Notstand und Strafe.

Notstand und Strafe. von Leite,  Alaor
Die Untersuchung entwickelt eine Theorie des entschuldigenden Notstands (§ 35 StGB). Es wird eine Revision des normbezogenen Schuldbegriffs vorgeschlagen: Schuld wird als strafbezogene normative Ansprechbarkeit definiert. Die entschuldigende Notstandslage ist dadurch charakterisiert, dass der Täter die Strafe nur vermeiden kann, indem er ein »angeborenes« Recht (Leib, Leben, Freiheit) aufgibt. Strafe führt aber ihrerseits auch zum Entzug eines angeborenen Rechts. Der Täter kann also das Übel der Strafe nicht vermeiden. Der entschuldigende Notstand erweist sich somit als genuines Schuldproblem.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff.

Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff. von Geiger,  Thomas
Thomas Geiger untersucht die Anforderungen des Verfassungsrechts an das strafrechtliche Sanktionenrecht und berücksichtigt neben der kriminalpolitisch orientierten Sicht des Gesetzgebers die konkrete Wirkung einer Sanktion auf den Täter in Form des von der Sanktion verursachten Grundrechtseingriffs. Auf diese Weise wird - ausgehend von den Sanktionszwecken und vom verursachten Grundrechtseingriff - ein strafrechtliches Sanktionensystem entwickelt, welches Vergleiche zwischen den einzelnen Sanktionen ermöglicht und die Frage der gegenseitigen Berücksichtigung bei der Strafbemessung klärt. Die bislang in Literatur und Rechtsprechung praktizierte isolierte Sanktionenbetrachtung wird durchbrochen. Die gewichtigen und zahlreichen Widersprüche und Ungereimtheiten bei der Rechtsanwendung, die häufig zu einem übermäßigen Grundrechtseingriff führen, werden aufgezeigt. Zudem ergeben sich durch die Systematisierung für grundlegende strafrechtsdogmatische Fragen und die praktische Rechtsanwendung neue Antworten. Eine im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung verhängte Geldauflage ist eine materielle Geldstrafe, weshalb zwingend in einen formellen und materiellen Strafbegriff differenziert werden muss. Der Autor geht auf alle - auch auf die für verfassungswidrig erklärte Vermögensstrafe - ein und prüft die Sanktionen im Hinblick auf ihre Rechtsnatur, ihre Verfassungsmäßigkeit und ihre Einbettung in das Sanktionensystem.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff. von Geiger,  Thomas
Thomas Geiger untersucht die Anforderungen des Verfassungsrechts an das strafrechtliche Sanktionenrecht und berücksichtigt neben der kriminalpolitisch orientierten Sicht des Gesetzgebers die konkrete Wirkung einer Sanktion auf den Täter in Form des von der Sanktion verursachten Grundrechtseingriffs. Auf diese Weise wird - ausgehend von den Sanktionszwecken und vom verursachten Grundrechtseingriff - ein strafrechtliches Sanktionensystem entwickelt, welches Vergleiche zwischen den einzelnen Sanktionen ermöglicht und die Frage der gegenseitigen Berücksichtigung bei der Strafbemessung klärt. Die bislang in Literatur und Rechtsprechung praktizierte isolierte Sanktionenbetrachtung wird durchbrochen. Die gewichtigen und zahlreichen Widersprüche und Ungereimtheiten bei der Rechtsanwendung, die häufig zu einem übermäßigen Grundrechtseingriff führen, werden aufgezeigt. Zudem ergeben sich durch die Systematisierung für grundlegende strafrechtsdogmatische Fragen und die praktische Rechtsanwendung neue Antworten. Eine im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung verhängte Geldauflage ist eine materielle Geldstrafe, weshalb zwingend in einen formellen und materiellen Strafbegriff differenziert werden muss. Der Autor geht auf alle - auch auf die für verfassungswidrig erklärte Vermögensstrafe - ein und prüft die Sanktionen im Hinblick auf ihre Rechtsnatur, ihre Verfassungsmäßigkeit und ihre Einbettung in das Sanktionensystem.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff.

Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff. von Geiger,  Thomas
Thomas Geiger untersucht die Anforderungen des Verfassungsrechts an das strafrechtliche Sanktionenrecht und berücksichtigt neben der kriminalpolitisch orientierten Sicht des Gesetzgebers die konkrete Wirkung einer Sanktion auf den Täter in Form des von der Sanktion verursachten Grundrechtseingriffs. Auf diese Weise wird - ausgehend von den Sanktionszwecken und vom verursachten Grundrechtseingriff - ein strafrechtliches Sanktionensystem entwickelt, welches Vergleiche zwischen den einzelnen Sanktionen ermöglicht und die Frage der gegenseitigen Berücksichtigung bei der Strafbemessung klärt. Die bislang in Literatur und Rechtsprechung praktizierte isolierte Sanktionenbetrachtung wird durchbrochen. Die gewichtigen und zahlreichen Widersprüche und Ungereimtheiten bei der Rechtsanwendung, die häufig zu einem übermäßigen Grundrechtseingriff führen, werden aufgezeigt. Zudem ergeben sich durch die Systematisierung für grundlegende strafrechtsdogmatische Fragen und die praktische Rechtsanwendung neue Antworten. Eine im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung verhängte Geldauflage ist eine materielle Geldstrafe, weshalb zwingend in einen formellen und materiellen Strafbegriff differenziert werden muss. Der Autor geht auf alle - auch auf die für verfassungswidrig erklärte Vermögensstrafe - ein und prüft die Sanktionen im Hinblick auf ihre Rechtsnatur, ihre Verfassungsmäßigkeit und ihre Einbettung in das Sanktionensystem.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Notstand und Strafe.

Notstand und Strafe. von Leite,  Alaor
Die Untersuchung entwickelt eine Theorie des entschuldigenden Notstands (§ 35 StGB). Es wird eine Revision des normbezogenen Schuldbegriffs vorgeschlagen: Schuld wird als strafbezogene normative Ansprechbarkeit definiert. Die entschuldigende Notstandslage ist dadurch charakterisiert, dass der Täter die Strafe nur vermeiden kann, indem er ein »angeborenes« Recht (Leib, Leben, Freiheit) aufgibt. Strafe führt aber ihrerseits auch zum Entzug eines angeborenen Rechts. Der Täter kann also das Übel der Strafe nicht vermeiden. Der entschuldigende Notstand erweist sich somit als genuines Schuldproblem.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Notstand und Strafe.

Notstand und Strafe. von Leite,  Alaor
Die Untersuchung entwickelt eine Theorie des entschuldigenden Notstands (§ 35 StGB). Es wird eine Revision des normbezogenen Schuldbegriffs vorgeschlagen: Schuld wird als strafbezogene normative Ansprechbarkeit definiert. Die entschuldigende Notstandslage ist dadurch charakterisiert, dass der Täter die Strafe nur vermeiden kann, indem er ein »angeborenes« Recht (Leib, Leben, Freiheit) aufgibt. Strafe führt aber ihrerseits auch zum Entzug eines angeborenen Rechts. Der Täter kann also das Übel der Strafe nicht vermeiden. Der entschuldigende Notstand erweist sich somit als genuines Schuldproblem.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff.

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Thomas Geiger untersucht die Anforderungen des Verfassungsrechts an das strafrechtliche Sanktionenrecht und berücksichtigt neben der kriminalpolitisch orientierten Sicht des Gesetzgebers die konkrete Wirkung einer Sanktion auf den Täter in Form des von der Sanktion verursachten Grundrechtseingriffs. Auf diese Weise wird - ausgehend von den Sanktionszwecken und vom verursachten Grundrechtseingriff - ein strafrechtliches Sanktionensystem entwickelt, welches Vergleiche zwischen den einzelnen Sanktionen ermöglicht und die Frage der gegenseitigen Berücksichtigung bei der Strafbemessung klärt. Die bislang in Literatur und Rechtsprechung praktizierte isolierte Sanktionenbetrachtung wird durchbrochen. Die gewichtigen und zahlreichen Widersprüche und Ungereimtheiten bei der Rechtsanwendung, die häufig zu einem übermäßigen Grundrechtseingriff führen, werden aufgezeigt. Zudem ergeben sich durch die Systematisierung für grundlegende strafrechtsdogmatische Fragen und die praktische Rechtsanwendung neue Antworten. Eine im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung verhängte Geldauflage ist eine materielle Geldstrafe, weshalb zwingend in einen formellen und materiellen Strafbegriff differenziert werden muss. Der Autor geht auf alle - auch auf die für verfassungswidrig erklärte Vermögensstrafe - ein und prüft die Sanktionen im Hinblick auf ihre Rechtsnatur, ihre Verfassungsmäßigkeit und ihre Einbettung in das Sanktionensystem.
Aktualisiert: 2023-04-15
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