Nationale und europäische Beschäftigungssubventionen an Unternehmen.

Nationale und europäische Beschäftigungssubventionen an Unternehmen. von Storck,  Christian
Das Hauptproblem des Subventionsrechts stellt dessen Uferlosigkeit dar. Der Förderzweck bleibt meist unbestimmt, obgleich dieser das wichtigste Element jedweder Subvention bildet. Dies gilt auch für den Bereich der nationalen und europäischen Beschäftigungssubventionen. Der hierfür ausgestaltete Förderrechtsrahmen hält dem grundrechtlich verankerten Maßstab einer Zweck-Mittel-Analyse nicht stand. Anhand der Kriterien der Zweck-Mittel-Analyse (Zweckbestimmtheit, Zweckbeschränkung, Zweckklarheit - Verbot der Zweckverschleierung, Zweckkoordination, Zwecknähe, Integrierte Zweck-Mittel-Kontrolle) weist der Autor dies zunächst für die nationale Beschäftigungsförderung i. R. d. SGB III (Arbeitsbeschaffungs-, Strukturanpassungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse) nach. Anschließend erfolgt eine Analyse der nationalen beschäftigungswirksamen Wirtschaftsförderung (ERP-Sondervermögen, Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. Deutsche Ausgleichsbank, Schiffsbauförderung, die steuerliche Förderung, die Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«). Schließlich bestätigt sich der negative Befund auch im Bereich der europäischen Beschäftigungsförderung (Strukturfonds, Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank). Ausgehend von diesem Ergebnis entwickelt Christian Storck einen Ordnungsrahmen für Beschäftigungssubventionen. Grundlage bildet hierfür der Maßstab der Zweck-Mittel-Analyse, der in ein effektives, aufsichtsrechtliches Kontrollsystem integriert werden soll. Die europäische Beihilfenkontrolle, ergänzt durch nationale Instrumentarien, vermag diese Aufgaben zu übernehmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. von Grünendieck,  Martin
Der ÖPNV befindet sich in einem starken Wandel. Seit dem 1. Januar 1996 gilt eine gänzlich neue Art der ÖPNV-Finanzierung, die den regionalen Einheiten als Aufgabenträger mehr Bedeutung zukommen läßt. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die Finanzierung des ÖPNV, wobei drei Einnahmeströme unterschieden und analysiert werden. Bei den Leistungseinnahmen werden Überlegungen zu einer optimalen Preispolitik unter der Nebenbedingung einer Kostendeckung angestellt. Der Verfasser betrachtet Sonderregelungen für Schüler und Schwerbehinderte, welche, wie es sich zeigt, zu ungewollten Ergebnissen führen können. Als weitere Einzahlungsströme werden die Subventionen und die Trägerzahlungen betrachtet. Letzteren kommt durch die Neuregelungen ab 1996 eine stärkere Bedeutung zu. Abschließend unterbreitet Grünendieck eine Reihe von Vorschlägen, wie die Situation im ÖPNV verbessert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nationale und europäische Beschäftigungssubventionen an Unternehmen.

Nationale und europäische Beschäftigungssubventionen an Unternehmen. von Storck,  Christian
Das Hauptproblem des Subventionsrechts stellt dessen Uferlosigkeit dar. Der Förderzweck bleibt meist unbestimmt, obgleich dieser das wichtigste Element jedweder Subvention bildet. Dies gilt auch für den Bereich der nationalen und europäischen Beschäftigungssubventionen. Der hierfür ausgestaltete Förderrechtsrahmen hält dem grundrechtlich verankerten Maßstab einer Zweck-Mittel-Analyse nicht stand. Anhand der Kriterien der Zweck-Mittel-Analyse (Zweckbestimmtheit, Zweckbeschränkung, Zweckklarheit - Verbot der Zweckverschleierung, Zweckkoordination, Zwecknähe, Integrierte Zweck-Mittel-Kontrolle) weist der Autor dies zunächst für die nationale Beschäftigungsförderung i. R. d. SGB III (Arbeitsbeschaffungs-, Strukturanpassungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse) nach. Anschließend erfolgt eine Analyse der nationalen beschäftigungswirksamen Wirtschaftsförderung (ERP-Sondervermögen, Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. Deutsche Ausgleichsbank, Schiffsbauförderung, die steuerliche Förderung, die Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«). Schließlich bestätigt sich der negative Befund auch im Bereich der europäischen Beschäftigungsförderung (Strukturfonds, Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank). Ausgehend von diesem Ergebnis entwickelt Christian Storck einen Ordnungsrahmen für Beschäftigungssubventionen. Grundlage bildet hierfür der Maßstab der Zweck-Mittel-Analyse, der in ein effektives, aufsichtsrechtliches Kontrollsystem integriert werden soll. Die europäische Beihilfenkontrolle, ergänzt durch nationale Instrumentarien, vermag diese Aufgaben zu übernehmen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. von Grünendieck,  Martin
Der ÖPNV befindet sich in einem starken Wandel. Seit dem 1. Januar 1996 gilt eine gänzlich neue Art der ÖPNV-Finanzierung, die den regionalen Einheiten als Aufgabenträger mehr Bedeutung zukommen läßt. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die Finanzierung des ÖPNV, wobei drei Einnahmeströme unterschieden und analysiert werden. Bei den Leistungseinnahmen werden Überlegungen zu einer optimalen Preispolitik unter der Nebenbedingung einer Kostendeckung angestellt. Der Verfasser betrachtet Sonderregelungen für Schüler und Schwerbehinderte, welche, wie es sich zeigt, zu ungewollten Ergebnissen führen können. Als weitere Einzahlungsströme werden die Subventionen und die Trägerzahlungen betrachtet. Letzteren kommt durch die Neuregelungen ab 1996 eine stärkere Bedeutung zu. Abschließend unterbreitet Grünendieck eine Reihe von Vorschlägen, wie die Situation im ÖPNV verbessert werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. von Grünendieck,  Martin
Der ÖPNV befindet sich in einem starken Wandel. Seit dem 1. Januar 1996 gilt eine gänzlich neue Art der ÖPNV-Finanzierung, die den regionalen Einheiten als Aufgabenträger mehr Bedeutung zukommen läßt. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die Finanzierung des ÖPNV, wobei drei Einnahmeströme unterschieden und analysiert werden. Bei den Leistungseinnahmen werden Überlegungen zu einer optimalen Preispolitik unter der Nebenbedingung einer Kostendeckung angestellt. Der Verfasser betrachtet Sonderregelungen für Schüler und Schwerbehinderte, welche, wie es sich zeigt, zu ungewollten Ergebnissen führen können. Als weitere Einzahlungsströme werden die Subventionen und die Trägerzahlungen betrachtet. Letzteren kommt durch die Neuregelungen ab 1996 eine stärkere Bedeutung zu. Abschließend unterbreitet Grünendieck eine Reihe von Vorschlägen, wie die Situation im ÖPNV verbessert werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nationale und europäische Beschäftigungssubventionen an Unternehmen.

Nationale und europäische Beschäftigungssubventionen an Unternehmen. von Storck,  Christian
Das Hauptproblem des Subventionsrechts stellt dessen Uferlosigkeit dar. Der Förderzweck bleibt meist unbestimmt, obgleich dieser das wichtigste Element jedweder Subvention bildet. Dies gilt auch für den Bereich der nationalen und europäischen Beschäftigungssubventionen. Der hierfür ausgestaltete Förderrechtsrahmen hält dem grundrechtlich verankerten Maßstab einer Zweck-Mittel-Analyse nicht stand. Anhand der Kriterien der Zweck-Mittel-Analyse (Zweckbestimmtheit, Zweckbeschränkung, Zweckklarheit - Verbot der Zweckverschleierung, Zweckkoordination, Zwecknähe, Integrierte Zweck-Mittel-Kontrolle) weist der Autor dies zunächst für die nationale Beschäftigungsförderung i. R. d. SGB III (Arbeitsbeschaffungs-, Strukturanpassungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse) nach. Anschließend erfolgt eine Analyse der nationalen beschäftigungswirksamen Wirtschaftsförderung (ERP-Sondervermögen, Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. Deutsche Ausgleichsbank, Schiffsbauförderung, die steuerliche Förderung, die Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«). Schließlich bestätigt sich der negative Befund auch im Bereich der europäischen Beschäftigungsförderung (Strukturfonds, Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank). Ausgehend von diesem Ergebnis entwickelt Christian Storck einen Ordnungsrahmen für Beschäftigungssubventionen. Grundlage bildet hierfür der Maßstab der Zweck-Mittel-Analyse, der in ein effektives, aufsichtsrechtliches Kontrollsystem integriert werden soll. Die europäische Beihilfenkontrolle, ergänzt durch nationale Instrumentarien, vermag diese Aufgaben zu übernehmen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rettet Europa vor der EU

Rettet Europa vor der EU von Gebaur,  Carlos A.
Die Europäische Union will ein historisch einzigartiges und vorbildliches System der Regierungsherrschaft darstellen. Doch mit ihrer Geld-, Steuer- und Subventionspolitik entsteht eine gigantische staatliche Planwirtschaft, die sämtliche Lebensbereiche des Bürgers kleinteiligst erfasst und sich bei alledem auch noch zunehmend außerhalb des Rechts bewegt. Der edelste Gedanke Europas, die Würde des einzelnen Menschen unverbrüchlich zu respektieren, droht in Vergessenheit zu geraten. Nach einer langen Periode intellektueller, wirtschaftlicher und politischer Freiheitsgewinne scheint auch die Bereitschaft der Bürger erlahmt, sich weiter effektiv für ihre Rechte zu engagieren. Carlos A. Gebauer entzaubert das politische und bürokratische Monster aus Brüssel und plädiert für eine zügige Rückbesinnung auf dezentrale, subsidiäre Selbstverantwortung und – vor allem – auf das Recht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Rettet Europa vor der EU

Rettet Europa vor der EU von Gebaur,  Carlos A.
Die Europäische Union will ein historisch einzigartiges und vorbildliches System der Regierungsherrschaft darstellen. Doch mit ihrer Geld-, Steuer- und Subventionspolitik entsteht eine gigantische staatliche Planwirtschaft, die sämtliche Lebensbereiche des Bürgers kleinteiligst erfasst und sich bei alledem auch noch zunehmend außerhalb des Rechts bewegt. Der edelste Gedanke Europas, die Würde des einzelnen Menschen unverbrüchlich zu respektieren, droht in Vergessenheit zu geraten. Nach einer langen Periode intellektueller, wirtschaftlicher und politischer Freiheitsgewinne scheint auch die Bereitschaft der Bürger erlahmt, sich weiter effektiv für ihre Rechte zu engagieren. Carlos A. Gebauer entzaubert das politische und bürokratische Monster aus Brüssel und plädiert für eine zügige Rückbesinnung auf dezentrale, subsidiäre Selbstverantwortung und – vor allem – auf das Recht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Rettet Europa vor der EU

Rettet Europa vor der EU von Gebaur,  Carlos A.
Die Europäische Union will ein historisch einzigartiges und vorbildliches System der Regierungsherrschaft darstellen. Doch mit ihrer Geld-, Steuer- und Subventionspolitik entsteht eine gigantische staatliche Planwirtschaft, die sämtliche Lebensbereiche des Bürgers kleinteiligst erfasst und sich bei alledem auch noch zunehmend außerhalb des Rechts bewegt. Der edelste Gedanke Europas, die Würde des einzelnen Menschen unverbrüchlich zu respektieren, droht in Vergessenheit zu geraten. Nach einer langen Periode intellektueller, wirtschaftlicher und politischer Freiheitsgewinne scheint auch die Bereitschaft der Bürger erlahmt, sich weiter effektiv für ihre Rechte zu engagieren. Carlos A. Gebauer entzaubert das politische und bürokratische Monster aus Brüssel und plädiert für eine zügige Rückbesinnung auf dezentrale, subsidiäre Selbstverantwortung und – vor allem – auf das Recht.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Rettet Europa vor der EU

Rettet Europa vor der EU von Gebaur,  Carlos A.
Die Europäische Union will ein historisch einzigartiges und vorbildliches System der Regierungsherrschaft darstellen. Doch mit ihrer Geld-, Steuer- und Subventionspolitik entsteht eine gigantische staatliche Planwirtschaft, die sämtliche Lebensbereiche des Bürgers kleinteiligst erfasst und sich bei alledem auch noch zunehmend außerhalb des Rechts bewegt. Der edelste Gedanke Europas, die Würde des einzelnen Menschen unverbrüchlich zu respektieren, droht in Vergessenheit zu geraten. Nach einer langen Periode intellektueller, wirtschaftlicher und politischer Freiheitsgewinne scheint auch die Bereitschaft der Bürger erlahmt, sich weiter effektiv für ihre Rechte zu engagieren. Carlos A. Gebauer entzaubert das politische und bürokratische Monster aus Brüssel und plädiert für eine zügige Rückbesinnung auf dezentrale, subsidiäre Selbstverantwortung und – vor allem – auf das Recht.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Subventionspolitik und Subventionskriminalität

Subventionspolitik und Subventionskriminalität von Benthin,  Sabine
Der Gesetzgeber beschränkt sich nicht mehr auf die Idee eines Kernstrafrechts, sondern trägt erkannten (oder vermeintlichen) neuen Gefährdungslagen durch ständige Verschärfung und Ausdehnung des Strafrechts Rechnung. Gleichwohl darf das Strafrecht nicht ungehindert wuchern. Aber was sind die Maßstäbe für ein rational begründetes Strafrecht? Es gibt nicht «die» Legitimationsgrundlage des Strafrechts. In dieser Arbeit werden das strafrechtskritische Potential der Rechtsgutslehre sowie die Verknüpfung zwischen Rechtsgutslehre und Deliktsstruktur untersucht. Ebenfalls werden das Verfassungs- und das Europarecht daraufhin befragt, ob sie Vorgaben zur Begrenzung des Strafrechts bereithalten. An den gefunden Ergebnissen wird der Straftatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) gemessen. An ihm lassen sich viele Probleme des Wirtschaftsstrafrechts exemplarisch diskutieren.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Rettet Europa vor der EU

Rettet Europa vor der EU von Gebauer,  Carlos A
Die Europäische Union will ein historisch einzigartiges und vorbildliches System der Regierungsherrschaft darstellen. Doch mit ihrer Geld-, Steuer- und Subventionspolitik entsteht eine gigantische staatliche Planwirtschaft, die sämtliche Lebensbereiche des Bürgers kleinteiligst erfasst und sich bei alledem auch noch zunehmend außerhalb des Rechts bewegt. Der edelste Gedanke Europas, die Würde des einzelnen Menschen unverbrüchlich zu respektieren, droht in Vergessenheit zu geraten. Nach einer langen Periode intellektueller, wirtschaftlicher und politischer Freiheitsgewinne scheint auch die Bereitschaft der Bürger erlahmt, sich weiter effektiv für ihre Rechte zu engagieren. Carlos A. Gebauer entzaubert das politische und bürokratische Monster aus Brüssel und plädiert für eine zügige Rückbesinnung auf dezentrale, subsidiäre Selbstverantwortung und – vor allem – auf das Recht.
Aktualisiert: 2021-10-24
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Nationale und europäische Beschäftigungssubventionen an Unternehmen.

Nationale und europäische Beschäftigungssubventionen an Unternehmen. von Storck,  Christian
Das Hauptproblem des Subventionsrechts stellt dessen Uferlosigkeit dar. Der Förderzweck bleibt meist unbestimmt, obgleich dieser das wichtigste Element jedweder Subvention bildet. Dies gilt auch für den Bereich der nationalen und europäischen Beschäftigungssubventionen. Der hierfür ausgestaltete Förderrechtsrahmen hält dem grundrechtlich verankerten Maßstab einer Zweck-Mittel-Analyse nicht stand. Anhand der Kriterien der Zweck-Mittel-Analyse (Zweckbestimmtheit, Zweckbeschränkung, Zweckklarheit - Verbot der Zweckverschleierung, Zweckkoordination, Zwecknähe, Integrierte Zweck-Mittel-Kontrolle) weist der Autor dies zunächst für die nationale Beschäftigungsförderung i. R. d. SGB III (Arbeitsbeschaffungs-, Strukturanpassungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse) nach. Anschließend erfolgt eine Analyse der nationalen beschäftigungswirksamen Wirtschaftsförderung (ERP-Sondervermögen, Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. Deutsche Ausgleichsbank, Schiffsbauförderung, die steuerliche Förderung, die Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«). Schließlich bestätigt sich der negative Befund auch im Bereich der europäischen Beschäftigungsförderung (Strukturfonds, Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank). Ausgehend von diesem Ergebnis entwickelt Christian Storck einen Ordnungsrahmen für Beschäftigungssubventionen. Grundlage bildet hierfür der Maßstab der Zweck-Mittel-Analyse, der in ein effektives, aufsichtsrechtliches Kontrollsystem integriert werden soll. Die europäische Beihilfenkontrolle, ergänzt durch nationale Instrumentarien, vermag diese Aufgaben zu übernehmen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Weide meine Schafe

Weide meine Schafe von Tröder,  Wilfried
Vorbemerkung Wieso und mit welchem Ziel soll man sich heutzutage mit dem Thema „Weiderecht“ befassen und dann auch noch mit dem Schwerpunkt „Schafe“ sowie „der wirtschaftlichen Situation der Schäfereibetriebe“? Gibt es nichts „Lohnenderes“, Bedeutsameres zu untersuchen, etwas, was „die Gesellschaft“ vielleicht aktuell bewegt, ja der Rechtswissenschaft neue Erkenntnisse, gar wichtige Impulse gibt? Der Verfasser kennt solche oder ähnliche Fragen, aus denen ein gewisser Hochmut gegenüber derartig „randständigen“ Themen oder auch ein gewisses Maß an Unverständnis erkennbar wird. Zugegeben, es ist kein die Rechtsgemeinschaft brennend interessierendes Thema. Es betrifft relativ wenige. Es wird leicht übersehen. Vielleicht ist das, wie überhaupt die Bedeutung der Schafwirtschaft im Rahmen eines komplexen gesamtwirtschaftlichen Umfelds, ein Grund, warum es in den letzten Jahrzehnten erkennbar keine geschlossene rechtswissenschaftliche Abhandlung speziell über das Schafweiderecht, insbesondere das mit Schwerpunkt „Wanderschäferei“ gibt, wie etwa beispielhaft die von J. Scholz (Braunschweig, 1837). Und dennoch verdient es ein solches Thema, einmal in der vorliegenden Art behandelt zu werden, weil daran Verschiedenes deutlich gemacht werden kann: - Einmal, dass sich an einem solchen Thema die Vernetzung fast jeder „Rechtssparte“ in einem komplexen Gefüge regionalen, nationalen und – zunehmend bedeutsam – EURechtsnormenbestandes, der vor noch so kleinen alltäglichen Vorgängen und Gegebenheiten nicht haltmacht, recht anschaulich darstellen lässt. - Zum anderen hat menschliches Handeln oft auch wirtschaftliche Bedeutung, nimmt Einfluss auf die Umwelt, die soziale und natürliche mit einbezogen, und wird umgekehrt wieder von ihr in unterschiedlichem Maße beeinflusst. - Schließlich ist ein „Rechtsthema“ in den seltensten Fällen eines, das plötzlich so „vom Himmel fällt“, vielmehr hat es zumeist in die Vergangenheit weisende Bezüge, die, wenn überhaupt, nur wenigen Zeitgenossen bekannt sind. Das alles macht „Recht“ aus und wird so auch heute verständlicher darstellbar – gerade in seiner Komplexität. Und das ist denn das eigentliche Ziel dieser Abhandlung. Die Untersuchung soll denn unter anderem zeigen, dass dieses Thema sich gut eignet, beispielhaft rechtsgeschichtlich interessante Entwicklungen aufzuzeigen, die nicht zum juristischen Alltagswissen gehören. Die verschiedenen Fallgruppen, die anhand des aktuellen Regelungsbestands zu bilden waren, sollen die Wirkungsbreite von Rechtsanwendung im ganz gewöhnlichen Alltag eines Schäfers und Schäfereibetriebes aufzeigen und zugleich, mit welch schwierigen rechtlichen und dabei zunehmend komplizierten europarechtlichen Problemen er konfrontiert ist.
Aktualisiert: 2022-07-12
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