, um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden. Die Brancheninformation „Kassenführung in Heilberufen“ zeigt – leicht verständlich beschrieben – wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, welchen besonderen Dokumentationspflichten Sie unterliegen, wie Sie mit Barzahlungen für Rezepte oder IGEL-Leistungen umgehen müssen oder was bei der Aufzeichnung von Patientennamen zu beachten ist. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen – und was nicht. Die Darstellung der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2020 (Zertifizierungspflicht von elektronischen Aufzeichnungssystemen) und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, etwa zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll und so weiter) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Heilberufler. Einige Bundesländer verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Umstellung auf die TSE bis 31. März 2021. Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Kassenführung in Heilberufen

Kassenführung in Heilberufen von Achilles,  Gerd, Wittmeier,  Lisa
In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in heilberuflichen Praxen. Wer glaubt, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, irrt – mit teils existenzbedrohenden Folgen. Die Prüfungsdichte in Heilberufen (Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten usw.) hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Instrument der Kassen-Nachschau räumt den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Praxisräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen, um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden. Die Brancheninformation „Kassenführung in Heilberufen“ zeigt – leicht verständlich beschrieben – wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, welchen besonderen Dokumentationspflichten Sie unterliegen, wie Sie mit Barzahlungen für Rezepte oder IGEL-Leistungen umgehen müssen oder was bei der Aufzeichnung von Patientennamen zu beachten ist. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen – und was nicht. Die Darstellung der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2020 (Zertifizierungspflicht von elektronischen Aufzeichnungssystemen) und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, etwa zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll und so weiter) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Heilberufler. Einige Bundesländer verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Umstellung auf die TSE bis 31. März 2021. Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-07-22
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Kassenführung in Apotheken

Kassenführung in Apotheken von Achilles,  Gerd, Wittmeier,  Lisa
In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in Apotheken. Wer glaubt, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, irrt – mit teils existenzbedrohenden Folgen. Die Prüfungsdichte in Apotheken hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Instrument der Kassen-Nachschau räumt den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen, um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden. Die Brancheninformation "Kassenführung in Apotheken" zeigt – leicht verständlich beschrieben - wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, welchen besonderen Dokumentationspflichten Sie unterliegen. Die Autoren erläutern auch, wie mit Gutscheinen, Rabattsystemen, Zuzahlungen oder dem Eigenverbrauch umzugehen ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Ferner wird aufgezeigt, was die Prüfer der Finanzverwaltung im Rahmen einer unangemeldeten Kassen-Nachschau dürfen - und was nicht. Die Darstellung der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2020 (Zertifizierungspflicht von elektronischen Aufzeichnungssystemen) und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, etwa zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll und so weiter) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Apothekerinnen und Apotheker. Kurzum: In dieser Brancheninformation finden Sie alles Wissenswerte über die Besonderheiten der Kassenführung in Apotheken, um dem (plötzlichen) Erscheinen des Prüfers gelassen entgegen sehen zu können. Einige Bundesländer verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Umstellung auf die TSE bis 31. März 2021. Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-03-11
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Kassenführung in Apotheken

Kassenführung in Apotheken von Achilles,  Gerd, Wittmeier,  Lisa
In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in Apotheken. Wer glaubt, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, irrt – mit teils existenzbedrohenden Folgen. Die Prüfungsdichte in Apotheken hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Instrument der Kassen-Nachschau räumt den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen, um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden. Die Brancheninformation "Kassenführung in Apotheken" zeigt – leicht verständlich beschrieben - wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, welchen besonderen Dokumentationspflichten Sie unterliegen. Die Autoren erläutern auch, wie mit Gutscheinen, Rabattsystemen, Zuzahlungen oder dem Eigenverbrauch umzugehen ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Ferner wird aufgezeigt, was die Prüfer der Finanzverwaltung im Rahmen einer unangemeldeten Kassen-Nachschau dürfen - und was nicht. Die Darstellung der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2020 (Zertifizierungspflicht von elektronischen Aufzeichnungssystemen) und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, etwa zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll und so weiter) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Apothekerinnen und Apotheker. Kurzum: In dieser Brancheninformation finden Sie alles Wissenswerte über die Besonderheiten der Kassenführung in Apotheken, um dem (plötzlichen) Erscheinen des Prüfers gelassen entgegen sehen zu können. Einige Bundesländer verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Umstellung auf die TSE bis 31. März 2021. Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-06-24
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Kassenführung – Bargeschäfte sicher dokumentieren

Kassenführung – Bargeschäfte sicher dokumentieren von Achilles,  Gerd
Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung ist vor allem in Unternehmen, die überwiegend Barumsätze tätigen die Prüfung der Kassenführung. Kassenaufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar vorgenommen werden. Kassenaufzeichnungen, die nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen, sind ein Risikopotential, das oft nicht erkannt oder unterschätzt wird. So führen mehr als 90 % der Prüfungen in bargeldintensiven Unternehmen zu empfindlichen, mitunter existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre, sei es auf Grund stiefmütterlicher Behandlung der Kassenaufzeichnungen oder unzureichender Kenntnisse über geltendes Recht. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu kennen und rechtssicher anzuwenden. Daneben gelten seitdem 01.01.2017 neue Anforderungen an Kassensysteme. Die bisher gewährten Erleichterungen des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 sind zum 31.12.2016 ausgelaufen, d. h. seit dem 01.01.2017 muss sichergestellt sein, dass alle Kassendaten (Einzelaufzeichnungen) während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können. Zusätzlich gilt seit dem 29.12.2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Anwendungserlasse zu § 146 AO und § 146b AO vom Mai und Juni 2018 konkretisieren die Vorgaben für die Umsetzung in der Praxis. Die mit dem Gesetz verbundenen Änderungen der Abgabenordung gelten seit 01.01.2018 bzw. zum 01.01.2020. Ab 01.01.2020 sollen elektronische Aufzeichnungssysteme wirksamer vor manipulierenden Eingriffen geschützt werden, d. h. es ist ein verpflichtender Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, bestehend aus einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (§ 146a Abs. 1 AO) gesetzlich geregelt. Derzeit gibt es noch keine elektronischen Aufzeichnungssysteme, die den ab 01.01.2020 geltenden Standards entsprechen. Das Fachbuch zeigt anhand zahlreicher Beispiele und Checklisten, wie die Kasse richtig geführt wird. Infos zu DATEV-Software, wie z. B. DATEV Datenprüfung comfort und DATEV Kassenbuch online sowie DATEV Kassenarchiv online runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2022-04-12
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Lexikon der Kassenführung

Lexikon der Kassenführung von Achilles,  Gerd, Pump,  Hermann
Wie sind Einzelaufzeichnungen auf Papier oder in digitaler Form zu führen? Woraus bestehen die erforderlichen Organisationsunterlagen einer Registrierkasse? Wie sind Trinkgelder zu behandeln? Was erwartet mich bei der Kassen-Nachschau? Welche Bedeutung haben Journalrollen und Z-Bons? Kennen Sie solche Fragen ebenso wie die oft zeitraubende Suche nach verlässlichen Antworten? Dieses Lexikon beinhaltet stichwortartig alle wichtigen Begriffe aus der Welt der Kassenführung. Über 300 alphabetisch sortierte Suchbegriffe von A wie Aufzeichnung bis Z wie Zertifizierung bieten auf jede Frage eine zügige Antwort. Kurze und verständliche Formulierungen ermöglichen den gewünschten Einstieg in die Thematik. Lästige Recherche entfällt durch wertvolle Querverweise und mehr als 2.000 weiterführende Fundstellen aus Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung. Grundlegendes Wissen, etwa zur Führung einer Offenen Ladenkasse, zu Verfahrensdokumentationen oder zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung, wird ausführlich abgehandelt. Kompetent und zuverlässig vermitteln die Autoren alles Wissenswerte rund um die Kassenführung. Wichtige Gesetzestexte und aktuellste Verwaltungsanweisungen, wie z. B. die Anwendungserlasse zu den §§ 146b und 146 AO vom Mai und Juni 2018 runden das Lexikon ab, welches es in der Form erstmalig auf dem Markt gibt.
Aktualisiert: 2023-03-01
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Kassenführung in Friseurbetrieben

Kassenführung in Friseurbetrieben von Achilles,  Gerd
Kassenführung in Friseurbetrieben - Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten - Häufige Fehler und Beanstandungen der Prüfungsdienste - Kassen-Nachschau ab 01.01.2018 - Rechtsfolgen bei fehlerhafter Kassenführung In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in Friseurbetrieben. Wer geglaubt hat, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, unterlag seit jeher einem fatalen Irrglauben – mit teils existenzbedrohenden Folgen für den Unternehmer. Die Prüfungsdichte im Friseurhandwerk ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Seit dem 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um - Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, - Testkäufe durchzuführen, - Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, - einen Kassensturz durchzuführen und - sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen des Friseurs. Gerade aktuell führen Gesetzesänderungen und neue Anweisungen des Bundesfinanzministeriums zu großer Verunsicherung, etwa zur Aufzeichnung der Kundennamen oder zur Detailtiefe der Einzelaufzeichnungen bei Dienstleistungen und Warenverkauf. Die wachsenden Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit erscheinen vielen Friseuren kaum noch erfüllbar – umso mehr sollte der Friseur dafür Sorge tragen, dass er zumindest die materielle Richtigkeit seiner Umsätze und Gewinne belegen kann. Die Brancheninformation „Kassenführung in Friseurbetrieben“ zeigt – leicht verständlich beschrieben – wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, wie Sie beispielsweise mit Trinkgeldern umgehen müssen, was bei der Behandlung von Modellen zu beachten ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen – und was nicht. Ein Ausblick auf gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u.a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Friseurbetriebe. Kurzum: In dieser Brancheninformation finden Sie alles Wissenswerte über die Besonderheiten der Kassenführung im Friseurgewerbe, um dem (plötzlichen) Erscheinen des Prüfers gelassen entgegen sehen zu können.
Aktualisiert: 2023-03-23
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Kassenführung in Friseurbetrieben

Kassenführung in Friseurbetrieben von Achilles,  Gerd
Die Prüfungsdichte im Friseurhandwerk ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Wer geglaubt hat, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, unterlag seit jeher einem fatalen Irrglauben – mit teils existenzbedrohenden Folgen für den Unternehmer. Ab 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüfer dürfen die Geschäftsräume demnächst ohne vorherige Ankündigung betreten, um ◾Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, ◾Testkäufe durchzuführen, ◾Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, ◾einen Kassensturz durchzuführen und ◾sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen des Friseurs, will er keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen müssen. Die Brancheninformation zeigt – leicht verständlich beschrieben – wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, wie Sie beispielsweise mit Trinkgeldern umgehen müssen, was bei der Behandlung von Modellen zu beachten ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen – und was nicht. Die neuesten Anwendungserlasse vom Mai und Juni 2018 zur Kassen-Nachschau und zur Einzelaufzeichnungspflicht sind berücksichtigt Ein Ausblick auf gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u.a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Friseurbetriebe. Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2020-07-21
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Kassenführung in der Gastronomie, 2.Auflage

Kassenführung in der Gastronomie, 2.Auflage von Achilles,  Gerd
Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Ab 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume demnächst ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen für den Gastronomen, will er keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen müssen. In der Brancheninformation Kassenführung in der Gastronomie lesen Sie u. a. wie Aufzeichnungen über Freigetränke/Happy-Hour-Zeiten, Verderb, Schwund und Diebstahl, Sachspenden an die Tafel oder Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiter zu führen sind. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die neuesten Anwendungserlasse sowie die GoBD 2019 sind berücksichtigt. Hinzu kommt der aktuelle Beschluss der Bundesregierung: Wegen der Corona-Krise wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie befristet ab 01.07.2020 bis 30.06.2021 auf 7 % gesenkt. Die Änderungen ab 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u. a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für den gastronomischen Betrieb.
Aktualisiert: 2022-06-17
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Buchpaket Fachbuch und Lexikon Kassenführung

Buchpaket Fachbuch und Lexikon Kassenführung von Achilles,  Gerd, Pump,  Hermann
Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung ist – vor allem in Unternehmen, die überwiegend Barumsätze tätigen – die Prüfung der Kassenführung. Kassenaufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und Unveränderbar vorgenommen werden. 90 % der Prüfungen in bargeldintensiven Unternehmen führen zu empfindlichen, mitunter existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre, sei es auf Grund stiefmütterlicher Behandlung der Kassenaufzeichnungen oder unzureichender Kenntnisse über geltendes Recht. Seit dem 01.01.2017 gelten neue Anforderungen an Kassensysteme. So muss sichergestellt sein, dass alle „Kassendaten (Einzelaufzeichnungen)“ während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können. Daneben gilt seit dem 29.12.2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Die damit verbundenen Änderungen der Abgabenordung gelten teils sofort, teils erst zum 01.01.2018 (Kassen-Nachschau) bzw. zum 01.01.2020. Alles zu den Neuerungen (inklusive der aktuellsten BMF-Schreiben vom Mai und Juni 2018) mit zahlreichen Beispielen und Checklisten lesen Sie im Fachbuch. Weiterführende Detailinformationen können Sie im Lexikon nachschlagen. Das Lexikon beinhaltet stichwortartig alle wichtigen Begriffe aus der Welt der Kassenführung. Über 300 alphabetisch sortierte Suchbegriffe von A wie Aufzeichnung bis Z wie Zertifizierung bieten auf jede Frage eine zügige Antwort. Das Lexikon gibt es in der Form erstmalig auf dem Markt und ist eine optimale Ergänzung. Somit sparen Sie sich zeitraubendes Suchen nach verlässlichen Informationen, da Sie alle wichtigen Informationen gebündelt vorliegen haben. Mit Fachbuch und Lexikon können Sie der nächsten Betriebsprüfung gelassener entgegensehen.
Aktualisiert: 2021-04-15
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Lexikon der Kassenführung

Lexikon der Kassenführung von Achilles,  Gerd, Pump,  Hermann
Wie sind Einzelaufzeichnungen auf Papier oder in digitaler Form zu führen? Woraus bestehen die erforderlichen Organisationsunterlagen einer Registrierkasse? Wie sind Trinkgelder zu behandeln? Was erwartet mich bei der Kassen-Nachschau? Welche Bedeutung haben Journalrollen und Z-Bons? Kennen Sie solche Fragen ebenso wie die oft zeitraubende Suche nach verlässlichen Antworten? Dieses Lexikon beinhaltet stichwortartig alle wichtigen Begriffe aus der Welt der Kassenführung. Über 300 alphabetisch sortierte Suchbegriffe von A wie Aufzeichnung bis Z wie Zertifizierung bieten auf jede Frage eine zügige Antwort. Kurze und verständliche Formulierungen ermöglichen den gewünschten Einstieg in die Thematik. Lästige Recherche entfällt durch wertvolle Querverweise und mehr als 2.000 weiterführende Fundstellen aus Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung. Grundlegendes Wissen, etwa zur Führung einer Offenen Ladenkasse, zu Verfahrensdokumentationen oder zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung, wird ausführlich abgehandelt. Kompetent und zuverlässig vermitteln die Autoren alles Wissenswerte rund um die Kassenführung. Wichtige Gesetzestexte und aktuellste Verwaltungsanweisungen, wie z. B. die Anwendungserlasse zu den §§ 146b und 146 AO vom Mai und Juni 2018 runden das Lexikon ab, welches es in der Form erstmalig auf dem Markt gibt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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