Duo rei.

Duo rei. von Schmieder,  Philipp
Gesamtobligationen gehören im römischen Recht mit den Schlagworten Solidar- oder Korrealobligationen zu den umstrittensten Themen der gemeinrechtlichen Diskussion des 19. Jahrhunderts. Trotz einer Flut von Beiträgen fand der BGB-Gesetzgeber mehr offene als gelöste Fragen vor und ließ in §§ 421 ff. BGB den Streit ausdrücklich offen. In den wenigen Beiträgen nach 1900 waren Stellen mit Gesamtobligationen häufig dem Interpolationenverdacht ausgesetzt. Die letzte umfassende deutschsprachige Bearbeitung stammt aus dem Jahr 1899. Philipp Schmieder erschließt das Thema aus historischem Blickwinkel. Zentral ist die Fragestellung, ob die Gesamtobligationen als einheitliches Rechtsinstitut erfasst wurden. Mittels zahlreicher Einzelexegesen zu den einschlägigen Digestenstellen und unter Berücksichtigung der überkommenen Sekundärliteratur wird dabei ein neues Gesamtbild gezeichnet. Eine große Bereicherung stellt die Einbeziehung spätantiker Geschäftsurkunden aus den sogenannten Tablettes Albertini und den Ravennater Papyrusurkunden dar. Obwohl darin mehrere Geschäfte mit Personenmehrheiten zu finden sind, wurden sie zuvor nie unter diesem Blickwinkel betrachtet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Risikoentscheidungen im Gentechnikrecht.

Risikoentscheidungen im Gentechnikrecht. von Schmieder,  Sandra
Wenn die Verwaltung über die Zulassung oder die Untersagung einer Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen entscheidet, muss sie eine Vielzahl naturwissenschaftlicher Fragen einschätzen. Daher setzt auch die Kontrolle solch komplizierter gentechnikrechtlicher Risikoentscheidungen durch Gerichte wissenschaftlichen Sachverstand voraus. Richter verfügen aber nur selten über eine naturwissenschaftliche Vorbildung und müssen sich oft auf die Verwaltung und auf Sachverständige verlassen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Gerichte gentechnikrechtliche Streitigkeiten entscheiden können und dürfen: Ist die Letztentscheidung über gentechnische Vorhaben - "kraft Natur der Sache" - der auf das Gentechnikrecht spezialisierten Fachbehörde vorzubehalten, und hat diese Behörde einen gerichtsresistenten Einschätzungsspielraum? Die bisherige Rechtsprechung befürwortet dies. Sandra Schmieder tritt dieser Ansicht entschieden entgegen. Sie zeigt und begründet, dass und warum das Grundgesetz kontrollfreien gentechnischen Beurteilungsspielräumen von Behörden entgegensteht: Der von Art. 19 IV GG verfassungsgebotene Gerichtsschutz, der Grundrechtsschutz für Angrenzer eines Freilandversuches wie für Biobauern, die ein gentechnisches Vorhaben bekämpfen, und der Grundrechtsschutz für Anlagenbetreiber, denen ein Forschungsvorhaben versagt wurde, sowie der von Art. 20a GG geforderte effektive Umweltschutz verlangen eine umfassende Kontrollkompetenz der Gerichte. Auch verbietet die Bedeutung der Rechtsprechung als unabhängige Gewalt einen gentechnikrechtlichen Beurteilungsspielraum. Zudem bestehen europarechtliche Bedenken gegen einen behördlichen Beurteilungsspielraum im maßgeblich durch EG-Richtlinien bestimmten Gentechnikrecht. Die Autorin bezieht aktuelle Änderungen des Gentechnikrechts durch das Zweite GenTG-ÄndG und durch die neuen EG-Verordnungen über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Risikoentscheidungen im Gentechnikrecht.

Risikoentscheidungen im Gentechnikrecht. von Schmieder,  Sandra
Wenn die Verwaltung über die Zulassung oder die Untersagung einer Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen entscheidet, muss sie eine Vielzahl naturwissenschaftlicher Fragen einschätzen. Daher setzt auch die Kontrolle solch komplizierter gentechnikrechtlicher Risikoentscheidungen durch Gerichte wissenschaftlichen Sachverstand voraus. Richter verfügen aber nur selten über eine naturwissenschaftliche Vorbildung und müssen sich oft auf die Verwaltung und auf Sachverständige verlassen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Gerichte gentechnikrechtliche Streitigkeiten entscheiden können und dürfen: Ist die Letztentscheidung über gentechnische Vorhaben - "kraft Natur der Sache" - der auf das Gentechnikrecht spezialisierten Fachbehörde vorzubehalten, und hat diese Behörde einen gerichtsresistenten Einschätzungsspielraum? Die bisherige Rechtsprechung befürwortet dies. Sandra Schmieder tritt dieser Ansicht entschieden entgegen. Sie zeigt und begründet, dass und warum das Grundgesetz kontrollfreien gentechnischen Beurteilungsspielräumen von Behörden entgegensteht: Der von Art. 19 IV GG verfassungsgebotene Gerichtsschutz, der Grundrechtsschutz für Angrenzer eines Freilandversuches wie für Biobauern, die ein gentechnisches Vorhaben bekämpfen, und der Grundrechtsschutz für Anlagenbetreiber, denen ein Forschungsvorhaben versagt wurde, sowie der von Art. 20a GG geforderte effektive Umweltschutz verlangen eine umfassende Kontrollkompetenz der Gerichte. Auch verbietet die Bedeutung der Rechtsprechung als unabhängige Gewalt einen gentechnikrechtlichen Beurteilungsspielraum. Zudem bestehen europarechtliche Bedenken gegen einen behördlichen Beurteilungsspielraum im maßgeblich durch EG-Richtlinien bestimmten Gentechnikrecht. Die Autorin bezieht aktuelle Änderungen des Gentechnikrechts durch das Zweite GenTG-ÄndG und durch die neuen EG-Verordnungen über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel ein.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Risikoentscheidungen im Gentechnikrecht.

Risikoentscheidungen im Gentechnikrecht. von Schmieder,  Sandra
Wenn die Verwaltung über die Zulassung oder die Untersagung einer Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen entscheidet, muss sie eine Vielzahl naturwissenschaftlicher Fragen einschätzen. Daher setzt auch die Kontrolle solch komplizierter gentechnikrechtlicher Risikoentscheidungen durch Gerichte wissenschaftlichen Sachverstand voraus. Richter verfügen aber nur selten über eine naturwissenschaftliche Vorbildung und müssen sich oft auf die Verwaltung und auf Sachverständige verlassen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Gerichte gentechnikrechtliche Streitigkeiten entscheiden können und dürfen: Ist die Letztentscheidung über gentechnische Vorhaben - "kraft Natur der Sache" - der auf das Gentechnikrecht spezialisierten Fachbehörde vorzubehalten, und hat diese Behörde einen gerichtsresistenten Einschätzungsspielraum? Die bisherige Rechtsprechung befürwortet dies. Sandra Schmieder tritt dieser Ansicht entschieden entgegen. Sie zeigt und begründet, dass und warum das Grundgesetz kontrollfreien gentechnischen Beurteilungsspielräumen von Behörden entgegensteht: Der von Art. 19 IV GG verfassungsgebotene Gerichtsschutz, der Grundrechtsschutz für Angrenzer eines Freilandversuches wie für Biobauern, die ein gentechnisches Vorhaben bekämpfen, und der Grundrechtsschutz für Anlagenbetreiber, denen ein Forschungsvorhaben versagt wurde, sowie der von Art. 20a GG geforderte effektive Umweltschutz verlangen eine umfassende Kontrollkompetenz der Gerichte. Auch verbietet die Bedeutung der Rechtsprechung als unabhängige Gewalt einen gentechnikrechtlichen Beurteilungsspielraum. Zudem bestehen europarechtliche Bedenken gegen einen behördlichen Beurteilungsspielraum im maßgeblich durch EG-Richtlinien bestimmten Gentechnikrecht. Die Autorin bezieht aktuelle Änderungen des Gentechnikrechts durch das Zweite GenTG-ÄndG und durch die neuen EG-Verordnungen über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel ein.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Duo rei.

Duo rei. von Schmieder,  Philipp
Gesamtobligationen gehören im römischen Recht mit den Schlagworten Solidar- oder Korrealobligationen zu den umstrittensten Themen der gemeinrechtlichen Diskussion des 19. Jahrhunderts. Trotz einer Flut von Beiträgen fand der BGB-Gesetzgeber mehr offene als gelöste Fragen vor und ließ in §§ 421 ff. BGB den Streit ausdrücklich offen. In den wenigen Beiträgen nach 1900 waren Stellen mit Gesamtobligationen häufig dem Interpolationenverdacht ausgesetzt. Die letzte umfassende deutschsprachige Bearbeitung stammt aus dem Jahr 1899. Philipp Schmieder erschließt das Thema aus historischem Blickwinkel. Zentral ist die Fragestellung, ob die Gesamtobligationen als einheitliches Rechtsinstitut erfasst wurden. Mittels zahlreicher Einzelexegesen zu den einschlägigen Digestenstellen und unter Berücksichtigung der überkommenen Sekundärliteratur wird dabei ein neues Gesamtbild gezeichnet. Eine große Bereicherung stellt die Einbeziehung spätantiker Geschäftsurkunden aus den sogenannten Tablettes Albertini und den Ravennater Papyrusurkunden dar. Obwohl darin mehrere Geschäfte mit Personenmehrheiten zu finden sind, wurden sie zuvor nie unter diesem Blickwinkel betrachtet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Duo rei.

Duo rei. von Schmieder,  Philipp
Gesamtobligationen gehören im römischen Recht mit den Schlagworten Solidar- oder Korrealobligationen zu den umstrittensten Themen der gemeinrechtlichen Diskussion des 19. Jahrhunderts. Trotz einer Flut von Beiträgen fand der BGB-Gesetzgeber mehr offene als gelöste Fragen vor und ließ in §§ 421 ff. BGB den Streit ausdrücklich offen. In den wenigen Beiträgen nach 1900 waren Stellen mit Gesamtobligationen häufig dem Interpolationenverdacht ausgesetzt. Die letzte umfassende deutschsprachige Bearbeitung stammt aus dem Jahr 1899. Philipp Schmieder erschließt das Thema aus historischem Blickwinkel. Zentral ist die Fragestellung, ob die Gesamtobligationen als einheitliches Rechtsinstitut erfasst wurden. Mittels zahlreicher Einzelexegesen zu den einschlägigen Digestenstellen und unter Berücksichtigung der überkommenen Sekundärliteratur wird dabei ein neues Gesamtbild gezeichnet. Eine große Bereicherung stellt die Einbeziehung spätantiker Geschäftsurkunden aus den sogenannten Tablettes Albertini und den Ravennater Papyrusurkunden dar. Obwohl darin mehrere Geschäfte mit Personenmehrheiten zu finden sind, wurden sie zuvor nie unter diesem Blickwinkel betrachtet.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Konflikt und Anpassung

Konflikt und Anpassung von Berndt,  Guido M
Die Geschichte der Vandalen ist eines der zentralen Themen der sogenannten Völkerwanderungszeit. Die vorliegende Dissertation kann den Anspruch für sich erheben, die erste umfassende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der vandalischen Geschichte in deutscher Sprache zu liefern, die seit rund vierzig Jahren in Buchform erschienen ist. Im Mittelpunkt stehen die Vorgänge von Migration(en) und Ethnogenese(n) der Vandalen, die von konfrontativen Begegnungen zwischen dieser germanischsprachigen gens und den Römern zu einer mehr oder weniger friedlichen Integration der Vandalen auf ehemals römischem Territorium führten. Dabei werden Fragen der historischen Migrationsforschung einbezogen sowie Erklärungsmodelle für die vandalischen Wanderungen entwickelt, die sowohl deren gentile wie römische Voraussetzungen und Bedingungen kritisch reflektieren. Die Reichsgründung in Nordafrika folgte einer Migration, die unter kriegerischen Umständen stattgefunden hatte, aber gleichzeitig immer wieder durch Verhandlungen mit den römischen Autoritäten konsolidiert und abgesichert worden war. Das regnum Vandalorum in Nordafrika ist als ein kompliziertes politisches Gebilde zu verstehen, das sich nicht in einer isolierten Position entwickelte, sondern vielmehr ein integraler Bestandteil der mediterranen Welt des fünften und sechsten Jahrhunderts wurde. Die Ethnogenesen der Vandalen und damit letztlich auch ihre Reichsgründung in Nordafrika sind nur unter Berücksichtigung eben dieser Migrationen zu verstehen. Erst im Zusammenschluss verschiedener gentiler Verbände unter einem -alten und prestigeträchtigen Namen, wie dem der Vandalen, konnte es gelingen, sich in der wandelnden römischen Welt von Spätantike und Frühmittelalter zu behaupten.
Aktualisiert: 2020-04-03
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Risikoentscheidungen im Gentechnikrecht.

Risikoentscheidungen im Gentechnikrecht. von Schmieder,  Sandra
Wenn die Verwaltung über die Zulassung oder die Untersagung einer Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen entscheidet, muss sie eine Vielzahl naturwissenschaftlicher Fragen einschätzen. Daher setzt auch die Kontrolle solch komplizierter gentechnikrechtlicher Risikoentscheidungen durch Gerichte wissenschaftlichen Sachverstand voraus. Richter verfügen aber nur selten über eine naturwissenschaftliche Vorbildung und müssen sich oft auf die Verwaltung und auf Sachverständige verlassen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Gerichte gentechnikrechtliche Streitigkeiten entscheiden können und dürfen: Ist die Letztentscheidung über gentechnische Vorhaben - "kraft Natur der Sache" - der auf das Gentechnikrecht spezialisierten Fachbehörde vorzubehalten, und hat diese Behörde einen gerichtsresistenten Einschätzungsspielraum? Die bisherige Rechtsprechung befürwortet dies. Sandra Schmieder tritt dieser Ansicht entschieden entgegen. Sie zeigt und begründet, dass und warum das Grundgesetz kontrollfreien gentechnischen Beurteilungsspielräumen von Behörden entgegensteht: Der von Art. 19 IV GG verfassungsgebotene Gerichtsschutz, der Grundrechtsschutz für Angrenzer eines Freilandversuches wie für Biobauern, die ein gentechnisches Vorhaben bekämpfen, und der Grundrechtsschutz für Anlagenbetreiber, denen ein Forschungsvorhaben versagt wurde, sowie der von Art. 20a GG geforderte effektive Umweltschutz verlangen eine umfassende Kontrollkompetenz der Gerichte. Auch verbietet die Bedeutung der Rechtsprechung als unabhängige Gewalt einen gentechnikrechtlichen Beurteilungsspielraum. Zudem bestehen europarechtliche Bedenken gegen einen behördlichen Beurteilungsspielraum im maßgeblich durch EG-Richtlinien bestimmten Gentechnikrecht. Die Autorin bezieht aktuelle Änderungen des Gentechnikrechts durch das Zweite GenTG-ÄndG und durch die neuen EG-Verordnungen über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel ein.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Duo rei.

Duo rei. von Schmieder,  Philipp
Gesamtobligationen gehören im römischen Recht mit den Schlagworten Solidar- oder Korrealobligationen zu den umstrittensten Themen der gemeinrechtlichen Diskussion des 19. Jahrhunderts. Trotz einer Flut von Beiträgen fand der BGB-Gesetzgeber mehr offene als gelöste Fragen vor und ließ in §§ 421 ff. BGB den Streit ausdrücklich offen. In den wenigen Beiträgen nach 1900 waren Stellen mit Gesamtobligationen häufig dem Interpolationenverdacht ausgesetzt. Die letzte umfassende deutschsprachige Bearbeitung stammt aus dem Jahr 1899. Philipp Schmieder erschließt das Thema aus historischem Blickwinkel. Zentral ist die Fragestellung, ob die Gesamtobligationen als einheitliches Rechtsinstitut erfasst wurden. Mittels zahlreicher Einzelexegesen zu den einschlägigen Digestenstellen und unter Berücksichtigung der überkommenen Sekundärliteratur wird dabei ein neues Gesamtbild gezeichnet. Eine große Bereicherung stellt die Einbeziehung spätantiker Geschäftsurkunden aus den sogenannten Tablettes Albertini und den Ravennater Papyrusurkunden dar. Obwohl darin mehrere Geschäfte mit Personenmehrheiten zu finden sind, wurden sie zuvor nie unter diesem Blickwinkel betrachtet.
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