Notwendige Erwerbsaufwendungen im britischen, US-amerikanischen und deutschen Steuerrecht.

Notwendige Erwerbsaufwendungen im britischen, US-amerikanischen und deutschen Steuerrecht. von Hohaus,  Benedikt
Dargestellt wird, inwiefern die Erwerbsaufwendungsbegriffe "Werbungskosten" und "Betriebsausgaben" durch das Merkmal der "Notwendigkeit" eingegrenzt werden können und somit eine Objektivierung der Begriffe erreicht wird. Im britischen Steuerrecht wird auf die deductible expenses gemäß Sec. 74 und 198 TA 1988 eingegangen, da sie, um zum Abzug zugelassen werden zu können, "ganz und ausschließlich" bzw. "ganz, ausschließlich und notwendig in der Ausübung der Aufgaben" angefallen sein müssen. Im US-amerikanischen Steuerrecht unterscheidet der IRC 1986 die deductible nonbusiness expenses (Sec. 212) und die deductible business expenses (Sec. 162(a)). Kosten können auf Grundlage dieser Normen nur als Erwerbsaufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie "notwendig" und "gewöhnlich" sind. Für beide Rechtskreise wird aufgezeigt, wie Richterrecht die abstrakten Begriffe ausgefüllt hat, gefragt, ob sie effektiv zu Einschränkungen der Möglichkeiten des Abzuges von Aufwendungen führen und erläutert, welche Auswirkung sie auf die Geltendmachung einzelner Kosten haben. Sowohl bei Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) als auch bei Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG) kommt es in der Regel nicht darauf an, ob die Aufwendungen objektiv notwendig sind und ob sie im Rahmen des Üblichen liegen. Anhand der Darstellung der momentanen Regelungen im deutschen Einkommensteuerrecht werden die Abzugstatbestände in Großbritannien, den USA und Deutschland auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die Ergebnisse werden in einem eigenen Gesetzesvorschlag zusammengefaßt, der unter anderem eine Streichung der Absetzbarkeit von Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorsieht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vermögensverluste im Privatvermögen.

Vermögensverluste im Privatvermögen. von Uhländer,  Christoph
Die einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Vermögenseinbußen, -beschädigungen oder -zerstörungen bereitet sowohl aus dogmatischer Sicht als auch in der Besteuerungspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Die Kasuistik zu § 9 EStG reicht von »arbeitsplatzsichernden Aufwendungen« der Arbeitnehmer über Wertveränderungen des Kapitalvermögens bis hin zu Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von privaten Vermögensgegenständen. Die Bestandsaufnahme dogmatisch relevanter Fallgruppen zeigt, daß in Rechtsprechung und Literatur der Blick auf die gesetzliche Aussagekraft der dualistischen Einkünfteermittlung des § 2 Abs. 2 EStG verstellt ist. Zu untersuchen ist daher, welche Vermögenseinteilung der dualistischen Einkünfteermittlung zugrunde liegt und ob an diese Einteilung materiell-rechtliche Rechtsfolgen anknüpfen. Die vorliegende Arbeit entwickelt einen Lösungsansatz, der die gesetzliche Systematik des Dualismus der Einkünfte, des Vermögens und damit der Vermögensverluste konkretisiert. Die Untersuchung belegt: - In § 2 Abs. 2 EStG ist die Unterscheidung zwischen der Vermögenserwerbs- und der Vermögensbestandssphäre angelegt. Die Grenzlinie zwischen der Erwerbs- und der Bestandssphäre und damit die Qualifikation der Vermögensverluste im Betriebs- und Privatvermögen verläuft nicht kongruent. - In diesem Sinne sind Einnahmen bei den Überschußeinkünften nur Erwerbseinnahmen und Werbungskosten nur Erwerbsausgaben. Die Qualifikation der Vermögensverluste im Privatvermögen muß bereits beim »Aufwendungsbegriff« des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ansetzen. Da »Aufwendungen« ihrem Wesen nach stets einen Vermögensbezug aufweisen, ist der herkömmliche Aufwendungsbegriff eine reine Leerformel. - Nach diesen Vorgaben umfaßt der Aufwendungsbegriff des § 9 Abs; 1 Satz I EStG keine unplanmäßigen Vermögensminderungen in der Bestandssphäre (Vermögensbestandsverluste), sondern nur Vermögensminderungen in der Erwerbssphäre (Erwerbsausgaben). Im Rückblick der Untersuchung werden diese Grundsätze exemplarisch auf die Qualifikation dogmatisch relevanter Fallgruppen angewendet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vermögensverluste im Privatvermögen.

Vermögensverluste im Privatvermögen. von Uhländer,  Christoph
Die einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Vermögenseinbußen, -beschädigungen oder -zerstörungen bereitet sowohl aus dogmatischer Sicht als auch in der Besteuerungspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Die Kasuistik zu § 9 EStG reicht von »arbeitsplatzsichernden Aufwendungen« der Arbeitnehmer über Wertveränderungen des Kapitalvermögens bis hin zu Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von privaten Vermögensgegenständen. Die Bestandsaufnahme dogmatisch relevanter Fallgruppen zeigt, daß in Rechtsprechung und Literatur der Blick auf die gesetzliche Aussagekraft der dualistischen Einkünfteermittlung des § 2 Abs. 2 EStG verstellt ist. Zu untersuchen ist daher, welche Vermögenseinteilung der dualistischen Einkünfteermittlung zugrunde liegt und ob an diese Einteilung materiell-rechtliche Rechtsfolgen anknüpfen. Die vorliegende Arbeit entwickelt einen Lösungsansatz, der die gesetzliche Systematik des Dualismus der Einkünfte, des Vermögens und damit der Vermögensverluste konkretisiert. Die Untersuchung belegt: - In § 2 Abs. 2 EStG ist die Unterscheidung zwischen der Vermögenserwerbs- und der Vermögensbestandssphäre angelegt. Die Grenzlinie zwischen der Erwerbs- und der Bestandssphäre und damit die Qualifikation der Vermögensverluste im Betriebs- und Privatvermögen verläuft nicht kongruent. - In diesem Sinne sind Einnahmen bei den Überschußeinkünften nur Erwerbseinnahmen und Werbungskosten nur Erwerbsausgaben. Die Qualifikation der Vermögensverluste im Privatvermögen muß bereits beim »Aufwendungsbegriff« des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ansetzen. Da »Aufwendungen« ihrem Wesen nach stets einen Vermögensbezug aufweisen, ist der herkömmliche Aufwendungsbegriff eine reine Leerformel. - Nach diesen Vorgaben umfaßt der Aufwendungsbegriff des § 9 Abs; 1 Satz I EStG keine unplanmäßigen Vermögensminderungen in der Bestandssphäre (Vermögensbestandsverluste), sondern nur Vermögensminderungen in der Erwerbssphäre (Erwerbsausgaben). Im Rückblick der Untersuchung werden diese Grundsätze exemplarisch auf die Qualifikation dogmatisch relevanter Fallgruppen angewendet.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Vermögensverluste im Privatvermögen.

Vermögensverluste im Privatvermögen. von Uhländer,  Christoph
Die einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Vermögenseinbußen, -beschädigungen oder -zerstörungen bereitet sowohl aus dogmatischer Sicht als auch in der Besteuerungspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Die Kasuistik zu § 9 EStG reicht von »arbeitsplatzsichernden Aufwendungen« der Arbeitnehmer über Wertveränderungen des Kapitalvermögens bis hin zu Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von privaten Vermögensgegenständen. Die Bestandsaufnahme dogmatisch relevanter Fallgruppen zeigt, daß in Rechtsprechung und Literatur der Blick auf die gesetzliche Aussagekraft der dualistischen Einkünfteermittlung des § 2 Abs. 2 EStG verstellt ist. Zu untersuchen ist daher, welche Vermögenseinteilung der dualistischen Einkünfteermittlung zugrunde liegt und ob an diese Einteilung materiell-rechtliche Rechtsfolgen anknüpfen. Die vorliegende Arbeit entwickelt einen Lösungsansatz, der die gesetzliche Systematik des Dualismus der Einkünfte, des Vermögens und damit der Vermögensverluste konkretisiert. Die Untersuchung belegt: - In § 2 Abs. 2 EStG ist die Unterscheidung zwischen der Vermögenserwerbs- und der Vermögensbestandssphäre angelegt. Die Grenzlinie zwischen der Erwerbs- und der Bestandssphäre und damit die Qualifikation der Vermögensverluste im Betriebs- und Privatvermögen verläuft nicht kongruent. - In diesem Sinne sind Einnahmen bei den Überschußeinkünften nur Erwerbseinnahmen und Werbungskosten nur Erwerbsausgaben. Die Qualifikation der Vermögensverluste im Privatvermögen muß bereits beim »Aufwendungsbegriff« des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ansetzen. Da »Aufwendungen« ihrem Wesen nach stets einen Vermögensbezug aufweisen, ist der herkömmliche Aufwendungsbegriff eine reine Leerformel. - Nach diesen Vorgaben umfaßt der Aufwendungsbegriff des § 9 Abs; 1 Satz I EStG keine unplanmäßigen Vermögensminderungen in der Bestandssphäre (Vermögensbestandsverluste), sondern nur Vermögensminderungen in der Erwerbssphäre (Erwerbsausgaben). Im Rückblick der Untersuchung werden diese Grundsätze exemplarisch auf die Qualifikation dogmatisch relevanter Fallgruppen angewendet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Notwendige Erwerbsaufwendungen im britischen, US-amerikanischen und deutschen Steuerrecht.

Notwendige Erwerbsaufwendungen im britischen, US-amerikanischen und deutschen Steuerrecht. von Hohaus,  Benedikt
Dargestellt wird, inwiefern die Erwerbsaufwendungsbegriffe "Werbungskosten" und "Betriebsausgaben" durch das Merkmal der "Notwendigkeit" eingegrenzt werden können und somit eine Objektivierung der Begriffe erreicht wird. Im britischen Steuerrecht wird auf die deductible expenses gemäß Sec. 74 und 198 TA 1988 eingegangen, da sie, um zum Abzug zugelassen werden zu können, "ganz und ausschließlich" bzw. "ganz, ausschließlich und notwendig in der Ausübung der Aufgaben" angefallen sein müssen. Im US-amerikanischen Steuerrecht unterscheidet der IRC 1986 die deductible nonbusiness expenses (Sec. 212) und die deductible business expenses (Sec. 162(a)). Kosten können auf Grundlage dieser Normen nur als Erwerbsaufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie "notwendig" und "gewöhnlich" sind. Für beide Rechtskreise wird aufgezeigt, wie Richterrecht die abstrakten Begriffe ausgefüllt hat, gefragt, ob sie effektiv zu Einschränkungen der Möglichkeiten des Abzuges von Aufwendungen führen und erläutert, welche Auswirkung sie auf die Geltendmachung einzelner Kosten haben. Sowohl bei Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) als auch bei Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG) kommt es in der Regel nicht darauf an, ob die Aufwendungen objektiv notwendig sind und ob sie im Rahmen des Üblichen liegen. Anhand der Darstellung der momentanen Regelungen im deutschen Einkommensteuerrecht werden die Abzugstatbestände in Großbritannien, den USA und Deutschland auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die Ergebnisse werden in einem eigenen Gesetzesvorschlag zusammengefaßt, der unter anderem eine Streichung der Absetzbarkeit von Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorsieht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Notwendige Erwerbsaufwendungen im britischen, US-amerikanischen und deutschen Steuerrecht.

Notwendige Erwerbsaufwendungen im britischen, US-amerikanischen und deutschen Steuerrecht. von Hohaus,  Benedikt
Dargestellt wird, inwiefern die Erwerbsaufwendungsbegriffe "Werbungskosten" und "Betriebsausgaben" durch das Merkmal der "Notwendigkeit" eingegrenzt werden können und somit eine Objektivierung der Begriffe erreicht wird. Im britischen Steuerrecht wird auf die deductible expenses gemäß Sec. 74 und 198 TA 1988 eingegangen, da sie, um zum Abzug zugelassen werden zu können, "ganz und ausschließlich" bzw. "ganz, ausschließlich und notwendig in der Ausübung der Aufgaben" angefallen sein müssen. Im US-amerikanischen Steuerrecht unterscheidet der IRC 1986 die deductible nonbusiness expenses (Sec. 212) und die deductible business expenses (Sec. 162(a)). Kosten können auf Grundlage dieser Normen nur als Erwerbsaufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie "notwendig" und "gewöhnlich" sind. Für beide Rechtskreise wird aufgezeigt, wie Richterrecht die abstrakten Begriffe ausgefüllt hat, gefragt, ob sie effektiv zu Einschränkungen der Möglichkeiten des Abzuges von Aufwendungen führen und erläutert, welche Auswirkung sie auf die Geltendmachung einzelner Kosten haben. Sowohl bei Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) als auch bei Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG) kommt es in der Regel nicht darauf an, ob die Aufwendungen objektiv notwendig sind und ob sie im Rahmen des Üblichen liegen. Anhand der Darstellung der momentanen Regelungen im deutschen Einkommensteuerrecht werden die Abzugstatbestände in Großbritannien, den USA und Deutschland auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die Ergebnisse werden in einem eigenen Gesetzesvorschlag zusammengefaßt, der unter anderem eine Streichung der Absetzbarkeit von Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorsieht.
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Vermögensverluste im Privatvermögen.

Vermögensverluste im Privatvermögen. von Uhländer,  Christoph
Die einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Vermögenseinbußen, -beschädigungen oder -zerstörungen bereitet sowohl aus dogmatischer Sicht als auch in der Besteuerungspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Die Kasuistik zu § 9 EStG reicht von »arbeitsplatzsichernden Aufwendungen« der Arbeitnehmer über Wertveränderungen des Kapitalvermögens bis hin zu Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von privaten Vermögensgegenständen. Die Bestandsaufnahme dogmatisch relevanter Fallgruppen zeigt, daß in Rechtsprechung und Literatur der Blick auf die gesetzliche Aussagekraft der dualistischen Einkünfteermittlung des § 2 Abs. 2 EStG verstellt ist. Zu untersuchen ist daher, welche Vermögenseinteilung der dualistischen Einkünfteermittlung zugrunde liegt und ob an diese Einteilung materiell-rechtliche Rechtsfolgen anknüpfen. Die vorliegende Arbeit entwickelt einen Lösungsansatz, der die gesetzliche Systematik des Dualismus der Einkünfte, des Vermögens und damit der Vermögensverluste konkretisiert. Die Untersuchung belegt: - In § 2 Abs. 2 EStG ist die Unterscheidung zwischen der Vermögenserwerbs- und der Vermögensbestandssphäre angelegt. Die Grenzlinie zwischen der Erwerbs- und der Bestandssphäre und damit die Qualifikation der Vermögensverluste im Betriebs- und Privatvermögen verläuft nicht kongruent. - In diesem Sinne sind Einnahmen bei den Überschußeinkünften nur Erwerbseinnahmen und Werbungskosten nur Erwerbsausgaben. Die Qualifikation der Vermögensverluste im Privatvermögen muß bereits beim »Aufwendungsbegriff« des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ansetzen. Da »Aufwendungen« ihrem Wesen nach stets einen Vermögensbezug aufweisen, ist der herkömmliche Aufwendungsbegriff eine reine Leerformel. - Nach diesen Vorgaben umfaßt der Aufwendungsbegriff des § 9 Abs; 1 Satz I EStG keine unplanmäßigen Vermögensminderungen in der Bestandssphäre (Vermögensbestandsverluste), sondern nur Vermögensminderungen in der Erwerbssphäre (Erwerbsausgaben). Im Rückblick der Untersuchung werden diese Grundsätze exemplarisch auf die Qualifikation dogmatisch relevanter Fallgruppen angewendet.
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Notwendige Erwerbsaufwendungen im britischen, US-amerikanischen und deutschen Steuerrecht. von Hohaus,  Benedikt
Dargestellt wird, inwiefern die Erwerbsaufwendungsbegriffe "Werbungskosten" und "Betriebsausgaben" durch das Merkmal der "Notwendigkeit" eingegrenzt werden können und somit eine Objektivierung der Begriffe erreicht wird. Im britischen Steuerrecht wird auf die deductible expenses gemäß Sec. 74 und 198 TA 1988 eingegangen, da sie, um zum Abzug zugelassen werden zu können, "ganz und ausschließlich" bzw. "ganz, ausschließlich und notwendig in der Ausübung der Aufgaben" angefallen sein müssen. Im US-amerikanischen Steuerrecht unterscheidet der IRC 1986 die deductible nonbusiness expenses (Sec. 212) und die deductible business expenses (Sec. 162(a)). Kosten können auf Grundlage dieser Normen nur als Erwerbsaufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie "notwendig" und "gewöhnlich" sind. Für beide Rechtskreise wird aufgezeigt, wie Richterrecht die abstrakten Begriffe ausgefüllt hat, gefragt, ob sie effektiv zu Einschränkungen der Möglichkeiten des Abzuges von Aufwendungen führen und erläutert, welche Auswirkung sie auf die Geltendmachung einzelner Kosten haben. Sowohl bei Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) als auch bei Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG) kommt es in der Regel nicht darauf an, ob die Aufwendungen objektiv notwendig sind und ob sie im Rahmen des Üblichen liegen. Anhand der Darstellung der momentanen Regelungen im deutschen Einkommensteuerrecht werden die Abzugstatbestände in Großbritannien, den USA und Deutschland auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die Ergebnisse werden in einem eigenen Gesetzesvorschlag zusammengefaßt, der unter anderem eine Streichung der Absetzbarkeit von Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorsieht.
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