DIE Entscheidungshilfe

DIE Entscheidungshilfe von Raff,  Alexander, Wissing,  Karl, Wissing,  Peter
„BEMA bringt mehr als GOZ – das kann doch nicht sein!“ Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau. In der Folge sind zur Erzielung des Honorars, das die gesetzlichen Krankenkassen für die Leistungen zur Verfügung stellen, in der GOZ 2012 regelmäßig Steigerungsfaktoren deutlich über 2,3 notwendig, häufig auch eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ (s. S. 26). Rechtlich ist das durchaus zulässig. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2004 fest: „Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, dass die Gebührenmarge bei Zahnärzten besonders schmal ist. Für überdurchschnittliche Fälle steht nur der Rahmen zwischen 2,4 und 3,5 zur Verfügung, weil ein Absinken unter die Honorierung, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung stellt (nämlich den 2,3-fachen Satz), wohl kaum noch als angemessen zu bezeichnen ist. Die im Regelfall nur schmale Marge schadet jedoch nicht, weil der Zahnarzt gemäß § 2 GOZ eine abweichende Vereinbarung treffen kann.“ (Beschluss vom 25.10.2004, Az.: I BvR 1437/02) Diese Tabelle gibt Ihnen eine Hilfe bei der Entscheidung, wann eine solche Vereinbarung getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemäße Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen.
Aktualisiert: 2022-06-08
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BEMA + GOZ

BEMA + GOZ von Raff,  Alexander, Raff,  Horst, Wissing,  Karl, Wissing,  Peter
Die Inhalte wurden in enger Zusammenarbeit mit Ausbildern und Lehrern ausgewählt. Dabei wurden die auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Lehrpläne berücksichtigt. Sie konzentrieren sich auf die wirklich wesentlichen Punkte der Abrechnung, die bereits von Auszubildenden beherrscht werden müssen. Der übersichtliche Aufbau erleichtert das Lernen. Die strukturierten und nach Farben gegliederten Inhalte helfen, den Überblick zu behalten. Die/der Auszubildende findet schnell exakte Antworten auf konkrete Fragen: Wie lautet die Leistungsbeschreibung? Was beinhaltet die Leistung? Was ist abrechnungsfähig? Was ist abgegolten? Wie sieht es mit Auslagen aus? Welche Besonderheiten sind zu beachten? Die App zum Buch - Das Buch wird durch eine App für Smartphones und Tablets ergänzt. Sie kann kostenlos heruntergeladen und mit dem Code im Buch freigeschaltet werden. Ob in der Praxis, unterwegs oder in der Schule – die praktische App ist Abrechnungs-Wissen zum „immer-dabei-haben“. So wird das Handy zum elektronischen Lehrmittel und Lern-Begleiter. Die Kompakt-Kommentare aus der Reihe quick & easy haben in der Abrechnungsliteratur neue Maßstäbe gesetzt. Die einzelnen Bände sind Konzentrate aus dem bewährten „Kommentar zu BEMA und GOZ“ von Liebold/Raff/Wissing. Kompetenz, die geschätzt wird - „DER Kommentar zu BEMA und GOZ“ und die Kompakt-Kommentare aus der quick & easy-Reihe geben Sicherheit für die richtige und vollständige Abrechnung zahnärztlicher Leistungen. Die Autoren aus den zahnärztlichen Organisationen und der täglichen Abrechnungs-Praxis stehen für höchste Qualität. Kammern, KZVen, Kassen und Gerichte arbeiten regelmäßig mit dem „Liebold/Raff/Wissing“.
Aktualisiert: 2021-07-05
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DIE Entscheidungshilfe

DIE Entscheidungshilfe von Raff,  Alexander, Wissing,  Peter
„BEMA bringt mehr als GOZ – das kann doch nicht sein!“ Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau. In der Folge sind zur Erzielung des Honorars, das die gesetzlichen Krankenkassen für die Leistungen zur Verfügung stellen, in der GOZ 2012 regelmäßig Steigerungsfaktoren deutlich über 2,3 notwendig, häufig auch eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ (s. S. 26). Rechtlich ist das durchaus zulässig. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2004 fest: „Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, dass die Gebührenmarge bei Zahnärzten besonders schmal ist. Für überdurchschnittliche Fälle steht nur der Rahmen zwischen 2,4 und 3,5 zur Verfügung, weil ein Absinken unter die Honorierung, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung stellt (nämlich den 2,3-fachen Satz), wohl kaum noch als angemessen zu bezeichnen ist. Die im Regelfall nur schmale Marge schadet jedoch nicht, weil der Zahnarzt gemäß § 2 GOZ eine abweichende Vereinbarung treffen kann.“ (Beschluss vom 25.10.2004, Az.: I BvR 1437/02) Diese Tabelle gibt Ihnen eine Hilfe bei der Entscheidung, wann eine solche Vereinbarung getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemäße Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen.
Aktualisiert: 2021-06-15
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Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung von Kremer,  Christina, Kremer,  Ralf, Schmidbauer,  Bernhard
Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem aktuellen Stand mit allen Änderungen Der Band ist eine umfassende Zusammenstellung von Materialien für den Praktiker im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Die vielen Hintergrundinformationen aus der Historie des SGB V und den Gesetzgebungsverfahren helfen dem Anwender bei der Beurteilung rechtlicher Sachverhalte und lassen Rückschlüsse auf die Absichten des Gesetzgebers zu. Im Wesentlichen umfasst das Werk: das komplette SGB V auf dem Stand 1.10.2020 die den jeweiligen Änderungen zugrunde liegenden Materialien aus den Gesetzgebungsverfahren (Amtliche Begründungen, Begründungen zu den Beschlussempfehlungen etc.) Hinweise zu jeder Rechtsvorschrift, durch welches Gesetz welche Stelle im Gesetzestext geändert wurde und wann diese Änderung in Kraft getreten ist eine umfassende Übersicht über alle Änderungsgesetze mit den genauen Gesetzesbezeichnungen und den Fundstellen im Bundesgesetzblatt Darüber hinaus enthält das Werk eine Reihe von wesentlichen Texten rund um das SGB V: Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte) Im Anhang finden sich Auszüge der wichtigsten Reformgesetze der letzten Jahre, jeweils mit dem Amtlichen Teil der Amtlichen Begründung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit: Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis hilft, schnell zu den gesuchten Informationen zu kommen.
Aktualisiert: 2020-11-19
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DIE Entscheidungshilfe

DIE Entscheidungshilfe von Raff,  Alexander, Wissing,  Peter
„BEMA bringt mehr als GOZ – das kann doch nicht sein!“ Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau. In der Folge sind zur Erzielung des Honorars, das die gesetzlichen Krankenkassen für die Leistungen zur Verfügung stellen, in der GOZ 2012 regelmäßig Steigerungsfaktoren deutlich über 2,3 notwendig, häufig auch eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ (s. S. 26). Rechtlich ist das durchaus zulässig. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2004 fest: „Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, dass die Gebührenmarge bei Zahnärzten besonders schmal ist. Für überdurchschnittliche Fälle steht nur der Rahmen zwischen 2,4 und 3,5 zur Verfügung, weil ein Absinken unter die Honorierung, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung stellt (nämlich den 2,3-fachen Satz), wohl kaum noch als angemessen zu bezeichnen ist. Die im Regelfall nur schmale Marge schadet jedoch nicht, weil der Zahnarzt gemäß § 2 GOZ eine abweichende Vereinbarung treffen kann.“ (Beschluss vom 25.10.2004, Az.: I BvR 1437/02) Diese Tabelle gibt Ihnen eine Hilfe bei der Entscheidung, wann eine solche Vereinbarung getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemäße Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen.
Aktualisiert: 2021-03-15
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Die Beitreibung von Rückständen in der Sozialversicherung

Die Beitreibung von Rückständen in der Sozialversicherung von Bigge,  Gerd
Zunehmende Beitragsausfälle zwingen die Sozialversicherungsträger, ihren Beitragseinzug unter Anwendung aller zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittel durchzuführen. Damit wirksam vollstreckt werden kann, ist viel Fachwissen nötig. Das Buch ist eine Rat gebende Hilfe für alle Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger, die sowohl in der Vollstreckung nach der ZPO als auch in der Verwaltungsvollstreckung tätig sind oder sich im Rahmen ihrer Fort- und Weiterbildung mit diesem Thema beschäftigen. In der Neuauflage wurde das Werk aufgrund neuester Rechtsprechung und wichtiger Gesetzesänderungen (u.a. Insolvenzanfechtungsreform 2017) komplett überarbeitet.
Aktualisiert: 2020-07-01
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BEMA quick & easy

BEMA quick & easy von Raff,  Alexander, Raff,  Horst, Wissing,  Karl-Heinz, Wissing,  Peter
BEMA quick & easy - das ist konzentriertes, auf den Punkt gebrachtes Abrechnungswissen. Der Inhalt stammt aus dem bewährten Kommentar zu BEMA und GOZ von Liebold/Raff/Wissing. Das heißt: Expertenwissen mit klarem Mehrwert für Ihre Arbeit. Durch den systematischen Aufbau finden Sie schnell exakte Antworten auf Ihre konkreten Fragen: Was ist abrechnungsfähig und was nicht? Was ist abgegolten? Was zusätzlich abrechnungsfähig? Wie sieht es mit Auslagen aus? Wie sind Teilleistungen zu behandeln? Wie ist die Abgrenzung vertraglich/außervertraglich? Welche Besonderheiten sind zu beachten? BEMA quick & easy gibt Ihnen Sicherheit für die richtige und vollständige Abrechnung Ihrer Leistungen. Die Autoren aus den zahnärztlichen Organisationen und der täglichen Abrechnungs-Praxis stehen für höchste Qualität. Kassen, Kammern, KZVen und Gerichte arbeiten regelmäßig mit dem „Liebold/Raff/Wissing“ NEU: In der neuen Auflage erscheint BEMA quick & easy im praktischen, stabilen Ordner. Das bietet die Möglichkeit, Inhalte bei Änderungen nachzuheften (statt immer ein neues Buch zu kaufen). Damit schonen Sie letztendlich die Umwelt und Ihren Geldbeutel.
Aktualisiert: 2022-06-09
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Was weiß ich? – Repetitorium Unfallversicherung

Was weiß ich? – Repetitorium Unfallversicherung von Behrendt,  Sabine, Bigge,  Gerd
Sie befinden sich in Aus-, Fort- oder Weiterbildung bei einem Träger der Sozialversicherung oder lernen für das Fach Sozialkunde in der Berufsschule? Sie fragen sich, ob Sie im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung fit für die Prüfung sind? Sie wollen genau wissen, wo Sie stehen? Testen Sie Ihr Wissen! In diesem Trainer finden Sie systematisch gegliedert über 700 Fragen und Antworten zu allen Themen der gesetzlichen Unfallversicherung. In dieser Neuauflage werden darüber hinaus die Abläufe und Inhalte der mündlichen und schriftlichen Prüfung systematisch dargestellt. Nützliche Tipps und Verhaltensregeln für die Prüfung helfen Ihnen, sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten.
Aktualisiert: 2020-06-30
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Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung von Kremer,  Christina, Kremer,  Ralf, Schmidbauer,  Bernhard
Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem aktuellen Stand mit allen Änderungen Der Band ist eine umfassende Zusammenstellung von Materialien für den Praktiker im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Die vielen Hintergrundinformationen aus der Historie des SGB V und den Gesetzgebungsverfahren helfen dem Anwender bei der Beurteilung rechtlicher Sachverhalte und lassen Rückschlüsse auf die Absichten des Gesetzgebers zu. Im Wesentlichen umfasst das Werk: das komplette SGB V auf dem Stand 1.8.2019 die den jeweiligen Änderungen zugrunde liegenden Materialien aus den Gesetzgebungsverfahren (Amtliche Begründungen, Begründungen zu den Beschlussempfehlungen etc.) Hinweise zu jeder Rechtsvorschrift, durch welches Gesetz welche Stelle im Gesetzestext geändert wurde und wann diese Änderung in Kraft getreten ist eine umfassende Übersicht über alle Änderungsgesetze mit den genauen Gesetzesbezeichnungen und den Fundstellen im Bundesgesetzblatt Darüber hinaus enthält das Werk eine Reihe von wesentlichen Texten rund um das SGB V: Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte) Im Anhang finden sich Auszüge der wichtigsten Reformgesetze der letzten Jahre, jeweils mit dem Amtlichen Teil der Amtlichen Begründung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit: Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis hilft, schnell zu den gesuchten Informationen zu kommen.
Aktualisiert: 2020-11-10
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DIE Entscheidungshilfe

DIE Entscheidungshilfe von Raff,  Alexander, Wissing,  Peter
„BEMA bringt mehr als GOZ – das kann doch nicht sein!“ Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau. In der Folge sind zur Erzielung des Honorars, das die gesetzlichen Krankenkassen für die Leistungen zur Verfügung stellen, in der GOZ 2012 regelmäßig Steigerungsfaktoren deutlich über 2,3 notwendig, häufig auch eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ (s. S. 26). Rechtlich ist das durchaus zulässig. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2004 fest: „Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, dass die Gebührenmarge bei Zahnärzten besonders schmal ist. Für überdurchschnittliche Fälle steht nur der Rahmen zwischen 2,4 und 3,5 zur Verfügung, weil ein Absinken unter die Honorierung, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung stellt (nämlich den 2,3-fachen Satz), wohl kaum noch als angemessen zu bezeichnen ist. Die im Regelfall nur schmale Marge schadet jedoch nicht, weil der Zahnarzt gemäß § 2 GOZ eine abweichende Vereinbarung treffen kann.“ (Beschluss vom 25.10.2004, Az.: I BvR 1437/02) Diese Tabelle gibt Ihnen eine Hilfe bei der Entscheidung, wann eine solche Vereinbarung getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemäße Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen.
Aktualisiert: 2020-03-05
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BEMA + GOZ

BEMA + GOZ von Raff,  Alexander, Raff,  Horst, Wissing,  Karl H, Wissing,  Peter
Ideal für den gelungenen Start: Das BEMA + GOZ quick & easy extra für ZFA-Azubis. Es bringt die Abrechnung nach dem Kommentar von Liebold/Raff/Wissing in die Berufsschule. Die Inhalte wurden in enger Zusammenarbeit mit Ausbildern und Lehrern ausgewählt. Dabei wurden die auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Lehrpläne berücksichtigt. Sie konzentrieren sich auf die wirklich wesentlichen Punkte der Abrechnung, die bereits von Auszubildenden beherrscht werden müssen. Der übersichtliche Aufbau erleichtert das Lernen. Die strukturierten und nach Farben gegliederten Inhalte helfen, den Überblick zu behalten. Die/der Auszubildende findet schnell exakte Antworten auf konkrete Fragen: Wie lautet die Leistungsbeschreibung? Was beinhaltet die Leistung? Was ist abrechnungsfähig? Was ist abgegolten? Wie sieht es mit Auslagen aus? Welche Besonderheiten sind zu beachten? Die App zum Buch - Das Buch wird durch eine App für Smartphones und Tablets ergänzt. Sie kann kostenlos heruntergeladen und mit dem Code im Buch freigeschaltet werden. Ob in der Praxis, unterwegs oder in der Schule – die praktische App ist Abrechnungs-Wissen zum „immer-dabei-haben“. So wird das Handy zum elektronischen Lehrmittel und Lern-Begleiter. Die Kompakt-Kommentare aus der Reihe quick & easy haben in der Abrechnungsliteratur neue Maßstäbe gesetzt. Die einzelnen Bände sind Konzentrate aus dem bewährten „Kommentar zu BEMA und GOZ“ von Liebold/Raff/Wissing.
Aktualisiert: 2020-06-23
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Die sozialrechtliche Fallbearbeitung

Die sozialrechtliche Fallbearbeitung von Walling,  Fabian
„Wie löse ich einen Rechtsfall Sozialrecht? Was muss ich beachten, welche Hilfsmittel setze ich ein und welche Rechtsquellen muss ich heranziehen?“– Diese Fragen stellen sich viele, die sich in die komplexe Materie einarbeiten wollen. Hier setzt das praktische Lehr- und Trainingsbuch von Fabian Walling an. Dieses Buch ist sowohl für Studierende an Fach- und Verwaltungsfachhochschulen geeignet als auch für Auszubildende im Bereich der Sozialversicherung und für Beschäftigte von Sozialversicherungsträgern. Der erste Teil führt systematisch in die Methodik der Fallbearbeitung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren ein. Dabei führt der Autor den Leser an die gutachterliche Denkweise heran und zeigt auf, mit welchen Schritten er sich der Lösung sozialrechtlicher Problemstellungen nähern kann. Im zweiten Teil werden 25 konkrete Fälle mit Ausgangslage, Aufgabenstellung und Lösungsvorschlägen ausführlich dargestellt. Die praxisnahen Fälle sollen die Leserinnen und Leser dazu befähigen, ausgewählte Strategien zur Problemlösung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren auf konkrete Sachverhalte anzuwenden. Dadurch eignet sich das Buch auch ideal für die Klausurvorbereitung. Darüber hinaus enthält das Buch viele ergänzende Hinweise und Hilfsmittel wie Aufbauschemata und Übersichten.
Aktualisiert: 2020-06-17
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Die Behandlung von Pfändung/Abtretung/Auf- und Verrechnung bei Sozialversicherungsträgern (§§ 48 – 54 SGV I)

Die Behandlung von Pfändung/Abtretung/Auf- und Verrechnung bei Sozialversicherungsträgern (§§ 48 – 54 SGV I) von Bigge,  Gerd, Rath,  Wilfried
Zunehmende Überschuldungen von Privatpersonen haben nicht nur Auswirkungen im Bereich der Immobiliarvollstreckung, sondern auch in Forderungen und Rechten. Verstärkt greifen die Gläubiger auf Einkünfte aus dem sozialen Bereich wie Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung/ Rentenversicherung etc. zurück, vielfach über Forderungspfändungen und auch Abtretungen. Beitragsausfälle zwingen die Sozialversicherungsträger darüber hinaus, ihre Forderungen im Wege der Auf-/Verrechnung geltend zu machen. Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, werden im zunehmenden Maße wegen Unterhaltspflicht- verletzungen an die Ehegatten und Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt. Dieses Buch ist eine Rat gebende Hilfe für alle Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger, die Forderungen der Gläubiger als quasi Drittschuldner erfüllen müssen. Dabei wird ein gewisses Basiswissen vorausgesetzt. Das Buch dient zum schnellen Nachschlagen am Arbeitsplatz. Es enthält daher neben der aktuellen Rechtsprechung auch Hinweise zu Praxisfehlern und Antragsvorlagen, die für die Sachbearbeitung unumgänglich sind. Für die 4. Auflage wurde das Werk vollständig überarbeitet. Neben der aktuellen Rechtsprechung und den Hinweisen zu Praxisfehlern wurden auch die Antragsvorlagen und Schriftsatzvorschläge für die Sachbearbeitung angepasst.
Aktualisiert: 2020-06-17
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