Die Zumutbarkeitsgrenzen der vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikte

Die Zumutbarkeitsgrenzen der vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikte von Donner,  David
Im Rahmen der vorsätzlichen Begehungsdelikte besteht heute nahezu Einigkeit darüber, dass der Zumutbarkeitsbegriff lediglich den Grundgedanken der Entschuldigungsgründe zum Ausdruck bringt, eine darüber hinausgehende eigenständige Begrenzung strafrechtlicher Verhaltensanforderungen mittels Zumutbarkeitserwägungen hingegen nicht anzuerkennen ist. Dieses restriktive Begriffsverständnis wird jedoch im Fall der unechten Unterlassungsdelikte aufgegeben: Hier macht die herrschende Meinung die Strafbarkeit explizit davon abhängig, dass das normgemäße Verhalten dem Täter zumutbar gewesen sei. Lässt sich diese unterschiedliche Behandlung rechtfertigen? Dieser Frage geht diese Untersuchung nach.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand.

Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand. von Sacher,  Mariana
Die Behandlung des Sonderwissens des Täters ist zum "crucial test" für die Theorie der objektiven Zurechnung geworden. Für weitere Fragestellungen ist sie der Kristallisationspunkt: Sind die objektiven Zurechnungsvoraussetzungen beim Vorsatz- und beim Fahrlässigkeitsdelikt identisch? Wie sind die Untergrenzen strafbaren Verhaltens zu setzen? Für die Relevanz objektiver und subjektiver Aspekte bei der Zurechnung werden Kategorien aus den Grundprinzipien des Strafrechts (Rechtsgüterschutz, ultima ratio, generalpräventive Wirkung der Strafrechtsnormen) abgeleitet. So wird beim Fahrlässigkeitsdelikt die strafrechtliche Relevanz durch eine Interessenabwägung zwischen Rechtsgüterschutz und Handlungsfreiheit festgelegt. Demgegenüber muß das Interesse des Vorsatztäters an seiner Handlungsfreiheit zurücktreten, weil die von ihm erkannte, ggf. beherrschte und verfolgte Beeinträchtigung von Rechtsgütern nach dem allgemeinen Schädigungsverbot zu vermeiden ist. Mariana Sacher trifft auch Differenzierungen bei der strafrechtlichen Relevanz von Sonderfähigkeiten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand.

Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand. von Sacher,  Mariana
Die Behandlung des Sonderwissens des Täters ist zum "crucial test" für die Theorie der objektiven Zurechnung geworden. Für weitere Fragestellungen ist sie der Kristallisationspunkt: Sind die objektiven Zurechnungsvoraussetzungen beim Vorsatz- und beim Fahrlässigkeitsdelikt identisch? Wie sind die Untergrenzen strafbaren Verhaltens zu setzen? Für die Relevanz objektiver und subjektiver Aspekte bei der Zurechnung werden Kategorien aus den Grundprinzipien des Strafrechts (Rechtsgüterschutz, ultima ratio, generalpräventive Wirkung der Strafrechtsnormen) abgeleitet. So wird beim Fahrlässigkeitsdelikt die strafrechtliche Relevanz durch eine Interessenabwägung zwischen Rechtsgüterschutz und Handlungsfreiheit festgelegt. Demgegenüber muß das Interesse des Vorsatztäters an seiner Handlungsfreiheit zurücktreten, weil die von ihm erkannte, ggf. beherrschte und verfolgte Beeinträchtigung von Rechtsgütern nach dem allgemeinen Schädigungsverbot zu vermeiden ist. Mariana Sacher trifft auch Differenzierungen bei der strafrechtlichen Relevanz von Sonderfähigkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand.

Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand. von Sacher,  Mariana
Die Behandlung des Sonderwissens des Täters ist zum "crucial test" für die Theorie der objektiven Zurechnung geworden. Für weitere Fragestellungen ist sie der Kristallisationspunkt: Sind die objektiven Zurechnungsvoraussetzungen beim Vorsatz- und beim Fahrlässigkeitsdelikt identisch? Wie sind die Untergrenzen strafbaren Verhaltens zu setzen? Für die Relevanz objektiver und subjektiver Aspekte bei der Zurechnung werden Kategorien aus den Grundprinzipien des Strafrechts (Rechtsgüterschutz, ultima ratio, generalpräventive Wirkung der Strafrechtsnormen) abgeleitet. So wird beim Fahrlässigkeitsdelikt die strafrechtliche Relevanz durch eine Interessenabwägung zwischen Rechtsgüterschutz und Handlungsfreiheit festgelegt. Demgegenüber muß das Interesse des Vorsatztäters an seiner Handlungsfreiheit zurücktreten, weil die von ihm erkannte, ggf. beherrschte und verfolgte Beeinträchtigung von Rechtsgütern nach dem allgemeinen Schädigungsverbot zu vermeiden ist. Mariana Sacher trifft auch Differenzierungen bei der strafrechtlichen Relevanz von Sonderfähigkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Skript – Strafrecht Allgemeiner Teil 1 – AT I

Skript – Strafrecht Allgemeiner Teil 1 – AT I von Woeller,  Peter
Das vorsätzliche Begehungsdelikt ist das Grunddelikt des deutschen Strafrechts. Dieses Skript behandelt alle ausbildungsrelevanten Prüfungsstufen. Diese sind insbesondere die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Vorab werden allgemeine strafrechtliche Grundprinzipien (z.B. der Grundsatz nulla poena sine lege) und die vorgelagerte Frage der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts besprochen. Ebenso werden alle examensrelevanten Inhalte zur Fahrlässigkeitstat & Unterlassungstat ausführlich behandelt.
Aktualisiert: 2023-01-05
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MindBook – Strafrecht Allgemeiner Teil 1 – AT I

MindBook – Strafrecht Allgemeiner Teil 1 – AT I von Woeller,  Peter
Das MindBook ist dein idealer Begleiter zum Skript. Es dient der dauerhaften Wiederholung der wesentlichen Kerninhalte. In diesem MindBook werden alle wesentlichen Prüfungsaufbauten zu den Inhalten im Strafrecht AT 1 (zum Skript AT I) dargestellt. Zudem wird durch Gesamtschaubilder der Zusammenhang der Rechtsmaterie umfassend und abschließend veranschaulicht. Durch Verweispfeile wird auf weitergehende Inhalte im Skript verwiesen.
Aktualisiert: 2023-01-05
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Paket Skript & MindBook – Strafrecht Allgemeiner Teil 1 – AT I

Paket Skript & MindBook – Strafrecht Allgemeiner Teil 1 – AT I von Woeller,  Peter
Das vorsätzliche Begehungsdelikt ist das Grunddelikt des deutschen Strafrechts. Dieses Skript behandelt alle ausbildungsrelevanten Prüfungsstufen. Diese sind insbesondere die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Vorab werden allgemeine strafrechtliche Grundprinzipien (z.B. der Grundsatz nulla poena sine lege) und die vorgelagerte Frage der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts besprochen. Das MindBook ist dein idealer Begleiter zum Skript. Es dient der dauerhaften Wiederholung der wesentlichen Kerninhalte. In diesem MindBook werden alle wesentlichen Prüfungsaufbauten zu den Inhalten im Skript AT I dargestellt. Zudem wird durch sogenannte Gesamtschaubilder der Zusammenhang einer Rechtsmaterie umfassend und abschließend veranschaulicht. Zuletzt werden im MindBook Prüfungsfragen gestellt, die sich inhaltlich auf die Schwerpunkte des jeweiligen Skripts beziehen. Die Antworten werden in einer Spaltendarstellung gegeben. Durch Verweispfeile wird auf weitergehende Inhalte im Skript verwiesen.
Aktualisiert: 2022-12-31
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Skript – Strafrecht Allgemeiner Teil 1 – AT I

Skript – Strafrecht Allgemeiner Teil 1 – AT I von Woeller,  Peter
Das vorsätzliche Begehungsdelikt ist das Grunddelikt des deutschen Strafrechts. Dieses Skript behandelt alle ausbildungsrelevanten Prüfungsstufen. Diese sind insbesondere die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Vorab werden allgemeine strafrechtliche Grundprinzipien (z.B. der Grundsatz nulla poena sine lege) und die vorgelagerte Frage der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts besprochen.
Aktualisiert: 2022-12-31
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Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand.

Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand. von Sacher,  Mariana
Die Behandlung des Sonderwissens des Täters ist zum "crucial test" für die Theorie der objektiven Zurechnung geworden. Für weitere Fragestellungen ist sie der Kristallisationspunkt: Sind die objektiven Zurechnungsvoraussetzungen beim Vorsatz- und beim Fahrlässigkeitsdelikt identisch? Wie sind die Untergrenzen strafbaren Verhaltens zu setzen? Für die Relevanz objektiver und subjektiver Aspekte bei der Zurechnung werden Kategorien aus den Grundprinzipien des Strafrechts (Rechtsgüterschutz, ultima ratio, generalpräventive Wirkung der Strafrechtsnormen) abgeleitet. So wird beim Fahrlässigkeitsdelikt die strafrechtliche Relevanz durch eine Interessenabwägung zwischen Rechtsgüterschutz und Handlungsfreiheit festgelegt. Demgegenüber muß das Interesse des Vorsatztäters an seiner Handlungsfreiheit zurücktreten, weil die von ihm erkannte, ggf. beherrschte und verfolgte Beeinträchtigung von Rechtsgütern nach dem allgemeinen Schädigungsverbot zu vermeiden ist. Mariana Sacher trifft auch Differenzierungen bei der strafrechtlichen Relevanz von Sonderfähigkeiten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Vorsatz des Versicherungsnehmers bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles im Sinne des §103 VVG

Der Vorsatz des Versicherungsnehmers bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles im Sinne des §103 VVG von Stoecker,  Philipp
In § 103 VVG wird die Eintrittspflicht des Versicherers im Falle der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer ausgeschlossen. § 103 VVG ersetzt somit § 152 VVG a.F., dessen Lesart 100 Jahre lang in der Wissenschaft umstritten war. Klarheit folgte nie konkret für § 152 VVG a.F. aus höchstrichterlichen Entscheidungen, da insoweit allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherungen primär einschlägig waren. Die Neufassung des § 103 VVG hat bei weitem nicht alle Streitpunkte und Unsicherheiten im Bereich des Haftungsausschlusses beseitigt, gleichwohl sie eine positive Entwicklung darstellt. Ziel dieser Untersuchung war es, den Bezugspunkt des Vorsatzes in § 103 VVG zu definieren.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Zumutbarkeitsgrenzen der vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikte

Die Zumutbarkeitsgrenzen der vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikte von Donner,  David
Im Rahmen der vorsätzlichen Begehungsdelikte besteht heute nahezu Einigkeit darüber, dass der Zumutbarkeitsbegriff lediglich den Grundgedanken der Entschuldigungsgründe zum Ausdruck bringt, eine darüber hinausgehende eigenständige Begrenzung strafrechtlicher Verhaltensanforderungen mittels Zumutbarkeitserwägungen hingegen nicht anzuerkennen ist. Dieses restriktive Begriffsverständnis wird jedoch im Fall der unechten Unterlassungsdelikte aufgegeben: Hier macht die herrschende Meinung die Strafbarkeit explizit davon abhängig, dass das normgemäße Verhalten dem Täter zumutbar gewesen sei. Lässt sich diese unterschiedliche Behandlung rechtfertigen? Dieser Frage geht diese Untersuchung nach.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil von Putzke,  Holm, Scheinfeld,  Jörg, Schlehofer,  Horst
Zum Werk Kurz, prägnant und kompakt wird der Allgemeine Teil des Strafrechts auf den Punkt gebracht. Ein typisches Jurakompakt-Buch. Übersichten und Fälle sowie Wiederholungsfragen und Schemata erleichtern die Arbeit mit dem Buch, das vor allem der schnellen Wiederholung oder der erstmaligen Einarbeitung in den Stoff dient. Vorteile auf einen Blick - optimal zum kurzfristigen Wiederholen geeignet - mit vielen Fällen, Schemata und Grafiken sowie Wiederholungsfragen Zielgruppe Für Studierende und Referendare sowie alle, die einen schnellen Einstieg in die Grundlagen des Strafrechts bzw. eine schnelle Wiederholung des Stoffes des Allgemeinen Teils des StGB anstreben.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil von Steininger,  Einhard
Im Mittelpunkt von Band I des Lehrbuches Strafrecht. Allgemeiner Teil steht neben den Grundbegriffen der strafrechtlichen Fallprüfung das vollendete vorsätzliche Erfolgsdelikt. Didaktisch aufbereitet – die einzelnen Kapitel bauen aufeinander auf, vertiefende und weiterführende Bemerkungen erleichtern das Verständnis und führen so an die Lösung komplexer Sachverhalte heran – liefert es eine eingehende Darstellung des geltenden Strafrechts. Das Buch ist nicht nur eine unverzichtbare Lernunterlage für den Studenten, sondern vermittelt auch dem Strafrechtspraktiker eine profunde Gesamtschau über den letzten Stand von Lehre und Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2019-07-03
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