Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine fehlende oder unzureichende Belehrung des Beschuldigten (§§ 136 I 2, 163 a IV StPO) im Ermittlungsverfahren ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. 1992 hat der BGH zwar im Grundsatz anerkannt, dass ein Belehrungsmangel im Ermittlungsverfahren die Nichtverwertbarkeit der so erlangten Aussage des Beschuldigten in der Hauptverhandlung bewirkt. Er hat jedoch ein solches Verwertungsverbot nur für den Fall angenommen, dass der verteidigte oder richterlich belehrte Angeklagte der Verwertung in der Hauptverhandlung widerspricht.
Karin Maiberg hat sich zum Ziel gesetzt, die dogmatische Rechtfertigung dieser richterlich statuierten Widerspruchsobliegenheit zu untersuchen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Widerspruchsobliegenheit nicht in Einklang zu bringen ist mit der geltenden deutschen Strafprozessordnung. Gleichwohl versucht sie in einem weiteren Schritt Lösungsansätze für die Probleme, die die Aufstellung eines solchen Widerspruchserfordernisses für die Hauptverhandlung und den Rechtsmittelzug mit sich bringt, aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In der föderalen Ordnung des Grundgesetzes kann es im Bereich der Gesetzgebungszuständigkeiten geschehen, daß an den Rändern seines Kompetenzbereichs ein Hoheitsträger mit einer Regelung Wirkungen hervorruft, die in einen fremden Zuständigkeitsraum hinüberreichen und die Wirksamkeit der fremden Normierung gefährden. Das Bundesverfassungsgericht rekurrierte 1998 zur Lösung dieser Konflikte auf ein Gebot der "Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung", das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten sei.
Der Autor versucht, die dabei sich vermischenden rechtsstaatlichen und bundesstaatlichen Aspekte zu trennen. Er ermittelt zunächst, in welcher Gestalt und an welchen Stellen derartige Konflikte aufbrechen können, bevor er untersucht, inwieweit bereits den im Grundgesetz enthaltenen Kompetenzvorschriften eine zufriedenstellende Lösung zu entnehmen ist. Im Anschluß daran erörtert er die rechtsstaatlichen Anforderungen an eine widerspruchsfreie Gesetzgebung in einem bundesstaatlichen Gefüge. Der Verfasser plädiert dafür, entgegen der gerichtlichen Vorgehensweise bundesstaatliche und rechtsstaatliche Aspekte in der verfassungsrechtlichen Arbeit weiterhin strikt zu trennen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine fehlende oder unzureichende Belehrung des Beschuldigten (§§ 136 I 2, 163 a IV StPO) im Ermittlungsverfahren ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. 1992 hat der BGH zwar im Grundsatz anerkannt, dass ein Belehrungsmangel im Ermittlungsverfahren die Nichtverwertbarkeit der so erlangten Aussage des Beschuldigten in der Hauptverhandlung bewirkt. Er hat jedoch ein solches Verwertungsverbot nur für den Fall angenommen, dass der verteidigte oder richterlich belehrte Angeklagte der Verwertung in der Hauptverhandlung widerspricht.
Karin Maiberg hat sich zum Ziel gesetzt, die dogmatische Rechtfertigung dieser richterlich statuierten Widerspruchsobliegenheit zu untersuchen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Widerspruchsobliegenheit nicht in Einklang zu bringen ist mit der geltenden deutschen Strafprozessordnung. Gleichwohl versucht sie in einem weiteren Schritt Lösungsansätze für die Probleme, die die Aufstellung eines solchen Widerspruchserfordernisses für die Hauptverhandlung und den Rechtsmittelzug mit sich bringt, aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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In der föderalen Ordnung des Grundgesetzes kann es im Bereich der Gesetzgebungszuständigkeiten geschehen, daß an den Rändern seines Kompetenzbereichs ein Hoheitsträger mit einer Regelung Wirkungen hervorruft, die in einen fremden Zuständigkeitsraum hinüberreichen und die Wirksamkeit der fremden Normierung gefährden. Das Bundesverfassungsgericht rekurrierte 1998 zur Lösung dieser Konflikte auf ein Gebot der "Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung", das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten sei.
Der Autor versucht, die dabei sich vermischenden rechtsstaatlichen und bundesstaatlichen Aspekte zu trennen. Er ermittelt zunächst, in welcher Gestalt und an welchen Stellen derartige Konflikte aufbrechen können, bevor er untersucht, inwieweit bereits den im Grundgesetz enthaltenen Kompetenzvorschriften eine zufriedenstellende Lösung zu entnehmen ist. Im Anschluß daran erörtert er die rechtsstaatlichen Anforderungen an eine widerspruchsfreie Gesetzgebung in einem bundesstaatlichen Gefüge. Der Verfasser plädiert dafür, entgegen der gerichtlichen Vorgehensweise bundesstaatliche und rechtsstaatliche Aspekte in der verfassungsrechtlichen Arbeit weiterhin strikt zu trennen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine fehlende oder unzureichende Belehrung des Beschuldigten (§§ 136 I 2, 163 a IV StPO) im Ermittlungsverfahren ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. 1992 hat der BGH zwar im Grundsatz anerkannt, dass ein Belehrungsmangel im Ermittlungsverfahren die Nichtverwertbarkeit der so erlangten Aussage des Beschuldigten in der Hauptverhandlung bewirkt. Er hat jedoch ein solches Verwertungsverbot nur für den Fall angenommen, dass der verteidigte oder richterlich belehrte Angeklagte der Verwertung in der Hauptverhandlung widerspricht.
Karin Maiberg hat sich zum Ziel gesetzt, die dogmatische Rechtfertigung dieser richterlich statuierten Widerspruchsobliegenheit zu untersuchen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Widerspruchsobliegenheit nicht in Einklang zu bringen ist mit der geltenden deutschen Strafprozessordnung. Gleichwohl versucht sie in einem weiteren Schritt Lösungsansätze für die Probleme, die die Aufstellung eines solchen Widerspruchserfordernisses für die Hauptverhandlung und den Rechtsmittelzug mit sich bringt, aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In der föderalen Ordnung des Grundgesetzes kann es im Bereich der Gesetzgebungszuständigkeiten geschehen, daß an den Rändern seines Kompetenzbereichs ein Hoheitsträger mit einer Regelung Wirkungen hervorruft, die in einen fremden Zuständigkeitsraum hinüberreichen und die Wirksamkeit der fremden Normierung gefährden. Das Bundesverfassungsgericht rekurrierte 1998 zur Lösung dieser Konflikte auf ein Gebot der "Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung", das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten sei.
Der Autor versucht, die dabei sich vermischenden rechtsstaatlichen und bundesstaatlichen Aspekte zu trennen. Er ermittelt zunächst, in welcher Gestalt und an welchen Stellen derartige Konflikte aufbrechen können, bevor er untersucht, inwieweit bereits den im Grundgesetz enthaltenen Kompetenzvorschriften eine zufriedenstellende Lösung zu entnehmen ist. Im Anschluß daran erörtert er die rechtsstaatlichen Anforderungen an eine widerspruchsfreie Gesetzgebung in einem bundesstaatlichen Gefüge. Der Verfasser plädiert dafür, entgegen der gerichtlichen Vorgehensweise bundesstaatliche und rechtsstaatliche Aspekte in der verfassungsrechtlichen Arbeit weiterhin strikt zu trennen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In der föderalen Ordnung des Grundgesetzes kann es im Bereich der Gesetzgebungszuständigkeiten geschehen, daß an den Rändern seines Kompetenzbereichs ein Hoheitsträger mit einer Regelung Wirkungen hervorruft, die in einen fremden Zuständigkeitsraum hinüberreichen und die Wirksamkeit der fremden Normierung gefährden. Das Bundesverfassungsgericht rekurrierte 1998 zur Lösung dieser Konflikte auf ein Gebot der "Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung", das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten sei.
Der Autor versucht, die dabei sich vermischenden rechtsstaatlichen und bundesstaatlichen Aspekte zu trennen. Er ermittelt zunächst, in welcher Gestalt und an welchen Stellen derartige Konflikte aufbrechen können, bevor er untersucht, inwieweit bereits den im Grundgesetz enthaltenen Kompetenzvorschriften eine zufriedenstellende Lösung zu entnehmen ist. Im Anschluß daran erörtert er die rechtsstaatlichen Anforderungen an eine widerspruchsfreie Gesetzgebung in einem bundesstaatlichen Gefüge. Der Verfasser plädiert dafür, entgegen der gerichtlichen Vorgehensweise bundesstaatliche und rechtsstaatliche Aspekte in der verfassungsrechtlichen Arbeit weiterhin strikt zu trennen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine fehlende oder unzureichende Belehrung des Beschuldigten (§§ 136 I 2, 163 a IV StPO) im Ermittlungsverfahren ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. 1992 hat der BGH zwar im Grundsatz anerkannt, dass ein Belehrungsmangel im Ermittlungsverfahren die Nichtverwertbarkeit der so erlangten Aussage des Beschuldigten in der Hauptverhandlung bewirkt. Er hat jedoch ein solches Verwertungsverbot nur für den Fall angenommen, dass der verteidigte oder richterlich belehrte Angeklagte der Verwertung in der Hauptverhandlung widerspricht.
Karin Maiberg hat sich zum Ziel gesetzt, die dogmatische Rechtfertigung dieser richterlich statuierten Widerspruchsobliegenheit zu untersuchen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Widerspruchsobliegenheit nicht in Einklang zu bringen ist mit der geltenden deutschen Strafprozessordnung. Gleichwohl versucht sie in einem weiteren Schritt Lösungsansätze für die Probleme, die die Aufstellung eines solchen Widerspruchserfordernisses für die Hauptverhandlung und den Rechtsmittelzug mit sich bringt, aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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