Die außergerichtliche Einziehung von Gegenständen im Strafprozeß

Die außergerichtliche Einziehung von Gegenständen im Strafprozeß von Thode,  Marina
Um das komplizierte Verfahren der gerichtlichen Einziehung zu vermeiden, hat die Justiz das Rechtsinstitut der außergerichtlichen Einbeziehung entwickelt. Auf Vorschlag des Richters verzichtet der Angeklagte oder der Einziehungsbeteiligte in der Hauptverhandlung auf sein Eigentum an dem Gegenstand und erklärt sich mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden. Die Arbeit zeigt, daß es sich bei der außergerichtlichen Einziehung um ein Relikt aus der vorkonstitutionellen Zeit handelt. Obwohl das Verständnis der Grundrechte seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes eine deutliche Vertiefung erfahren hat, ist die außergerichtliche Einziehung aus Gründen der Arbeitsentlastung noch weiter ausgebaut worden. Hierdurch wird gegen die Unschuldsvermutung verstoßen und fundamental in die Rechte des Angeklagten und Dritter auf ein faires Verfahren eingegriffen, indem ihnen der gesetzliche Richter entzogen wird. Auch die Übertragung des Eigentums auf den Justizfiskus als zivilrechtliche Folge der außergerichtlichen Einziehung ist sittenwidrig und damit nichtig, weil sie auf »struktureller Ungleichheit« beruht. Von besonderer Brisanz sind dabei die Ausführungen zu den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen der außergerichtlichen Einziehung im subjektiven Verfahren.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die strafverfahrensrechtliche Bewältigung wahldeutiger Verurteilungen bei mehreren prozessualen Taten

Die strafverfahrensrechtliche Bewältigung wahldeutiger Verurteilungen bei mehreren prozessualen Taten von Greff,  Oliver
Zumeist wird das Institut der Wahlfeststellung nur aus materiellrechtlicher Sicht hinterfragt. Besonderes Augenmerk verdient aber dessen prozessuale Seite. Dies gilt vor allem, wenn das Erfordernis einer wahldeutigen Verurteilung abweichend von einer eindeutigen Anklage erst nach Eröffnung der Hauptverhandlung erkannt wird und die sich ausschließenden Alternativen nicht zu derselben prozessualen Tat gehören. Mit dieser Problematik setzt sich die Monographie eingehend auseinander. Sie zeigt anhand alternativer Gesetzesvorschläge erstmals einen für alle Instanzen gangbaren Weg auf, der Verteidigungsrechte und Prozeßökonomie gleichermaßen berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Bindung des Bußgeldverfahrens an das Strafverfahrensrecht

Die Bindung des Bußgeldverfahrens an das Strafverfahrensrecht von Dietrich,  Bernhard
Die Praxis neigt trotz der in § 46 Abs. 1 OWiG lediglich »sinngemäß« gebotenen Anwendung des Strafverfahrensrechts dazu, dessen Wertungen ohne wesentliche Änderung in das Bußgeldverfahren zu übernehmen. Der Verfasser entwickelt ein Denkmodell der sinngemäßen Geltung und erläutert dies anhand der Aussagefreiheit des Betroffenen. Danach ist ein Schweigerecht des Betroffenen nicht grundsätzlich zwingend, auch kann die Absicherung gegen Belehrungsverstöße weniger streng ausfallen. Die Untersuchung zeigt dem mit Bußgeldverfahren befassten Praktiker auf, welche Möglichkeiten ein präzisiertes Verständnis der sinngemäßen Geltung für die effizientere Behandlung des Massenphänomens Ordnungswidrigkeit insgesamt birgt.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die gescheiterte Urteilsabsprache

Die gescheiterte Urteilsabsprache von Heller,  Jens
Absprachen im Strafverfahren sind seit mehr als zwei Jahrzehnten ein Reizthema. Selbst sieben Jahre nach Ergehen des sich zu Verständigungen bekennenden Grundsatzurteils BGHSt 43, 195 steckt die Behandlung gescheiterter Urteilsabsprachen noch »in den Kinderschuhen«. Dies erweist sich als sehr besorgniserregend, zumal die Verfahrensfairneß gegenüber dem Angeklagten als schwächstem Beteiligten in diesen Fällen aufgrund zweifelhafter Judikate zunehmend gefährdet erscheint. Die Arbeit von Heller hilft dieser unbefriedigenden Situation ab. Vor dem Hintergrund des erwähnten Grundsatzurteils und mit Blick auf eine geplante Gesetzeskodifikation werden interessengerechte Lösungen vorgelegt und dabei praxisgerecht dargestellt. Der Band wendet sich gleichermaßen an Vertreter von Wissenschaft und Praxis des Strafprozesses.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Quo vadis, Strafprozeß?

Quo vadis, Strafprozeß? von Herzog,  Felix
Die 16. Alsberg-Tagung des Deutschen Strafverteidiger e.V. und des Deutschen Richterbundes e.V. behandelte die Krise der geistigen und sozialen Grundlagen des rechtsstaatlich-liberalen Strafverfahrens. Strafverteidiger, Richter und Staatsanwälte sowie Vertreter der Rechtswissenschaft setzten sich dabei kritisch mit den populistischen Argumenten in der gegenwärtigen Diskussion um das Strafrecht und das Strafverfahren auseinander und hielten ihnen fundierte Erfahrungen und Reflexionen aus Wissenschaft und Praxis entgegen. Die Forderung nach einer Strafbarkeit juristischer Personen wurde auf den Prüfstand gestellt. Aus richterlicher Perspektive ging es um die Frage, ob moderne Erscheinungsformen der Kriminalität neue Anforderungen an das Strafverfahren stellen. Außerdem wurde über Wandlungen im Selbstverständnis der Staatsanwaltschaft reflektiert. Der Tagungsband dokumentiert weiterhin die Verleihung des Max-Alsberg-Preises 1997 an Heinrich Hannover und enthält als juristisch-literarisches Juwel den Text von Max Alsbergs Justizdrama »Voruntersuchung« (1930).
Aktualisiert: 2019-01-03
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Beziehungsgewalt und Verfahren

Beziehungsgewalt und Verfahren von Barton,  Stephan
Häusliche Gewalt ist in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt, und mit ihr die Frage der richtigen Verfahren zu deren Verfolgung und Ahndung. Parallel zum klassischen Strafprozess haben sich nämlich zwei neue Verfahrensmodelle entwickelt: der Täter-Opfer-Ausgleich und das moderne Interventionsrecht des Gewaltschutzgesetzes. Diese drei Verfahrensarten unterscheiden sich deutlich in ihrer Zielsetzung, der Etablierung schützender Formen für die Beschuldigten sowie der Rechtsstellung der Verletzten. In der Praxis beschäftigen sich zudem verschiedene Professionen (Juristen, Sozialarbeiter, Psychologen) mit Gewalt in Paarbeziehungen. Dies führt zu Kompetenz- und Verständigungsproblemen. Der Sammelband liefert eine fachübergreifende Auseinandersetzung zu aktuellen Problemen der verfahrensmäßigen Bewältigung von Beziehungsgewalt.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Der Anwalt im Strafrecht

Der Anwalt im Strafrecht von Degenhard,  Karl, Pfordte,  Thilo
Der Anwalt im Strafrecht kann sowohl Strafverteidiger als auch in unterschiedlicher Form Vertreter eines Verletzten sowie Beistand eines Zeugen sein. In dem neuen Handbuch von Pfordte/Degenhard finden Sie für jede dieser Rollen die richtige Strategie. Es umfasst den gesamten Bereich der Verteidigungstätigkeit – vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Hauptverfahrens. Auch die im Einzelfall wichtigen Bereiche des Strafvollzugs, der Kosten und des Gnadenwesens werden praxisnah dargestellt. Aus dem Inhalt: • Mandat im Strafprozess • Verteidigung im Ermittlungsverfahren • Verteidigung gegen verfahrenssichernde Maßnahmen der Freiheitsentziehung • Zwischen- und Hauptverfahren • Strafen und Maßregeln • Rechtsmittel und Wiederaufnahme • Vollstreckungs- und Registerfragen • Kosten, Gebühren und Vergütungsvereinbarung Unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung aufgrund des Justizmodernisierungsgesetzes, des Opferrechtsreformgesetzes sowie des europäischen Haftbefehlsgesetzes wird ein kompetentes Nachschlagewerk zur Verfügung gestellt, das die tägliche Arbeit effektiv erleichtert.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Eigene Ermittlungen des Verteidigers

Eigene Ermittlungen des Verteidigers von Baumann,  Martin
Eine immer größer werdende Zahl von Strafverfahren wird ohne Hauptverhandlung beendet. Wenn eine solche stattfindet, wirken sich die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vorbestimmend aus. Zeitgemäße Strafverteidigung erfordert daher ein möglichst frühzeitiges Tätigwerden des Verteidigers. Entgegen einer kontinuierlichen Erweiterung der Kompetenzen der Strafverfolgungsbehörden hat eine entsprechende Anpassung der Verteidigungsrechte im Ermittlungsverfahren nicht stattgefunden. Hier setzt die Arbeit an und zeigt auf, inwieweit bestehende Verteidigungsdefizite vom Verteidiger durch die Anstellung eigener Ermittlungen ausgeglichen werden können und müssen. Erörtert werden u.a. die strafprozessualen und strafrechtlichen Grenzen anwaltlicher Ermittlungen sowie der Geheimnisschutz der dabei gewonnenen Erkenntnisse. Ausführlich behandelt wird die für die Praxis entscheidende Frage der Erstattungsfähigkeit dabei entstehender Auslagen. Die praxisnahe Arbeit ist insbesondere für engagierte Verteidiger interessant, die sich bereits im Ermittlungsverfahren aktiv für ihre Mandanten einsetzen wollen.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Der vereinbarte Rechtsmittelverzicht

Der vereinbarte Rechtsmittelverzicht von Schoop,  Christian
Mit dem Verbot der Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts bei strafprozessualen Absprachen durch BGHSt 43, 195 ist diese Problematik in den Fokus der Diskussion gelangt. Der Autor betrachtet zunächst die Zulässigkeit einer solchen Übereinkunft. Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung wird sodann das Problem der Wirksamkeit eines absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts eingehend erörtert. Der Verfasser entwickelt vor diesem Hintergrund eigene interessengerechte Lösungen und unterbreitet Gesetzesvorschläge, so dass das Werk für Wissenschaft und Praxis wertvolle Erkenntnisse liefert.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Lüge des Beschuldigten im Strafverfahren

Die Lüge des Beschuldigten im Strafverfahren von Gruber,  Jens Tobias
Beschuldigte im Strafverfahren dürfen schweigen – aber dürfen sie auch lügen? Das deutsche Straf- und Strafverfahrensrecht enthält keine Norm, die diese Frage explizit beantwortet. Die Untersuchung Jens Tobias Grubers befasst sich vor diesem Hintergrund mit Rechtsgrundlagen, Reichweite und Rechtsfolgen eines Rechts des Beschuldigten, im Strafverfahren zu lügen. Ergänzt werden die Ausführungen zum deutschen Recht durch eine Betrachtung des US-amerikanischen Rechts des Bundes sowie vergleichende Überlegungen. »Jens Tobias Grubers Arbeit (…) liefert einen gelungenen prozessrechtlichen Beitrag zur „Klärung des Phänomens ,Beschuldigtenlüge"“ im deutschen Recht.« Prof. Dr. Walter Gropp, Justus-Liebig-Universität Gießen
Aktualisiert: 2020-11-16
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Festschrift für Egon Müller

Festschrift für Egon Müller von Jung,  Heike, Luxenburger,  Bernd, Wahle,  Eberhard
Justizrat Prof. Dr. Egon Müller zählt zu den bedeutendsten Strafverteidigern Deutschlands. Zugleich ist er ein Wissenschaftler von Rang. Diese Doppelrolle spiegelt sich in der Festschrift zu Egon Müllers 70. Geburtstag: Sie ist nämlich ein eindrucksvolles Dokument für das kreative Potential des Austauschs zwischen Theorie und Praxis. Im Vordergrund der über 50 Beiträge stehen das (Straf-)Verfahren und die Rolle von Strafverteidigern. Die Beiträge zum materiellen Strafrecht kreisen vor allem um das Sanktionensystem und das Wirtschaftsstrafrecht. Entsprechend den Vorlieben von Egon Müller kommen auch das Medizinrecht sowie die Themen „Recht und Sprache“ und „Recht und Literatur“ zu Wort. Schließlich werden europa- und internationalstrafrechtliche Akzente gesetzt.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Wiederaufnahme des nach den §§ 45, 47 JGG eingestellten Strafverfahrens

Die Wiederaufnahme des nach den §§ 45, 47 JGG eingestellten Strafverfahrens von Heiland,  Madlen
Immer mehr Jugendstrafverfahren werden anstatt durch Urteil aufgrund von Opportunitätsentscheidungen beendet. Die Autorin entwickelt in ihrer Untersuchung ein bisher fehlendes, praxistaugliches System der Rechts- bzw. Bestandskraft jugendstrafrechtlicher Einstellungsentscheidungen. Die Grundlage für die detaillierte Auseinandersetzung mit den Diversionsvarianten des JGG bereitet dabei eine Analyse der strafklageverbrauchenden Wirkung richterlicher und staatsanwaltlicher Opportunitätsentscheidungen im Allgemeinen. Die Arbeit bietet zudem einen historischen Überblick zu den Diversionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht und nimmt zu den formalen Anforderungen an eine Wiederaufnahme Stellung.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Häusliche Gewalt und die strafjustizielle Erledigungspraxis

Häusliche Gewalt und die strafjustizielle Erledigungspraxis von Mönig,  Ulrike
Wie geht die Strafjustiz vor dem Hintergrund des neuen Gewaltschutzrechts und des damit angestrebten Paradigmenwechsels mit Verfahren wegen häuslicher Gewalt um? Die Untersuchung geht der Frage nach, auf welche Art und Weise bei der Polizei registrierte Vorgänge wegen häuslicher Gewalt im weiteren Verlauf des Strafverfahrens behandelt und abgeschlossen werden. Nach einer ausführlichen Auswertung sozialstatistischer Merkmale der Beteiligten und einer näheren Betrachtung der Taten und Tatumstände sowie des Aussageverhaltens der Beteiligten erfolgt eine detaillierte Auswertung der Erledigungspraxis auf staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Ebene unter Einbeziehung geschlechtsspezifischer Aspekte. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden Optimierungsmöglichkeiten erörtert. Das Werk ist nicht nur für die polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und strafgerichtliche Praxis von Interesse, sondern liefert allen mit dem Problem häuslicher Gewalt befassten Fachkreisen sachdienliche Informationen. Die Autorin, die über praktische Erfahrungen als Staatsanwältin verfügt, ist Professorin für Strafrecht und Zivilrecht am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Bielefeld.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Gerichtskundigkeit im Strafprozess

Gerichtskundigkeit im Strafprozess von Korte,  Kattrin
Die Autorin stellt ein tradiertes und bis heute herrschendes Dogma des strafprozessualen Beweisrechts auf den Prüfstand: dass die »Offenkundigkeit« im Sinne des §§ 244 III, 245 II StPO auch die Gerichtskundigkeit umfasse. Gerichtskundig sind nach herrschendem Verständnis alle Tatsachen, die dem Gericht im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit zuverlässig bekannt geworden sind. Diese Interpretation der Offenkundigkeit steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zu § 261 StPO, wonach das Gericht seine Überzeugung nicht aus dem Inbegriff seiner gesamten dienstlichen Tätigkeit, sondern aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu schöpfen hat. Den daraus resultierenden Problemen geht die Verfasserin in der Untersuchung nach.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Beweissurrogate und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung

Beweissurrogate und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung von Großkopf,  Philipp
Die Frage nach der Möglichkeit einer vereinfachten Einführung von Vernehmungsergebnissen aus dem Ermittlungsverfahren in die Hauptverhandlung durch ein Surrogat ist vielfach Gegenstand aktueller Reformüberlegungen. Die erstmalige Untersuchung unter Betrachtung aller Teilaspekte und Folgewirkungen ist jedoch gerade mit Blick auf die Bemühungen des Gesetzgebers nötig. Ausgehend vom Transferverbot des § 250 StPO wird gezeigt, dass die Videoaufzeichnung einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren bei Gewährung entsprechender, effektiver Mitwirkungsrechte ein zulässiges Beweissurrogat in der Hauptverhandlung sein kann. Die Mitwirkungsrechte und eine dann notwendige Verteidigung erhöhen den Verfahrensaufwand im Ermittlungsverfahren beträchtlich, ohne anschließend das Hauptverfahren im gleichen Maße zu entlasten. Eine Reform in diesem Bereich verspricht aber gerade durch die Mitwirkung im entscheidenden Verfahrensabschnitt eine höhere Richtigkeitsgewähr hinsichtlich der Ermittlungsergebnisse.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Praxis der Absprachen in Wirtschaftsstrafverfahren

Die Praxis der Absprachen in Wirtschaftsstrafverfahren von Altenhain,  Karsten, Hagemeier,  Ina, Haimerl,  Michael, Stammen,  Karl-Heinz
Keine Entwicklung hat den deutschen Strafprozess jemals so sehr von unten her revolutioniert wie die Einführung und Etablierung der Urteilsabsprachen durch die Tatgerichte. Dass sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger über die Höhe der Strafe einigen, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch der Bundesgerichtshof beugte sich nur widerwillig dem Bedürfnis der Praxis nach dieser Form einer raschen Erledigung von Strafverfahren, als er 1997 in einer Leitentscheidung den Rahmen für zulässige Absprachen absteckte. Die Verfasser - Rechts- und Sozialwissenschaftler der Universität Düsseldorf - haben Richter, Staatsanwälte und Verteidiger befragt und aus den Antworten die erste repräsentative Darstellung der Absprachenpraxis seit der Leitentscheidung des BGH gewonnen. Der Bericht zeigt, wie es zu Absprachen kommt, wer sie trifft, welche Inhalte sie haben und zu welchen Ergebnissen sie führen. Er dokumentiert, wie die Praxis die Vorgaben des BGH umsetzt und bewertet. Das Buch liefert damit eine empirische Grundlage und wichtige Impulse für die Debatte über eine gesetzliche Regelung der Absprache. Es richtet sich an Wissenschaftler, Praktiker und auch an rechtspolitisch interessierte Leser.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren

Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren von Schulte,  Jan Markus
Unter dem Stichwort der Wiedergutmachung im Strafverfahren wird vornehmlich eine informelle Konfliktschlichtung zwischen Täter und Opfer einer Straftat diskutiert. Auf eine rechtliche Absicherung zivilrechlticher Ausgleichs- und Abwehransprüche ist das Strafprozeßrecht gerade vor Beginn der Hauptverhandlung nur wenig vorbereitet. J an Markus Schulte, Mitarbeiter am Institut für Sanktionenrecht und Kriminologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, untersucht, wie auf dem Boden des geltenden Rechts materielle Wiedergutmachungsleistungen des Täters an das Opfers im Laufe eines Strafverfahrens abgesichert werden können.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Verschwiegenheitspflichten, Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmeverbote zugunsten juristischer Personen

Verschwiegenheitspflichten, Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmeverbote zugunsten juristischer Personen von Huber-Lotterschmid,  Sandra
Nach personellen Veränderungen beim vertretungsberechtigten Organ einer juristischen Person stellt sich in der Praxis regelmäßig die Frage, wer befugt ist, den Berufsgeheimnisträger gemäß § 53 Abs. 2 StPO von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden und welche Auswirkungen dies auf den Beschlagnahmeschutz hat. Es sind vor allem die Insolvenzfälle, die in der Praxis Schwierigkeiten bereiten. Die gleiche Problematik stellt sich jedoch auch bei schlichten Wechseln in der Geschäftsführung sowie bei mehrköpfigen Organen. Das Werk bietet der Praxis einen vollständigen Überblick über den aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum. Vorhandene Lösungsansätze und die derzeit scheinbar herrschende Auffassung, nach der eine Entbindung durch Insolvenzverwalter bzw. aktuelles Organ und anvertrauendes (früheres) Organ erforderlich ist, werden kritisch hinterfragt und ein eigener Lösungsansatz vorgestellt. Dieser berücksichtigt auch das Beschlagnahmeverbot des § 97 StPO.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Heimliche Zwangsmaßnahmen und der Kernbereich privater Lebensgestaltung

Heimliche Zwangsmaßnahmen und der Kernbereich privater Lebensgestaltung von Warntjen,  Maximilian
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff ist kein Urteil unter vielen. Die Entscheidung richtet ein ganzes Rechtsgebiet, das Strafprozessrecht, neu aus. Die einer effektiven Verbrechensaufklärung dienenden Ermittlungsaktivitäten des Staates müssen stets einen von der Menschenwürdegarantie geschützten innersten Bereich menschlicher Privatheit, den Kernbereich privater Lebensgestaltung, respektieren. Die Studie entwickelt, ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ein eigenes Kernbereichsmodell und untersucht die heimlichen Zwangsmaßnahmen der Strafprozessordnung. Dabei tritt deutlich die Reformbedürftigkeit des Ermittlungsverfahrens in seiner Gesamtheit zutage.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Kronzeugenregelung im schweizerischen Strafprozess de lege ferenda

Die Kronzeugenregelung im schweizerischen Strafprozess de lege ferenda von Koumbarakis,  Zinon
Die relativ neue Thematik der Kronzeugenregelung wird in der schweizerischen Literatur zum Straf- und Strafprozessrecht, wenn überhaupt, nur sehr kurz und unvollständig behandelt. Das Werk untersucht schwerpunktmäßig die Systemkonformität von Kronzeugenregelungen im schweizerischen Strafprozess. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität der zu ermittelnden Sachverhalte und der sich weltweit verschärfenden Lage zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus liefert die Arbeit für die Wissenschaft und die Praxis wertvolle Erkenntnisse und Anregungen, gerade auch für die deutsche Strafrechtswissenschaft.
Aktualisiert: 2020-11-16
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