Das „Archiv Rechtsaltertümer in der deutschen Landschaft“.
Ein Sammlungsprojekt der SS 1937–1942.
Constanze Hartmann
Ein bislang weitgehend unerforschtes Kapitel der wissenschaftlichen Bemühungen des NS-Regimes stellt das »Archiv Rechtsaltertümer in der deutschen Landschaft« dar. Himmler selbst initiierte die Sammlung sämtlicher in Deutschland noch vorhandener Rechtsaltertümer (heute: Rechtsdenkmäler), für die zunächst das Rasse- und Siedlungshauptamt, später das »Ahnenerbe« der SS verantwortlich zeichnete. Das der Untersuchung zugrundeliegende, bisher unerschlossene Archivmaterial der Ludwig-Maximilians-Universität München wird mit zwei weiteren bedeutenden Beständen (Bundesarchiv, Institut für Zeitgeschichte) in Zusammenhang gebracht, um so den Entstehungsprozess der Sammlung zu analysieren und das Vorhaben kritisch zu hinterfragen. Material für das Archiv lieferten sowohl SS-Einheiten als auch staatliche Stellen – wie die Landesämter für Denkmalpflege –, Museen, Vereine und Privatpersonen, zunächst im Rahmen ausgedehnter Korrespondenz, später auch mittels Fragebögen, die das »Ahnenerbe« versandte. Im umfangreichen Anhang wird die Sammlung erstmalig erschlossen.