Römischrechtliche Ausgangspunkte der strafrechtlichen Beteiligungslehre.

Römischrechtliche Ausgangspunkte der strafrechtlichen Beteiligungslehre. von Bock,  Dennis
Dem römischen Strafrecht wird in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft nur geringe Aufmerksamkeit entgegengebracht. Zu Recht? Für den Bereich der Täterschaft und Teilnahme macht es sich Dennis Bock zur Aufgabe, ein verschollenes Kapitel Strafrechtsgeschichte wieder zu vergegenwärtigen und allgemein zugänglich zu machen. Der Autor geht hierbei von einem funktionalen Ansatz aus, der darauf abzielt, die rechtshistorische Forschung für die gegenwärtige Wissenschaft fruchtbar zu machen. Insbesondere bettet er seine Arbeit in die Frage des strafrechtlichen Europäisierungsprozesses ein, der vor dem Hintergrund des lange geltenden gemeinen Strafrechts auf römischrechtlicher Grundlage eigentlich eine erneute Europäisierung darstellt. Er zeigt, dass die Beschäftigung mit dem römischen Strafrecht als Ausgangspunkt vieler geltender Rechtsordnungen insofern von besonderem Interesse sein kann. Der Verfasser behandelt in Anlehnung an die heutige Systematik den gesamten Bereich der Beteiligungslehre. Er arbeitet anhand der römischen Rechtsquellen Begrifflichkeiten und Fallgruppen der heute unterschiedenen Täterschaftsarten heraus; auch eine römischrechtliche Lehre von der Teilnahme, d.h. Anstiftung und Beihilfe, weist er nach. Bei aller gebotenen Vorsicht gelingt es ihm, aus dem kasuistischen und terminologisch unübersichtlichen Material eine Vielzahl moderner strafrechtlicher Rechtsfiguren zu deduzieren, wobei die Entsprechungen zwischen modernen und antiken Rechtsgrundsätzen bisweilen erstaunlich sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Römisches Strafrecht nach Ulpian.

Römisches Strafrecht nach Ulpian. von Nogrady,  Alexander
Im Mittelpunkt dieser dem römischen Strafrecht gewidmeten Arbeit steht die Untersuchung und Rekonstruktion der Bücher sieben bis neun de officio proconsulis des wohl berühmtesten römischen Juristen, Domitius Ulpian. Mit Hilfe von Ulpians Werk sollte der Provinzstatthalter einen Überblick über die von ihm wahrzunehmenden Rechtsprechungsmaterien, u. a. das Strafrecht, erhalten. Dabei versuchte Ulpian, das im Laufe der Zeit immer unübersichtlicher gewordene Strafrecht zu systematisieren und es so für den Praktiker handhabbar zu machen. Der Autor stellt in diesem Rahmen Entwicklungen des römischen Strafprozessrechts und materiellen Strafrechts der Provinzen vom 1. bis zum 3. Jh. n. Chr. auch und gerade im Hinblick auf die Einflüsse der Rechtswissenschaft dar. Im Ergebnis wandelte sich das Strafrecht fortwährend, zum Teil von einem Kaiser zum nächsten. In gleicher Weise wurde auch das Strafverfahrensrecht immer genauer festgelegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Römischrechtliche Ausgangspunkte der strafrechtlichen Beteiligungslehre.

Römischrechtliche Ausgangspunkte der strafrechtlichen Beteiligungslehre. von Bock,  Dennis
Dem römischen Strafrecht wird in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft nur geringe Aufmerksamkeit entgegengebracht. Zu Recht? Für den Bereich der Täterschaft und Teilnahme macht es sich Dennis Bock zur Aufgabe, ein verschollenes Kapitel Strafrechtsgeschichte wieder zu vergegenwärtigen und allgemein zugänglich zu machen. Der Autor geht hierbei von einem funktionalen Ansatz aus, der darauf abzielt, die rechtshistorische Forschung für die gegenwärtige Wissenschaft fruchtbar zu machen. Insbesondere bettet er seine Arbeit in die Frage des strafrechtlichen Europäisierungsprozesses ein, der vor dem Hintergrund des lange geltenden gemeinen Strafrechts auf römischrechtlicher Grundlage eigentlich eine erneute Europäisierung darstellt. Er zeigt, dass die Beschäftigung mit dem römischen Strafrecht als Ausgangspunkt vieler geltender Rechtsordnungen insofern von besonderem Interesse sein kann. Der Verfasser behandelt in Anlehnung an die heutige Systematik den gesamten Bereich der Beteiligungslehre. Er arbeitet anhand der römischen Rechtsquellen Begrifflichkeiten und Fallgruppen der heute unterschiedenen Täterschaftsarten heraus; auch eine römischrechtliche Lehre von der Teilnahme, d.h. Anstiftung und Beihilfe, weist er nach. Bei aller gebotenen Vorsicht gelingt es ihm, aus dem kasuistischen und terminologisch unübersichtlichen Material eine Vielzahl moderner strafrechtlicher Rechtsfiguren zu deduzieren, wobei die Entsprechungen zwischen modernen und antiken Rechtsgrundsätzen bisweilen erstaunlich sind.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Römisches Strafrecht nach Ulpian.

Römisches Strafrecht nach Ulpian. von Nogrady,  Alexander
Im Mittelpunkt dieser dem römischen Strafrecht gewidmeten Arbeit steht die Untersuchung und Rekonstruktion der Bücher sieben bis neun de officio proconsulis des wohl berühmtesten römischen Juristen, Domitius Ulpian. Mit Hilfe von Ulpians Werk sollte der Provinzstatthalter einen Überblick über die von ihm wahrzunehmenden Rechtsprechungsmaterien, u. a. das Strafrecht, erhalten. Dabei versuchte Ulpian, das im Laufe der Zeit immer unübersichtlicher gewordene Strafrecht zu systematisieren und es so für den Praktiker handhabbar zu machen. Der Autor stellt in diesem Rahmen Entwicklungen des römischen Strafprozessrechts und materiellen Strafrechts der Provinzen vom 1. bis zum 3. Jh. n. Chr. auch und gerade im Hinblick auf die Einflüsse der Rechtswissenschaft dar. Im Ergebnis wandelte sich das Strafrecht fortwährend, zum Teil von einem Kaiser zum nächsten. In gleicher Weise wurde auch das Strafverfahrensrecht immer genauer festgelegt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Römischrechtliche Ausgangspunkte der strafrechtlichen Beteiligungslehre.

Römischrechtliche Ausgangspunkte der strafrechtlichen Beteiligungslehre. von Bock,  Dennis
Dem römischen Strafrecht wird in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft nur geringe Aufmerksamkeit entgegengebracht. Zu Recht? Für den Bereich der Täterschaft und Teilnahme macht es sich Dennis Bock zur Aufgabe, ein verschollenes Kapitel Strafrechtsgeschichte wieder zu vergegenwärtigen und allgemein zugänglich zu machen. Der Autor geht hierbei von einem funktionalen Ansatz aus, der darauf abzielt, die rechtshistorische Forschung für die gegenwärtige Wissenschaft fruchtbar zu machen. Insbesondere bettet er seine Arbeit in die Frage des strafrechtlichen Europäisierungsprozesses ein, der vor dem Hintergrund des lange geltenden gemeinen Strafrechts auf römischrechtlicher Grundlage eigentlich eine erneute Europäisierung darstellt. Er zeigt, dass die Beschäftigung mit dem römischen Strafrecht als Ausgangspunkt vieler geltender Rechtsordnungen insofern von besonderem Interesse sein kann. Der Verfasser behandelt in Anlehnung an die heutige Systematik den gesamten Bereich der Beteiligungslehre. Er arbeitet anhand der römischen Rechtsquellen Begrifflichkeiten und Fallgruppen der heute unterschiedenen Täterschaftsarten heraus; auch eine römischrechtliche Lehre von der Teilnahme, d.h. Anstiftung und Beihilfe, weist er nach. Bei aller gebotenen Vorsicht gelingt es ihm, aus dem kasuistischen und terminologisch unübersichtlichen Material eine Vielzahl moderner strafrechtlicher Rechtsfiguren zu deduzieren, wobei die Entsprechungen zwischen modernen und antiken Rechtsgrundsätzen bisweilen erstaunlich sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Magie in den römischen Strafrechtsfällen

Die Magie in den römischen Strafrechtsfällen von Niedermayer,  Matthias
Im Jahre 16 n. Chr. wird Marcus Scribonius Libo Drusus in den Suizid getrieben, da er geplant habe, die Schatten der Unterwelt auf den Kaiser Tiberius, die Thronfolger und ausgewählte Senatoren zu hetzen; im Jahre 24 n. Chr. die Fabia Numantina vom Vorwurf freigesprochen, sie habe mittels magischer Mittel ihren geschiedenen Ehemann dazu gebracht, seine nunmehrige Ehefrau in den Tod zu stürzen; und im Jahre 138 n. Chr. wird Lucius Julius Ursus Servianus, nach der Hinrichtung seines Enkels und bevor er sich selbst entleibt, den Kaiser Hadrian verfluchen, der ihnen beiden ob der Konsultation von Wahrsagern den Vorwurf machte, sie hätten ihre Thronaspirationen mittels hochverräterischer Mittel verfolgt. Was kann man über das Schicksal eines jeden von ihnen, aber auch zahlreicher anderer Menschen der Antike aussagen, die unter dem Vorwurf, sie betrieben Zauberei oder Wahrsagerei, in der Fänge der römischen Strafjustiz gerieten, wenn man es für sich genommen betrachtet, die Schicksale aber auch miteinander vergleicht und in Kontext zu den Zeugnissen diesbezüglicher römischer Strafrechtsentwicklung setzt? Und kann man schlussendlich Aussagen über das sie einende Band des Bestehens magischer Vorstellungen treffen? – Dies ist der Weg, den das vorliegende Werk beschreitet.
Aktualisiert: 2020-01-14
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Römischrechtliche Ausgangspunkte der strafrechtlichen Beteiligungslehre.

Römischrechtliche Ausgangspunkte der strafrechtlichen Beteiligungslehre. von Bock,  Dennis
Dem römischen Strafrecht wird in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft nur geringe Aufmerksamkeit entgegengebracht. Zu Recht? Für den Bereich der Täterschaft und Teilnahme macht es sich Dennis Bock zur Aufgabe, ein verschollenes Kapitel Strafrechtsgeschichte wieder zu vergegenwärtigen und allgemein zugänglich zu machen. Der Autor geht hierbei von einem funktionalen Ansatz aus, der darauf abzielt, die rechtshistorische Forschung für die gegenwärtige Wissenschaft fruchtbar zu machen. Insbesondere bettet er seine Arbeit in die Frage des strafrechtlichen Europäisierungsprozesses ein, der vor dem Hintergrund des lange geltenden gemeinen Strafrechts auf römischrechtlicher Grundlage eigentlich eine erneute Europäisierung darstellt. Er zeigt, dass die Beschäftigung mit dem römischen Strafrecht als Ausgangspunkt vieler geltender Rechtsordnungen insofern von besonderem Interesse sein kann. Der Verfasser behandelt in Anlehnung an die heutige Systematik den gesamten Bereich der Beteiligungslehre. Er arbeitet anhand der römischen Rechtsquellen Begrifflichkeiten und Fallgruppen der heute unterschiedenen Täterschaftsarten heraus; auch eine römischrechtliche Lehre von der Teilnahme, d.h. Anstiftung und Beihilfe, weist er nach. Bei aller gebotenen Vorsicht gelingt es ihm, aus dem kasuistischen und terminologisch unübersichtlichen Material eine Vielzahl moderner strafrechtlicher Rechtsfiguren zu deduzieren, wobei die Entsprechungen zwischen modernen und antiken Rechtsgrundsätzen bisweilen erstaunlich sind.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Römisches Strafrecht nach Ulpian.

Römisches Strafrecht nach Ulpian. von Nogrady,  Alexander
Im Mittelpunkt dieser dem römischen Strafrecht gewidmeten Arbeit steht die Untersuchung und Rekonstruktion der Bücher sieben bis neun de officio proconsulis des wohl berühmtesten römischen Juristen, Domitius Ulpian. Mit Hilfe von Ulpians Werk sollte der Provinzstatthalter einen Überblick über die von ihm wahrzunehmenden Rechtsprechungsmaterien, u. a. das Strafrecht, erhalten. Dabei versuchte Ulpian, das im Laufe der Zeit immer unübersichtlicher gewordene Strafrecht zu systematisieren und es so für den Praktiker handhabbar zu machen. Der Autor stellt in diesem Rahmen Entwicklungen des römischen Strafprozessrechts und materiellen Strafrechts der Provinzen vom 1. bis zum 3. Jh. n. Chr. auch und gerade im Hinblick auf die Einflüsse der Rechtswissenschaft dar. Im Ergebnis wandelte sich das Strafrecht fortwährend, zum Teil von einem Kaiser zum nächsten. In gleicher Weise wurde auch das Strafverfahrensrecht immer genauer festgelegt.
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