Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht.

Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. von Bardarsky,  Alexander
Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird. Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht.

Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. von Bardarsky,  Alexander
Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird. Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht.

Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. von Bardarsky,  Alexander
Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird. Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht.

Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. von Bardarsky,  Alexander
Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird. Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Kaiser Majorian

Kaiser Majorian von Schubert,  Bernd
Bernd Schubert Braunstraße 37 87700 Memmingen geb. 16.04.1977 Klinikum Memmingen Bismarckstraße 23 87700 Memmingen Sehr geehrtes Kollegium am Klinikum Memmingen, sehr geehrte Angestellte, sehr geehrter Herr May, Chef des Klinikum Memmingen, heute habe ich das Malen verschlafen, es tut mir leid. Eine neue Therapie für die Station 3 D bei Herrn Dr. Raimund Steber wäre ein Unterricht für Buchautoren. Angehende Buchautoren usw. Mein Vater Rainer Schubert möchte dass ich das betreute Wohnen wahrnehme. Ich möchte das nicht. Ich verdiene sehr gut als Schriftsteller, 780,00 Euro, ich bin kein Schwachmat, der betreutes Wohnen braucht.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Kaiser Majorian

Kaiser Majorian von Schubert,  Bernd
Bernd Schubert Braunstraße 37 87700 Memmingen geb. 16.04.1977 Klinikum Memmingen Bismarckstraße 23 87700 Memmingen Sehr geehrtes Kollegium am Klinikum Memmingen, sehr geehrte Angestellte, sehr geehrter Herr May, Chef des Klinikum Memmingen, heute habe ich das Malen verschlafen, es tut mir leid. Eine neue Therapie für die Station 3 D bei Herrn Dr. Raimund Steber wäre ein Unterricht für Buchautoren. Angehende Buchautoren usw. Mein Vater Rainer Schubert möchte dass ich das betreute Wohnen wahrnehme. Ich möchte das nicht. Ich verdiene sehr gut als Schriftsteller, 780,00 Euro, ich bin kein Schwachmat, der betreutes Wohnen braucht.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Das Taxi

Das Taxi von Schubert,  Bernd
Es war wieder Wochenende und ich bekam mittlerweile schon Spitznamen, wie Schubi oder Fahr-Schubert. Ah, hieß es, der freundliche Taxifahrer ist wieder da. Ich unterhielt mich einfach ein wenig mit meinen Fahrgästen und sie sagten, der ist total nett oder endlich mal ein netter Taxifahrer, die anderen reden kein Wort im Taxi. Ich war recht beliebt bei meinen Kunden. Irgendwann bürgerte es sich dann ein, dass wir jeden mitnahmen, der gerade an der Straße stand und ein Taxi brauchte oder schnell noch anrief. Die Fahrt war noch gar nicht beendet und schon war der nächste im Taxi. Wir nahmen jeden mit, bis das Taxi voll war (deswegen schaffte ich später auch ein Großraumtaxi an). Die Fahrgäste nahmen kleine Umwege in Kauf und so konnten noch mehr Leute gefahren werden. Das kam so gut an, dass es mir andere Taxiunternehmer nachmachten. Die nannten sich dann Anruf-Sammeltaxi.
Aktualisiert: 2023-01-05
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Der Urknall

Der Urknall von Schubert,  Bernd
Ich kannte Herrn Hermann Hartge von der Stadthalle Memmingen her. Er hielt eine gute Rede über den Internetverein in Memmingen. In der Raiffeisen-Volksbank hatte ich den gleichen Anzug wie der Vorstand der Volksbank Memmingen, Hermann Hartge, an. Warum ich 2002 aus der Bank ausschied, ein Jahr nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York, weiß niemand. Ich war der beste Banker. Ich begann bei der Raiffeisenbank Hawangen-Ungerhausen eG und beendete meinen Vertrag bei der VR-Bank im beiderseitigen Einvernehmen in der Raiffeisen-Volksbank Memmingen-Unterallgäu eG Ich wiederhole nochmal, ich war der beste Banker, die Vorstände (14 Vorstände kannten mich) waren alle mit mir zufrieden, ich war höflich, korrekt, ich hatte alles, was man am Schalter brauchte, aber die Kollegen waren nicht so recht froh mit mir. Nun, warum das World Trade Center zusammengestürzt ist - vielleicht gibt dieses Buch einige Antworten. Lesen Sie weiter, was meine berufliche Karriere als Fahrservice in Memmingen sollte - ich bekam keinerlei Unterstützung von Memminger Managern und Krankenkassen-Chefs. Mir ist es vollkommen egal ob ich jetzt einen Fahrservice habe, oder nicht, aber verständlich ist ja, dass die deutsche Regierung alles an die Wand fährt. ...
Aktualisiert: 2022-04-27
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Das Taxi – Fahrservice Schubert

Das Taxi – Fahrservice Schubert von Schubert,  Bernd
Bernd Schubert - Der Taxiunternehmer Das Taxi kann wieder eröffnet werden. Die Vorraussetzungen sind gegeben. Unternehmer ist Schubert seit 2005. Den Fahrservice Schubert in Memmingen hat B. Schubert aufgezogen wie eine 1 Entscheiden Sie selbst, ob das Taxi Schubert für einen Neuanfang in der Kreisfreien Stadt in Bayern, Allgäu, die Power hat, zu eröffnen.
Aktualisiert: 2022-04-25
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Die Taxikonzession

Die Taxikonzession von Schubert,  Bernd
Nicht nur am Bahnhof könnte ich mit dem Taxi auf Kunden warten, nein auch an weiteren Taxihalteplätzen in der Stadt, erzählte mir der Chef vom Landratsamt. Das Taxigewerbe in Neu-Ulm werde durch zusätzliche Konzessionen aufgestockt. Ich war der Glückliche. Ein alter Unternehmer in der Stadt Neu-Ulm musste schließen, dadurch wurden auch Konzessionen frei. Aber das Interessante fand ich, war, dass Taxigenehmigungen aufgestockt wurden, da die Einwohnerzahl in der Stadt gestiegen ist. Das versprach gute Zukunftsaussichten. Für ein Taxigewerbe ist es wichtig, dass "von allem" etwas in der Stadt vorhanden ist. Freudenhäuser, ein großes Schwimmbad, ein riesiges Kino und die Universitätsstadt Ulm befindet sich gleich neben dieser Stadt, für die ich eine Taxigenehmigung bekommen sollte.
Aktualisiert: 2022-04-30
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Handbuch für Chauffeure

Handbuch für Chauffeure von Goltze,  Jürgen
Für alle im Bereich des Personenbeförderungsgewerbes gilt: Der steigende Kostendruck und die Konkurrenzsituation erschweren das Dasein. Das Gewerbe hat insgesamt mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Für Neueinsteiger gilt das umso mehr. Genau hier setzt der Ratgeber an, denn Ihre Chauffeure haben es jederzeit in der Hand, sich wohltuend von der Konkurrenz abzuheben. Sie bestimmen maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg Ihrer Dienstleistung. Das Buch sensibilisiert Fahrer für das Thema und gibt viele Tipps und konkrete Verhaltenshinweise. Das Verständnis für die Wertigkeit der Dienstleistung wird gestärkt. Im lockeren Erzählstil berichtet der Autor aus eigener langjähriger Erfahrung über alle Aspekte der Dienstleistung als Chauffeur. Auszug aus dem Inhalt: -Grundlagen und persönliche Voraussetzungen -Kernkompetenzen Fahren und Dienstleistung -Das Fahrzeug: Pflege, Technik, Sicherheit -Fahrten und Vorgehen -Zielfahrten -Besonderheiten des Jobs von A-Z -Rechtliches für Chauffeure
Aktualisiert: 2021-01-01
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Lernkarten, Taxiunternehmen, Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer /-innen. Unternehmensprüfung. Über 500 spezielle Prüfungsfragen im DIN A6 Lernkarten-Format.

Lernkarten, Taxiunternehmen, Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer /-innen. Unternehmensprüfung. Über 500 spezielle Prüfungsfragen im DIN A6 Lernkarten-Format. von Haupt,  Lars
Die Lernkarten sind ein Produkt von Verkehrsseminare24 Sie wollen Taxiunternehmer oder Mietwagenunternehmer werden? Sie bereiten sich auf die Prüfung vor? Wir haben über 500 spezielle Fachfragen im DIN A6 Lernkarten-Format aus Gesetze wie dem UStG, EStG, der AO, dem BGB, SGB, ArbZG, AGG, PBefG, BOKraft, StVG und vielen weiteren Gesetzen für die Prüfung entwickelt. Sie müssen Wissen aus den verschiedensten Gesetzen nachweisen und die Prüfungsfragen in Sekunden beantworten können. Unsere DIN A6 Lernkarten sind benutzerfreundlich und die ideale Ergänzung zur Prüfungsvorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer /- innen. Sie erhalten 100% prüfungsrelevante Fachfragen im DIN A6 Lernkarten-Format aus dem aktuellen Orientierungsrahmen. Zusätzlich erhalten NUR die Käufer unserer Lernkarten einen persönlichen Zugangscode für unsere Facebook-Netzwerk Community. Hier können alle Prüflinge bei Fragen oder Problemen einfach Fragen stellen, die dann mit Hilfe des Netzwerks beantwortet werden! Wichtig: Lernen mit Lernkarten ist auch noch heute eine optimale Lernmethode. Lernen Sie alleine oder mit Hilfe von anderen. Unser Prüfungstipp: Simulieren Sie mit den Lernkarten von LernKartenAkademie.de die Prüfung unter Zeitdruck und erlangen damit unglaubliche Vorteile für Ihre eigentliche Prüfung.
Aktualisiert: 2019-03-15
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Handbuch für Chauffeure

Handbuch für Chauffeure von Goltze,  Jürgen
Für alle im Bereich des Personenbeförderungsgewerbes gilt: Der steigende Kostendruck und die Konkurrenzsituation erschweren das Dasein. Das Gewerbe hat insgesamt mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Für Neueinsteiger gilt das umso mehr. Genau hier setzt der Ratgeber an, denn Ihre Chauffeure haben es jederzeit in der Hand, sich wohltuend von der Konkurrenz abzuheben. Sie bestimmen maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg Ihrer Dienstleistung. Das Buch sensibilisiert Fahrer für das Thema und gibt viele Tipps und konkrete Verhaltenshinweise. Das Verständnis für die Wertigkeit der Dienstleistung wird gestärkt. Im lockeren Erzählstil berichtet der Autor aus eigener langjähriger Erfahrung über alle Aspekte der Dienstleistung als Chauffeur. Auszug aus dem Inhalt: -Grundlagen und persönliche Voraussetzungen -Kernkompetenzen Fahren und Dienstleistung -Das Fahrzeug: Pflege, Technik, Sicherheit -Fahrten und Vorgehen -Zielfahrten -Besonderheiten des Jobs von A-Z -Rechtliches für Chauffeure
Aktualisiert: 2021-01-01
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Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht.

Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. von Bardarsky,  Alexander
Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird. Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Taxibranche 4.0

Die Taxibranche 4.0 von Diekmann,  Edo, Fund,  Dietmar, Köhl,  Peter, Kollar,  Herwig, Linz,  Christian
Die Taxi- und Mietwagenbranche steht vor großen Herausforderungen: Neue Wettbewerber wie Vermittlungs- und Mobilitätsportale, der Mindestlohn, das Fiskaltaxameter und der Kostendruck sind generelle brennende Themen. Als top informierter und hart rechnender kreativer Unternehmer können Sie trotzdem wirtschaftlich und rechtssicher erfolgreich sein! Dabei unterstützt Sie das vorliegende Buch mit Tipps aus der Praxis. Die namhaften Autoren stehen für bewährtes Praxiswissen, handfeste Ideen für Maßnahmen und konkrete Hilfestellungen für Entscheidungen. - Mindestlohn im Taxi- und Mietwagengewerbe - Der Mindestlohn aus Unternehmersicht - Steuerliche Rahmenbedingungen für das Gewerbe - Das wirtschaftlich erfolgreiche Taxiunternehmen - Welches Fahrzeug rechnet sich?
Aktualisiert: 2021-01-01
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Der erfolgreiche Taxi-Unternehmer

Der erfolgreiche Taxi-Unternehmer von Hartmann,  Jürgen, Köller,  Stefan
Der Praxisleitfaden "Der erfolgreiche Taxi-Unternehmer" zeigt neuen und erfahrenen Taxi-Unternehmern, wie sie ihren Betrieb wirtschaftlich auf Touren bringen und den Ertrag nachhaltig steigern. Jürgen Hartmann, Branchenkenner und Chefredakteur der Zeitschrift taxi heute, gibt aus eigener Unternehmer-Erfahrung alltagstaugliche Ideen und Tipps an die Hand, die sich schnell und ohne viel Aufwand in jedem Taxi-Unternehmen umsetzen lassen. Ein geldwertes Basiswerk für Einsteiger und Praktiker - die ideale Ergänzung zum Standardwerk der Unternehmensführung "Taxi Handbuch". Aus dem Inhalt: - Neue Kunden finden und Stammkunden binden - Werbung: Kleiner Einsatz, große Wirkung - Neue Umsatzchancen duch Spezialisierung - Außendarstellung: Visitenkarten, Taxikleidung und Co. - Die besten Fahrtzeiten - So vermeiden Sie Gewinnausfälle - Internetseiten richtig einsetzen -.
Aktualisiert: 2021-01-01
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